Moment mal - die abgebildeten Fahrzeuge auf dem Überholverbotsschild beziehen sich doch nicht auf Ein- oder Zweispurigkeit, sondern auf zulässiges Höchstgewicht von weniger oder mehr als 3, 5t.Fefeh hat geschrieben:sv-2 hat geschrieben:Schlimm finde ich aber, dass uns Autos im Überholverbot übeholen dürfen, aber nicht umgekehrt... das macht Sinn... oder auch nicht...Wie bitte, sowas hab ich bisher aber noch nicht gehört! Also auf dem Überholverbotschild sind eindeutig 2 mehrspurige Fahrzeuge zu sehen.
Siehe http://www.vkwodw.de/vk_zeichen/z_276.htm
Hier dürfen weder ein- noch zweispurige Fahrzeuge überholen und überholt werden.
Im Überholverbot darf also niemand überholt werden, kein Auto, kein Laster, auch nicht wir und nicht mal ein Roller.