Endlich mal ne Aussage.
Ich vermute jedoch, dass da von Fall zu Fall abgewägt wird. Wie schnell waren beide unterwegs? Auf welcher Strasse - innerorts, ausserorts, Bundesstrasse, Autobahn - waren sie unterwegs? Wer hat wie stark gebremst? Mit, ohne Blinker? Und wie groß war der Sicherheitsabstand?
Bei so vielen Komponenten gibt es wohl keine einheitlich Aussage. Bleibt immer die Beweislast und ein gewiefter Anwalt.
So lange die Schuld nicht bewiesen ist, geht man immer straffrei aus. So wie auch in diesem Fall mit dem Autofahrer.
Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
Daß ich meine Meinung geändert habe, ändert nichts an der Tatsache, daß ich recht habe :,)
grüssle utzi :D Rennen Oschersleben
Verfolgung V-Max
Stecknuss Schwingenachse, Motorhalterung und Galbelholm-Werkzeug zu verleihen - Anfragen per PN
grüssle utzi :D Rennen Oschersleben
Verfolgung V-Max
Stecknuss Schwingenachse, Motorhalterung und Galbelholm-Werkzeug zu verleihen - Anfragen per PN
Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
Die Frage ist doch wie der Autofahrer abgebremst hat. Vollbremsung mit blockierendem ABS und einfach gewendet oder doch eher Blinker gesetzt und "normal" abgebremst. Das Fehlverhalten anderer setzt leider nicht die eigenen Fehler ausser Kraft.
Zur Unfallflucht:Wenn ich abbremse und der Biker hinter mir stürtzt...da mag ich ja noch mitgehen das man es nicht unbedingt mitbekommt. Wenn ich aber wende muss ich doch zwangsläufig das Motorrad und die Person auf der Straße sehen oder??
Wer der Fahrer des Pkw war ist zunächst zweitrangig. Autoversicherungen sind Fahrzeug und nicht Personengebunden, die Haftungsverteilungen der Versicherungen können also durchaus vollständig geklärt werden. Ich kann mir durchaus auch vorstellen das die Gegnerische Versicherung dem Versicherungsnehmer auf die Beine tritt und gerne wissen möchte wer der Fahrer war und ob dieser überhaupt versichert war.
Sollte wieder erwarten die Haftungsfrage nicht wie gewünscht verteilt werden, der kann auch den Privatklageweg einschlagen.
Zur Unfallflucht:Wenn ich abbremse und der Biker hinter mir stürtzt...da mag ich ja noch mitgehen das man es nicht unbedingt mitbekommt. Wenn ich aber wende muss ich doch zwangsläufig das Motorrad und die Person auf der Straße sehen oder??
Wer der Fahrer des Pkw war ist zunächst zweitrangig. Autoversicherungen sind Fahrzeug und nicht Personengebunden, die Haftungsverteilungen der Versicherungen können also durchaus vollständig geklärt werden. Ich kann mir durchaus auch vorstellen das die Gegnerische Versicherung dem Versicherungsnehmer auf die Beine tritt und gerne wissen möchte wer der Fahrer war und ob dieser überhaupt versichert war.
Sollte wieder erwarten die Haftungsfrage nicht wie gewünscht verteilt werden, der kann auch den Privatklageweg einschlagen.
Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
.....in der letzten Ausgabe der Motorrad wurde ein Gerichtsurteil zur Schadensverteilung genannt.
Der grundlos bremsende vorausfahrende PKW-Fahrer 2/3, der danach folgende Motorradfaher 1/3 des Schadens.
Bei dem Sturz des Motorradfahrers.
Nur mal so.......
Andreas
Der grundlos bremsende vorausfahrende PKW-Fahrer 2/3, der danach folgende Motorradfaher 1/3 des Schadens.
Bei dem Sturz des Motorradfahrers.
Nur mal so.......
Andreas
Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
Das erwähnte Bl00dy 3 Beiträge vor dir schon einmalAndreassv hat geschrieben:.....in der letzten Ausgabe der Motorrad wurde ein Gerichtsurteil zur Schadensverteilung genannt.
Der grundlos bremsende vorausfahrende PKW-Fahrer 2/3, der danach folgende Motorradfaher 1/3 des Schadens.
Bei dem Sturz des Motorradfahrers.
Nur mal so.......
Andreas

God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
Courage to change the things I can,
And wisdom to know the difference.
Reinhold Niebuhr
Courage to change the things I can,
And wisdom to know the difference.
Reinhold Niebuhr
Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
.......oh, habe ich wohl überlesen.......Sorry
- tdassel
- SV-Rider
- Beiträge: 290
- Registriert: 28.04.2005 15:54
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
-
SVrider:
Re: Grundlos vollbremsendes Auto => Unfall
So, jetzt kommen wir der Sache schon näher, glaube ich, das genannte Münchner Urteil weisst doch schon mal in die richtige Richtung, wobei da jedes Gericht anders urteilt.
Bremsen darf man halt auch nur, wenn eine Gefahr vorliegt, grundloses Bremsen ist ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr !
Fahrerflucht hat übrigen nix mit vorheriger Feindberührung zu tun ! Wie üblich kommt es natürlich auf die genauen Umstände des Unfalls an, aber wenn ich volle Kanne in die Eisen steige und hinter mir scheppert etwas, dann verdonnert dann geht jeder Richter davon aus, daß man den Unfall bemerkt haben nüsste und sich nicht hätte vom Unfallort hätte entfernen dürfen. Das gilt auch dann, wenn kein Mopped im Kofferraum steckt.
Sonst gäbe es ja generell keine Fahrerflucht bei Abdrängen, Ausbremsen, Schneiden etc.
Dranbleiben !
Thomas
Bremsen darf man halt auch nur, wenn eine Gefahr vorliegt, grundloses Bremsen ist ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr !
Fahrerflucht hat übrigen nix mit vorheriger Feindberührung zu tun ! Wie üblich kommt es natürlich auf die genauen Umstände des Unfalls an, aber wenn ich volle Kanne in die Eisen steige und hinter mir scheppert etwas, dann verdonnert dann geht jeder Richter davon aus, daß man den Unfall bemerkt haben nüsste und sich nicht hätte vom Unfallort hätte entfernen dürfen. Das gilt auch dann, wenn kein Mopped im Kofferraum steckt.
Sonst gäbe es ja generell keine Fahrerflucht bei Abdrängen, Ausbremsen, Schneiden etc.
Dranbleiben !
Thomas
\"Stay Hungry. Stay Foolish.\" - Stewart Brand