Geschwindigkeitsüberwachung


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Laurent
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Re: Geschwindigkeitsüberwachung

#31

Beitrag von Laurent » 31.01.2009 8:38

mattis hat geschrieben:Und da in Deutschlands modernstem Tunnel über die gesamte Länge nur Tempo 80 erlaubt ist, bringt die Kasse erst richtig zum klingeln.
Dazu ist gleich noch eine Abstandsmessung integriert.
Finde ich völlig richtig in Tunnels, denn dort ist es wirklich gefährlich wenn etwas passiert. Tempo 80 im Tunnel ist zwar für viele langweilig, aber angesichts der Unfälle die immer wieder vorkommen richtig - auch Abstandsmessungen finde ich da passend.
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utzibbg
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Re: Geschwindigkeitsüberwachung

#32

Beitrag von utzibbg » 31.01.2009 9:47

Und Lkws sollten da bloß 60 km/h fahren dürfen.
In D ist man zum Glück vor den verheerenden Tunnelunfällen verschont geblieben.
Das könnte ich mir z.B. vorstellen. Am Tunneleingang werden alle Kennzeichen registriert und am Tunnelausgang wieder.
Wen ein Unfall passiert, weiß man schonmal, wer mit drinsteckt. Die Geschwindigkeit lässt sich auch leicht überprüfen mittels Zeitkontrolle. Ob das der Datenschutz hierzulande schon zulässt?
Ob auf Deutschlands Strassen nun gerast wird oder nicht, hängt immer von der Betrachtungsweise ab.
Vielleicht stehe ich mit meiner Meinung jetz alleine da , aber - ich wäre für ein Tempolimit von 130 km/h auf der Autobahn insgesamt und es darf rechts und links überholt werden. Ich persönlich handhabe das schon einige Zeit so. Ich fahre selten schneller als echte 130 - sind dann laut Tacho ca. 140 km/h. Wenn dann so ein Mittelspurschleicher unterwegs ist. Fahre ich nicht von ganz rechts nach ganz links, sondern bleibe einfach auf meiner Linie und fahre rechts vorbei. Nachdem die Leute eh schlafen, regen sie sich auch nicht auf. Beim Blick in den Rückspiegel scheinents sogar mancheiner zu kapieren und zieht doch mal nach rechts.
Ich weiß, was da mache, ist nicht ganz ungefährlich. Ich achte aber genau auf die Autos und hab ja immernoch die Standspur, falls es mal eng werden sollte. An Stellen mit Auf- und Abfahrten, sowie fehlende Standspur unterlasse ich solche Aktionen.
Ich behaupte, wenn die Höchstgeschwindigkeit reduziert wird und alle Spuren zum Überholen freigegeben werden, gibt es weniger (schwere) Unfälle und auch weniger Staus.
Die Strafen sollten nicht noch weiter in die Höhe geschraubt werden.
Daß ich meine Meinung geändert habe, ändert nichts an der Tatsache, daß ich recht habe :,)
grüssle utzi :D Rennen Oschersleben
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Stecknuss Schwingenachse, Motorhalterung und Galbelholm-Werkzeug zu verleihen - Anfragen per PN

krocking


Re: Geschwindigkeitsüberwachung

#33

Beitrag von krocking » 31.01.2009 11:49

jubelroemer hat geschrieben:
krocking hat geschrieben: wollte damit eher zum ausdruck bringen das stvo und begrenzungen nicht meiner welt entsprechen :|
Aha die STVO entspricht also nicht deiner Welt!! Dann hast du auch sicher nichts dagegen dass dir jemand die Vorfahrt nimmt oder dich auch mal abplättet. Hast dann ja nur einen Gleichgesinnten gefunden!!
Da kann ich nur sagen "hoffentlich begegnen wir uns nie"!!
so ein schwachsinn, ich fahre ja auch niemanden um und nehme die vorfahrt.....und der spruch
LIFE IS SHORT-RIDE FAST?? hört sich nich nach rentner an der 50zig fährt.
"hoffentlich begegnen wir uns nie"!!
muuhahahahahahahah fährst du mich dann um??

mattis


Re: Geschwindigkeitsüberwachung

#34

Beitrag von mattis » 31.01.2009 14:07

Overdrive hat geschrieben:Meine Mutter und selbst mein kleiner Bruder sind so spießig gepolt, die fahren auf ner Straße wo 50 km/h außerorts (am besten nur in der Richtung) gilt streng ihre 45-49 Tacho.
Einige meiner Familienmitglieder brauchten auch erst eine kurze Einweisung im Bereich Tacho-Abweichung.
Habs dann mal mit dem GPS demonstriert. Das hat geholfen ;-)
Overdrive hat geschrieben:Wenn jmd. schneller daher kommt als ich es bin, dann mache ich Platz (rechts rüberziehen, nicht beschleunigen) und lass den durch, so einfach ist das.
Ist das nicht Grundwissen? Das ungeschriebene Gesetz der BAB.
Und der Rückspiegel ist halt kein Schminkspiegel - der wurde aus gutem Grund erfunden ;-)

