Was ist bloß los mit den Leuten?


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
Schupo


#46

Beitrag von Schupo » 19.06.2002 19:55

Endlich mel eine Gesprächsebene auf der ich mitreden kann. :wink:

@v2junky

Zum Glück ist die Auffassung von Recht und Unrecht eine Auslegung der Gesetze und immer wieder diskutierbar. Was das wegschieben angeht. Woher weiß ich denn das der Kerl mein geiles Mopped nur zwei Meter wegschieben wollte. Vielleicht war der auch gerade dabei das Mopped komplett von der Straße zu räumen. Das weiß ich doch nicht. Ich bin davon ausgegangen das der mein Mopped klauen wollte und das, Herr Richter, darf ich doch wohl verhindern.

Ach so ganz nebenbei § 248 b ist das mit dem unbefugtem Gebrauch. Ansonsten beneide ich dich darum, dass du Jura studiert hast und ich Idiot nur Verwaltungsrecht. Schade das du nicht zum Treffen kommen kannst. Juristische Fachgespräche mit 1,5 Promille sind ein Traum :lol:
Wenn du mal fertig bist solltest du über meine Verfassungsbeschwerde hinsichtlich dem Überholverbotzeichen 276 nachdenken.

@AnacondaSV
du würdest Kräder weg schieben?
Natürlich, wenn sie rechtswidrig abgestellt sind und irgend ein Bürger die Polizei ruft, dann muss ich was machen. Abschleppen - Wegschieben - Ermessen - mildestes Mittel - also wegschieben. Ist auch billiger für den Betroffenen.

Schupo

v2junky


#47

Beitrag von v2junky » 19.06.2002 20:09

@Schupo: Hmja, ob der das Mopped klauen, oder nur 2m wegschieben wollte, is ne Frage der Beweislage. Im Zweifel wollte er, wenn er das sagt, das Mopped nur 2m wegschieben. Und daß Du denkst, daß er es klauen wollte, spielt für die Notwehrlage keine Rolle, denn die muß OBJEKTIV vorliegen. (Ähnliches hab ich oben schon erwähnt (Erlaubnistatbestandsirrtum)).

Und ich weiß noch nicht, ob ich zum Treffen garnicht kommen kann....Vielleicht einen Tag oder zwei... Keine Ahnung, denn ich habe leider die Termine für die mündliche noch nicht. Also schaumerma...
Und warum studierste dann nicht nochma Jura. Bei Deiner Vorkenntnis doch nen Spaziergang. Das bisschen BGB kriegste auch noch hin... 8) :idea:

Und falls das mit dem Treffen nicht klappen sollte: S gibt ja auch noch ICQ: 118395658 :lol: Das mit den juristischen Fachgesprächen bei 1,5 Promille sollte folglich kein Prob sein... Hab da jede Menge genialen Gesprächsstoff. Zum beispiel eine Gesetzeslücke, wegen der man u.U. nicht wegen Allohol am Steuer verknackt werden kann.... Aber dazu irgendwann ma...

Richtig, 248b wars! Danke... Ich nämlich meinen Gesetztestext gerade nicht zur hand gehabt :roll:

Grüße
v2junky

Hoffi


#48

Beitrag von Hoffi » 19.06.2002 23:28

Hi!

Jetzt erklär mir einer von Euch das mal:

§17 STVO
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen. ... Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen ... sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(Hinweis von RAKMoritz)

Was wollen uns diese Worte sagen?

MfG
Hoffi

SVHellRider


#49

Beitrag von SVHellRider » 20.06.2002 8:41

Hallo Hoffi,

ich glaube es wäre in diesem Zusammenhang angebracht den Absatz des Paragraphen kommplett zu zitieren!

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.


Ich folgere daraus, daß ein Kraftrad nicht unbeleuchtet abgestellt werden darf, wenn keine ausreichende Straßenbeleuchtung vorhanden ist.
Entweder Standlicht (ist meines Wissens bei Krafträdern keine Vorschrift - daher wahrscheinlich auch die spezielle Erwähnung im Gesetzestext) einschalten oder eine andere vorschriftsmäßige Abstellmöglichkeit suchen!

Schupo


#50

Beitrag von Schupo » 20.06.2002 10:08

Also mal wieder zur Verkehrsrechtsfibel greifen. :lol:

Das mit diesen kleinen Fahrzeugen die weggeschoben werden können bezieht sich wohl auf die Fahrzeuge ohne eigene Beleuchtung (Standlicht etc). Hierbei spielen nur die Sicherheitsaspekte des Straßenverkehrs eine Rolle und degradieren unsere Spaßmobile zu Gegenstände. Sollte aber für SV Fahrer kein Prob sein, da wir ja Standlicht haben.

