ABE Bremsflüssigkeitsbehälter


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TL-Andy


Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#31

Beitrag von TL-Andy » 12.07.2014 22:02

guzzistoni hat geschrieben:Du glaubst doch nicht im Ernst das die miteinander "kommuniziert" habe :lol: :lol:
Du wirst wohl in der Ungewissheit bleiben müssen :!:
Findst des eigentlich gut mich meiner illusionären Gedankenwelt zu berauben, du onmöglicher Schöler :lol: ????
Nein, ich glaube es nicht wirklich das die miteinander geredet haben, troztdem, fragen kostet ja nichts ;-).

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guzzistoni
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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#32

Beitrag von guzzistoni » 13.07.2014 0:11

Ich wollte Dich nicht in eine nachpubertäre Depression treiben ----- sorry :oops: :wink:

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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#33

Beitrag von Trobiker64 » 13.07.2014 8:56

Ich frage mich sowieso, warum der Beamte noch mit dem Tüvler kommunizieren sollte, wenn ihm eine schriftliche Stellungnahme schon vorliegt. :roll: Der meldet sich nicht mehr, weil es vermutlich keinen Grund zur Attacke mehr gibt. 8) Das Becherchen, als Bestandteil der Übertragungseinheit zu sehen, ist technisch nicht zu begründen. Ob dies formal angreifbar ist, hängt davon ab, ob in der BE eine konkrete Bauteilbeschreibung vorliegt. Nur, kommt man so einfach nicht an die BE heran. :( Es gibt Dinge, die sollte man einfach ruhen lassen. Im Zweifel führt man die entsprechenden Passagen aus den Richtlinien oder Stellungnahmen von Tüvlern mit. :D

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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#34

Beitrag von Schraubär » 13.07.2014 10:36

Und wenn mans wirklich rechtssicher machen möchte, klebt man einen "Alles Original" Aufkleber auf den Ofen :) sv
"Ein neues Loch ist geboren... wunderschön"

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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#35

Beitrag von tuti77 » 31.05.2017 7:50

Hallo Volker und TL-Andy!

Ist der TL-Andy noch im Forum?

Wärt ihr so freundlich mir die Stellungnahmen der TÜVs zuzumailen? Dem Volker konnte ich schon ne PN schreiben, aber dem TL-Andy nicht... Hätte jemand sein TÜV-Schreiben für mich?

Ich fahre eine Yamaha Thunderace und bin nach 10 Jahren mit meinem vorderen Bremsflüssigkeitsbehälter von Rizoma 15ml plötzlich nicht mehr durch den TÜV gekommen. Habe keinerlei Unterlagen/ABE/Bezeichnung/Rechnung mehr dazu. Ok, der Sprung von 35ml auf 15ml ist auch heftig. Um weiteren Schwierigken auch unterwegs vorzubeugen, hätte ich dieses Papier gerne dabei.

Ich habe euch hier nach längerem Googeln zu dem Problem gefunden und keine Quelle gefunden die aussagekräftiger ist als euer Forum!

Vielen Dank
Andrej Tuchscheerer

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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#36

Beitrag von Thorsten_Köhler » 31.05.2017 11:10

Lautet die Typbezeichnung RN04 oder RN09?
Hier gibt's den Download
Lack oben, Gummi unten.

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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#37

Beitrag von Trobiker64 » 31.05.2017 15:23

tuti77 hat geschrieben:Ich fahre eine Yamaha Thunderace und bin nach 10 Jahren mit meinem vorderen Bremsflüssigkeitsbehälter von Rizoma 15ml plötzlich nicht mehr durch den TÜV gekommen.
Mich würde mal interessieren, mit welcher Begründung. Immerhin ist die Thunderace schon ein älteres Modell. Dort sind viele der in @Thorsten_Köhlers ABE aufgeführten Vorschriften überhaupt nicht anwendbar. Selbst die 93/14/EWG (Bremsanlage) ist sinnfrei aufzuführen, da das Becherchen kein Bestandteil der Bremsanlage ist. Es wird hier lediglich eine Durchsichtigkeit verlangt, die wohl kaum eines Prüf- und Zulassungsverfahrens bedarf, denn da reichen gesunde Augen.

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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#38

Beitrag von tuti77 » 01.06.2017 17:36

Hallo,
die Thunderace heißt YZF 1000 R.
Typ: 4VD o. 4 SV

Die YZF R1 haben Typ RN...

Da ich, mangels irgendwelcher Unterlagen nichtmal nachweisen kann, dass der Becher nicht selbstgeschnitzt ist, hab ich wohl schlechte Karten. Von dem Ding findet man im www nichts mehr. Ich bau mir wohl den ABM SCIO 26ml mit ABE für die Yamaha R1 Typen an und pack die Stellungnahme von Volker ins Mopped. :?

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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#39

Beitrag von Trobiker64 » 01.06.2017 23:46

tuti77 hat geschrieben:Da ich, mangels irgendwelcher Unterlagen nichtmal nachweisen kann, dass der Becher nicht selbstgeschnitzt ist, hab ich wohl schlechte Karten.
Sehe ich anders, die 93/14/EWG verlangt lediglich Durchsichtigkeit. Suche dir eine andere Prüfstelle. Bei meinem SBK-Umbau hat das Becherchen beim TÜV niemanden interessiert, solange es nirgends anstößt und durchsichtig ist.

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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#40

Beitrag von Thorsten_Köhler » 02.06.2017 0:53

Mit ABE wäre einfacher, aber wenn dem TüV die im Download fehlenden Unterlagen ja vorliegen müssen, so steht's jedenfalls im Download, dann würde ich mit der Behälterbezeichnung und dem Download vorsprechen und mein Glück nochmal versuchen.
Ansonsten Prüfstelle oder Prüfer wechseln.
Da hab ich ja schon wunderliches erlebt.

Prüfer 1:
Das Lenkrad iss nich orischinal. Das ist ein sportlenkrad. Da brauchen Sie 'ne ABE.

Wiedervorführung;
Prüfer 2 :
Was stimmt denn mit dem Lenkrad nicht?

Prüfer 3:
Das ist vom GTD. Das geht nicht.

Kurzer Exkurs über den Fahrzeugbrief;
Pkw war Sondermodell, Lenkrad Serienausstattung beim Sondermodell. :( hell :( hell :( hell :( hell
RuckZuck, Plakette erteilt.
Lack oben, Gummi unten.

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Re: ABE Bremsflüssigkeitsbehälter

#41

Beitrag von Trobiker64 » 02.06.2017 7:47

Es ist oft ein wiederkehrendes Problem, Dinge werden oft nicht hinterfragt. :unschoen:

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