Matg87


Re: Geschwindigkeitsüberwachung

#35

Beitrag von Matg87 » 31.01.2009 15:58

steffen1660 hat geschrieben:muss dich leider bei beiden verbessern die anlagen im össi land blitzten nur von vorne ,wird in deutschland sehr wahrscheinlich auch so gemacht ,und die blitzter gehen alle nur bis 250, haben seh deletzt erst im test gehabt ,wird blos immer gesagt das seh bis 300 und mehr gehen , und das sagt dir auch jeder grüne wenn dich mit dem unterhalten tust das seh nur bis 250 gehen , weil seh drüber hinaus nicht mehr genau sind . :D ;) bier
las mich aber auch gerne eines besseren belehren ! :D

gruss
Also ich hab gestern nochmal nen Bericht in den Narichten gesehen und da waren die Messbrücken auch mit Kameras für Motorradfahrer ausgestattet sprich sie messen auch von hinten...

Auch in den Niederlanden wird eine Section Control betrieben, die Trajectcontrole (Streckenkontrolle). Sie fotografiert jedes Fahrzeug mit einem Infrarotblitz von hinten. Angebracht sind die Fotoeinheiten auf der Rückseite beleuchteter Tempolimitanzeigen. Auf der A13 nördlich von Rotterdam wird eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überwacht.

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Re: Geschwindigkeitsüberwachung

#36

Beitrag von roxxity » 31.01.2009 21:57

utzibbg hat geschrieben:Wenn dann so ein Mittelspurschleicher unterwegs ist. Fahre ich nicht von ganz rechts nach ganz links, sondern bleibe einfach auf meiner Linie und fahre rechts vorbei.
Das ist sowieso nicht verboten. Überholen bedeutet ausscheren und wieder einscheren. Du darfst also sogar von der Mitte aus auf die rechte Spur und vorbeifahren, nur solltest du dann dort auch eine Weile bleiben.

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Re: Geschwindigkeitsüberwachung

#37

Beitrag von Laurent » 31.01.2009 23:58

roxxity hat geschrieben:
utzibbg hat geschrieben:Wenn dann so ein Mittelspurschleicher unterwegs ist. Fahre ich nicht von ganz rechts nach ganz links, sondern bleibe einfach auf meiner Linie und fahre rechts vorbei.
Das ist sowieso nicht verboten. Überholen bedeutet ausscheren und wieder einscheren. Du darfst also sogar von der Mitte aus auf die rechte Spur und vorbeifahren, nur solltest du dann dort auch eine Weile bleiben.
Genau das denken viele, aber überholen ist das Vorbeifahren an einem anderen Fahrzeug auf der gleichen Fahrbahn, das fährt oder verkehrsbedingt wartet. Ein- und/oder Ausscheren hat absolut KEINE BEDEUTUNG dafür!

Der beschriebene Vorgang IST ein Überholvorgang!
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Re: Geschwindigkeitsüberwachung

#38

Beitrag von roxxity » 01.02.2009 0:24

Ohne dir nahe treten zu wollen: Dann zeig mir bitte wo das steht.

Ich hab zwei mal Fahrschule gemacht, mit 18 B und mit 20 A, das ist jetzt noch nicht so lange her, und beide Male hat man mir das genau so erzählt.

Stell dir vor es ist Stau, auf der linken fließt der Verkehr langsamer (was oft der Fall ist weil die ganzen Gestressten ja links fahren). Jetzt fahr ich gemütlich rechts vorbei. Überholen? Eher net.

Was ich auch gerne tu ist rechts ausrollen lassen, nachdem ein Volltrottel rausgezogen ist. Mein Benzin ist zu schade um in die Bremsen gesteckt zu werden. Dabei kommts auch vor dass ich den Linken noch überhole, bevor ich so langsam wie der geworden bin. Das ist übrigens (minimalst) Umweltschonend! :) Angel

Aber wie schon oft hier erwähnt: Letzten Ende kann jeder machen was er will, und das mach ich auch :mrgreen:
Mit eventuellen Konsequenzen muss man dann halt leben.

krocking


Re: Geschwindigkeitsüberwachung

#39

Beitrag von krocking » 01.02.2009 0:31

Aber wie schon oft hier erwähnt: Letzten Ende kann jeder machen was er will, und das mach ich auch :mrgreen:
Mit eventuellen Konsequenzen muss man dann halt leben.
;) bier ausserdem ist rechts vorbeifahren mit sehr geringer geschwindigkeit kein überholvorgang. aber da ich ja eh mache was ich will, gibts für mich auch noch die überholspur ganz rechts aussen. ich nenn das stautaugliches fahren :lol:

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Re: Geschwindigkeitsüberwachung

#40

Beitrag von Laurent » 01.02.2009 0:35

roxxity hat geschrieben:Ohne dir nahe treten zu wollen: Dann zeig mir bitte wo das steht.

