
TÜV vergessen
Re: TÜV vergessen
endlich ne klare, belegbare Aussage 

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Re: TÜV vergessen
+1motus hat geschrieben:endlich ne klare, belegbare Aussage

Der obige Beitrag enthält viele schlimme Wörter und aufgrund seines Inhalts sollte er von niemandem gelesen werden
Re: TÜV vergessen
Aloa, habe da ebenfalls mal eine Frage zum TÜV und wollte nicht extra einen separaten Thread aufmachen:
Habe mir heute ein Auto gekauft, bei dem bereits seit gut einem Monat der TÜV fällig wäre (jaja ich weiß, man kauft kein Auto ohne TÜV...). Fahrzeug ist noch auf den Vorbesitzer angemeldet und muss von mir ca. 100 km überführt werden. Ich frage mich, wie da das richtige Vorgehen ist? Das noch angemeldete Auto zu mir fahren, dort direkt zum TÜV (+ Versicherung) und anschließend einfach auf mich ummelden? Geht das so oder stelle ich mir das zu einfach vor?
Habe mir heute ein Auto gekauft, bei dem bereits seit gut einem Monat der TÜV fällig wäre (jaja ich weiß, man kauft kein Auto ohne TÜV...). Fahrzeug ist noch auf den Vorbesitzer angemeldet und muss von mir ca. 100 km überführt werden. Ich frage mich, wie da das richtige Vorgehen ist? Das noch angemeldete Auto zu mir fahren, dort direkt zum TÜV (+ Versicherung) und anschließend einfach auf mich ummelden? Geht das so oder stelle ich mir das zu einfach vor?

Re: TÜV vergessen
Wichtig ist die Versicherung
Also Deckungskarte besorgt und die Reise kann losgehen 


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Re: TÜV vergessen
Da das Auto schon angemeldet ist, brauchst du zur Überführung keine EVB-Nr. / Deckungskarte, sondern erst zur Ummeldung. TÜV würde ich vor der Ummeldung machen. 

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Re: TÜV vergessen
Ohne neuen TÜV wird bei uns keine Umschreibung/Anmeldung gemacht - glaube kaum dass das in anderen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird.Trobiker64 hat geschrieben:TÜV würde ich vor der Ummeldung machen.
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Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !
ab 11:05 - wie geil !!
W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
"The lightness is the secret" M.T.
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Re: TÜV vergessen
So kannst du das machen wenn der Verkäufer sich darauf einlässt, das du mit "seiner" Versicherung und Zulassung rumfährst. (Würde ich als Verkäufer nicht mehr machen, da ich schon schlechte Erfahrungen diesbezgl. gemacht habe)Sir Prise hat geschrieben:Aloa, habe da ebenfalls mal eine Frage zum TÜV und wollte nicht extra einen separaten Thread aufmachen:
Habe mir heute ein Auto gekauft, bei dem bereits seit gut einem Monat der TÜV fällig wäre (jaja ich weiß, man kauft kein Auto ohne TÜV...). Fahrzeug ist noch auf den Vorbesitzer angemeldet und muss von mir ca. 100 km überführt werden. Ich frage mich, wie da das richtige Vorgehen ist? Das noch angemeldete Auto zu mir fahren, dort direkt zum TÜV (+ Versicherung) und anschließend einfach auf mich ummelden? Geht das so oder stelle ich mir das zu einfach vor?
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Re: TÜV vergessen
ansonsten soll er das fahrzeug abmelden und du besorgst dir n kurzzeitkennzeichen.
kost glaub zwischen 25 und 35 für Kennzeichen und behördengang
das gilt glaub 5 tage damit kannst dann zum tüv und das fahrzeug überführen und anmelden.
die versicherungskosten für diese 5 tage schreibt dir deine versicherung gut wenn du das fahrzeug bei denen versicherst.
kost glaub zwischen 25 und 35 für Kennzeichen und behördengang
das gilt glaub 5 tage damit kannst dann zum tüv und das fahrzeug überführen und anmelden.
die versicherungskosten für diese 5 tage schreibt dir deine versicherung gut wenn du das fahrzeug bei denen versicherst.
Re: TÜV vergessen
Da kommst du nicht mit hin, denke eher 70-90€Munky hat geschrieben: kost glaub zwischen 25 und 35 für Kennzeichen und behördengang
Re: TÜV vergessen
Spitzenmäßig, vielen Dank für die Antworten! Genau die beiden Alternativen hatte ich eigentlich schon angedacht, war mir aber nicht sicher ob das auch so funktioniert. Je nachdem was mir der Verkäufer gestattet, entweder die Variante mit noch angemeldetem Fahrzeug oder alternativ die Möglichkeit von Munky...
@ Dieter: Unabhängig jetzt von meinem konkreten Fall, gibt es doch die Möglichkeit, als Verkäufer seiner eigenen Kfz-Versicherung und der Zulassungsbehörde zu melden, dass das eigene Fahrzeug verkauft wurde und derzeit überführt wird. Mit den entsprechenden Angaben des Käufers trägt doch dann das Versicherungsrisiko für den Zeitraum der Überführung der Käufer, auch wenn das Fahrzeug noch auf den Verkäufer angemeldet ist. Gibt glaube ich auch entsprechende Formulare hierfür beim ADAC o.ä.
@ Dieter: Unabhängig jetzt von meinem konkreten Fall, gibt es doch die Möglichkeit, als Verkäufer seiner eigenen Kfz-Versicherung und der Zulassungsbehörde zu melden, dass das eigene Fahrzeug verkauft wurde und derzeit überführt wird. Mit den entsprechenden Angaben des Käufers trägt doch dann das Versicherungsrisiko für den Zeitraum der Überführung der Käufer, auch wenn das Fahrzeug noch auf den Verkäufer angemeldet ist. Gibt glaube ich auch entsprechende Formulare hierfür beim ADAC o.ä.
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Re: TÜV vergessen
Kurzzeitkennzeichen für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten
Nicht zugelassene Fahrzeuge können zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen führen. Das Kurzzeitkennzeichen hat eine Gültigkeit von maximal 5 Tagen ab Ausstellungstag. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
Vollmacht, wenn eine andere Person mit der Zulassung beauftragt wird (auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)
elektronische Versicherungsbestätigung
Bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Firmeninhabers und Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug.
Gebühren
Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen beträgt 13,10 Euro.
Ist bei unserer regionalen Zulassungsstelle
Quelle: http://www.landkreis-heidenheim.de/Land ... m#P62_4273
da kommen dann noch die Kosten für die Kennzeichen dazu. ka wie viel.... da ich noch nie ein auto angemeldet hab
Nicht zugelassene Fahrzeuge können zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen führen. Das Kurzzeitkennzeichen hat eine Gültigkeit von maximal 5 Tagen ab Ausstellungstag. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
Vollmacht, wenn eine andere Person mit der Zulassung beauftragt wird (auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)
elektronische Versicherungsbestätigung
Bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Firmeninhabers und Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug.
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Die Gebühr für ein Kurzzeitkennzeichen beträgt 13,10 Euro.
Ist bei unserer regionalen Zulassungsstelle
Quelle: http://www.landkreis-heidenheim.de/Land ... m#P62_4273
da kommen dann noch die Kosten für die Kennzeichen dazu. ka wie viel.... da ich noch nie ein auto angemeldet hab

