Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!


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discus
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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

#31

Beitrag von discus » 06.05.2016 12:09

Was genau kostet an einer Fahrtenbuchauflage eigentlich Geld? Muss man da auch wieder irgendwelche Verwaltungsgebühren zahlen?
Mein Motorrad ist jetzt alt genug um eigene Entscheidungen zu treffen. Das macht den Umgang mit ihr manchmal etwas schwierig.

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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

#32

Beitrag von Thorsten_Köhler » 06.05.2016 16:04

Trobiker64 hat geschrieben:Gegen ein Fahrtenbuch hilft ein Fahrzeugwechsel. :lol:
Sorry, das ist Unsinn.
Auch dann bleibt die Auflage bestehen.
Die ist nämlich an den Halter gerichtet.
Und zwar für alle Fahrzeuge die er aktuell oder künftig hält.
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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

#33

Beitrag von Thorsten_Köhler » 06.05.2016 16:08

discus hat geschrieben:Was genau kostet an einer Fahrtenbuchauflage eigentlich Geld? Muss man da auch wieder irgendwelche Verwaltungsgebühren zahlen?
Verwaltungsgebühren
Hundert und irgendwas waren es.
Da muss man schon deftig drüber sein, damit die Mühe lohnt.
Zudem kann die Behörde die Vorlage einfordern und falls das Fahrtenbuch nicht weisungsgemäß geführt wurde:
Anzeige lacht.

Aus meiner Sicht nur für Verstöße bei denen der Führerschein auf dem Spiel steht.
Sei es sofort durch den Verstoß an sich oder durch die Ansammlung der Punkte in Flensburg.

Insgesamt ist die Sache mit der Auflage Fahrtenbuch ziemlich komplex weil Verwaltungsrecht.
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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

#34

Beitrag von Trobiker64 » 07.05.2016 13:18

Thorsten_Köhler hat geschrieben:Die ist nämlich an den Halter gerichtet.
Da irrst du dich, die Auflage ist in Regel an den Halter in Kombination mit dem betreffenden Fahrzeug gerichtet. :wink: Die Verwaltungsbehörde kann , muss aber nicht, auch konkret weiter Fahrzeuge bestimmen, sofern vorhanden. Schaffst du dir einfach ein neues Fahrzeug an, kann das nicht erfasst worden sein (siehe § 31a Abs. 1 StVZO).
.

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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

#35

Beitrag von Thorsten_Köhler » 07.05.2016 18:38

"(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen."

So lautet der Gesetzestext.
Es ist eine Kann-Bestimmung, soweit richtig.
Aber es ergibt sich daraus nicht zwingend, dass bei der Anordnung nicht alle oder künftige Fahrzeuge betroffen sind.

Der Rest in dem § dreht sich um Führung und Vorlage des Fahrtenbuchs.

Aber jeder wie er mag.
Nehmt euch einen erfahrenen Anwalt, besprecht die Sache vorher kostenpflichtig und schätzt eure Chancen ein,
bevor ihr gegen die Verwaltungsbehörde zu Felde zieht.
Schon gar nicht wegen verk...... 20€.
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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

#36

Beitrag von bigrick » 07.05.2016 19:26

Wie im Text zu lesen kann ein Fahrtenbuch auferlegt werden, wenn nach einer Zuwiderhandlung der Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann.
Bedingung ist als 1. ein Verstoß muss rechtsgültig erstellt worden sein und 2. der Fahrer konnte nicht festgestellt werden.

Wenn also nichtmal der Verstoß, bzw. ein gültiger Bußgeldbescheid (das war ja nicht mal ein Bußgeldbescheid der vor Gericht bestand hätte, sondern nur der Anhörungsbogen ohne 25,50€ Verwaltungsgebühr und damit auch nicht rechtsgültig, sondern hat maximal den Charakter einer Abmahnung) gegen die Spielregeln im Straßenverkehr festgestellt wurde, auf welcher Grundlage soll dann die Fahrtenbuchauflage erstellt werden?
So, könnte ja pauschal JEDER Fahrer zum Fahrtenbuch verdonnert werden. Dann würden sich die Behörden auch das Geblitze sparen. Einfach Ort und Datum, mit Fahrtenbuch abgleichen und fertig ist die Laube...

VG

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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

#37

Beitrag von Thorsten_Köhler » 07.05.2016 19:46

Im konkreten Fall wahrscheinlich aus zwei Gründen nicht:
1. Der Verstoß ist nicht schwerwiegend genug. +20 km/h oder Gefährdungstatbestände werden gern genommen.
2. Die Messung dürfte hier einer Überprüfung nicht standhalten und damit ist unklar, ob der angeschriebene Betroffene überhaupt der richtige Adressat ist.