@v2junky
Also das mit Notwehr sehe ich immer noch anders. (Ist das nicht schön :D ) Ich schaue gerade mal aus meinem Fenster und sehe die Porzelankatze bei meinem Nachbarn auf dem Vordach zum Hauseingang. Ich finde die Katze passt besser in den Vorgarten. Wenn ich jetzt mit der Katze unter dem Arm durch den Garten laufe, dann soll der Nachbar mich nicht daran hindern dürfen??? Lassen wir den Hausfriedensbruch außen vor. Ich kann mich doch nicht wie ein Eigentümer benehmen. Ich versuche hier mal den Sprung zum 242. Der Täter hat vielleicht keine Zueignungsabsicht aber er behandelt mein Eigentum so als wäre es seines. Das darf er aber nach meiner Rechtsauffassung nicht.
Und so außer der Reihe. Kommentarlos würde ich ihm natürlich auch keine auf die 12 geben.

Schupo

Raptor


#51

Beitrag von Raptor » 20.06.2002 14:49

Sehe ich ähnlich. Ich würde auch niemandem 'gestatten', ohne meine asudrückliche Erlaubnis meine SV zu bewegen. Wenn ich dann doch einen sehe, frage ich ihn, ob ich ihm vielleicht helfen kann. Sollte derjenige dann auch noch irgendwie unfreundlich werden, könnte ich mir schon handgreifliche Tätigkeiten vorstellen!!!

RAKMoritz


#52

Beitrag von RAKMoritz » 20.06.2002 20:29

Hi Hoffi und SVHellRider,

genau wegen diesem Satz hat mein Arbeitskollege ein Knöllchen bekommen:

Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

Das Mopped war ne alte Gülle (CX500 mit ca 240 kg) und stand unter einer Laterne die die ganze Nacht leuchtete. Ausserdem glaube ich nicht, das ein Motorrad noch startet wenn die ganze Nacht das Parklicht angeschaltet war.

Ob mein Arbeitskollege letzendlich bezahlt hat, oder Widerspruch einlegte ist mir leider nicht bekannt.

Hoffi


#53

Beitrag von Hoffi » 20.06.2002 22:10

@SVHellrider:

Jo, is schon klar, hab ich schon gelesen.

Gibt eben Gegenden, wo abends irgendwann die Bürgersteige hochgeklappt werden und auch die Laternen ausgeknipst werden. Aufm Dorfe gerne schon um 22h...

Dann ists mit der Straßenbeleuchtung eben nicht mehr weit her.

Wäre aber niemals nicht auf die Idee gekommen, Standlicht anzuschalten, sofern ich nicht ganz bescheuert irgendwo stehe.

Ansonsten sind wir ja einer Meinung.

MfG
Hoffi

Hexe


#54

Beitrag von Hexe » 20.06.2002 22:30

@ Idefix
Zwei starke Leute können die SV schon wegtragen. Rennen können die aber auch ohne Motorrad "unter'm Arm" sicher nicht so schnell, wie ein wütender SV-rider. :wink:

Bei uns im Firmenparkhaus stehen meistens vier Motorräder auf einem Autostellplatz. Wenn man da mal früher als üblich raus will geht's nicht anders, als das Vordere wegzuschieben (und danach natürlich wieder ordentlich abzustellen).
Sonst hat keiner meine SV ohne Erlaubnis anzurühren. :) cross 8)
Steht aber auch nie im Weg.

Hatte bis jetzt immer Glück. Kein Knöllchen und keine bösen Menschen, die auf Motorradfahrer schimpfen oder gar beleidigend werden. Nur teilweise erstaunte Blicke, wenn ich den Helm runterziehe (MotorradfahrerIN - sowas gibt's! :) wow ) und eine ganze Menge nette Motorradfahrer, die fragen, wie die SV denn so ist... :lol:

Grüße!
Hexe :) devil

Katanatoa


#55

Beitrag von Katanatoa » 21.06.2002 11:55

so jetzt möchte ich meinen Senf auchnoch abgeben

1. ich stehe über beleidigungen aller art gegen mich (wenn überhaupt
lasse ich mich nur von Menschen beleidigen :) scream

2. das parken auf dem Gehsteig wird in denn meisten fällen tolerier da sie
dort (eine behinderung ausgeschlossen) weniger "stören" alls auf einem
Pakplatz

