Versicherung: Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit


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Kolbenrückholfeder
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Versicherung: Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit

#1

Beitrag von Kolbenrückholfeder » 27.11.2015 12:16

Habe ich gestern bei den Fahrzeugversicherungen nachgesehen und prüfen lassen. 8O

Das mag dem ein oder anderen nur ein müdes Lächeln entlocken, ich wusste davon bisher nichts. :oops:
Wer sich nicht sicher ist, das diese Klausel nicht in seinem Vertrag steht bzw. ausgeschlossen ist, bitte prüfen.

-> Grobe Fahrlässigkeit: Was Sie wissen sollten
-> Wann die Versicherung nicht zahlt
-> Rote Ampel: Versicherung zahlt die Hälfte
Linke Hand zum Gruß.
Koichi Shimada † 11.02.2016

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Munky
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Re: Versicherung: Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässig

#2

Beitrag von Munky » 27.11.2015 13:43

Hab die tage auch meine verischerung gewechselt und auch drauf geachtet, das grobe fahrlässigkeit mit versichert ist.

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