Unerheblich ist, ob das Verfahren eingestellt wurde, weil auf Grund unzureichender Mitwirkung des Halters der Verantwortliche nicht zu ermitteln war.
Solange die Behörde sich bei den Ermittlungen ausreichend Mühe gegeben hat, kann die Auflage drohen.
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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

#38

Beitrag von Trobiker64 » 07.05.2016 19:48

bigrick hat geschrieben:1. ein Verstoß muss rechtsgültig erstellt worden sein
Genau das ist der entscheidende Punkt, wenn noch nicht mal der Halter zweifelsfrei ermittelt werden kann............ Bei uns gehen die Ordnungsämter immer mehr über bei Zweirädern von vorne zu blitzen und dann die Kennzeichen aufzuschreiben, selbst in der Dämmerung. Da kann ich nur jedem empfehlen eine gerichtsverwertbare Halterermittlung (per Foto) anzufordern (was die Herrschaften natürlich nicht können). Zur Sicherheit das Moped noch leicht optisch verändern, denn die Behörde ist in der Nachweispflicht ob Kennzeichen und Fahrzeug zusammengehören. Ohne Halterermittlung kann auch keine Aussage über den Fahrer erfolgen. Übrigens habe ich das schon selbst so praktiziert. Wer von mir Kohle haben will, soll sich erst mal selbst an die Spielregeln halten.

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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

#39

Beitrag von Thorsten_Köhler » 07.05.2016 19:54

Wenn Du so oft in der Dämmerung fährst solltest Du Dich vielleicht "Dark Rider" nennen. :D :D

So schwer ist die Fahrerfeststellung nicht.
Kommt der Bezirkssheriff mit 'nem Frontalfoto vorbei und guckt mal scharf hin oder fragt die Nachbarn. 8-O
Also lieber schnell noch Löckchen legen lassen und den Glööcklerbart stehen lassen. :D
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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

#40

Beitrag von Trobiker64 » 07.05.2016 20:14

Thorsten_Köhler hat geschrieben:Wenn Du so oft in der Dämmerung fährst solltest Du Dich vielleicht "Dark Rider" nennen.
Hehe, der Vorschlag ist gar nicht mal schlecht. :D

Thorsten_Köhler hat geschrieben:Kommt der Bezirkssheriff mit 'nem Frontalfoto vorbei und guckt mal scharf hin oder fragt die Nachbarn.
Ob mich die Nachbarn mit dem Helm auf dem Kopf erkennen ????? Allerdings, müssen Fahrzeug und Halter zweifelsfrei zusammen passen, sonst ist schon der formale Tatvorwurf falsch ( ist das Erste was ein RA prüft). 8) Genau genommen steht dann weder Halter noch Fahrer wirklich fest. Gefährlich wird es nur wenn von vorne und von hinten geblitzt wird.

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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

#41

Beitrag von Wiedehopf » 07.05.2016 21:20

Was hier so alles geschrieben wird, da darf man sich nicht wundern wenn bei immer mehr Parkplatzremplern der Verursacher einfach abhaut. Verantwortung übernehmen war gestern.

Mein Dank geht an tapatalk
Es grüßt der Wiedehopf

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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

#42

Beitrag von Gelöschter Benutzer 23952 » 07.05.2016 22:59

Das, was hier diskutiert wird, ist ganz legale rechtliche Mittel auszuschöpfen. Das hat nix mit Verantwortung zu tun. Werden Fristen nicht eingehalten, bist du dran oder nicht, je nach Situation. Wenn noch nicht einmal Konzernbosse und Politiker Verantwortung übernehmen, dass sie Milliarden Euro und Arbeitsplätze in den Sand setzen, warum sollen wir kleinen Pisser dann für 20 Euro gerade stehen, wenn es rechtlich keine Handhabe für eine Bestrafung gibt?

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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

#43

Beitrag von Thorsten_Köhler » 08.05.2016 9:31

Thom hat geschrieben:Das, was hier diskutiert wird, ist ganz legale rechtliche Mittel auszuschöpfen. Das hat nix mit Verantwortung zu tun. Werden Fristen nicht eingehalten, bist du dran oder nicht, je nach Situation. Wenn noch nicht einmal Konzernbosse und Politiker Verantwortung übernehmen, dass sie Milliarden Euro und Arbeitsplätze in den Sand setzen, warum sollen wir kleinen Pisser dann für 20 Euro gerade stehen, wenn es rechtlich keine Handhabe für eine Bestrafung gibt?
Wenn Millionen Fliegen Scheiße fressen, warum sollen wir kleinen Pisser dann....

Das ist eine eher schlichte Argumentation.
Verantwortung übernehmen heißt auch:
Für Scheiße geradestehen.

Aber wie soll das funktionieren, wenn die erste Antwort vieler Eltern ist:
Das hat mein Kind nicht gemacht.
Egal wie der Sachverhalt war und wie viele andere sagen, der kleine Pascal hat der Jacqueline mit der Schüppe auf den Kopf gehauen.
Sowas macht der kleine Pascal ja nicht.
Zuletzt geändert von Thorsten_Köhler am 08.05.2016 11:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

#44

Beitrag von violator » 08.05.2016 10:18

bigrick hat geschrieben:............... Einfach Ort und Datum, mit Fahrtenbuch abgleichen und fertig ist die Laube...

VG
ein fahrtenbuch ist immer ohne ort zu führen......aus eigener erfahrung ;-)
das wäre ja fast wie eine fußfessel.

nur von wann bis wann gefahren wurde und welches KFZ mit welchem Fahrer.

Ein fahrtenbuch ist im übrigen auch für "ersatz- und Ausweichfahrzeuge" zu führen.

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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

#45

Beitrag von Thorsten_Köhler » 08.05.2016 11:29

@violator
Danke für die klärenden Worte.

Jetzt sollte keiner mehr Zweifel haben, wie das mit dem Fahrtenbuch läuft.
Alle Verstöße rund ums Fahrtenbuch kosten 100€ + Gebühren.
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