Es gibt imho keinen Grund nach Amerika auszuwandernKPaxx hat geschrieben:Noch ein Grund mehr nach Amerika aus zu wandern.
Auspuff zu laut - Was passiert wirklich?
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mattis
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Bluebird
Naja... ich glaub die haben schon genug Kurven... haben ja auch n paar GebirgeBluebird hat geschrieben:Zumal die eh nur recht wenig Kurven haben. Und natürlich das Tempolimit mit den vielen Kontrollen und drakonischen Strafen
Ich denk ma Kontrollen gibts da auch deutlich weniger als man sich so vorstellt.
Zum Motorradfahren also wohl nichma schlecht.... aber ich mag trotzdem nich auswandern
der Streber sieht das Ziel
aber der Weise pflückt am Rand Blumen
aber der Weise pflückt am Rand Blumen
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Bluebird
@fliegerbaby
Du brauchst Dir kein Bußgeld/Punkte aufschwatzen lassen, die kommen von allein...Du hast keinen Einfluß auf eine Anzeigenerstattung durch die Polizei.
Du kannst dagegen angehen, im Nachhinein, aber das Bußgeldverfahren läuft erst mal.
Du brauchst auch nichts zu unterschreiben, wie gesagt, das läuft ohne Deine Unterschrift.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis u.a. durch Veränderungen, durch die eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens eintritt, führt nicht dazu, daß das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist.
Der Verstoß wird durch § 30 StVZO geregelt, laut bundeseinheitlichen BKat, 25 Euro.
Aber:
In Fällen der wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, wird man angezeigt.
Wie weiter oben schon erwähnt 50 Euro/3 Punkte plus Gebühren.
Der Erlass des IM in NRW sagt aus, daß eine konkrete Gefährdung, Belästigung oder Behinderung nicht vorliegen muss.
Der entsprechende Erlass in Bayern ist inhaltsgleich.
Daher kannst Du getrost davon ausgehen, daß bei einem Racingauspuff bzw. Auspuff ohne db-Eater, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige vorgelegt wird.
Was das Verbieten der Weiterfahrt angeht bzw. Sicherstellung von Mopeds, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. zur Gefahrenabwehr, wegen der zum Beispiel erhöhten Lautstärke,
eine Maßnahme nach dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes.
2. zur Beweissicherung, diese Maßnahme ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO), bundeseinheitlich.
Bei allen getroffenen Maßnahmen gilt natürlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
ZU 1.
Man wird Dir sicherlich zumindest die Weiterfahrt untersagen, wegen der bestehenden Gefahr.
Wenn Du an Ort und Stelle den db-Eater einbaust, kannst Du weiterfahren, denn die Gefahr liegt nicht mehr vor.
Eine Sicherstellung von Papieren oder des Mopeds, als sogennante psychologische Schranke, ist nur dann zulässig, wenn man z.B. in hohem Maße uneinsichtig ist und daher offensichtlich mit dem veränderten Auspuff weiterfahren möchte.
Aber wer verhält sich denn so?????
Eine Sicherstellung des Auspuffes oder des kompletten Motorrades zur Beweissicherung dürfte eigentlich auch nie in Frage kommen, denn dagegen spricht eine eindeutige Einlassung des Betroffenen, der Polizeibeamte als Zeuge oder Fotos oder, oder.....
Die wahrscheinlichere Variante ist wie gesagt die Sicherstellung zur Gefahrenabwehr, diese regelt sich wie ebenfalls schon gesagt nach den Polizeigesetzen des jeweiligen Bundeslandes.
Als Beispiel für die unterschiedliche Handhabung kann man in den Sicherstellungen in Kesselberg/Sudelfeld (war doch dort, oder?) anführen.
Ich möchte aber zu diesem Thema jetzt keine erneute Diskussion lostreten
Das dort, ist absolute Willkür!!!!!
Ich hoffe, ich habe das verständlich erklärt, so daß man weiß, womit man im schlimmsten Fall zu rechnen hat.
