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Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 20.04.2016 18:18
von discus
Hallo zusammen...
wie der Titel schon sagt: Mich hat's erwischt. Nicht dramatisch, aber die Beweisführung der Behörde ist doch etwas merkwürdig. Auf dem Foto sind zwei Motorräder zu sehen. Einer davon bin ich, nämlich der hintere. Und ich habe Post bekommen...die haben also mein Kennzeichen. Der andere Motorradfahrer auf dem Bild hat keine Post bekommen. Nun sind bei solchen Bescheiden ja auch immer Fotos zur Fahreridentifizierung dabei. Das zeigt aber nicht mich, sondern den Fahrer des vorderen Motorrades. Da drängen sich mir spontan zwei Gedanken auf...1. Der zuständige Sachbearbeiter ist zu blöd das Bild auszuwerten (Kennzeiche/Fahrer-Zuordnung) und 2. eine eindeutige Zuordnung, wer den Verstoß begangen hat, ist nicht möglich. Auf mich macht das ganze den Eindruck als ob der Bescheid auf gut Glück an mich verschickt wurde in der Hoffnung, dass ich einfach zahle...was ich wahrscheinlich auch machen werde, da es "nur" 20 Euro Verwarngeld sind und ich weder Zeit noch Lust habe mit denen einen Kleinkrieg anzufangen. Aber ärgern tut es mich schon... :( hell :( hell :( hell
Hat von euch jemand schon mal von sowas gehört/erlebt oder kann eine einigermaßen qualifizierte rechtliche Einschätzung geben wie hoch die Erfolgsaussichten eines Einspruchs wären?
https://www.dropbox.com/s/0t6as4z9zmjvs ... 1.jpg?dl=0 (Gesamtbild)
https://www.dropbox.com/s/ca8lblktlycxk ... 0.jpg?dl=0 (Fahrerbild)

Gruß discus

Re: AW: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 20.04.2016 19:30
von tibibi
Ganz klar würde ich genau aus dem Grund wie du es genannt hast, also weil es unklar ist wer zu schnell war, nicht zahlen und Einspruch erheben.

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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 20.04.2016 19:37
von Himbeergeist
Natürlich Einspruch erheben, wahrscheinlich sollte dann das Verfahren wegen Formfehlernicht eingestellt werden.

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 20.04.2016 19:48
von CrashKid
geblitzt.de

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 20.04.2016 20:19
von discus
CrashKid hat geschrieben:geblitzt.de
Habe ich auch schon geguckt. Bei Verwarnungen empfehlen die aber einfach zu bezahlen und werden sich daher der Sache wohl eher nicht annehmen.

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 20.04.2016 20:27
von motus
Einfach Einspruch erheben, weil du das nicht bist, den sie da abgelichtet haben auf dem zweiten Bild. Weder dein Gesicht noch dein Motorrad. Schätze mal, das hat sich noch gar kein Beamter genauer angeschaut. Sobald der Einspruch eingeht werden die von selbst bemerken, dass sie nichts handfestes haben.

Ich hab mal gelesen, dass hier in Berlin sogar nur ca. 25% aller Verwarnungen eingetrieben werden. Wenn man den Brief einfach ignoriert und nicht zahlt, stehen die Chancen also nicht schlecht, dass das Ganze aufgrund von Personalmangel nicht weiter verfolgt, weil es einfach mehr kostet als es bringt...

Ein Kollege von mir hat sogar mal einen Bescheid gekriegt mit Blitzer Foto, auf dem ein völlig fremdes Auto mit ganz anderem Kennzeichen zu sehen war. HAtte sich natürlich recht schnell erledigt.

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 20.04.2016 21:44
von VOODOO
In jedem Fall Einspruch erheben! Nicht einfach ignorieren, das kann dann zu noch mehr Stress führen.
Auch ne Möglichkeit - da anrufen und darauf aufmerksam machen, dass da ein Fehler vorliegt.

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 20.04.2016 22:15
von heikchen007
Für einen Einspruch ist es noch zu früh, da es derzeit nur ein "Angebot" zur Zahlung eines Verwarnungsgeldes aber noch gar kein Bußgeldbescheid gibt. :wink: Nichtsdestotrotz kann man sich natürlich im Rahmen des Ermittlungsverfahren zum Sachverhalt äußern.

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 20.04.2016 22:29
von bigrick
Ich hier ganz klar gar nix machen.
Zettel getrost ignorieren und sogar der Altpapier Wiederverwertung zuführen.

Ich gehe davon aus das du den Anhörungsbogen bekommen hast und nicht den den endgültigen Bußgeldbescheid, der ist dann mit Bearbeitungsgebühr. Im Anhörungsbogen kannst du dich zur Sache äußern, was einem ein Anwalt meist abrät.

