Da sollte man dann auch in einem gemäßigten Rahmen bleiben. Wenn die Polizei Motorräder dann sofort stilllegt nutzen die die Lücke imo genauso dreist aus wie die Motorradfahrer die sich möglichst Laute Tüten dranbasteln.
Bei Kzh die klar im falschen Winkel stehen ises wieder was anderes... wobei ich da ausm Verkehr ziehen wieder unverhältnissmäßig finde
Also, hier wurde doch über die Unterbindung der Weiterfahrt geredet........
da wird nichts aus dem Verkehr gezogen....
Diese Maßnahme dient der Gefahrenabwehr, wegen dem unvorschriftsmäßigem Zustand des Fahrzeuges.
Dabei muß natürlich auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.
Letztendlich ist es eine Maßnahme der Polizei, die ja dabei auch im Laufe der Zeit Handlungsschemen entwirft, bei immer wieder gleich gelagerten Fällen.
(Das trifft bei einem unvorschriftsmäßigem Auspuff wohl zu)
Bei Verstößen, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden, ist es wohl fraglich, im Nachhinein die Weiterfahrt zu unterbinden, weil es ein geringwertiger Verstoß ist.
Wenn aber der Verstoß mit einer Owi-Anzeige geahndet wird, spricht es für sich, daß die Weiterfahrt untersagt wird, da es sich um einen schwereren Verstoß handelt.
Wie gesagt, das Moped wird nicht aus dem Verkehr gezogen.
Wie man also damit umgeht, da sollte einem die eigene Fantasie auf die Sprünge helfen.....
Wenn die Kontrolle beendet ist und man ist wieder allein, muß man halt wissen ob man weiterfährt und gut durchkommt, vielleicht aber auch erneut erwischt wird.
Ich würde mal behaupten, daß sich 90 % der Erwischten nicht an das Verbot der Weiterfahrt halten........
Gruß Andreas