Aber:
All diese Regelungen sind zu neu und unausgegoren, um eine einheitliche und abschließende Erklärung zu bekommen.
Deswegen wird möglicherweise Einiges erst vor dem Richter zu klären sein, aber das ändert in der nahen Zukunft nicht die o.g. Maßnahmen.
Gruß Andreas
Du brauchst Dir kein Bußgeld/Punkte aufschwatzen lassen, die kommen von allein...Du hast keinen Einfluß auf eine Anzeigenerstattung durch die Polizei.
Du kannst dagegen angehen, im Nachhinein, aber das Bußgeldverfahren läuft erst mal.
Du brauchst auch nichts zu unterschreiben, wie gesagt, das läuft ohne Deine Unterschrift.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis u.a. durch Veränderungen, durch die eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens eintritt, führt nicht dazu, daß das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist.
Der Verstoß wird durch § 30 StVZO geregelt, laut bundeseinheitlichen BKat, 25 Euro.
Aber:
In Fällen der wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, wird man angezeigt.
Wie weiter oben schon erwähnt 50 Euro/3 Punkte plus Gebühren.
Der Erlass des IM in NRW sagt aus, daß eine konkrete Gefährdung, Belästigung oder Behinderung nicht vorliegen muss.
Der entsprechende Erlass in Bayern ist inhaltsgleich.
Daher kannst Du getrost davon ausgehen, daß bei einem Racingauspuff bzw. Auspuff ohne db-Eater, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige vorgelegt wird.
Was das Verbieten der Weiterfahrt angeht bzw. Sicherstellung von Mopeds, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. zur Gefahrenabwehr, wegen der zum Beispiel erhöhten Lautstärke,
eine Maßnahme nach dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes.
2. zur Beweissicherung, diese Maßnahme ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO), bundeseinheitlich.
Bei allen getroffenen Maßnahmen gilt natürlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
ZU 1.
Man wird Dir sicherlich zumindest die Weiterfahrt untersagen, wegen der bestehenden Gefahr.
Wenn Du an Ort und Stelle den db-Eater einbaust, kannst Du weiterfahren, denn die Gefahr liegt nicht mehr vor.
Eine Sicherstellung von Papieren oder des Mopeds, als sogennante psychologische Schranke, ist nur dann zulässig, wenn man z.B. in hohem Maße uneinsichtig ist und daher offensichtlich mit dem veränderten Auspuff weiterfahren möchte.
Aber wer verhält sich denn so?????
Eine Sicherstellung des Auspuffes oder des kompletten Motorrades zur Beweissicherung dürfte eigentlich auch nie in Frage kommen, denn dagegen spricht eine eindeutige Einlassung des Betroffenen, der Polizeibeamte als Zeuge oder Fotos oder, oder.....
Die wahrscheinlichere Variante ist wie gesagt die Sicherstellung zur Gefahrenabwehr, diese regelt sich wie ebenfalls schon gesagt nach den Polizeigesetzen des jeweiligen Bundeslandes.
Als Beispiel für die unterschiedliche Handhabung kann man in den Sicherstellungen in Kesselberg/Sudelfeld (war doch dort, oder?) anführen.
Ich möchte aber zu diesem Thema jetzt keine erneute Diskussion lostreten
Das dort, ist absolute Willkür!!!!!
Ich hoffe, ich habe das verständlich erklärt, so daß man weiß, womit man im schlimmsten Fall zu rechnen hat.
Aber:
All diese Regelungen sind zu neu und unausgegoren, um eine einheitliche und abschließende Erklärung zu bekommen.
Deswegen wird möglicherweise Einiges erst vor dem Richter zu klären sein, aber das ändert in der nahen Zukunft nicht die o.g. Maßnahmen.
