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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 08.05.2016 12:14
von violator
ein fahrtenbuch selbst mit ortangabe wäre immer noch viel zu verwaltungsaufwändig.

demnächst werden alle kfz einfach mit GPS ortung ausgerüstet.
und wie jeder weiß, weiß das gps wo man wie schnell fahren darf.
ergo wird das fahrzeug automatisch auf die max. Höchstgeschwindigkeit eingebremst, egal wieviel vollgas du gibst. in der 30er zone fährt das auto mit vollgas 30km/h usw.
Langsamer ist natürlich möglich....und einsatzfahrzeuge brücken diese Begrenzung mit der freigabe der "Sonderrechte" von martinshorn und Blaulicht......

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 08.05.2016 13:24
von Thorsten_Köhler
Big Brother.... 8O

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 08.05.2016 13:57
von violator
Hierbei geht es natürlich nicht um die Erfassung eines bewegungsprofils..... 8)
Hier gehts um die Sicherheit :lol:

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 08.05.2016 17:18
von Trobiker64
violator hat geschrieben:Ein fahrtenbuch ist im übrigen auch für "ersatz- und Ausweichfahrzeuge" zu führen.
Bevor hier noch mehr dummes Zeug geschrieben wird für die Ausdehnung auf mehrere Fahrzeuge, obwohl ich hier schon auf die Rechtslage hingewiesen habe, der sollte sich mal dieses hier ansehen.http://blog.beck.de/2015/11/20/fahrtenb ... -halters-n
Eine Ausdehnung muss verhältnismäßig sein und bedarf einer vorherigen Prüfung. :roll:

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 08.05.2016 18:05
von guzzistoni
Das wird beim violator seine Gründe gehabt haben ...

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 08.05.2016 18:57
von Trobiker64
......ich befürchte es. :D

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 08.05.2016 18:59
von violator
:) Angel :) Angel

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 08.05.2016 23:19
von Thorsten_Köhler
Alles schön und gut, aber aus dem Blog geht auch hervor,
im Umkehrschluß nämlich, wann das trotzdem passieren kann.
Also Auflage für alle Kfz eines Halters.
Steht ziemlich weit unten und führt einen einmaligen Verstoß mit einem
Motorrad auf einer beliebten Motorradstrecke an und keine Verstöße
mit den anderen Kfz.

Mit dem Möppi in der Stadt mehr als 20 über dem Limit (=1 Punkt)
wäre aber eine Geschichte die auch mit dem Auto geht.
Und zwar mit jedem.
Da bliebe der Einzelfallentscheid abzuwarten.

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 09.05.2016 9:01
von Trobiker64
Thorsten_Köhler hat geschrieben:Da bliebe der Einzelfallentscheid abzuwarten.
Genau so ist es, aber dies muss verhältnismäßig sein. Wenn nur immer mit dem gleichen Fahrzeug die Verstöße verursacht werden......Ich wehre mich nur gegen die pauschale Aussage, dass grundsätzlich alle Fahrzeuge betroffen sind. Bei krassen Fällen wird das so sein und das ist auch richtig so. ;) bier

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 09.05.2016 10:28
von bigrick
violator hat geschrieben:
bigrick hat geschrieben:............... Einfach Ort und Datum, mit Fahrtenbuch abgleichen und fertig ist die Laube...

VG
ein fahrtenbuch ist immer ohne ort zu führen......aus eigener erfahrung ;-)
das wäre ja fast wie eine fußfessel.

nur von wann bis wann gefahren wurde und welches KFZ mit welchem Fahrer.

Ein fahrtenbuch ist im übrigen auch für "ersatz- und Ausweichfahrzeuge" zu führen.
Ich meinte mit Ort und Datum, jene welche beim Verstoß erfasst werden (wenn man geblitzt wird oder das Ordnungsamt Tickets prüft). Das ein Fahrtenbuch ohne Ort geführt wird kenne ich nur von Firmenwagen. Mit einer Auflage habe ich glücklicherweise keine Erfahrung.

Mich hat man aber auf dem Moped schon von vorn und hinten geblitzt, also über beide Fahrspuren. Nix wildes, das Ticket hab ich bezahlt.
Man wollte mich aber auch schon über eine zweite (linke) Fahrspur lasern. Ebenfalls wenn überhaupt krümelkram. Da ist ein Auto versetzt vor mir gefahren... Hier ist nix passiert.

VG

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 11.05.2016 13:55
von loki_0815
Auszug aus Trobikers Link:
Eine solche auf den gesamten Fahrzeugbestand bezogene Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist nach der Rechtsprechung dann gerechtfertigt, wenn bei mehreren Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Kraftfahrzeugen der Fahrer im Zeitpunkt der Tatbegehung nicht ermittelt werden konnte

So kenne ich es auch. Kommt immer darauf an ob ein Fahrtenbuch uf den Halter/Fahrer oder ein Fahrzeug bezugen erteilt wird.
Mit dem Verkauf des betroffenen Fahrzeuges verfällt i.d.R. auch das Fahrtenbuch.

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 11.05.2016 18:49
von Thorsten_Köhler
@Loki
Der Halter ist der Verantwortliche, also richtet sich die Auflage an ihn.
Das hatte ich weiter oben bereits aus dem Gesetzestext zitiert.
Und auch das künftige Fahrzeuge betroffen sein können.

Was soll eine ans Kfz gebundene Auflage auch bringen?

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 11.05.2016 19:13
von loki_0815
Hatte ein Freund von mir, da war das Fahrtenbuch aufs Fahrzeug bezogen und nicht auf die Person.

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 11.05.2016 19:52
von Schafmuhkuh
So ein Rummel um die paar Kröten! Du wirst selber wissen ob du zu schnell warst oder nicht.

Wenn ja, Hab die Eier und Zahl.
Wenn nicht setz dich mit denen in Verbindung (das geht per Telefon sogar auch noch einfach und schnell). Aufgrund zweier paralleler Fahrzeuge auf dem Bild ist die Messung ungültig!

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 11.05.2016 20:00
von Thorsten_Köhler
@Schafmuhkuh
;) bier