50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler


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ingo H.
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Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#76

Beitrag von ingo H. » 17.12.2008 17:30

Vin Benzin hat geschrieben:Das ganze Sicherheitsabstandsblabla sei mal dahingestellt...

Also ich habe heute Anwort von der Bußgeldstelle erhalten:

§ 30 StVZO umfasst alle Ausrüstungsverstöße der StVZO.

§ 53 StVZO kann in ihrem Fall nicht zum Tragen kommen, da durch die fehlenden Rückstrahler die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Der Tatbestand mit der Kennzahl 353100 hätte nur noch zusätzlich mit angeführt werden können.
.....
Wir erwarten die Einspruchsrücknahme bis spätestens 5.1.09 da ansonsten die Weiterleitung an das zuständige Amtsgericht erfolgen würde.


Soweit.
Was mache ich jetzt? Hört sich schlecht an aber klein bei geben will ich auf keinen Fall ich finde das dreist einfach so: ne die verkehrssicherheit war wesentlich beeinträchtigt und fertig.
Was soll das überhaupt heißen wesentlich beeinträchtigt?

Ach was ein stress. Wie läuft das wenn man zu nem Anwalt geht? Wegen kosten usw. weil wenn ich im nachhinein 300 euro für den anwalt zahlen muss und 73,50 spare macht das für mich keinen sinn...

Hallo nochmal!

1. Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, dann zahl das Lehrgeld von 73,50 € & fertig.

2. Hast du eine RSV dann ab mit dem Kram zum Anwalt.

Punkt 2. währe bei mir mein Weg, denn ich habe eine RSV.

Das hier eben Geschriebene gibt meine persönliche Meinung zum o.g. Sachverhalt wieder.


Gruß aus dem winterlichen Oberharz ingo H. :wink:
SV fahren ist einfach geil !!!

Und noch eins: " Die LE-Maske an meiner SUZI bleibt dran !!! "

Im Winter fahre ich 125er Majesty !!!

Mein neues Mopped heißt Erna, HD Sportster 48 !!!

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blueSV
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Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#77

Beitrag von blueSV » 17.12.2008 18:46

ingo H. hat geschrieben:1. Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, dann zahl das Lehrgeld von 73,50 € & fertig.
2. Hast du eine RSV dann ab mit dem Kram zum Anwalt.
3. Vertritt Dich selbst vorm Amtsgericht.

Beim Amtsgericht musst Du Dich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen. Da Du aber - wie ich vermute - keine juristischen Fachkenntnisse hast, dürften die Chancen gering sein. Ich rate daher ab.

Die Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Seiten gingen im Erfolgsfall wahrscheinlich auf Kosten der Staatskasse - wenn Du aber verlierst, wahrscheinlich auf Deine Kosten. Sei Dir des Risikos bewusst.

Wenn Du wirklich entschlossen bist, den Rechtsweg einzuschlagen, rate ich Dir, erstmal Kontakt mit 'nem Anwalt aufzunehmen. Adressen gibt's beispielsweise beim ADAC. Den Anwalt kannst Du erstmal ganz unverbindlich fragen, was er denn für eine Erstberatung verlangt. Das sollte nicht allzu teuer sein. Aufgrund seiner Einschätzung kannst Du dann Dein weiteres Vorgehen überdenken.
"DJ. not a Jukebox."
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Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#78

Beitrag von shockin blue suzi » 18.12.2008 18:10

gibt es nicht eine freie erstberatung über den adac?

