Es ist wahrscheinlich wieder fruchtlos, wenn ich hier versuche, die Tatsachen zu rekonstruieren und anschließend noch meine Meinung äußere, aber trotzdem:
Tomato wurde offenbar angehalten,weil sein Auspuff zu laut sein sollte. Dann hat der "Staatsvertreter" (war der echt?) mit dem Handy!! eine Geräuschmessung gemacht und eine gebührenpflichtige Verwarnung angeboten. (Die kann man in Deutschland annehmen, in dem man die Verwarnungsgebühr bezahlt. Rechtsfolge: Mit der Bezahlung kann dieser Tatbestand rechtlich anderweitig nicht mehr verfolgt werden, d.h.
kein Bußgeld oder gar Strafverfahren wegen dem selben Vorgang) Offenbar hat Tomato bezahlt, und damit den Vorwurf akzeptiert. Anschließend hat er die Mängelkarte erhalten, damit er das Moped lautstärkemäßig so einbremst, dass es nicht mehr beanstandet wird. Damit verbunden ist wohl eine Vorstellung des Motorrads bei einer auf der Mängelkarte angegebenen Stelle, wahrscheinlich innerhalb einer angegebenen Frist.
So: Verwarnung akzeptiert, also Moped auf zulässigen Lautstärkenwert bringen und vorstellen. Klappe zu, Affe tot!
Nachträglich rumjammern oder Messtechnik (ha,ha!) anzweifeln wollen ist sinn- und zwecklos!
Wenn Tomato einen rechtsmittelfähigen Bescheid gewollt hätte, wäre die Ablehnung des angebotenen Verwarnungsgeldes angesagt gewesen. Dann hätte er einige Tage später eine gebührenpflichtige Geldbuße in Höhe des Verwarnungsgeldes erhalten gegen die Widerspruch möglich gewesen wäre, mit dem ganzen anschließenden Rechtsweg. Im Zuge dieses rechtlichen Verfahrens wäre dann auch das Messvefahren

usw. gewürdigt worden. Ausgang? Weiß ich nicht!
Das war´s

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