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Gewerbetreibender verkauft im Kundenauftrag - Gewährleistung

Verfasst: 19.05.2016 10:31
von ek2000
Hallo!
ich finde bei Scout/Mobi oft die Aussage "Das Bike wird im Kundenauftrag verkauft. Gewährleistung ist daher ausgeschlossen."

Stimmt das so? Ist es also für mich genau so, als wenn ich von privat kaufe? Ist das ganze überhaupt rechtlich zu begründen?
Vor allem bei älteren Bikes interessiert mich die Gewährleistung.. oder meint Ihr, ist unnötig? Nach de Motto wenn sie läuft, läuft sie..

Gruß ausm Bergischen

Re: Gewerbetreibender verkauft im Kundenauftrag -> Gewährlei

Verfasst: 19.05.2016 12:12
von Dieter
ek2000 hat geschrieben:Ist es also für mich genau so, als wenn ich von privat kaufe?
Ja, so ist es, oft kennt der Besitzer den Händler und der ist so nett das Fahrzeug anzubieten. Das Geschäft kommt dann zwischen Besitzer und Käufer zustande, also Privat->Privat.

Wenn es der Händler verkauft ist er verpflichtet Garantie zu geben, diese kostet ca. 300-400€ die Kosten drückt er auf den Kunden weiter, was sich auf den Preis auswirkt.
Oder der Händler schreibt "nur für Export" dann geht das Auto/Motorrad zu anderen Händlern oder nach "auswärts"

Re: Gewerbetreibender verkauft im Kundenauftrag -> Gewährlei

Verfasst: 19.05.2016 19:59
von Gelöschter Benutzer 23952
Allerdings versuchen auch manche Gewerbetreibende sich so um die Gewährleitung zu drücken...

Re: Gewerbetreibender verkauft im Kundenauftrag -> Gewährlei

Verfasst: 19.05.2016 20:07
von Batschlach
Und das sogar sehr oft. Wenn der Händler ein Fahrzeug verkauft ist er verpflichtet Gewährleistung (nicht Garantie!) zu geben, das macht der Händler gerade bei älteren Fahrzeugen sehr ungern. Deshalb kauft er seine Fahrzeuge nicht dem Kunden ab, sondern stellt sie für den Kunden im Kundenauftrag ins Internet. Der Händler tritt dabei nur als Vermittler auf, kassiert seine Provision fürs Einstellen, Fotos schießen und Verkaufsgespräch, muss aber keine Gewährleistung geben, weil er letztendlich das Fahrzeug nicht verkauft. Der Verkäufer bleibt der Privatanbieter.

Re: Gewerbetreibender verkauft im Kundenauftrag -> Gewährlei

Verfasst: 21.05.2016 23:14
von loki_0815
Das ist aber nicht mehr erlaubt !
Wenn ein Kunde auf meinem Hof ein Fahrzeug priv. verkauft, bin ich als Händler dem das Grundstück gehört, mit in der Gewähr ! Denn ein Richter geht immer davon aus, wenn ein Bike auf meinem Hof, auch wenn vermeintlich priv. zu priv. verkauft wird, das ich als Händler mit verdiene .... der Handel macht nichts umsonst ! Zumindest im Normalfall ! D.h. wenn ich eventuell als Händleranbieter mitverdiene, und sei es nur 50,- Ocken, habe ich als Händler die Gewärleistung zu stemmen ! Ist ein sau verzwicktes Ding ! Kurz um, solange bzw. sobald der Deal auf dem Grund und Boden einer Werkstatt / Händler abgewickelt wird, gillt der Satz, wird im Auftrag verkauft nicht !
Dies ist ein Grund warum ich nur noch Kundenfahrzeuge bei mir ausstelle und anbiete die nur ICH selbst gecheckt habe !
Das ist auch ein Grund warum ich eigendlich keine Gebrauchte mehr verkaufe .... da klemmt man sich verdammt schnell die Finger ein !

