anzeige abgefahrener vorderreifen


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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#46

Beitrag von SVblue » 08.10.2009 17:31

Munky hat geschrieben:...und da man mich nicht beim fahren kontroliert hat, werd ich auf jeden erstmal wiederspruch einlegen, die strafe bezahlen kann ich immer noch.
Gegen was willst du denn Widerspruch einlegen? Das der Reifen abgefahren war steht nunmal fest. Du wirst sicherlich nicht angeschrieben sondern deine Mutter. Sollte sie keine Probleme mit Punkten haben dann tut es ihr auch nicht weh diese zu übernehmen (muss sie als Halter ja sowieso). Das Geld zahlst du und fertig. Ich glaube nicht dass die Frage nach dem "Fahrer" gestellt wird da das Bike stand.
So denn...
MfG Stefan
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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#47

Beitrag von Munky » 08.10.2009 17:38

wo der reifen abgefahren wurde is hier ja nicht relevant kann ihn ja auch im ausland abgefahren haben...

werd auf jeden erst mal wiederspruch einlegen und dann mal schaun was sie sagen.

Martin650


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#48

Beitrag von Martin650 » 08.10.2009 17:57

Wenn du jetzt lügst, dann musst dir klar sein, daß falls du auffliegst die Polizei wohl kaum mit sich reden lässt. Dann wird dich die ganze Härte des Gesetzes treffen. Ich würde mich eher dumm stellen, mit dem Mängelbericht zur Polizei gehen (nicht mit dem Mopped) und fragen was jetzt passiert. Dann kannst du evtl. damit rechnen, daß die dich mit Geldstrafe und Vorführen des neuen Reifens so durchlassen.

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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#49

Beitrag von Munky » 08.10.2009 18:20

erstmal anzeige abwarten und schaun was drin steht, kann ich ja jetzt nur spekulieren.

hab ja erstmal iddeen gesammelt was ich machen könnte.

hab mit nem bekannten gesprochen der beamter ist und dieser meinte stehende fahrzeuge auf profieltiefe zu untersuchen is sinnlos, da sich da eh alle rausreden, die versuchens nur immer und schaun ob ein dummer bezahlt, wenn man da wiederspruch einlegt stellen die das verfahren normal ein da sie mir das fahren mit zu wenig profiltiefe ja nicht nachweisen können.

WilheLM TL


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#50

Beitrag von WilheLM TL » 08.10.2009 18:49

Munky hat geschrieben: werd auf jeden erst mal wiederspruch einlegen und dann mal schaun was sie sagen.
Nö… :P
Er oder sie (AmtrichterIn) schaut was du sagst.
Widersprüche ohne plausible Begründung landen üblicherweise vorm Amtsgericht.
Aber mach ruhig deine Erfahrungen.

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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#51

Beitrag von Munky » 08.10.2009 18:54

was für wiedersprüche?

WilheLM TL


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#52

Beitrag von WilheLM TL » 08.10.2009 18:58

Munky hat geschrieben:was für wiedersprüche?
Die eingelegten… :P

nebenbei…

achte ein wenig auf Rächtschreibe. Wenn du wieder Sprüche machst… :P

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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#53

Beitrag von heikchen007 » 08.10.2009 19:01

Munky hat geschrieben:was für wiedersprüche?
Die Widersprüche, die bei Bußgeldverfahren Einsprüche heißen... :wink:
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen

Schwester vom Oberkaputnik & Tantchen der Nichte

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Ludwig


Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#54

Beitrag von Ludwig » 08.10.2009 19:09

Auch ganz ordentlich:
nachweißen Hier wird doch nichts gestrichen, oder?
berappeln Hat da einer eine auf die Nuß gekriegt?

Mal so gefragt, ist mum die Abkz. von "Mumie"? :mrgreen:

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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#55

Beitrag von Munky » 08.10.2009 19:09

xD was ist rechtschreibung ^^

hm is das ein unbegründeter "einspruch"?

ich soll eine anzeige wegen bekommen weil ich ein fahzeug auf einem parkplatz abgestellt habe dass zu wenig profil aufweist. und das ist ja dann keine begründete anzeige da ichd amit ja gegen nichts verstoße.

ich hab ja keine anzeige wegen fahren mit zu geringer profiltiefe.

glaubst wirklich die ziehn mich deswegen vor gericht.

machst mir ja richtig angst hier :) Angel

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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#56