In deinem Falle sind die Fakten klar:
1. Die Messeinrichtung hat ausgelöst
2. Mehrere Fahrzeuge wurden erfasst (es gibt nur auf Autobahnen Geräte die mehrere Fahrbahnen gleichzeitig abdecken, aber nicht mehrere Fahrzeuge auf einer Fahrbahn -> da kommt am Messgerät nur Datengrütze raus), schon allein deshalb ein Fall für den Kamin.
3. Den Fahrer erkennt auf dem Bild kein Schwein -> Papiertonne
4. Messdistanz von 5,3m ist ziemlich kurz (die Geräte haben einen definierten Messbereich in dem diese Betrieben werden können)
5. Für das eingesetzte Gerät ES 3.0 läuft derzeitig ein Verfahren in dem generell die Plausibilität der Messdaten angezweifelt werden. In erster Instanz hat der Hersteller verloren.

Das Einzigste was erstmal Sinn machen würde, wäre im Anhörungsbogen anzugeben das man den Fahrer nicht erkennen kann und nicht weiß welches Fahrzeug gemeint ist.
Ich konnte mich zuletzt erfolgreich gegen ein Bußgeld wehren. Auch ohne Anwalt.

VG

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 21.04.2016 8:55
von Trobiker64
discus hat geschrieben:Und ich habe Post bekommen...die haben also mein Kennzeichen.
Aufgeschrieben oder per gerichtsverwertbaren Nachweis (Bild) ? Und den falschen Halter/Fahrer haben sie auch noch angeschrieben. :autsch: Da wir in Deutschland bei bewegtem Verkehr nur Fahrerhaftung haben, würde ich alles abstreiten. So langsam kann ich die Aussagen vom ADAC und anderer Experten nachvollziehen, dass 80% der Bußgeldbescheide anfechtbar sind. :evil: Bei mir haben sie letztes Jahr auch das Kennzeichen einfach aufgeschrieben und von vorne geblitzt. Obwohl es nur um 25€ ging, habe mich dagegen gewehrt und nichts bezahlt. :lol:

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 21.04.2016 9:18
von discus
bigrick hat geschrieben:
Ich gehe davon aus das du den Anhörungsbogen bekommen hast und nicht den den endgültigen Bußgeldbescheid, der ist dann mit Bearbeitungsgebühr. Im Anhörungsbogen kannst du dich zur Sache äußern, was einem ein Anwalt meist abrät.
Korrekt. Überschrieben ist der Brief mit "Feststellung einer Verkehrsordnungswidrigkeit / Anhörung"
Trobiker64 hat geschrieben:
discus hat geschrieben:Und ich habe Post bekommen...die haben also mein Kennzeichen.
Aufgeschrieben oder per gerichtsverwertbaren Nachweis (Bild) ?
Auch ein Bild. Das Sauding hat tatsächlich von hinten geblitzt :( hell Wobei ich noch nicht mal sagen kann, ob der festinstalliert oder mobil war :?:
motus hat geschrieben:Ich hab mal gelesen, dass hier in Berlin sogar nur ca. 25% aller Verwarnungen eingetrieben werden. Wenn man den Brief einfach ignoriert und nicht zahlt, stehen die Chancen also nicht schlecht, dass das Ganze aufgrund von Personalmangel nicht weiter verfolgt, weil es einfach mehr kostet als es bringt...
Personalmangel haben die wohl eher nicht. Der Brief war schon nach eineinhalb Wochen da. So schnell waren sie bei mir noch nie :P

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 21.04.2016 10:22
von Chris_m
Ich denke du solltest einfach zahlen, warst ja wirklich zu schnell, nehme ich mal an. Zu dem verwarnend kommen ganz schnell noch bearbeitungskostend die den ursprünglichen Betrag ganz schnell überschreiten. Klar ist es ärgerlich, aber 20€ tun ja nicht weh. Du solltest halt wissen das die auf jeden Fall noch Bilder in viel besserer Qualität besitzen! Würdest du recht statt links fahren könnte man es vielleicht noch anders argumentieren, aber so..

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 21.04.2016 10:51
von Trobiker64
discus hat geschrieben:Auch ein Bild. Das Sauding hat tatsächlich von hinten geblitzt
Es könnte dann durchaus sein, dass nur der zweite Fahrer zu schnell war, was aufgrund der geringen Geschwindigkeitsüberschreitung auch möglich wäre. Trotzdem würde ich darauf hinweisen, dass das Nummernschild nicht zum ersten Fahrzeug und dessen Fahrer passt. Bei einer so miesen Beweisführung ist es einen Versuch wert.

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 21.04.2016 12:42
von Dieter
Du bist doch ganz vorschriftsmäßig gefahren und dann kam dieser wilde Raser, hat dich überholt und die Blitzeausgelöst, oder?

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 21.04.2016 13:05
von MUC_Rider
Dieter hat geschrieben:Du bist doch ganz vorschriftsmäßig gefahren und dann kam dieser wilde Raser, hat dich überholt und die Blitzeausgelöst, oder?
So ist das bei mir auch immer!! :mrgreen:
Ganz im ernst: 20€ und du hast deine Ruhe und ärgerst dich oder einmal Aufwand um es anzufechten und du hörst vermutlich nie wieder was davon. Musst dir also nur überlegen, ob dir der Aufwand 20€ wert ist.