Re: Gewerbetreibender verkauft im Kundenauftrag -> Gewährlei

Verfasst: 22.05.2016 0:24
von Batschlach
Hast du dazu nähere Informationen? Mir ist das ziemlich neu, erst vor kurzem war ich bei einem Händler, der (Autos) im Kundenauftrag verkauft, ohne Gewährleistung anzubieten. (und hat das weder im Internet, noch im Verkaufsgespräch erwähnt! :( hell ) Solange im Kaufvertrag explizit der Verkäufer und der Vermittler festgelegt sind, wüsste ich nicht, wo das Problem liegen könnte. Natürlich sollte man den Kunden auf so etwas hinweisen; wenn ich auf die Gewährleistung verzichte, kann ich genauso gut bei einem Privatanbieter kaufen.

Ich finde es gut, dass du die Fahrzeuge, die du verkaufst, überprüfst. Deshalb nimmt man eigentlich den etwas höheren Preis beim Händler in Kauf, man kann sich sicher sein, keinen Murks gekauft zu haben. Sollte man zumindest, leider gibt es immer schwarze Schafe.

Re: Gewerbetreibender verkauft im Kundenauftrag -> Gewährlei

Verfasst: 31.05.2016 21:48
von loki_0815
Nein, habe auch nur das war mir mein Anwalt kurz erläutert hat.
Es ist alles etwas verwirrend und ich habe weder Zeit noch Lust mich auf so haarsträubende Dinge einzulassen da das Risiko eh schon hoch genug ist.
Es wird immer irgendwelche Händler geben die bei unsicheren oder unwissenden Kunden versuchen ein Fahrzeug im Auftrag zu verkaufen .... auch der Ausdruck, Bastlerfahrzeug, ist eigendlich nicht zulässig. Wenn ich im Kaufvertrag schreibe das ein Panzer darüber gefahren ist und der Käufer unterschreibt dies ist das ok, aber ein Motorrad oder Auto als Bastlerfahrzeug anzubieten ist meines wissens nach so nicht mehr zulässig da zuviele Ungereimtheiten auf den Kunden abgeschoben werden können. An einem Bastlerfahrzeug kann alles defekt sein .... aber ein Fachhändler kann ein Fahrzeug so eigendlich nicht verkaufen da er ja als Fach-Händler / Schrauber oder Meister, sich ja auskennen muß und ein Fahrzeug auch nicht ankauft ohne es zu prüfen ! Also kann er es ja auch nicht ohne Angabe der Schäden einfach als Bastlerfahrzeug verkaufen.

Wenn ich als KFZ Meister dir einen falschen Kettensatz für deine SV verkaufe und dieser reißt und es kommt zum Sturz, habe ich als Meister keine Chance da raus zu kommen .... der Verkäufer der kein technisches Hintergrundwissen hat und in den einschlägigen Motorradzubehörhäusern arbeitet verlässt sich auf die Daten aus den Katalogen und beruft sich darauf, wenn also dir z.B. für eine Bandit 1200 der 530MFO KESA verkauft wird, dieser ist für max. 750ccm und wird in den Katalogen als passend angepriesen und ist ca. 50,- billiger, dann passiert dem Verkäufer aus dem Zubehörgeschäfft im Falle eines Falles nichts, mir als Meister hingegen wird kräftig in den Arsch getreten da ich wissen muß das ein 530GSV3 drauf muß und der MFO nicht bzw. nur bedingt ausreicht ! Zudem verbietet mir mein gesunder, ja man mag es kaum glauben ich habe einen ..... :P Menschenverstand, überhaubt in betracht zu ziehen einem Kunden ein falsches Teil bewusst zu verkaufen ! :x
So halte ich das bei allem, bei gebr. Fahrzeugen, Beratung bei Umbauten oder Reparaturarbeiten ... ich kann es auf den Tot nicht ausstehen wenn man dem Kunden wegen 50,- Euro mehr einen Bären aufbindet und auf die Billigschiene fährt oder sich mit fadenscheinigen Aussagen vor der Verantwortung drücken will ! :x

Re: Gewerbetreibender verkauft im Kundenauftrag -> Gewährlei

Verfasst: 31.05.2016 22:12
von loki_0815
Ein tolles Beispiel habe ich da noch kurz .....

