Seite 1 von 1
Wie viele Sitzplätze stehen in der zulassung ?
Verfasst: 27.01.2004 11:58
von SVen
Also ich habe mir ne neue SV gekauft, und in meiner Zulassung steht aber nur 1 Sitzplatz drin. Laut meinen Händler werden die alle so zugelassen.
Wie ist es bei Euch ?
Danke schon mal für Eure Antworten
Gruß SVen
Verfasst: 27.01.2004 12:06
von Philipp
Bei der neuen ist das so Standard - mit dem Zusatz
Wahlw.2,dann Fussrasten u.Haltegriff f.Beifahrer anbauen
Gruß, Philipp
Verfasst: 27.01.2004 12:56
von Olaf
Wie Phillip schon sagt ...
Verfasst: 27.01.2004 13:01
von Anaconda
Bei den alten sind's noch zwei, aber der Triumph meines Kumpels steht auch 1, mit dem zusatz wenn Haltegriff, Soziusfußrasten /-sitzplatz vorhanden 2 Personen.
Verfasst: 27.01.2004 13:02
von Wörsty
Wie Olaf schon sagt...
Aber ich habe hoffentlich bald weder Rasten noch Halter
Verfasst: 27.01.2004 13:13
von Philipp
Ich denke, dass das bei allen Maschinen neueren Datums so ist.
Wörsty hat geschrieben:Aber ich habe hoffentlich bald weder Rasten noch Halter
Verkaufst wohl dein Motorrad
Gruß, Philipp
Verfasst: 27.01.2004 17:10
von sitzbankbezieher
JEPP
Verfasst: 27.01.2004 17:35
von SVen
Ahhhh jetzt habe ich da unten auch gelesen und verstanden.. *Beamten*
Verfasst: 27.01.2004 21:02
von Kara
Das ist weitaus besser als bei der alten. Da stehen ja 2 drin. Selbst wenn ich Fußrasten und Haltegriffe abbaue und 'ne Soziusabdeckung draufmache müßte ich streng genommen die SV "umschreiben" lassen als Einsitzer.
Bei der neuen SV kann man wählen, ohne einen TÜV-Eintrag machen lassen zu müssen.
Ist aber, glaube ich, eher theoretischer Natur. Meines Wissens nach ist noch niemand gestraft worden, weil Sozius-Fußrasten etc. weg sind.
Tschüß, kara
Verfasst: 28.01.2004 21:50
von Martin650
Ist doch Jacke wie Hose was in den Papieren steht. Wenn ich zu zweit fahre, muss einfach alles dran sein. Mein Auto hat auch 5 Sitzplätze, aber was ist wenn ich die Rückbank umklappe um einen Schrank einzuladen. Muss ich dann zum TÜV und mein Auto als Zweisitzer umtragen lassen ?
Verfasst: 28.01.2004 21:53
von XZOOM
Martin650 hat geschrieben:Ist doch Jacke wie Hose was in den Papieren steht. Wenn ich zu zweit fahre, muss einfach alles dran sein. Mein Auto hat auch 5 Sitzplätze, aber was ist wenn ich die Rückbank umklappe um einen Schrank einzuladen. Muss ich dann zum TÜV und mein Auto als Zweisitzer umtragen lassen ?
Nein, aber wenn Du z.Bsp. die Gurte abmachst.
