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Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 21.04.2016 17:28
von Schumi-76
Wieso Zahlen wenn die Behörde hier klar im unrecht ist? Nen netten Dreizeiler im Anhörungsbogen und gut ist, die werden schon merken was da schief gelaufen ist. Die Bilder werden mittlerweile ja oftmals von freien Unternehmen ausgewertet, da kommt dann wohl öfter mal so ein Unfug bei raus...

Gruß Patrick

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 22.04.2016 18:09
von Wiedehopf
Du weißt du warst zu schnell und willst jetzt einen Verfahrensfehler benutzen um die Strafe von lächerlichen 25 Euro zu sparen ?

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 22.04.2016 18:12
von Himbeergeist
Würde ich so machen, ja. Denn aufgrund von Verfahrensfehlern werden weit mehr als 25 € unrechtmäßiger Weise eingenommen...

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 22.04.2016 18:45
von discus
@ Wiedehopf: Ich weiß nicht, ob ich zu schnell war. Entweder ich war zu schnell, der Andere, wir beide oder (was allerdings äußerst unwahrscheinlich ist) keiner von uns...soll es ja auch geben sowas :roll:

Desweiteren geht es hier nicht um die € 20, sondern ums Prinzip....Stichwort "deutsche Korrektheit". :P
Wenn der Gesetzgeber regelkonformes Verhalten von seinen Bürgern fordert, dürfen und müssen diese es auch vom Gesetzgeber bzw. seinen Bediensteten erwarten. Das mögen manche in diesem Fall für übertrieben halten, aber mich hat jetzt der Ehrgeiz gepackt :twisted:

Ich habe mich also im Rahmen der Anhörung dazu geäußert. Und nun harre ich der Dinge, die da kommen.

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 22.04.2016 18:53
von jubelroemer
discus hat geschrieben:Desweiteren geht es hier nicht um die € 20, sondern ums Prinzip....Stichwort "deutsche Korrektheit". :P
Wenn der Gesetzgeber regelkonformes Verhalten von seinen Bürgern fordert, dürfen und müssen diese es auch vom Gesetzgeber bzw. seinen Bediensteten erwarten. Das mögen manche in diesem Fall für übertrieben halten, aber mich hat jetzt der Ehrgeiz gepackt :twisted: .
So hätte ich es auch gemacht - etwas sportlich kann man das ganze schon sehen.

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 27.04.2016 12:29
von loki_0815
Sobald 2 Fahrzeuge auf einem Bild zu sehen sind und nicht klar ist wer zu schnell war, bezahle ich nichtmal 5 Euro ! :vogel:
Hatten wir auch schonmal.
Wir waren zu dritt auf dem Bild, 2 haben ein Ticket bekommen ..... keiner hat bezahlt !
Versuchen können die es ja, im besten Fall kennt ihr beide euch nicht und somit könnte man ja beide abkassieren ! Ne ne .... auch für den Fall das du zu schnell warst .... nicht Du musst beweisen das du nicht zu schnell warst, sondern die Behörde muß beweisen das du es warst.
Zudem haste immer Aussageverweigerungsrecht, du musst weder gegen dich, noch Verwandte ersten Grades aussagen. Egal ob 5 oder 5000 Euro Strafe .... auch bei Totschlag nicht.
Außerdem .... bist du denn wirklich gefahren ? Mußt ja nicht sagen das du drauf gesessen bist.

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 27.04.2016 17:05
von Trobiker64
loki_0815 hat geschrieben:Sobald 2 Fahrzeuge auf einem Bild zu sehen sind und nicht klar ist wer zu schnell war, bezahle ich nichtmal 5 Euro !
Na komm schon, beim Fotograf ist es auch nicht billiger. Wenn man gerade mal neue Passfotos braucht, dazu noch behördlich ausgestellt........... :lol:
discus hat geschrieben:aber mich hat jetzt der Ehrgeiz gepackt
Komisch passiert mir auch schon mal. :twisted: Man hat halt Prinzipien. :mrgreen:

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 04.05.2016 22:19
von discus
Update: Verfahren wurde nach meiner Stellungnahme eingestellt! ;) bier

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 04.05.2016 22:31
von jubelroemer
:ACK:
alles andere wäre auch sehr seltsam gewesen ;) bier .

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 04.05.2016 22:50
von dm1988
loki_0815 hat geschrieben: Außerdem .... bist du denn wirklich gefahren ? Mußt ja nicht sagen das du drauf gesessen bist.
Das kann man mal einmal machen, oder vllt 2 mal, dann wird man zur Führung eines Fahrtenbuchs genötigt. Ist also sicher keine Ausrede, die 20 € wert ist.
discus hat geschrieben:Update: Verfahren wurde nach meiner Stellungnahme eingestellt! ;) bier
Glückwunsch ^^

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 05.05.2016 19:50
von Trobiker64
discus hat geschrieben:Update: Verfahren wurde nach meiner Stellungnahme eingestellt!
Da fragt man sich doch, warum überhaupt so ein Fass auf gemacht wird. Frei nach dem Motto, vielleicht zahlt man ja. Kontrolliert denn niemand vorab die Bilder :?: :evil: Recht oder Unrecht spielt keine Rolle, sondern nur die Kassenlage.

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 05.05.2016 20:23
von Thorsten_Köhler
Fahrtenbuchauflage kostet im übrigen auch mehr als viele Verstöße.
Lohnt nur, wenn die Fleppe in Gefahr ist.
Sonst: Zahlen und Strahlen.

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 05.05.2016 23:27
von loki_0815
Thorsten_Köhler hat geschrieben:Fahrtenbuchauflage kostet im übrigen auch mehr als viele Verstöße.
Lohnt nur, wenn die Fleppe in Gefahr ist.
Sonst: Zahlen und Strahlen.
Schon richtig, allerdings bekommt man nicht sofort ein Fahrtenbuch auferlegt. Auch nicht nach 2 Aktionen, man sollte es sich für dicke Dinger aufheben, aber sowas brauchen wir ja nicht zu machen ..... wir sind alles anständige Verkehrsteilnehmer.

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 05.05.2016 23:42
von Thorsten_Köhler
Der Nachbar eines Arbeitskollegen hat's gleich beim ersten Verstoß bekommen.
Vielleicht von der Behörde abhängig?
Möglich bereits ab dem ersten Verstoß für den ein Punkt zu erwarten ist.

Re: Geblitzt...mit mangelhafter Beweisführung?!

Verfasst: 06.05.2016 1:29
von Trobiker64
Gegen ein Fahrtenbuch hilft ein Fahrzeugwechsel. :lol: