strafanzeige kennzeichen


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mattis


Re: strafanzeige kennzeichen

#46

Beitrag von mattis » 16.04.2009 12:34

Panzer64 hat geschrieben:Hab mich jetzt geäußert, mit passendem Urteil AG Bielefeld 2002/242( Schild erkennbar, somit keine Straftat..............).
Das hätte ich nicht gemacht :roll:

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Re: strafanzeige kennzeichen

#47

Beitrag von SvFaxe » 16.04.2009 12:35

wieso ?
† R.I.P †
Nicht gestorben - nur vorangegangen.


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mattis


Re: strafanzeige kennzeichen

#48

Beitrag von mattis » 16.04.2009 12:40

Weil das Sache des Anwalts ist.

Ich hab schon genug Fälle gesehen, wo die Leute meinten sich selber außern zu müssen. Die gingen i.d.R. fast alle nach hinten los.

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Re: strafanzeige kennzeichen

#49

Beitrag von Panzer64 » 16.04.2009 12:51

ich habe mich bei einem befreundeten anwalt informiert. man kann selbst auf solch ein schreiben antworten. ich habe nur geschrieben, daß ich den tatbestand nicht zugebe und auf das bestehende urteil verwiesen. sollte die sache trotzdem vor gericht kommen, würde ich einen anwalt hinzuziehen. denn der anwalt hätte nicht mehr schreiben können, da keine detallierte anschuldigung ( bilder, gradzahl etc. )beschrieben ist. das gericht prüft, ob der § angewendet werden kann, oder nicht. mit der polizei und nicht mit dem anwalt. sobald antwort kommt, gehts entweder zum anwalt oder zum ordnungsamt. ich mach doch keinen auf anwalt, wenn ne straftat vorliegt.
und in einer begründung ( die ich zurückgeschickt habe) kann man ein urteil angeben, wenn es den sachverhalt aufklären kann.
Gruß panzer

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Re: strafanzeige kennzeichen

#50

Beitrag von Punisher » 16.04.2009 13:33

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Re: strafanzeige kennzeichen

#51

Beitrag von Aldo » 16.04.2009 14:14

Ich will nur auf die Verhältnismäßigkeit hinweisen.
Rechtfertigt die Androhung eines Ordnungsstrafverfahren das sofortige Einschalten eines Anwalts.
Ein Strafmaß wird noch nicht mal erwähnt.

Warum sollte man ein Gerichtsurteil nicht anführen? Diese Aktenzeichenfälle sind in jeder Illustrierten zu Hauf. Manche sammeln die und ordnen diese nach Thema und haben ggf. eine sehr gute Argumentation. Ich würde es eben auch erst mal ohne Anwalt probieren. Man kann schließlich gleiches recht für alle fordern und wenn ähnliche Fälle zu Gunsten entschieden wurden warum die Behörde nicht darauf hinweisen. Man kann dies doch ganz ruhig und sachlich tun. Nur die Emotionen dabei raushalten.

PS: das Schild http://www.svrider.de/Homepage/Bilderga ... 6152f7.jpg soll zu schräg sein?! ist doch fast rechtwinklig am Heck. hä :roll:
1992 Rinderwahn,
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2009 Schweinegrippe H1N1 Virus,
21.12.2012 Weltuntergang im Maya-Kalender,
2014 Ebola,
2020 Corona auch überlebt

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Re: strafanzeige kennzeichen

#52

Beitrag von Panzer64 » 16.04.2009 14:18

Ich erwarte kein gleichlautendes urteil. in diesem fall des ag bielefeld wurde nur der tatbestand fallengelassen. hieß, daß keine straftat vorlag, da keine mutwilligkeit etc. nachzuweisen war. somit wurde es eine ordnungswiedrigkeit. viele anwälte beziehen sich auf ältere urteile, nicht nur in amerika. das rad muß ja nicht immer neu erfunden werden.
sobald eine entscheidung gefallen ist, werde ich diese hier posten. für alle die, deren kzh in der owl genauso aussehen wie meins. und das sind nicht wenige.
gruß panzer

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Re: strafanzeige kennzeichen

#53

Beitrag von Martin650 » 16.04.2009 14:32

Mal ganz ehrlich. Ich würde über einen Anwalt nachfragen lassen, ob die Kalibrierung des Winkelmessers noch gültig ist. Dann noch die Neigung der Standfläche zur Waagerechten am Prüfungsort erfragen und fertig ist die Blamage der Polizei. Dann noch mit Veröffentlichung in der Tagespresse drohen über Beamtenwillkür und Verhältnismäßigkeit und die Anzeige ist vom Tisch

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Re: strafanzeige kennzeichen

