Ich war grad zwei Wochen in Polen. Man über deren Fahrstil sagen was man will, aber die blinken IMMER und RECHTZEITIG. Außer die LKW- Fahrer. Die haben sich das auch schon abgewöhnt, waren wohl schon zu oft auf deutschen BAB unterwegs

Aso, ok, alles klar.Fatty hat geschrieben:...
@ SVHellRider: In der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948 der UNO Resolution 217 A (III) Artikel 11
“Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld erwiesen ist”
GG Artikel 1 (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als
Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Die Menschenrechte sind also die Grundlage für einen Rechtstaat. Aber Du hast recht, es steht nicht direkt im GG. Sorry für Fehlinfo
Im Spiegel 9/2004 (online v. 21.2.2004) steht das hier:Bernd hat geschrieben:...
Ich frage mich, was die Frau überhaupt auf der linken Spur gemacht hat.
Wenn ich die Berichterstattung richtig verfolgt habe, hat den eigentlichen
Unfall niemand gesehen. Also war die Frau wohl auch nicht dabei jemanden zu überholen. ...
Da hat sich jetzt aber einer geoutet!Stalker hat geschrieben:Wenn ich zum überholen ansetze und auf die linke Spur 'rüberbeschleunigen (auf einer auf 130+) - wo genug Platz ist! - kann es passieren, dass der Hintermann (mit so etwa 150) eben nicht vom Gas geht, und auf einen halben Meter herankommt.
Das wäre schön, wenn sich da mehr dran halten würden, ich habe den Eindruck, dass viele gar nicht oder nur ungenügend den Verkehr im Rückspiegel vor dem Spurwechsel beobachten.SV Michel hat geschrieben: Man darf auf der Autobahn nicht nach links die Spur wechseln, wenn dadurch ein anderer langsamer werden muss.
Das ist IMHO falsch - der Verkehr auf der Fahrspur hat in jedem Fall Vorrang vor dem auf dem Beschleunigungsstreifen. Notfalls muss am Ende des Beschleunigungsstreifens angehalten werden und es darf erst eingefahren werden wenn dies ohne Behinderung und Gefährdung möglich ist.SV Michel hat geschrieben:Die einzige Ausnahme ist der Beschleunigungsstreifen. Man darf von ihm aus nach links rüberfahren, auch wenn dadurch ein anderer leicht vom Gas gehen muss.
So habe ich das jedenfalls 1988 von meinem Fahrlehrer gelernt.
Zorn hat geschrieben:...Notfalls muss am Ende des Beschleunigungsstreifens angehalten werden und es darf erst eingefahren werden wenn dies ohne Behinderung und Gefährdung möglich ist.
Das hat mir mein Fahrlehrer und die Fragebögen zumindest so beigebracht.
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