Gruß Andreas
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KPaxx
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Sven_SV650
gibt doch nen ort in den USA wo jeder ne waffe besitzt (ist glaub sogar pflicht) und da sind die überfälle und einbrüche sehr weit runtergegangen weil jeder schiss hat gleich übern haufen geballert zu werden ;D
wobeis ja auch mist ist, wenn jemand angetrunken ist und streit mit der frau hat. dann schiesst der gleich das gehirn ausm kopp raus. muss ja auch net sein ;>
wobeis ja auch mist ist, wenn jemand angetrunken ist und streit mit der frau hat. dann schiesst der gleich das gehirn ausm kopp raus. muss ja auch net sein ;>
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fantaV2
das hirn ist bei solchen (manchen) amis nicht unbedingt das problem. dumm ist nur, dass sie dabei trotzdem sterben.Sven_SV650 hat geschrieben:wobeis ja auch mist ist, wenn jemand angetrunken ist und streit mit der frau hat. dann schiesst der gleich das gehirn ausm kopp raus. muss ja auch net sein ;>
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Mel650S
Hab voll die super idee 
Nehmt den Eater haut einmal mitm hammer drauf , schleift ihn ein bischen mit ganz groben schleifpapier an und steckt ihn euch in Rucksack oder untern sitz . . . dann könnt ihr immer sagen den hätten ihr eben erst verloren
Hab zwar nen Original auspuff aber ich finde die idee garnicht mal so schlecht, und wenn das nichts hilft auf eine "polizistin" hoffen da kann man sich auch rausflirten
Hat mir schon beim Autofahren den Führerschein gerettet , Mit standlicht und nebelscheinwerfern und zu lauter auspuffanlage mit 130 innerorts an nem stehenden streifenwagen vorbei
Aber war eine sehr nette dame hinterm steuer gewesen die ihren "kleinem" kollegen gleich an die leine genommen hatte . . .
Aber um mal von illegalen weg zukommen , ich bin mittlerweile auch eher der ansicht lieber alles ordentlich tüv freundlich als irgendwelchen stress mit den grünen bzw hier jetzt ja blauen.
Gruß, Mel
Nehmt den Eater haut einmal mitm hammer drauf , schleift ihn ein bischen mit ganz groben schleifpapier an und steckt ihn euch in Rucksack oder untern sitz . . . dann könnt ihr immer sagen den hätten ihr eben erst verloren
Hab zwar nen Original auspuff aber ich finde die idee garnicht mal so schlecht, und wenn das nichts hilft auf eine "polizistin" hoffen da kann man sich auch rausflirten
Hat mir schon beim Autofahren den Führerschein gerettet , Mit standlicht und nebelscheinwerfern und zu lauter auspuffanlage mit 130 innerorts an nem stehenden streifenwagen vorbei
Aber um mal von illegalen weg zukommen , ich bin mittlerweile auch eher der ansicht lieber alles ordentlich tüv freundlich als irgendwelchen stress mit den grünen bzw hier jetzt ja blauen.
Gruß, Mel
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calvin
also rechtlich isses so wie in dem geposteten zeitungsausschnitt, nur wenn der polizist sagt er untersagt die weiterfahrt, hilft einem das auch nix, auch wenns willkür bzw eventuell unberechtigt ist. Ich würde mal weggehn von der Diskussion "wie es sein müsste" und "na dann erzähl ich dem mann in Grün aber was, wenn ich erst lieb bin und er dann trotzdem böse" hin zu der Frage: scheinbar "KANN" ich dafür zum anhalten gezwungen werden (auch unberechtigterweise), isses mir das Wert bzw bin ich bereit das Risiko einzugehen? Wenn ja, dann isses wie mim schneller fahren, machen aber nicht beschweren wenn was passiert. Wenn nein, dann eben nicht.
und der hier öfters zitierte $19 STVO ist ENTFALLEN, bevor damit nochmal einer anfängt
und der hier öfters zitierte $19 STVO ist ENTFALLEN, bevor damit nochmal einer anfängt
Seh ich anders.
So wie du argumentierst muss man sich ja fast alles gefallen lassen was irgendwie üblich sein könnte.