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blueSV
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Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#79

Beitrag von blueSV » 19.12.2008 14:05

shockin blue suzi hat geschrieben:gibt es nicht eine freie erstberatung über den adac?
Stimmt, für Mitglieder: Rechtsberatung des ADAC

Ich dachte, sie wäre nur nach Unfällen kostenlos. Umso besser. :top:
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mattis


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#80

Beitrag von mattis » 19.12.2008 16:49

Hier noch zwei Links:

http://groups.google.com/group/de.rec.m ... 46?lnk=gst

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/b ... .php?s=221

"...222.5 Schluss-, Nebelschluss-, Bremsleuchten oder Rückstrahler
StVZO § 53 Abs. 1 Satz 1, 3 bis 5, 7, Abs. 2 Satz 1, 2, 4 bis 6, Abs. 4 Satz 1 bis 4, 6, Abs. 5 Satz 1 bis 3, Abs. 6 Satz 2, Abs. 8, 9 Satz 1; § 53d Abs. 2, 3; § 69a Abs. 3 Nr. 18g, 19c..." --> 15 Euro

Vin Benzin


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#81

Beitrag von Vin Benzin » 23.12.2008 11:44

So ich habe soeben mit dem Sachbearbeiter telefoniert und mir bleibt wohl nichts anderes übrig als das Geld zu überweisen oder vor Gericht zu gehen. Da ich mir das mit dem Gericht nicht leisten kann werde ich wohl bezahlen...

Aber mal ganz ehrlich dieser Sachbearbeiter ist das größte Arschloch das rumläuft. Der ist überhaupt nicht auf meinen Fall eingegangen. Für was beschwere ich mich da überhaupt wenn er gleich sagt er lässt da nicht mit sich reden wenn ich will kann ich gerne vor gericht gehen. dabei weiß er ganz genau dass ich das nicht mache wegen dem betrag. dann kommt er mir noch mit so sprüchen wie: morgen is der 24te wenn sie so weitermachen telefonieren wir morgen immernoch... und das nach 3 minuten....
Boa könnte ich mich über solche leute aufregen son ein typisch deutscher ordnungsmann sachbearbeiter für den alles nur eine nummer ist so ein arsch...

alle weiteren beleidigungen spare ich mir hier jetzt mal.

So weit, ich bedanke mich bei allen die mir so schnell geholfen haben vor allem bei mattis für die email.

Also merkt euch kein Rückstrahler--> 73,50 Euro und 3 Punkte

Danke Frau XXX von der Polizeidirektion Nürnberg für das Weihnachtsgeschenk. Sie können mich mal!

Thread kann geschlossen werden.

mattis


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#82

Beitrag von mattis » 23.12.2008 12:15

Vin Benzin hat geschrieben:So ich habe soeben mit dem Sachbearbeiter telefoniert und mir bleibt wohl nichts anderes übrig als das Geld zu überweisen oder vor Gericht zu gehen. Da ich mir das mit dem Gericht nicht leisten kann werde ich wohl bezahlen...
1:0 für die Beamtenwillkür.
So ändert sich nie was.

Hast du mal einen telefonischen Rat bei einem Anwalt (ADAC, DEVK, etc). eingeholt?

Ein Verkehrsrechtsschutz ist Gold wert. Die ca. 5 Euro Monat tun nicht wirklich weh.
Nur so als Tip für die Zukunft.

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Vyper
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Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#83

Beitrag von Vyper » 23.12.2008 18:47

Meiner Meinung nach muß man auch mit den Konsequenzen leben können wenn man ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt.
Semper Fidelis

mattis


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#84

Beitrag von mattis » 23.12.2008 19:24

Vyper23 hat geschrieben:Meiner Meinung nach muß man auch mit den Konsequenzen leben können wenn man ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt.
Stimmt. Aber wofür gibt es Gesetze, wenn am Ende doch jede Amtsube machen kann, was sie will?


Bluebird


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#86

Beitrag von Bluebird » 24.12.2008 10:02

Man muss das doch mal verstehn: Der Staat braucht Geld und die Polizisten müssen ihr Soll im Bußgelder verteien auch mal erfüllen

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JanMarco
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Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#87

Beitrag von JanMarco » 24.12.2008 17:06

Ich glaub ich wär vor gericht gegangen...

