Auspuff zu laut - Was passiert wirklich?


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Martin650


#91

Beitrag von Martin650 » 03.04.2008 19:02

calvin hat geschrieben:und der hier öfters zitierte $19 STVO ist ENTFALLEN, bevor damit nochmal einer anfängt
Nö, der §18 fehlt, und es ist die StVZO

:fresse:

calvin


#92

Beitrag von calvin » 03.04.2008 21:11

touche :heuldoch:

Andreassv
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#93

Beitrag von Andreassv » 05.04.2008 17:32

Da sollte man dann auch in einem gemäßigten Rahmen bleiben. Wenn die Polizei Motorräder dann sofort stilllegt nutzen die die Lücke imo genauso dreist aus wie die Motorradfahrer die sich möglichst Laute Tüten dranbasteln.
Bei Kzh die klar im falschen Winkel stehen ises wieder was anderes... wobei ich da ausm Verkehr ziehen wieder unverhältnissmäßig finde
Also, hier wurde doch über die Unterbindung der Weiterfahrt geredet........
da wird nichts aus dem Verkehr gezogen....
Diese Maßnahme dient der Gefahrenabwehr, wegen dem unvorschriftsmäßigem Zustand des Fahrzeuges.

Dabei muß natürlich auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
Letztendlich ist es eine Maßnahme der Polizei, die ja dabei auch im Laufe der Zeit Handlungsschemen entwirft, bei immer wieder gleich gelagerten Fällen.
(Das trifft bei einem unvorschriftsmäßigem Auspuff wohl zu)

Bei Verstößen, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden, ist es wohl fraglich, im Nachhinein die Weiterfahrt zu unterbinden, weil es ein geringwertiger Verstoß ist.

Wenn aber der Verstoß mit einer Owi-Anzeige geahndet wird, spricht es für sich, daß die Weiterfahrt untersagt wird, da es sich um einen schwereren Verstoß handelt.

Wie gesagt, das Moped wird nicht aus dem Verkehr gezogen.
Wie man also damit umgeht, da sollte einem die eigene Fantasie auf die Sprünge helfen.....

Wenn die Kontrolle beendet ist und man ist wieder allein, muß man halt wissen ob man weiterfährt und gut durchkommt, vielleicht aber auch erneut erwischt wird.

Ich würde mal behaupten, daß sich 90 % der Erwischten nicht an das Verbot der Weiterfahrt halten........

Gruß Andreas

flieger-baby


#94

Beitrag von flieger-baby » 07.04.2008 14:36

Verhältnismäßige Gründe, die Weiterfahrt zu untersagen sehe ich bei nem zu lauten Auspuff oder nem zu schrägen Kennzeichen nicht!

Verhältnismäßig ist für mich alles, was das Fahrverhalten beeinflußt/verschlechtert.
z.B. ne andere Reifengröße, nen nicht zugelassenes Reifenfabrikat, Rennreifen, nen Gabelumbau, nen Federbeinumbau, nen Rahmenumbau, nen Umbau der Bremsanlage, nen Umbau am Lenker, ......
(natürlich nur, wenn besagte Änderung nicht genehmigt/eingetragen ist)

MfG... Carsten

Sven_SV650


#95

Beitrag von Sven_SV650 » 07.04.2008 18:14

streich mal bitte das federbein aus deiner liste raus, carsten.
machst mir noch nen schlechtes gewissen :D

Martin650


#96

Beitrag von Martin650 » 07.04.2008 21:06

flieger-baby hat geschrieben:Verhältnismäßige Gründe, die Weiterfahrt zu untersagen sehe ich bei nem zu lauten Auspuff oder nem zu schrägen Kennzeichen nicht!

Verhältnismäßig ist für mich alles, was das Fahrverhalten beeinflußt/verschlechtert.
z.B. ne andere Reifengröße, nen nicht zugelassenes Reifenfabrikat, Rennreifen, nen Gabelumbau, nen Federbeinumbau, nen Rahmenumbau, nen Umbau der Bremsanlage, nen Umbau am Lenker, ......
(natürlich nur, wenn besagte Änderung nicht genehmigt/eingetragen ist)

MfG... Carsten
Du wirst nur leider nicht gefragt. Der Master in diesem Spiel hat das grüne Leibchen an, und der entscheidet. Und wenn durch einen zu lauten Auspuff deine Betriebserlaubnis erlischt, dann kann der deine Maschine eben auch zu deiner eigenen Sicherheit vorrübergehend stillegen. Denn ohne BE erlischt auch erstmal der Versicherungsschutz.