Beitrag von SVblue » 08.10.2009 19:24

Munky hat geschrieben:wo der reifen abgefahren wurde is hier ja nicht relevant kann ihn ja auch im ausland abgefahren haben...
Weil Heidenheim an der Brenz direkt an der Grenze liegt. :roll: Man, verkauf die doch nicht für blöd.
Oder sind plötzlich beim Ausschalten der Zündung 0,6mm Profil abgefallen.
Dein Bike stand angemeldet auf einem öffentlich zugänglichen Grundstück. Es ist davon auszugehen dass es jederzeit genutzt wird.
Geparkte Fahrzeuge bei denen der TÜV abgelaufen ist erhalten ebenfalls 'ne Knolle.

Lass die Angelegenheit über deine Mutter abwickeln und gut is.
So denn...
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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#57

Beitrag von B-JT** » 08.10.2009 19:26

Martin650 hat geschrieben:Wenn du jetzt lügst...Dann wird dich die ganze Härte des Gesetzes treffen.
sagte der Pistolenheld im Wilden Westen und lud durch :mrgreen:

Moin Munky,

erst mal muss man dir nachweisen das du gefahren bist und wenn das gelingen sollte steht noch der Beweis aus das zu diesem Zeitpunkt der abgefahrenen Reifen genutzt wurde.

Behebe den Mangel, die Mängelkarte wurde berechtigterweise ausgestellt.

Sollte ein "Knolle" oder "Anhörung" zugestellt werde leg Rechtsmittel / Widerspruch ein, denn der Mangel wurde bei einem geparkten Fahrzeug festgestellt und erfüllt somit nicht den Tatbestand der dir dann möglicher weise vorgeworfen wird: Führen eines KFZ ......

By the way
Unsere Exekutive ist ein gut florierendes "Wirtschafsunternehmen" mit locker mal 47 Millionen Euro "Einnahmen" in 2008 nur in der Hauptstadt. Der Haushaltsplan für 2010 wird 50 Millionen in dieser Sparte ausweisen, wird das absehbar nicht erfüllt werden die Kontrollen im letzten Quartal massiv angezogen. Politessen haben Vorgaben die sie erfüllen müssen, ebenso die Jungs und Mädels mit den Pickeln auf der Schulter.

Auch die Bussgeldstelle überlegt sich 2 mal ob sie einen fragwürdigen Vorgang weiterverfolgt......


Locker bleiben

Jürgen
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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#58

Beitrag von B-JT** » 08.10.2009 19:29

SVblue hat geschrieben:Geparkte Fahrzeuge bei denen der TÜV abgelaufen ist erhalten ebenfalls 'ne Knolle.
Moin,

das ist auch so geregelt und lautet ja auch nicht Führen eines KFZ mit abgelauferen ASU / TÜV, der Tatbestand alleine reicht aus auch bei parkenden KFZ.

Bye

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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#59

Beitrag von Munky » 08.10.2009 19:32

mängel werden selbsverständlich behoben, felge ist schon ausgebaut, und reifen bestellt warte nur noch auf den hoffe er kommt morgen.

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Re: anzeige abgefahrener vorderreifen

#60

Beitrag von Munky » 08.10.2009 19:37

B-JT** hat geschrieben:
Martin650 hat geschrieben:Wenn du jetzt lügst...Dann wird dich die ganze Härte des Gesetzes treffen.
sagte der Pistolenheld im Wilden Westen und lud durch :mrgreen:

Moin Munky,

erst mal muss man dir nachweisen das du gefahren bist und wenn das gelingen sollte steht noch der Beweis aus das zu diesem Zeitpunkt der abgefahrenen Reifen genutzt wurde.

Behebe den Mangel, die Mängelkarte wurde berechtigterweise ausgestellt.

Sollte ein "Knolle" oder "Anhörung" zugestellt werde leg Rechtsmittel / Widerspruch ein, denn der Mangel wurde bei einem geparkten Fahrzeug festgestellt und erfüllt somit nicht den Tatbestand der dir dann möglicher weise vorgeworfen wird: Führen eines KFZ ......

By the way
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Auch die Bussgeldstelle überlegt sich 2 mal ob sie einen fragwürdigen Vorgang weiterverfolgt......


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seh ich auch so man kann ja keine anschuldigungen machen ohne beweise, wir leben doch in einem rechtsstaat, oder leig ich falsch?

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