2012 wird ein Kunde aus Pforzheim bei mir vorstellig, Telefonica GSX-R600 ....
läuft nur auf 3 Zylinder, Steuerkettenklappern weil Kettenspanner defekt, Bremszangenschraube vorne rechts abgerissen Ablassschraube und Krümmer undicht.
3800,- Kaufpreis ! 8O

Habe Ihm geraten das Bike zurück zu bringen und sich die Kohle ausbezahlen zu lassen.
hat er so gemacht ......

Ein Jahr später .....

ein junger Mann betritt die Werkstatt und fragte ob ich mal ein Ohr für seine Gixxer hätte.
Ich schaute mir die kurz an .... aha, Telefonica, R600, läuft nur auf 3 Zylinder und rasselt wie eine 100000km Gixxer von 1985, Ölablassschraube tropfte und der Krümmer war undicht .... ja was soll ich sagen, die abgerissene Schraube der rechten Bremszange war dann genug für mich.
Ich legte die Gixxer still und ließ den betröppelt dreinschauenden Buben von seiner sichtlich erleichtereten Mutter abholen ! Kreis Pforzheim !!!!! ich habe die Werkstatt bei Nagold ... ca. 40km weg. Die Maschine wurde zu dem Händler, ich nenne hier, auch wenn es mir schwer fällt keine Namen, vom Kunden zurückgeführt und laut Gebrauchthändler voll instand gesetzt.
Naja .... als der junge Mann zur Kontrolle wieder zu mir kam lief die Gixxer immernoch auf 3 Zylinder, die haben dort nur das Standgas hoch gedreht, dies ersetzte aber die nötige Synchronisation und die Gemischeinstellung die ich dann im beisein des Kunden machte, nicht.
Den Luftfilter den ich ausbaute war eher aus einem Staubsauger und sicher nicht gewechselt worden, obwohl dies auf der Rechnung stand.
Weil er sich nun unsicher war wollte er diese Gixxer nun nicht mehr .... gekauft hatte er die im desolaten Zustand für 3800,-€ .... der Händler hatte Ihm im Fall eines Rückkaufs, aufgrund des Zustandes ..... 1800,- geboten ! 8O :x
Ich half ihm einen ordentlichen und fairen Preis zu erziehlen und habe ihm empfohlen bei meinem Nachbarhändler die Gixxer600 anzuschauen und zur Begutachtung zu mir zu bringen .... diese kaufte er dann und die läuft nun problemlos.

Ich kann Euch so einige Dinger erzählen die kaum zu glauben ..... aber zu 100% wahr sind !
Dies ist beschämend und def. kein gutes Aushängeschild unseres Berufstandes .... man traut sich kaum noch sich als KFZ Meister zu outen ....

Re: Gewerbetreibender verkauft im Kundenauftrag -> Gewährlei

Verfasst: 01.06.2016 12:48
von sandra
DIe Schwarzen Scharfe in der KfZ Branche werden immer mehr. Egal ob Auto, Motorrad, Landwirtschaftsfahrzeuge.
Aber auch andere Handwerksfirmen sind übel dran.

Re: Gewerbetreibender verkauft im Kundenauftrag -> Gewährlei

Verfasst: 01.06.2016 17:55
von Batschlach
Interessant, was man als KFZ-Meister alles erlebt. Als Kunde ist es aber auch nicht immer einfach. Als ich die Kante kaufte, war eine Probefahrt mangels Drossel nicht möglich, letztendlich habe ich aber der verkaufenden Werkstatt vertraut, immerhin bietet sie Gewährleistung an und sollte wissen, was sie verkauft. Das einzige, was aufgefallen ist, dass der Sitz halb abstand, weil nur einer der beiden Plastik-Pins richtig eingehakt wurden. Das wurde aber bis zur Abholung korrigiert.
Als ich dann zum ersten Mal die Sitzbank abgenommen habe, war eine falsche Batterie eingebaut, die Pole waren auf der falschen Seite. Das Minuskabel wurde zurechtgebogen, der Pluspol wurde mit einem selbstgebastelten Kabel und Isolierband verlängert. Nicht schön. Die Batterie wurde anstandslos ausgetauscht, trotzdem hätte das beim kurz vorher erfolgten Kundendienst oder spätestens beim Befestigen des Sitzes auffallen müssen. Der Rest ist einwandfrei und ich bin sehr zufrieden mit ihr.

