FAHRRADWEG BENUTZT -> ANZEIGE ! HELP!
AW: FAHRRADWEG BENUTZT -> ANZEIGE ! HELP!
Ironie ist wohl ein unbekanntes Wort für manch Einen...
Kaum macht man's richtig, schon funktioniert's
- Trobiker64
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Re: FAHRRADWEG BENUTZT -> ANZEIGE ! HELP!
Da wäre ich mal nicht so sicher, wenn das Moped geschoben wird und der Motor nicht läuft, ist es nicht in Betrieb.x-stars hat geschrieben:Schön. Merk dir fürs nächste Mal, dass das so ungefähr gar nix ändert. Du musst absteigen und schieben, drauf sitzen und rollen lassen ist dasselbe wie Fahren



Aber nochmals zur Ausgangsfrage, wenn der nette Herr sich wirklich nochmal melden sollte, würde ich ihn mal auf eine Anzeige wegen Nötigung vorbereiten, denn dieser Tatbestand liegt hier eindeutig vor. Und das kann sehr unangenehm werden, spätestens dann ist Ruhe.

- Schafmuhkuh
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AW: FAHRRADWEG BENUTZT -> ANZEIGE ! HELP!
Ich finde das so amüsant das ich jetzt auch mal was schreibe.
Wie du dein mopet schiebst ist so etwas von total egal. Ob du drauf sitzt, oder schiebst, oder mit einem bein auf der raste like tretroller.
Motor und Zündung aus = kein Problem
Aber mal ganz ehrlich?!
Sind selbst wenn was kommt 10€ schmerzhaft?
Brichst du regelmäßig beim tanken in Tränen aus?
Wie du dein mopet schiebst ist so etwas von total egal. Ob du drauf sitzt, oder schiebst, oder mit einem bein auf der raste like tretroller.
Motor und Zündung aus = kein Problem
Aber mal ganz ehrlich?!
Sind selbst wenn was kommt 10€ schmerzhaft?
Brichst du regelmäßig beim tanken in Tränen aus?
"Ich hab schon mehr vergessen als du je erlebt hast!"
Mein Hobel --> http://www.svrider.de/Forum/viewtopic.php?f=40&t=81302
Über Kritik und Meinungen immer erfreut :)
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Re: FAHRRADWEG BENUTZT -> ANZEIGE ! HELP!
Wenn Hans' Beschreibung stimmt, liegt jedenfalls Nötigung des Anderen vor.
Was mich interessieren würde, ist, wie (heftig oder gar nicht) man sich bei derartigen Nötigungen wehren darf.
Gibt's hier zufällig Juristen im Forum?
Was mich interessieren würde, ist, wie (heftig oder gar nicht) man sich bei derartigen Nötigungen wehren darf.
Gibt's hier zufällig Juristen im Forum?
Re: FAHRRADWEG BENUTZT -> ANZEIGE ! HELP!
Ich weiß gar nicht wieso es hier so viele Posts gibt... das Thema ist doch an und für sich ein Witz... wenn auch ein schlechter.
Falls das von Hans jedoch Ernst gemeint war, würde ich mir Gedanken machen.
Ich schreib doch auch nicht sowas wie:
"OHH MEIN GOTT!!! Ich bin rechts an allen vorbei gefahren, und jetzt hat mich ein Fahrer angehalten und angeschissen.
Was kann ich tun?"
Eine auf die Fresse hätte es bei dem gleich getan, alles andere ist bla bla.
... ohh jetzt hab ich hier ja auch meinen Senf dazu gegeben.

Falls das von Hans jedoch Ernst gemeint war, würde ich mir Gedanken machen.
Ich schreib doch auch nicht sowas wie:
"OHH MEIN GOTT!!! Ich bin rechts an allen vorbei gefahren, und jetzt hat mich ein Fahrer angehalten und angeschissen.
Was kann ich tun?"
Eine auf die Fresse hätte es bei dem gleich getan, alles andere ist bla bla.
... ohh jetzt hab ich hier ja auch meinen Senf dazu gegeben.