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Re: TÜV vergessen
Bei Wiederanmeldung wird das wohl so sein, aber nicht bei Ummeldung. In den letzten Jahren hat sich einiges geändert. Früher musste der TÜV bei uns noch min. 6 Wochen gültig sein, heute spielt das keine Rolle mehr.jubelroemer hat geschrieben:Ohne neuen TÜV wird bei uns keine Umschreibung/Anmeldung gemacht - glaube kaum dass das in anderen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird.


Re: TÜV vergessen
Also in Berlin und Brandenburg muss man auch jetzt noch einen gültigen HU Bericht mitbringen zum An- und Ummelden. Ist auch vom Vorgang her kein Unterschied, man meldet einfach ein Fahrzeug auf seinen Namen an. Egal, ob es vorher auf jemand anderen zugelassen war oder nur ewig im Schuppen stand.
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TÜV vergessen
Man kann ein Auto abmelden.
Sich sein Kennzeichen reservieren und ausstellen lassen.
Ohne Anmeldung auf direktem Weg zum TÜV fahren um die HU/AU zu machen und dann kann man zur Zulassungsstelle.
Kurzzeitkennzeichen kosten ca. 25-35€ davon sind ca. 18€ für 2 Kennzeichen wenn man die nicht direkt in einer Zulassungsstelle machen lässt, da Kosten schon meist 2 Kennzeichen 30€.
Versucherungskosten kommen nur auf einen zu wenn man nachher zu einer anderen Versicherung geht (zumindest meistens).
Sich sein Kennzeichen reservieren und ausstellen lassen.
Ohne Anmeldung auf direktem Weg zum TÜV fahren um die HU/AU zu machen und dann kann man zur Zulassungsstelle.
Kurzzeitkennzeichen kosten ca. 25-35€ davon sind ca. 18€ für 2 Kennzeichen wenn man die nicht direkt in einer Zulassungsstelle machen lässt, da Kosten schon meist 2 Kennzeichen 30€.
Versucherungskosten kommen nur auf einen zu wenn man nachher zu einer anderen Versicherung geht (zumindest meistens).
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Re: TÜV vergessen
Ich pack meine Frage auch mal fix mit rein:
Seit 2008 kann man ja ein Fahrzeug acht Jahre stilllegen, ohne danach das große Abnahmebrimborium über sich ergehen lassen zu müssen.
In meinem Fall siehts jetzt so aus:
Ich möchte die SV (leider) auf unbestimmte Zeit (innerhalb dieser Acht-Jahre-Frist) abmelden. Nun ist der TÜV gerade diesen September
abgelaufen. Wenn ich das Motorrad wieder zulassen möchte, muss ich, wenn ich die Sache richtig verstanden habe, folgendermaßen vorgehen:
Motorrad in den Transporter, zum TÜV und diesen (hoffentlich erfolgreich) machen lassen. Danach wieder ganz normal zulassen.
Klingt einfach. Oder hab ich was vergessen?
Danke und Grüße
Niels
Seit 2008 kann man ja ein Fahrzeug acht Jahre stilllegen, ohne danach das große Abnahmebrimborium über sich ergehen lassen zu müssen.
In meinem Fall siehts jetzt so aus:
Ich möchte die SV (leider) auf unbestimmte Zeit (innerhalb dieser Acht-Jahre-Frist) abmelden. Nun ist der TÜV gerade diesen September
abgelaufen. Wenn ich das Motorrad wieder zulassen möchte, muss ich, wenn ich die Sache richtig verstanden habe, folgendermaßen vorgehen:
Motorrad in den Transporter, zum TÜV und diesen (hoffentlich erfolgreich) machen lassen. Danach wieder ganz normal zulassen.
Klingt einfach. Oder hab ich was vergessen?
Danke und Grüße
Niels