#54

Beitrag von Punisher » 16.04.2009 21:52

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Zuletzt geändert von Punisher am 26.05.2009 11:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: strafanzeige kennzeichen

#55

Beitrag von x-stars » 16.04.2009 23:27

Martin650 hat geschrieben:Mal ganz ehrlich. Ich würde über einen Anwalt nachfragen lassen, ob die Kalibrierung des Winkelmessers noch gültig ist. Dann noch die Neigung der Standfläche zur Waagerechten am Prüfungsort erfragen und fertig ist die Blamage der Polizei. Dann noch mit Veröffentlichung in der Tagespresse drohen über Beamtenwillkür und Verhältnismäßigkeit und die Anzeige ist vom Tisch
Messunsicherheit abschätzen? Nehmen wir mal großzügig 5 Grad an (ja, man kann selbst mit Zollstock genauer messen) und du bist bei 38Grad Ergebnis abzügich Toleranz immer noch drüber. :?

Panzer64


Re: strafanzeige kennzeichen

#56

Beitrag von Panzer64 » 17.04.2009 20:52

wie schon geschrieben, wer ist hier im forum nicht drüber? der sinn hier ist ja, straftat oder nicht? ow oder bußgeld, das akzeptieren hier ja fast alle, aber ne straftat mit 6 punkten und ca. 600 euro? nach meinung aller nicht vertretbar. wenns die vorgabe gibt von 30 Grad und ich bin drüber, seh ich das ein. zahl. und änder das kz ab. aber in ne kontrolle kommen und behandelt werden wie ein schwerverbrecher, das hat hier noch keiner eingesehen.
wie gesagt, sobald post kommt vom staatsanwalt, werde ich hier den ausgang schildern.
gruß panzer

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Re: strafanzeige kennzeichen

#57

Beitrag von Lion666 » 20.04.2009 15:03

Hat schon mal jemand geklärt wie groß die Toleranz zu den geforderten 30° ist? Wenn man schon einen Wert angibt sollte man auch Grenzen angeben, sonst kann man ja schon mit 30°10' illegal unterwegs sein. :roll:

Und wenn es heißt "maximal 30°" biege ich mein KZ eben auf -320° !!! :lol:
Gruß Lion666

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Re: strafanzeige kennzeichen

#58

Beitrag von ActionEllmer » 21.04.2009 6:19

Habe ein ähnliches Erlebnis am Sonntag auf dem Johannes Kreuz gehabt.
Ich war beim Nicklis Kaffee trinken, da sind die zwei Beamte in einem Zivilfahrzeug gekommen.
Die haben sich lediglich mein Moped angeschaut da es ganz am Ende Richtung Wald stand und man es vom Kaffe aus nicht sehen konnte.
Als ich wieder kahm hatte ich nen Mängelbescheid am Moped hängen wegen Winkel des Kennzeichens größer 30°.
Die netten Herren hätten das sicher nicht direkt vor dem Nicklis gemacht weil man(n) Sie dort etwas verspottet hätte...
Bin gestern Abend direkt zur Polizei NW gefahren und hab mein Moped "vorgeführt".
Hab es vor seinen Augen etwas runter gebogen....
Der Beamte fand es fast Lustig..... hat den Wisch unterzeichnet und ich hab in zur Polizei nach KL geschickt. Erledigt...und lächerlich.... ;) bier ;) bier

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Re: strafanzeige kennzeichen

#59

Beitrag von x-stars » 21.04.2009 17:03

Panzer64 hat geschrieben: ow oder bußgeld, das akzeptieren hier ja fast alle, aber ne straftat mit 6 punkten und ca. 600 euro? nach meinung aller nicht vertretbar.
gruß panzer
Stimmt, das ist völlig übertrieben bei ein paar Grad.

BTW, hat sich das Schnittlauch eigentlich mal Gedanken gemcht, dass das einen Sinn hat, dass das so hochgebogen ist? Wir wollen doch ihren Job einfacher machen: Wenn sie uns wegen 5km/h Geschwindigkeitsübverschreitung außerorts per Hubschrauber verflgen, soll man das Schild doch gut aus der Luft lesen können :D :D

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Re: strafanzeige kennzeichen

#60

Beitrag von Panzer64 » 09.07.2009 15:08

Hallo Gemeinde, heute ist ein Schreiben der Staatsanwaltschaft gekommen. " Das Ermittlungsverfahren wurde gemäß §153 Abs.1 Strafprozessordnung eingestellt. Wegen der noch in Frage stehenden OW wurde der Vorgang an die Bußgeldstelle KL abgegeben". Somit werde ich nicht in der Schwerverbrecherdatei geführt. ;) bier
Gruß Panzer

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