Bei einem anderen Mopped sollte der Kundendienst gemacht werden. Ich wurde angerufen, dass ein Elektrikproblem vorläge, das Licht ginge nicht und der Blinker ginge nur manchmal. Man konnte nicht sagen, wo das Problem liegt. Also bin ich 25km hingefahren, um zu sehen, dass beides einwandfrei läuft. Der Blinker hatte bis heute keinen einzigen Aussetzer, das Licht hat ab Werk so eine Automatik, dass das Motorrad einmalig über 2.000 U/min kommen muss, bis das Licht angeht und dauerhaft leuchtet, erst wenn man die Zündung ausmacht geht das Licht wieder aus. (vergleichbar mit dem Verhalten eines Thyristors)

In der Regel komme ich kaum mit dem KFZ-Meister in Kontakt, alles wird mit einem Verkäufer besprochen. Ist das bei euch auch so @loki_0815?

Re: Gewerbetreibender verkauft im Kundenauftrag -> Gewährlei

Verfasst: 02.06.2016 9:09
von loki_0815
Nein, wir sind ein ganz kleiner 2 Mann-Betrieb.
Mein Dad und ich, nach seinem Unfall macht er nur noch Büro und kommt selten zum Schrauben an die Hebebühne, ansonsten bin ich, KD und Serviceberater, Lagerist, Telefonist, Mechaniker, Meister, Buchhalter usw. usw.
Wenn jemand bei uns rein kommt ist immer ein Meister ansprechbar, mein Dad als KFZ und KFZ Elektrikmeister mit 58 Jahren Berufserfahrung und oder ich mit 20 Jahren Motorradschrauber und nun auch schon wieder 9 Jahren Meister.
Au Scheiße ...... ich werde .... bin alt ! :?

Re: Gewerbetreibender verkauft im Kundenauftrag -> Gewährlei

Verfasst: 02.06.2016 19:54
von Batschlach
Genau so einen kleinen, schnuckligen Familienbetrieb wünsche ich mir. Schade, dass du etwas weit weg bist, sonst dürftest du eine SV mehr warten. ;) bier

Re: Gewerbetreibender verkauft im Kundenauftrag -> Gewährlei

Verfasst: 02.06.2016 22:12
von loki_0815
Du findest sicher noch mehr so Betriebe wie uns auch bei dir in der Gegend, nur werden die immer weniger. Kaum noch ein Junior will so weiter wursteln ! Haufen Stunden und einen Berg von Risiko .... und in der Industie bekommt man mehr für weniger Arbeit ! :?
Und Finger schmutzig machen ?!?! Will auch kaum noch einer .... ich habe heute 2 Satz Telegabeln instand gesetzt .... eine davon eine VS1400 Bj. 88 ! Bis zum Ellenbogen das stinkige Öl !
ABER ... nun geht die olle VS wieder ! Das war ein Schraubenhaufen ! 9,5h Arbeit ... faule Schrauben und Gewinde, Kupplung, Gabel und und und .... aber nun freue ich mich nach der Probefahrt dem Kunden wieder eine, nicht schöne, hat ja schon 130000km, aber gut funktionierende VS1400 übergeben zu können. Das ist auch was wert und ein Teil meiner Bezahlung ist, wenn sich der Kunde über ein schön laufendes Fahrzeug freut und wieder kommt ! Dann haben wir es richtig gemacht und ich kann guten gewissens die Rechnung übergeben.
Heute ist einer per Zug zurück nach Heidelberg .... hat seine Bandit für Kettensatzwechsel und kleinen Kundendienst abgegeben, habe ich gerade fertig gemacht ..... er holt am Samstag wieder ab. :) empty keine Ahnung warum er sich das an tut ..... die Arbeit ist kein Hexenwerk.


Sag mir mal wo Du wohnst, dann kann ich dir eventuell einen empfehlen .....

Re: Gewerbetreibender verkauft im Kundenauftrag -> Gewährlei

Verfasst: 03.06.2016 19:01
von Batschlach
Ich würde das als Kompliment sehen :wink:
Ich hab dir mal eine PN bezüglich meiner Adresse geschrieben.