Ich hab zwei mal Fahrschule gemacht, mit 18 B und mit 20 A, das ist jetzt noch nicht so lange her, und beide Male hat man mir das genau so erzählt.
Dann wurde Mist erzählt. Ich bin selber Fahrlehrer und es ist so wie oben beschrieben. Kannst du auch jeden Juristen für Verkehrsrecht fragen...

Zitat: "Eine Erhöhung der Geschwindigkeit setzt der Begriff des Überholens ebensowenig voraus wie einen Fahrstreifenwechsel (OLG Düsseldorf NZV 90 319)"
roxxity hat geschrieben:Stell dir vor es ist Stau, auf der linken fließt der Verkehr langsamer (was oft der Fall ist weil die ganzen Gestressten ja links fahren). Jetzt fahr ich gemütlich rechts vorbei. Überholen? Eher net.
Doch, aber erlaubtes überholen, siehe §7 StVO Nr. (2) und (2a):

"(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen."

Für den Fall (2a) hat die Rechtsprechung für "langsames Fahren" 60 km/h festgelegt und für "geringfügig höhere Geschwindigkeit" max. 20 km/h.
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

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Re: Geschwindigkeitsüberwachung

#41

Beitrag von Laurent » 01.02.2009 0:36

krocking hat geschrieben: ;) bier ausserdem ist rechts vorbeifahren mit sehr geringer geschwindigkeit kein überholvorgang.
Doch das ist es, nur eben in einigen Fällen erlaubt, siehe mein Vorposting.
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

krocking


Re: Geschwindigkeitsüberwachung

#42

Beitrag von krocking » 01.02.2009 0:43

ja hast recht laurent. aber erlaubt ist erlaubt, da ist mir die juristische schreibweise völlig egal.

BBJN6


Re: Geschwindigkeitsüberwachung

#43

Beitrag von BBJN6 » 01.02.2009 8:39

krocking hat geschrieben:ja hast recht laurent. aber erlaubt ist erlaubt...
Das kann man als Uneinsichtiger so sehen, man sollte sich aber dann nicht wundern, wenn man mal dabei ist, beim Zahlen!
Laurent hat völlig recht, wenn er bei der Erfindung von Märchen auf die präzise Rechtslage hinweist; dieser anderen Fahrschule gehört die Lizenz entzogen, wenn sie tatsächlich den angeblich dort zweimal gelernten Unfug im Unterricht verbreitet.

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Re: Geschwindigkeitsüberwachung

#44

Beitrag von svsmudo » 01.02.2009 19:56

§ 5 Abs. 1 StVO sagt grundsätzlich: »Es ist links zu überholen«. Zuerst sollte klar sein,
was man unter »Überholen« eigentlich versteht:

Überholen = ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug einholen und passieren.

Warum das hier erwähnt wird? Weil viele Fahrer meinen, dass ein Überholvorgang nur
stattfindet, wenn man vorher ausschert und anschließend wieder einschert, womöglich
noch mit einer Absicht, schneller zu sein als der andere. Das sind jedoch gar nicht die
Voraussetzungen!
Denn wer auf seinem Fahrstreifen bleibt und »einfach so« am Fahrzeug im Nachbarfahrstreifen
vorbeizieht, der überholt bereits. Wer das auf der rechten Seite des anderen Fahrzeugs macht,
verstößt schon gegen das Gebot, nur links zu überholen.

Ausnahmen:
- wenn innerhalb geschlossener Ortschaften mehrere Fahrstreifen für eine Richtung
markiert sind (Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t dürfen
dann rechts schneller fahren). Fehlen die Fahrstreifenmarkierungen, so ist das nicht
gestattet.

- im Bereich von Ampeln

- wenn Pfeile, die nebeneinander angebracht sind, in verschiedene Richtungen weisen

- wenn ein Fahrzeug das Linksabbiegen ankündigt und sich eingeordnet hat

- in Beschleunigungsstreifen (z.B. Autobahn), aber nicht in Verzögerungsstreifen

- bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh
fließendem Verkehr (wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal
20 km/h schnelleres Überholen erlaubt)

- im Bereich eines Autobahnkreuzes, wenn Breitstrich und Richtungstafeln vorhanden
sind: Überholen der Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn ist erlaubt

- um eine Straßenbahn zu überholen (Straßenbahnen müssen sogar rechts überholt
werden, außer in Einbahnstraßen oder wenn die Schienen ganz rechts verlegt sind)


Ich glaube nicht, das die Fahrschule das falsch gelehrt hat. Ich glaube eher, das der
Schüler es nicht begriffen hat.

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Re: Geschwindigkeitsüberwachung

#45

Beitrag von roxxity » 01.02.2009 21:36

Danke für die nette Einschätzung meiner Person.
Und dafür meldest du dich extra im Forum an?

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