Was ist bloß los mit den Leuten?


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
Schupo


#31

Beitrag von Schupo » 18.06.2002 16:02

@Idefix
Ich gehe mal davon aus das wir hier von einem öffentlichen Parkplatz sprechen.
Nun die Polizei wird dir in der konkreten Situation nicht helfen. Eine Knolle wird er wohl bekommen aber abschleppen würde ich ihn nicht. Natürlich könntest du ihn zunächst auf deine Kosten versetzten lassen und diese Kosten dann über's Gericht einfordern.
Da es aber ein Nachbar ist würde ich mal ein konstruktives Gespräch suchen. Im öffentlichen Straßenverkehr gibt es kein mein und dein. Das solltest du ihm mal klar machen und ihn fairerweise auf deine zukünftigen Schritte hinweisen.

Was die Sache mit dem Motorradwegschieben angeht. Wenn jemand mein Motorrad anfasst, mit dem werde ich mal ein sehr intensives Gespräch führen. Von körperlichen Auseinandersetzungen halte ich nichts. Aber grundsätzlich sehe ich hier auch einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf mein Eigentum und das ist Notwehrfähig. :wink:

Schupo

v2junky


#32

Beitrag von v2junky » 18.06.2002 22:28

@Schupo: Was regste Dich denn so auf? Mach Dich ma geschmeidig! Ich hab in keiner Weise gesagt, daß das Parken von KFZ auf dem Bürgersteig erlaubt ist. Nirgends hab ich gesagt, daß ein Mopped kein KFZ ist. Kannste mir glauben, daß Du nicht der Einzige bist, der die Definition auswendig kann.
Wenn Du meinen Post aufmerksam gelesen hättest, wäre Dir vielleicht auch aufgefallen, worums mir geht: Nämlich darum, daß beim Erlaß eines Verwaltungsaktes mit Ermessensspielraum (Hier also einem Knöllchen) die Behörde (also der Ordnungs- oder Polizeibeamte als deren Vertreter) angemessen handeln muß. Sollte Dir also bekannt sein.
Folglich ist das Abschleppen, wenn evident keine Behinderung gegeben ist in dieser Hinsich wohl kaum zu vertreten.
Bei einem Verwarnungsgeld mag das anders sein. Das scheint bei einer solchen Ordnungswidrigkeit (was das Parken eines KFZ auf dem Bürgersteig ja laut StVO ist) in den Meisten Fällen auch angemessen zu sein. Dennoch hat der Bürger (also der Kradfahrer) immernoch die Möglichkeit einer Gegenvorstellung, sodaß die Behörde den Knollen auch noch widerrufen kann. Und ferner wäre da noch die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten. Was dann der Richter zu der ganzen Sache erzählt ist was anderes.
Ich habe lediglich gesagt, was ICH in einem solchen Fall tun würde.
Ordnungswidrig bleibt die Sache allemal, das ist klar.
Ich hoffe, ich konnte damit klarstellen, worums mir ging.
In diesem Sinne
v2junky

v2junky


#33

Beitrag von v2junky » 18.06.2002 22:35

@Schupo die Zweite: Wenn jemand Deine SV 2m wegschiebt, ohne die Zündung zu betätigen, würde ich gerne mal wissen, wo Du da einen gegenwärtigen, rechtswidriger Angriff siehst, der ein Notwehrrecht auslöst...
Da bin ich ja ma gespannt....

Schupo


#34

Beitrag von Schupo » 19.06.2002 9:04

@V2Junky
Sollte ich dich irgendwie persönlich getroffen haben, dann bitte ich das zu entschuldigen. Ich habe es einfach nur satt, mir von Leuten anhören zu müssen wie ich meinen Job zu machen habe. Vor allem wenn diese Leute ihre Rechtskenntnisse durch die Lektüre der Bildzeitung erworben haben.