Wenn sicher ist, dass die weiterfahrt nicht untersagt werden dürfte sollte man da schon deutlich auf seine Meinung hinweisen und direkt offiziell beschwerde einlegen. Danach darf man dann auch jammern über das Unrecht.
Nach deiner Meinung müsste man sonst auch akzeptieren, wenn einem wegen nem Kennzeichenhalter o.ä. die Weiterfahrt untersagt würde, sobalds ein paar mal polizeilich so gehandhabt wurde. (kann ja gerade bei V2s sein, dass einer mal meint das säh zu instabil aus)
Es geht ja dadrum welche Maßnahme gesetzlich gedeckt ist und welche nicht. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist das sehr klar geregelt.
So wie du argumentierst muss man sich ja fast alles gefallen lassen was irgendwie üblich sein könnte.
Wenn sicher ist, dass die weiterfahrt nicht untersagt werden dürfte sollte man da schon deutlich auf seine Meinung hinweisen und direkt offiziell beschwerde einlegen. Danach darf man dann auch jammern über das Unrecht.
Nach deiner Meinung müsste man sonst auch akzeptieren, wenn einem wegen nem Kennzeichenhalter o.ä. die Weiterfahrt untersagt würde, sobalds ein paar mal polizeilich so gehandhabt wurde. (kann ja gerade bei V2s sein, dass einer mal meint das säh zu instabil aus)
Es geht ja dadrum welche Maßnahme gesetzlich gedeckt ist und welche nicht. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist das sehr klar geregelt.
der Streber sieht das Ziel
aber der Weise pflückt am Rand Blumen
aber der Weise pflückt am Rand Blumen
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calvin
wir sind gar nicht soweit voneinander entfernt, mein Punkt ist nur: Es ist eben nicht definitiv anders geregelt, sondern eine Gesetzeslücke. Und da kann man sich nicht beschweren, wenn man diese ausnutzen möchte, es aber nicht funktioniert.
Völlig anders ist es, wenn sowas klar geregelt ist und ein Wachtmeister gerade mal wieder seinen allgemeinen 2 - Rad - Hass ausleben muss. Da bin ich bei dir.
Nur ist bei mir bei der ganzen Diskussion immer folgendes im Hinterkopf: Hier wird versucht, eine Gesetzeslücke zu finden um bei einer vorsätzlichen Änderung des Krads zur persönlichen Geräuschbefriedigung möglichst glimpflich davon zu kommen. Und das passt mir nicht (ist aber Einstellungssache und soll nicht gegen dich gehen). Ich hab nichts gegen Menschen die 140 Sachen in ner 70er Zone fahren, solang Sie sich den Konsequenzen bewusst sind und zu diesen auch stehen. Ich habe mir auch gerade ne Komplettanlage bestellt und werde mal ohne Killer fahren.
"Vorsatz" ist eine Sache die jedes Strafmaß gleich erheblich erhöht, und bis jetzt geht es hier allein darum, nicht um einen Auspuff der trotz eater zu laut ist.
Edit: und Ja, ich bin der Meinung, wenn einer n KZH hat der absichtlich deutlich zu steil steht, und das Krad wird stillgelegt, dann hat er pech. Hätte es ja nicht machen müssen. Finde es komisch das so viele Leute dann immer in der Polizei den Bösewicht sehen.
Völlig anders ist es, wenn sowas klar geregelt ist und ein Wachtmeister gerade mal wieder seinen allgemeinen 2 - Rad - Hass ausleben muss. Da bin ich bei dir.
Nur ist bei mir bei der ganzen Diskussion immer folgendes im Hinterkopf: Hier wird versucht, eine Gesetzeslücke zu finden um bei einer vorsätzlichen Änderung des Krads zur persönlichen Geräuschbefriedigung möglichst glimpflich davon zu kommen. Und das passt mir nicht (ist aber Einstellungssache und soll nicht gegen dich gehen). Ich hab nichts gegen Menschen die 140 Sachen in ner 70er Zone fahren, solang Sie sich den Konsequenzen bewusst sind und zu diesen auch stehen. Ich habe mir auch gerade ne Komplettanlage bestellt und werde mal ohne Killer fahren.