Zitat:
Kraftfahrzeuge, die auf öffentlichen Wegen und Plätzen in Betrieb gesetzt werden, müssen von der zuständigen Behörde zum Verkehr zugelassen sein. Nachweis für die Zulassung ist das amtliche Kennzeichen mit TÜV- und ASU-Plakette. Allerdings gibt es von der Zulassungspflicht eine Reihe von Ausnahmen: selbstfahrende Arbeitsmaschinen, einachsige Zugmaschinen in Land- und Forstwirtschaft, maschinell angetriebene Krankenfahrstühle sowie bestimmte Anhänger.

Zugelassen werden nur Fahrzeuge mit einer gültigen ABE oder einer EU-Typengenehmigung. Jedes Fahrzeug verfügt ab Herstellerwerk über eine so genannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Als Nachweis derselben ist die vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellte ABE mit ihrer Nummer im Kraftfahrzeugbrief eingetragen. Diese ABE gilt für das Serienfahrzeug mit bestimmten, vom Hersteller freigegebenen Modifikationen wie zum Beispiel leicht breiteren Reifen. Exoten, Kleinserien oder Sonderbauten werden nur nach aufwendiger Einzelabnahme zugelassen.

Wenn der Fahrzeugbesitzer etwas an seinem Fahrzeug umbaut oder verändert - breitere Reifen, größere Felgen, Modifikationen an Motor und Karosserie oder auch nur Scheinwerferblenden oder Tönungsfolien auf den Fenstern -, dann erlischt automatisch die ABE des Automobilherstellers. Damit ist das Fahrzeug nicht mehr zugelassen, selbst wenn es noch amtliche Kennzeichen besitzt. Und mit der nicht mehr vorhandenen Zulassung entfällt auch der Versicherungsschutz aus der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Eine Teile-ABE, ein TÜV-Mustergutachten oder eine komplette Einzelabnahme inklusive Abgasprüfung sind Wege, für ein verändertes Kraftfahrzeug die Zulassung zu erhalten.Wenn nach vollbrachten Umbauarbeiten das Fahrzeug zugelassen im Verkehr ist, hören die Pflichten des Fahrzeugführers noch nicht auf: Neben den Wagenpapieren muss er auch die Teile-ABE immer mitführen, am besten als Kopie im Handschuhfach des Wagens, denn dann hat man sie bei einer Kontrolle auf jeden Fall zur Hand.

Wer bei einer Polizeikontrolle mit Veränderungen am Fahrzeug auffällt - und seien es nur Scheinwerferblenden oder die getönte Heckscheibe - und weder ABE noch Gutachten oder Eintrag in die Papiere vorweisen kann, muss mit mindestens 50 Euro Bußgeld sowie drei Punkten in Flensburg rechnen (Stand März 2001).

Quelle: http://www.versicherungen.de/betriebserlaubnis.0.html

Da spielt natürlich eine Rolle, ob die Lautstärke durch Verschleiß oder durch Manipulation verändert ist

Sven_SV650


#97

Beitrag von Sven_SV650 » 07.04.2008 22:20

Da spielt natürlich eine Rolle, ob die Lautstärke durch Verschleiß oder durch Manipulation verändert ist
ich weiss es!!!

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#98

Beitrag von SV-Schnarchi » 07.04.2008 22:29

Wenn wir schon mal dabei sind jungs, weiß jmd. ob ich für meinen Leo die ABE auch wo runter laden kann? Finde meine nicht mehr... :roll:

EDIT: Hab ich auf der Leovince seite gesehen, ist aber irgendwie nur ein Blatt....
99.000km...und noch nicht Müde->>> SV

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#99

Beitrag von Laurent » 07.04.2008 23:26

Sorry, aber in dem o.g. Zitat ist einiges nicht richtig so. Zunächst mal kann die ABE des Herstellers durch einen Umbau nicht erlöschen, sondern nur die Einzel-BE des umgebauten Fahrzeugs. Sonst wären ja auf einen Schlag ALLE gleichartigen Motorräder ohne BE... ;)

Und dann gibt es nur drei Fälle, wann eine BE erlischt:

1) Umbau der den Fahrzeugtyp ändert (z.B. Mofa zu KRad durch Motortuning)
2) Umbau/Austausch der Abgasanlage zu Ungunsten der Geräusch- und Abgasemission, wenn diese Änderung keine ABE hat.
3) Umbau durch den andere gefährdet werden können.

Der dritte Punkt bedarf natürlich einer gewissen Interpretation...
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

Martin650


#100

Beitrag von Martin650 » 08.04.2008 6:10

Laurent hat geschrieben:Und dann gibt es nur drei Fälle, wann eine BE erlischt:

1) Umbau der den Fahrzeugtyp ändert (z.B. Mofa zu KRad durch Motortuning)
2) Umbau/Austausch der Abgasanlage zu Ungunsten der Geräusch- und Abgasemission, wenn diese Änderung keine ABE hat.
3) Umbau durch den andere gefährdet werden können.

Der dritte Punkt bedarf natürlich einer gewissen Interpretation...
Quelle ?