N kumpel wurde im Sommer mit seiner 125gerle in ner 70 Zone mit 96kmh Geblitzt...minus Tolleranz = 93 = 1 Punkt +**€ (mobile Einheit vor der Berufsschule)
Als sie ihn angehalten haben und ihm das alles erklärt haben hat er keinen Einspruch eingelegt.. Er war halt noch 1 Monat in der Probezeit und hätte somit einen Punkt un nachschulung und Probezeitverlängerung.

Zwei woschen später meinte er, sein Onkel hat ihm geraten er soll einspruch einlegen. Hat er dan gemacht, mit dem Grund das man mit ner Laserpistole nen Rollerfahrer nichso genau messen kann.

Dann war neulich Gerichtsverhanlung, in der nur Er, sein Onkel (gleichzeitig auch sein Anwalt) und der Richter war. Die Polizei(bzw der Polizist) wurde andscheinend garnicht geladen. Dann stellte sich heraus das es über den Fall zwei verschiedene Akten gab, in den beide was verschiedens drin stand. In der einen 93kmh in ner 70er Zone in der anderen 73kmh in ner 50er Zone. Deswegen wurde das Verfahren nach drei Minuten "Verhandlung" eingestellt.
Super sache, jetzt hat er keine Probezeit mehr, keine nachschulung, und alles nur weil die leuts auf der Wache es nicht gebacken bekommen...


Aber so ein Glück muss man auch erst mal haben. :D
Manchmal hofft man eben doch auf die Dummheit anderer :lol:

Gruß Jan
Wenn man Dummheiten macht,
müssen sie wenigstens gelingen!
Napoleon I.

mattis


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#88

Beitrag von mattis » 25.12.2008 12:34

JanMarco hat geschrieben:Manchmal hofft man eben doch auf die Dummheit anderer :lol:
Mit etwas Courage zu den eigenen Fehlern stehen und die Konsequenzen zu tragen wäre auch nicht schlecht.
Ich finde das absolut lächerlich, wenn man geblitzt/gelasert wurde und der erste Gang zum Anwalt geht, um das Messverfahren in Frage zu stellen.
Vor allem wenn man selber weiß, das man (deutlich) zu schnell war.

Insanity


Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#89

Beitrag von Insanity » 25.12.2008 15:31

Vyper23 hat geschrieben:Meiner Meinung nach muß man auch mit den Konsequenzen leben können wenn man ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt.
Finde die Aussage Problematisch. Ist ein Fahrzeug im ganzen nicht mehr verkehrssicher weil ein reflektor (unter einem reflektierenden Nummernschild, welches unter einem leuchtenden Rücklicht angebracht ist) fehlt ?
Ich denke nein. Es ist ein vorgeschriebenes Teil, ja. Wenn man dafür 15€ blecht und nachbessern muss.. ok.
Wenn ich teilweise sehe mit was für mängeln Autos durch den TüV kommen, nur mit der Auflage zur Nachbesserung versteh ich garnix mehr.

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Re: 50 Euro und 3 Punkte für fehlenden Rückstrahler

#90

Beitrag von Black Jack » 25.12.2008 16:45

mattis hat geschrieben:
JanMarco hat geschrieben:Manchmal hofft man eben doch auf die Dummheit anderer :lol:
Mit etwas Courage zu den eigenen Fehlern stehen und die Konsequenzen zu tragen wäre auch nicht schlecht.
Ich finde das absolut lächerlich, wenn man geblitzt/gelasert wurde und der erste Gang zum Anwalt geht, um das Messverfahren in Frage zu stellen.
Vor allem wenn man selber weiß, das man (deutlich) zu schnell war.
klar, und mit gesenktem Haupt zur Schlachtbank gehen, bloß nicht das Urteil der "Obrigkeit" anzweifeln...

Denn wo Rauch ist, muß auch Feuer sein...

HALLO? gehts noch?
Gruß Jürgen

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