Ich habe nie gesagt, dass das Krad abgeschleppt wird wenn es nicht zu einer konkreten Behinderung kommt. Wenn möglich schiebe ich wahrscheinlich sogar selber so ein Krad vom Gehweg wenn es denn möglich ist. Dann brauche ich auch keinen Abschlepper. Und das die Knolle dann sicher und auch gesetzlich i.O. ist darüber sind wir uns ja jetzt auch einig.

Was ein Richter aus dieser ganzen Sache macht darf für mich kein Maßstab für mein Eingreifen sein. Wie sagt man so schön 'Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand'.

So nun noch zu deinem Ermessen. Grundsätzlich hat die Ahndung von Ordnungdwidrigkeiten was mit dem Opportunitätsprinzip zu tun. Das heißt, ich kann einschreiten muss aber nicht. Das ist ja auch der Grund warum ich an einem Krad auf dem Gehweg locker vorbei gehen kann ohne eine Knolle zu schreiben. Wenn ich einschreiten muss (wenn der Bürger ruft) dann könnte man fälschlicherweise meinen ich hätte ermessen. Hab ich aber nicht weil der Bußgeldkatalog die Sätze regelt. Das macht er vor dem Hintergrund das alle gleich behandelt werden müssen. Damit kommt man dann formaljuristisch zu einer Ermessensreduzierung auf Null.

Aber wie du schon treffend gesagt hast. In einem Rechtsstaat gibt es auch einen Rechtsweg. Dieser steht auch jedem offen.

Schupo

v2junky


#35

Beitrag von v2junky » 19.06.2002 14:07

@schupo: Na dann sind wir uns ja einig :wink:

Und was die Bildzeitungskenntnisse angeht: Damit ist wohl kaum ein Examen zu schreiben, oder?
Apropos Bildzeitungsjurakenntnis: Wie ist das denn nun mit dem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff, wenn jemand das Mopped eines Dritten wegschiebt?

Schupo


#36

Beitrag von Schupo » 19.06.2002 14:18

@v2junky

Sorry hatte ich vergessen.

Also den SV stelle ich mir so vor. Ich habe mein Krad irgendwo abgestellt, gehe einen Kaffee trinken komme wieder und sehe gerade wie sich da irgendjemand den ich nicht kenne an meinem Krad zu schaffen macht.

Also das Krad ist mein Eigentum und wer sich daran zu schaffen macht, in welcher Art und Weise auch immer, der handelt mit meinem Eigentum so als wenn es sein Eigentum wäre. Mein Rechtsgut, nämlich mein Eigentum, wird hier angegriffen. Und in meinem SV ist dieser Angriff auch gegenwärtig und, weil mein Krad ordnungsgemäß stand, auch rechtswidrig. Also ich habe mit der ANwendung des 32 keine Probleme.

Du?? Dann lass uns das mal besprechen. Wo und was hast du studiert? Welches Staatsexamen? Kommst du zum Treffen?

Schupo

SVHellRider


#37

Beitrag von SVHellRider » 19.06.2002 14:20

v2junky hat geschrieben:Wie ist das denn nun mit dem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff, wenn jemand das Mopped eines Dritten wegschiebt?
Als juristischer Laie würd ich sagen:
solange dir dadurch kein nachweisbarer Schaden entsteht, wirst du da nix machen können. :roll:

Is zwar doof, aber was soll denn ein Richter da machen? Geldstrafe/-buße wegen Moppedaufdieseiteschieben? :roll:

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Anaconda
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SVrider:

#38

Beitrag von Anaconda » 19.06.2002 14:54

@SVHellRider
es ging ja um Notwehr. Sprich Tätlichkeit gegen den Schiebenden.

@Schupo
du würdest Kräder weg schieben?

Und auf hoher See gibt's auch Gesetze, nur wer und wie die befolgt werden liegt eben immer im Ermessenspielraum. Mal davon ab das ein Schiff als Teil das jeweiligen Landes gilt.

Gruß Peer
Gedanke der Woche:
Schön wenn die SV fährt.