"Vorsatz" ist eine Sache die jedes Strafmaß gleich erheblich erhöht, und bis jetzt geht es hier allein darum, nicht um einen Auspuff der trotz eater zu laut ist.
Edit: und Ja, ich bin der Meinung, wenn einer n KZH hat der absichtlich deutlich zu steil steht, und das Krad wird stillgelegt, dann hat er pech. Hätte es ja nicht machen müssen. Finde es komisch das so viele Leute dann immer in der Polizei den Bösewicht sehen.
Ok, stimmt, wirklich weit auseinander sind mer da dochnicht.
Denke auch das man Gesetzeslücken nicht um jeden Preis irgendwie ausnutzen muss. Andererseits darf die Polizei die Lücken auf gar keinen Fall irgendwie selber schließen.
Zu der Entscheidung welche Übertretung man sich noch zugesteht gehört ja auch dazu, dass man die Strafe kennt und die Strafe soll ja auch wieder zeigen wie schwer ein Vergehen ist.
Es heißt klarerweise "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", andererseits kann man sich bei manchen Themen nicht richtig informieren, was illegal ist und noch weniger wie hoch dann die Strafe ist.
Da sollte man dann auch in einem gemäßigten Rahmen bleiben. Wenn die Polizei Motorräder dann sofort stilllegt nutzen die die Lücke imo genauso dreist aus wie die Motorradfahrer die sich möglichst Laute Tüten dranbasteln.
Kurz: Das ausnutzen der Lücken geht von beiden Seiten aus.
Mit dem Kennzeichenbeispiel meinte ich eher n normaler Standartumbau. Ist ja soweit ich weiß auch nicht klar geregelt. Wenn ich sehe wie meiner hinten wackelt könnte da schon mal ein Polizist auf die Idee kommen das der nicht sicher genug wäre. (Der Halter is bei mehreren schon länger im Einsatz und ich hab noch rein garnix negatives gehört).
Bei Kzh die klar im falschen Winkel stehen ises wieder was anderes... wobei ich da ausm Verkehr ziehen wieder unverhältnissmäßig finde
Denke auch das man Gesetzeslücken nicht um jeden Preis irgendwie ausnutzen muss. Andererseits darf die Polizei die Lücken auf gar keinen Fall irgendwie selber schließen.
Zu der Entscheidung welche Übertretung man sich noch zugesteht gehört ja auch dazu, dass man die Strafe kennt und die Strafe soll ja auch wieder zeigen wie schwer ein Vergehen ist.
Es heißt klarerweise "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", andererseits kann man sich bei manchen Themen nicht richtig informieren, was illegal ist und noch weniger wie hoch dann die Strafe ist.
Da sollte man dann auch in einem gemäßigten Rahmen bleiben. Wenn die Polizei Motorräder dann sofort stilllegt nutzen die die Lücke imo genauso dreist aus wie die Motorradfahrer die sich möglichst Laute Tüten dranbasteln.
Kurz: Das ausnutzen der Lücken geht von beiden Seiten aus.
Mit dem Kennzeichenbeispiel meinte ich eher n normaler Standartumbau. Ist ja soweit ich weiß auch nicht klar geregelt. Wenn ich sehe wie meiner hinten wackelt könnte da schon mal ein Polizist auf die Idee kommen das der nicht sicher genug wäre. (Der Halter is bei mehreren schon länger im Einsatz und ich hab noch rein garnix negatives gehört).
Bei Kzh die klar im falschen Winkel stehen ises wieder was anderes... wobei ich da ausm Verkehr ziehen wieder unverhältnissmäßig finde
der Streber sieht das Ziel
aber der Weise pflückt am Rand Blumen
aber der Weise pflückt am Rand Blumen