Re: AW: FAHRRADWEG BENUTZT -> ANZEIGE ! HELP!
...ich find`s unglaublich für wie viele...und es hört nicht auf...IMSword hat geschrieben:Ironie ist wohl ein unbekanntes Wort für manch Einen...
Wenn man rechts dreht wird die Landschaft schneller!
Re: AW: FAHRRADWEG BENUTZT -> ANZEIGE ! HELP!
Freunde, ihr habt echt eine seltsame Definition von Ironie...pit25271 hat geschrieben:...ich find`s unglaublich für wie viele...und es hört nicht auf...IMSword hat geschrieben:Ironie ist wohl ein unbekanntes Wort für manch Einen...
If you dance with the devil, the devil don't change. The devil changes you.
Re: FAHRRADWEG BENUTZT -> ANZEIGE ! HELP!
so nun möchte ich mich als ehrenamtliches internationales Ermittliungkommisionsmitglied noch mal zu Wort melden.
Auf Grund des Geständnisses von Hans im Pech erhebe ich hiermit ein Bußgeld über 10€ zu zahlen an jedes Mitglied, das hier im Post so aktiv und hart mitgearbeitet hat. Das Geständnis wird strafmildernd anerkannt und daher darf das Bußgeld auch in Naturalien, wahlweise Super mit 95 Oktan oder Super Plus 98 Oktan gezahlt werden.
Auf Grund des Geständnisses von Hans im Pech erhebe ich hiermit ein Bußgeld über 10€ zu zahlen an jedes Mitglied, das hier im Post so aktiv und hart mitgearbeitet hat. Das Geständnis wird strafmildernd anerkannt und daher darf das Bußgeld auch in Naturalien, wahlweise Super mit 95 Oktan oder Super Plus 98 Oktan gezahlt werden.
Loud pipes save lives
Re: FAHRRADWEG BENUTZT -> ANZEIGE ! HELP!
Nein für eine Nötigung muss ein Zwang oder die Androhung von Gewalt vorliegen. Wenn der Mann sich nur in den Weg stellt, ist es eine normale Behinderung anderer...Trobiker64 hat geschrieben:Aber nochmals zur Ausgangsfrage, wenn der nette Herr sich wirklich nochmal melden sollte, würde ich ihn mal auf eine Anzeige wegen Nötigung vorbereiten, denn dieser Tatbestand liegt hier eindeutig vor. Und das kann sehr unangenehm werden, spätestens dann ist Ruhe.
EDIT: Etwas fachliches dazu: http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... 3&paid=240
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...
- Trobiker64
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SVrider:
Re: FAHRRADWEG BENUTZT -> ANZEIGE ! HELP!
Das ist unlogisch, denn dann könnest du einen Drängler wegen Nötigung auch nicht zur belangen. Auch das vorsätzliche Blockieren z.B. der Überholspur um am Überholen zu hindern, ist schon Nötigung. In unseren Fall hat sich der feine Herr nicht nur mehrmals in den Weg gestellt, sondern ihn aktiv durch Blockierung am Wegfahren gehindert und das ist schon Nötigung, da durch Zwang erreicht. Alleine, das er ihm vorsätzlich vor das Fahrzeug springt um ihn zu einer Vollbremsung zu zwingen, reicht hier schon aus. In wie weit das alles später noch nachweisbar ist, steht auf einem anderen Blatt.Laurent hat geschrieben:Nein für eine Nötigung muss ein Zwang oder die Androhung von Gewalt vorliegen. Wenn der Mann sich nur in den Weg stellt, ist es eine normale Behinderung anderer...
Re: FAHRRADWEG BENUTZT -> ANZEIGE ! HELP!
Das kommt sehr auf den Einzelfall an, das sollen lieber die Juristen erörtern falls es dazu kommt. Am besten mal 2-3 fachliche Kommentare zu §240 StGB durchlesen, da steht so einiges im Netz...Trobiker64 hat geschrieben:Auch das vorsätzliche Blockieren z.B. der Überholspur um am Überholen zu hindern, ist schon Nötigung.
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...
Re: FAHRRADWEG BENUTZT -> ANZEIGE ! HELP!
...und es war einer dieser Threads bei dem man verständnislos den Kopf schüttelt und sich ärgert soeben wieder ein Stück Lebenszeit verschwendet zu haben. 

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Also ich empfand das ganze doch bisher als äußerst amüsant.
Da ja doch einiges aufgeklärt werden konnte, hat Hans sicher beruhigt schlafen können
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Was du heute kannst besorgen, dass verschiebe nicht auf morgen
Signaturen sind nur was für kreative Leute
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Re: FAHRRADWEG BENUTZT -> ANZEIGE ! HELP!
Trobiker64 hat geschrieben:Das ist unlogisch, denn dann könnest du einen Drängler wegen Nötigung auch nicht zur belangen. Auch das vorsätzliche Blockieren z.B. der Überholspur um am Überholen zu hindern, ist schon Nötigung.Laurent hat geschrieben:Nein für eine Nötigung muss ein Zwang oder die Androhung von Gewalt vorliegen. Wenn der Mann sich nur in den Weg stellt, ist es eine normale Behinderung anderer...
(§ 240 StGB)(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
--> das "empfindliche Übel" sieht doch sehr unterschiedlich aus, wenn sich jemand bei Schrittgeschwindigkeit 10 m weiter in den Weg stellt oder bei 150 km/h in deinem Kofferraum mitfährt.
Wird zumindest hier noch mal rausgenommen, wird aber nicht explizit genannt :/: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Krad5.php Hängt vermutlich von der Laune von Staatsanwalt und Richter ab...Da wäre ich mal nicht so sicher, wenn das Moped geschoben wird und der Motor nicht läuft, ist es nicht in Betrieb. Dass breitbeiniges oder normales Schieben unterschiedlich behandelt wird, wäre mir neu.
Sieht das BGH anders, dort ist der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs auch ein Fahrzeugführer, für den dieselben Spielregeln bzgl. Fahrzeuglichkeit gelten (http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4775.php), demzufolge müssten auch alle anderen Bedingungen wie Fahrerlaubnis vorhanden sein.Du brauchst ja auch keinen Führerschein wenn du in einem abgeschleppten Auto sitzt, weil eben der Motor nicht läuft.