Ich freu mich! Machste mit?
Hach, ist das schön.
Kantsteinschwalbe 2015

v2junky


#39

Beitrag von v2junky » 19.06.2002 15:01

@schupo:
Aaaalso, ich hab gerade meine erstes Staatsexamen in Jura in Mainz geschrieben und hab demnächst noch mündliche Prüfung (Deswegen weiß ich auch noch nicht ob ich aufs Treffen komme; Madame hat da auch noch n Wort mitzureden.. :roll: ). Danach Referendariat und dann das zweite....
Wegge dem Notwehrrecht hab ich mal ne Runde nachgedacht und bin zu folgendem Schluß gekommen: Sicher ist das Mopped als Eigentum geschütztes Rechtsgut, über das der Eigentümer auch grds. Dispositionsbefugnis hat. Fragt sich jetzt, ob du Deine Dispositionsmöglichkeit verlierst, wenn das Mopped 2m weggeschoben wird. Selbst, wenn Du in dem Augenblick daneben stehst (sonst Angriff auch nicht gegenwärtig), würde ich persönlich KEINE Einschränkung der Dispositionsmöglichkeit annehmen. Ich hab dann heute noch mal einen Strafrechtsdozenten an der Uni gefragt (der RICHTIG Ahnung hat) und der sieht es genauso.
Wohlgemerkt: Wir sprechen von einem Notwehrrecht aus §32 StGB.

Allerdings kann in jedem Fall ein, das Notwehrrecht auslösender, rechtswidriger Angriff dann gegeben sein, wenn der Typ das Mopped zündet und 2m wegfährt! Denn dann haste den Straftatbestand des, äääh... (§ weiß ich gerade net, ich glaub 315c StGB) nichtberechtigten in Gebrauch nehmen eines KFZ! Bei einer mit dem Wegschieben verbundenen Sachbeschädigung (Kratzer,etc) ist die Lage auch klar....

Aber 2m wegschieben ohne sonst was?...hmmm schwierig schwierig. Kann man vielleicht sogar anderer Ansicht sein, aber das vor Gericht durchzukriegen..?? Selbst das mit dem Zettel ist bedenklich... Das könnte man dann schon als Drohung mit einem empfindlichen Übel ansehen (vgl. den §240 StgB)....wieauchimmer.
Is alles nit so einfach. Wenn Du aber in einem solchen Fall dem Moppedschieber eins auf die 12 kloppst, dann ziehst Du vor Gericht den Kürzeren.
Insoweit, so traurig es auch ist, SVHellrider mag da wohl Recht ham.

Also: Wenn einer MEIN Mopped anfaßt, dann schreck ich nicht davor zurück evtl. auch körperliche Gewalt anzuwenden, weil ich nämlich genau gesehen hab, daß der mein Mopped kaputtmacht :wink: Dann läge zwar immernoch keine Notwehrlage vor, zumindest befände ich mich dann in einem Erlaubnistatbestandsirrtum und könnte nur wegen Fahrlässiger KV verurteilt werden.....
Aber vielleicht find ich noch was genaues zu der Problemaaaadig..
In diesem Sinne
v2junky

SVHellRider


#40

Beitrag von SVHellRider » 19.06.2002 15:12

AnacondaSV hat geschrieben:@SVHellRider
es ging ja um Notwehr. Sprich Tätlichkeit gegen den Schiebenden.
Ja, hab ich ich schon mitbekommen. Aber dazu müsstest du das ja direkt mitbekommen, daß jemand dein Mopped wegschiebt.
Hierbei ist auch die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen.
Du kannst jemanden hindern, indem du dich in den Weg stellst. Dazu brauchst du erst mal keine körperliche Gewalt. Anders sieht die Sache aus, wenn du dann körperlich bedroht oder angegriffen wirst.
Aber allein das Wegschieben deines Moppies ist keine Notwehrsituation! Und im Nachhinein schon gar nicht!

Ich finds auch doof. Nur, jemanden körperlich zu verweisen, weil er dein Mopped auf die Seite schiebt, ist nicht verhältnismäßig, wenn ich das auch gut nachvollziehen könnte.

