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Beitrag
von Andreassv » 26.03.2008 22:52
@fliegerbaby
Du brauchst Dir kein Bußgeld/Punkte aufschwatzen lassen, die kommen von allein...Du hast keinen Einfluß auf eine Anzeigenerstattung durch die Polizei.
Du kannst dagegen angehen, im Nachhinein, aber das Bußgeldverfahren läuft erst mal.
Du brauchst auch nichts zu unterschreiben, wie gesagt, das läuft ohne Deine Unterschrift.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis u.a. durch Veränderungen, durch die eine Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens eintritt, führt nicht dazu, daß das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist.
Der Verstoß wird durch § 30 StVZO geregelt, laut bundeseinheitlichen BKat, 25 Euro.
Aber:
In Fällen der wesentlichen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, wird man angezeigt.
Wie weiter oben schon erwähnt 50 Euro/3 Punkte plus Gebühren.
Der Erlass des IM in NRW sagt aus, daß eine konkrete Gefährdung, Belästigung oder Behinderung nicht vorliegen muss.
Der entsprechende Erlass in Bayern ist inhaltsgleich.
Daher kannst Du getrost davon ausgehen, daß bei einem Racingauspuff bzw. Auspuff ohne db-Eater, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige vorgelegt wird.
Was das Verbieten der Weiterfahrt angeht bzw. Sicherstellung von Mopeds, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. zur Gefahrenabwehr, wegen der zum Beispiel erhöhten Lautstärke,
eine Maßnahme nach dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes.
2. zur Beweissicherung, diese Maßnahme ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO), bundeseinheitlich.
Bei allen getroffenen Maßnahmen gilt natürlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
ZU 1.
Man wird Dir sicherlich zumindest die Weiterfahrt untersagen, wegen der bestehenden Gefahr.
Wenn Du an Ort und Stelle den db-Eater einbaust, kannst Du weiterfahren, denn die Gefahr liegt nicht mehr vor.
Eine Sicherstellung von Papieren oder des Mopeds, als sogennante psychologische Schranke, ist nur dann zulässig, wenn man z.B. in hohem Maße uneinsichtig ist und daher offensichtlich mit dem veränderten Auspuff weiterfahren möchte.
Aber wer verhält sich denn so?????
Eine Sicherstellung des Auspuffes oder des kompletten Motorrades zur Beweissicherung dürfte eigentlich auch nie in Frage kommen, denn dagegen spricht eine eindeutige Einlassung des Betroffenen, der Polizeibeamte als Zeuge oder Fotos oder, oder.....
Die wahrscheinlichere Variante ist wie gesagt die Sicherstellung zur Gefahrenabwehr, diese regelt sich wie ebenfalls schon gesagt nach den Polizeigesetzen des jeweiligen Bundeslandes.
Als Beispiel für die unterschiedliche Handhabung kann man in den Sicherstellungen in Kesselberg/Sudelfeld (war doch dort, oder?) anführen.
Ich möchte aber zu diesem Thema jetzt keine erneute Diskussion lostreten
Das dort, ist absolute Willkür!!!!!
Ich hoffe, ich habe das verständlich erklärt, so daß man weiß, womit man im schlimmsten Fall zu rechnen hat.
Aber:
All diese Regelungen sind zu neu und unausgegoren, um eine einheitliche und abschließende Erklärung zu bekommen.
Deswegen wird möglicherweise Einiges erst vor dem Richter zu klären sein, aber das ändert in der nahen Zukunft nicht die o.g. Maßnahmen.
Gruß Andreas