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#101

Beitrag von Andreassv » 08.04.2008 6:43

Das ist leider etwas veraltet, weil sich mit Einführung der Fahrzeug-Zulassung-Verordnung zum 01.03.2007 etwas verändert hat.

U.a. die Problematik Erlöschen der BE........

Die genannten Fälle, wann eine Betriebserlaubnis erlischt, ergeben sich aus dem Gesetztestext (wie.o.a.)....

Weiterhin führt das Erlöschen der BE bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen nicht mehr dazu, daß das Fahrzeug dann nicht mehr zugelassen ist, somit besteht der Versicherungsschutz auch weiterhin.

Diese Angaben stammen nicht von mir, sondern aus den Erlassen der IM von NRW und Bayern.


Gruß Andreas

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#102

Beitrag von Laurent » 08.04.2008 8:09

sensus communis hat geschrieben:
Laurent hat geschrieben:Und dann gibt es nur drei Fälle, wann eine BE erlischt:

1) Umbau der den Fahrzeugtyp ändert (z.B. Mofa zu KRad durch Motortuning)
2) Umbau/Austausch der Abgasanlage zu Ungunsten der Geräusch- und Abgasemission, wenn diese Änderung keine ABE hat.
3) Umbau durch den andere gefährdet werden können.

Der dritte Punkt bedarf natürlich einer gewissen Interpretation...
Quelle ?
Muss ich mal schauen wenn ich Zeit habe - irgendwo im Gesetzestext...
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

flieger-baby


#103

Beitrag von flieger-baby » 08.04.2008 18:31

Sven_SV650 hat geschrieben:streich mal bitte das federbein aus deiner liste raus, carsten.
machst mir noch nen schlechtes gewissen :D

Das SRAD-Bein tut sehr wohl das Fahrverhalten beeinflussen, wenn auch positiv. :wink: Aber das wird einen Polizisten bei ner Kontrolle wenig interessieren. Es ist was verändert und schon bist du raus. :cry:


@Martin
Ich habe auch nur meine Meinung geäußert und nie behauptet daß es so ist.

Verhältnismäßige Gründe, die Weiterfahrt zu untersagen sehe ich bei nem zu lauten Auspuff oder nem zu schrägen Kennzeichen nicht!
Verhältnismäßig ist für mich alles .....

Dein Zitat ist übrigens Stand 2001. In der Zeit hat sich viel geändert.

Neben den Wagenpapieren muss er auch die Teile-ABE immer mitführen stimmt nicht mehr , E-Nummer auf dem Teil reicht völlig aus


Und mit der nicht mehr vorhandenen Zulassung entfällt auch der Versicherungsschutz aus der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. stimmt auch nicht, Versicherungsschutz besteht immer !!! (damit hab ich im Karosseriebau täglich zu tun)

Ob die Versicherung nach einem Unfall Schadenersatzforderungen an dich stellt, sei dahingestellt. Ich habe es persönlich noch nicht erlebt und es wurden schon einige Unfallautos bei uns von der Polizei und von Sachverständigen begutachtet. Gezahlt hat die Versicherung immer!

MfG... Carsten

Martin650


#104

Beitrag von Martin650 » 08.04.2008 19:56

Zahlen tut die Versicherung natürlich immer, und was die danach mit ihrem Klienten machen kriegst du eben nicht mit.

Ich finde es auch unverhältnismässig, aber hier ist meine Meinung völlig unwichtig. Ich habe da eben kein Mitspracherecht und so eine Entscheidung ist ja auch nicht als Diskussionsgrundlage gedacht sondern endgültig. Es ist ja auch nicht Verhältnismässig wegen vielleicht 10% Bekloppten gleich eine Strecke für alle Motorräder zu sperren, und es wird trotzdem gemacht. Solche Diskussionen sind völlig sinnlos, da hier die Polizei das Sagen hat und genau das macht was sie für richtig hält. Genausogut könnten wir über Sinn und Unsinn der Oberflächenstruktur von Eichenrinde diskutieren.

schraddlmeister


#105

Beitrag von schraddlmeister » 14.04.2008 14:01

Hab hier jetzt schon öfters die Bezeichnung "Gesetzeslücke" gelesen.
Mich würde mal interessieren wo sich diese befinden soll. Ganz klar ist doch dass jemand der mit zu lautem Auspuff herumfährt bestraft wird. Es geht nur um die Höhe der Strafe, und da sind 25 Euro doch absolut verhältnismäßig. Wieso soll ein zu lauter Auspuff auf eine Stufe gestellt werden mit komplett abgefahrenen Reifen, oder einer deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitung?
Klar würd ich mich auch ärgern, wenn an meinem Haus alle 5 Minuten jemand mit offener Tüte vorbeiheizt, aber gefährdet ist davon wohl keiner.
Deshalb kann man hier wohl kaum von einer Lücke sprechen, denn davon kommt ja keiner.

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