Nur mal angenommen: jemand schiebt dein Moppie weg, du schlägst ihm die Nase blutig, er zeigt dich wegen Körperverletzung an.
Was meinst du was ein Richter dazu sagt?
"Hammse vollkommen richtig gemacht und den 'Schieber' verknack ich zu lebenslänglich Moppiputzen!" :?:

SVHellRider


#41

Beitrag von SVHellRider » 19.06.2002 15:31

v2junky hat geschrieben: ... Dann läge zwar immernoch keine Notwehrlage vor, zumindest befände ich mich dann in einem Erlaubnistatbestandsirrtum und könnte nur wegen Fahrlässiger KV verurteilt werden.....
Das wärs aber auch nicht wert, oder? :roll: 8O

Idefix


#42

Beitrag von Idefix » 19.06.2002 15:56

mal ne blöde frage am rande:
stellt ihr eure SV so ab, daß die jamend rumschieben kann? also meine hat mindestens das lenkradschloß drin und meist noch ein bremsscheibenschloß. da schiebt sich ohne beschädigung nix und wenn es einer wegtragen würde und ich das sehe, dann kann ich wohl von kaputtmachen ausgehen, oder? die wahrscheinlichkeit, daß einer 190kg mopped rumträgt ohne es fallen zu lassen ist gering.

ich hoffe ja immernoch, daß es nie einer wagen wird, meine SV anzufassen.

Idefix

N.Lo


#43

Beitrag von N.Lo » 19.06.2002 16:04

sehe ich genauso!

Wenn das die Leute nicht noch ermutigen würde, dann hätte meine SV den Schriftzug:

"Finger weg, sonst Finger ab!!!"

cyco


Also ..

#44

Beitrag von cyco » 19.06.2002 18:05

.. ich weiss ja nicht ... sehen das einige nicht etwas zu emotional hier? Nur weil jemand mein Mopped anfasst und es unter Umständen anfängt zu schieben werd ich ihm doch nicht gleich einen reinsemmeln!

Ich finde, dass fängt mit der Frage an: "Ey Du Sack, was machst du denn da?" wenn er dann ne gute Antwort hat .. so a la "Tut mir leid, aber ich muss hier mit nen Rollwagen was durchschieben" dann ist doch gut.

Bei Antwort:"Stör mich nicht, siehst du nicht, dass ich grade den Bock klaue?" würd ich dann aber auch handgreiflich werden. ;)

Ansonsten immer locker ... wir reden hier von einem zugebenermassen hübschen Sachgegenstand. Wenn jemand meine Kinder anfassen würde (die ich jedoch noch nicht habe) dann würds reichlich auffe Omme geben..

gruß
cyco

v2junky


#45

Beitrag von v2junky » 19.06.2002 19:49

@SVHellrider: recht hast Du. War auch nicht wirklich ernst gemeint :wink:
Neinnein, ich bin ein sehr liebenswerter und freundlicher Mensch....nein wirklich! Ist auch nicht angemessen, jemandem deswegen eine zu pfeffern. Seh ich genau wie cyco. ich würde denjenigen noch nicht mal Sack nennen, weil das wieder eine Beleidigung (§184 StGB) wäre. Und dann hätte der somit (falls Zeugen) noch die Möglichkeit mich anzuzeigen.
Ich glaube in einem solchen Fall tun es ein paar bestimmte und mit Nachdruck ausgesprochene Worte, daß sich sowas nicht gehört.
Ich würds wahrscheinlich mit Humor nehmen "Aha, Sie finden meine SV so unwiederstehlich, daß Sie sie unbedingt anfassen wollen? Is ja auch verständlich, is n geiles Mopped...Also fleißig sparen, mit nem 125er Führerschein darf man die nämlich nicht fahren" Oder so ähnlich...

Klar, wenn da ein Bremsscheibenschloß drin ist, isses direkt ma Sachbeschädigung, wenn was passiert, aber das hatten wir ja schon...

Sagt
v2junky

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