3. gewalttätigkeiten sind in der heutigen zeit eigentlich absolut unnötig
(jeter hat ein Handy und die Tel. 110 sollte bekannt sein)

so das wars erstmal von mir
beim Treffen können wir ja noch ausfürlicher diskutieren

mfg Katanatoa

v2junky


#56

Beitrag von v2junky » 21.06.2002 21:03

Ich ma wieder...
@Schupo: Klar, daß das mit der Rumschieberei ne Sauerei ist. Das mit §242 (wegnahme=Bruch fremden, Begründung eigenen, nicht notwendigerweise Tätereigenen Gewahrsam) is da auch so ne Sache: Denn selbst, wenn Du nicht daneben stehst (wenn Du daneben stehst sowieseo nicht) verlierst Du nicht den Gewahrsam, wenn der Typ das Ding 2m wegschiebt. Aber jetzt zum eigentlichen Problem der Geschichte: Nicht vergessen, es geht um §32 StGB: Notwehrrecht. Sicher ist auch das Wegschieben ein (gewisser) Eingriff in die Position des Eigentümers. Aber eben keiner, der das Notwehrrecht auslösen würde.
ABER: Es gibt dennoch einen Unterlassungsanspruch auf ZIVIL(hähä)- rechtlicher Ebene (1004 BGB, glaub ich :lol: ).
Damit könnte man dann vor Gericht Feststellungsklage erheben (Weil der Eingriff ja schon vorbei ist), mit der Feststellung, daß der Wegschieber unberechtigt in das Eigentümerrecht des Eigentümers eingegriffen hat.

Was das dann im ernstfall bringen soll, weiß ich so jetzt auch nicht, denn ein Schaden ist nicht entstanden.

Im Ergebnis sehr unbefriedigend das Ganze. Ich werde mich aber nach der mündlichen Prüfung noch mal genauer damit beschäftigen. Das fängt langsam an mich zu interessieren...

So, ich dreh jetzt noch ne Runde....habe heute noch keinen v2-Sound gehört/gespührt....

In diesem Sinne

v2junky

Schupo


#57

Beitrag von Schupo » 21.06.2002 23:36

@v2junky
Auch ich werde mal meine Freizeit nutzen und die netten Dozenten der Hochschule besuchen. Mal sehen ob wir uns da irgendwo in der Mitte treffen können.
Was das BGB angeht. Da muss ich mich auf dich verlassen. Da habe ich keinen blassen Schimmer. Mal abgesehen von den wenigen Grundkenntnissen.

Aber wir werden das ganze Problem bestimmt hier lösen. :wink:

Schupo

Ghost


#58

Beitrag von Ghost » 27.03.2004 14:41

Hi Leute,

nun hat es mich auch mal erwischt,

habe stess mit meinem Garagennachbar, der wohnt ein Haus weiter und hat bei uns im Hof eine Garage gemietet, nun geht dieser Nachbar her wenn ein Auto gegenüber seiner garage steht und beschmiert die Frontscheibe mit Öl. oder er macht ein Hupkonzert.

so neulich bin ich in meiner Garage, bike steht vor der garage, hinter dem Bike ca. 2m platz reicht für große Autos. Der kommt fährt aus seiner Garage raus zieht direckt nach recht und Hupt. ich reagier nicht, der steigt aus schreit fahr den schrott weg, ich jetzt erst recht stur, nö, da geht der auf mein Bike zu, ich sage noch wenn du das anfäst, ist was los (muß noch erklären, bin noch am umbauen nix ist richtig fest, habe auch teuere sachen drann, z.b. Flashend Blinker, bekommt mann nicht mehr, etc) der reißt an dem Lenker, reist den Sitz raus. da bin ich hin habe ihn vom Bike weggeschupst, dabei ist dann seine Brille runtergefallen. Dann hat er den Sitz durch den Hof geworfen. hat dann die Brille aufgehoben und setzt sich in sein auto macht etwas an seiner Brille, kommt zurück und schreit die bezahlst Du.

Jetzt habe ich Eine Anzeige wegen Nötigung, Körberverletzung und Sachbeschädigung.

wenn der damit durckkommt, drehe ich durch.

wie soll ich mich jetzt verhalten, habt ihr eine Idee ???

Zorn


#59

Beitrag von Zorn » 27.03.2004 15:20

Ghost hat geschrieben:wie soll ich mich jetzt verhalten, habt ihr eine Idee ???
zum Rechtsanwalt gehen und Dich von ihm beraten, bzw. vertreten lassen.

Nix anderes, ist ja nicht so wenig, was Dir da vorgeworfen wird.


Zorn

Ghost


#60

Beitrag von Ghost » 27.03.2004 15:35

Hi Zorn,

danke für Antwort, mache ich auf jeden Fall,

nur hätte ich mich gerne im vorfeld, ein bischen schlau gemacht:

1. darf der mein Bike anfassen, wenn ich dabei stehe, und ihm sage finger weg, welches auch einen entsp. wert dastellt und der eh keine Kohle hat es zu bezahlen ?
2. er hat bei der polizei gesagt er wollte es wegschieben, was für mich aber so nicht ausgesehen hat, ich dachte er willn es umschmeisen, sitz rausgerissen, und wenn er es schieben wollte wohin in meine Garage, da hat er hausverbot, das weiß er.
3. ich darf doch mein eigentum vor der zerstörung schützen ?, oder kann ich jedes fahrzeug wegschieben wo ich glaube es stört mich.

4. der hätte doch nur einmal vorzurück und schon hätte es gereicht, glaube 3 mal hin und her sind noch o.k.

Bernd

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