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Black-Rider
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#1
Beitrag
von Black-Rider » 26.06.2018 23:07
Hallo Gemeinde,
es steht der erste TÜV an und ich frage mich, ob mich der freundliche Herr wohl das Bike auf Einmann-Betrieb umschreiben lässt, wenn er sieht, dass der Soziusriemen an der Sitzbank weg ist.
Oder wird das nur eine einfache Bemerkung im Bericht, weiß das jemand?
Ansonsten bitte ich den Freundlichen einfach, die Vorführer-Sitzbank für die Prüfung draufzumachen
Gruß Rob
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+Martin650+
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#2
Beitrag
von +Martin650+ » 26.06.2018 23:12
Wenn du sicher gehen willst, dann mach die gute Bank drauf. Wenn nicht, dann frag den Prüfer ob er mal mitfahren will und sich am Riemen halten

Grüßle Martin
Eigentlich wollte ich die Welt retten, aber es regnet
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Black-Rider
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#4
Beitrag
von Black-Rider » 26.06.2018 23:17
frag den Prüfer ob er mal mitfahren will und sich am Riemen halten

Ich komm drauf zurück

Das Teil ist echt absolut unbrauchbar...
Dieter hat geschrieben:Der riemen sind doch nur 2 Muttern. Mach den doch so lange wieder dran...
Hab ich nicht mehr...den hat der freundliche Sitzbank-Bezieher einbehalten... hatte das aber damals auch nicht auf dem Schirm, ihn darauf hinzuweisen, dass ich den Riemen wieder brauche, bzw. ich hätte ihn vorher besser runtermachen sollen... Hätte hätte Fahrradkette

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Pat SP-1
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#5
Beitrag
von Pat SP-1 » 27.06.2018 5:58
So etwas kümmert normalerweise keinen TÜV-Prüfer etwas. Ich war auch schon mit Abdeckung und ohne Soziusfußrasten beim TÜV. Das hat auch nicht interessiert.
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motus
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#6
Beitrag
von motus » 27.06.2018 7:59
Das kommt ganz auf den Prüfer an, obwohl meine SV 1000 als wahlweise 1 oder 2 Sitzer eingetragen ist, hat er bei der Prüfung auf den Haltegriff bestanden. War halt leider gerade deutlich auf Soziusbetrieb umgebaut. Man hätte zwar in meinem Fall diskutieren können, aber da er an anderer Stelle kulanter war oder aber keine Ahnung hatte, hab ich halt den Griff dran geschraubt und bin nochmal hin.
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jubelroemer
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#7
Beitrag
von jubelroemer » 27.06.2018 8:06
Bei meiner SV war es noch nie möglich einen Sozius mitzunehmen (Soziusrasten fehlen, Soziusabdeckung montiert, kein Haltegriff) und trotzdem steht 2-Personenbetrieb im Schein. Hat (bisher) noch nie einen Prüfer gejuckt

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SVKNECHT
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#8
Beitrag
von SVKNECHT » 27.06.2018 8:52
Bei meiner knubbel war damals der Bügel montiert. Nach der demontage war ich etliche male bein TÜV und hatte nie probleme. Nen riemen hatte meine ohnehin nicht. Ich würde einfach so dahin fahren.
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Cowoner
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#9
Beitrag
von Cowoner » 27.06.2018 15:58
Fahre mit Soziusabdeckung, ohne Griff aber mit Soziusrasten (Brauch die Träger als Ankerpunkt für Gepäck). Hat den TÜV noch nie interessiert. Die Streckenkontrolle hat sich mal beschwert, wurde aber durch überlegene Logik vom Gegenteil überzeugt

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+Martin650+
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#10
Beitrag
von +Martin650+ » 27.06.2018 16:48
jubelroemer hat geschrieben:Bei meiner SV war es noch nie möglich einen Sozius mitzunehmen (Soziusrasten fehlen, Soziusabdeckung montiert, kein Haltegriff) und trotzdem steht 2-Personenbetrieb im Schein. Hat (bisher) noch nie einen Prüfer gejuckt

So ist's auch richtig. Wenn ein Sozius mitfährt muss Alles dran sein, sonst ist es egal. Ein 8-Sitzer VW-Bus wird auch nicht auf Zwei-Personenbetrieb umgeschrieben wenn man mal die Sitzbänke hinten raus hat
Grüßle Martin
Eigentlich wollte ich die Welt retten, aber es regnet
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janaldo
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#11
Beitrag
von janaldo » 27.06.2018 19:03
Ganz so einfach ist es nicht.
Manchmal steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowas wie "bis zu x Sitze", dann darfst du auch weniger haben.
Die Kante hat das glaub standardmäßig, meine Knubbel aber nicht.
Ohne diesen Kommentar müssen streng genommen alle vorhanden und tauglich sein. So hat es mir zumindest mal ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle erklärt. War aber ohne Konsequenzen (mit Soziusrasten und Abdeckung, ohne Haltegriff) und den TÜV hat es letztes Mal auch nicht interessiert.
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Trobiker64
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#12
Beitrag
von Trobiker64 » 27.06.2018 19:31
janaldo hat geschrieben:Ohne diesen Kommentar müssen streng genommen alle vorhanden und tauglich sein.
So ist es. Manchmal ist es halt so eine Sache mit Theorie und Wirklichkeit.
janaldo hat geschrieben:War aber ohne Konsequenzen
Auch korrekt, da durch den fehlenden Sozius, keine Verkehrsgefährdung bestand noch bestehen wird, außer es sitzt jemand hinten drauf.
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Pat SP-1
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#13
Beitrag
von Pat SP-1 » 27.06.2018 19:43
Trobiker64 hat geschrieben:janaldo hat geschrieben:Ohne diesen Kommentar müssen streng genommen alle vorhanden und tauglich sein.
So ist es. Manchmal ist es halt so eine Sache mit Theorie und Wirklichkeit.
Meine Praxiserfahrung dazu ist, dass ich mit mehreren Motorrädern, die jeweils den 2-Personenbetrieb eingetragen hatten bei mehr als zehn Hauptuntersuchungen war. Ein Haltegriff oder Riemen war nie montiert. Mal war der Deckel drauf, mal der Soziussitz mal die Fußrasten dran, mal nicht. Es gab nie Mängel oder Bemerkungen. Beim letzten Mal mit der Honda meinte der Prüfer ganz ungläubig, ob man da wirklich jemanden mitnehmen könne (Deckel war drauf, Fußrasten ab) nachdem ich es aus Versehen angesprochen habe.
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bigrick
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#14
Beitrag
von bigrick » 27.06.2018 19:52
Bei der TL ist serienmäßig der 2 Mann Betrieb optional. In der Zulassung steht dann "zu S1: Wahlweise 2 dann hintere Fussrasten anbringen". Die TL wurde ab Werk mit Höcker ODER Soziussitzbank mit Riemen verkauft. Die Sitzbank mit Riemen passt auch bei der SV. Weil der Riemen oder Griff nicht in der Bemerkung enthalten ist, ist dieser trotzdem vorgeschrieben bei 2 Mann Betrieb.
Einfach Eintragen kann der Tüver das i.d.R. nicht, dazu muss eine Einzelabnahme gemacht werden.
Ja geduldet wird es meist, da der Sinn zweifelhaft ist. Das wissen die Prüfer ja auch. Im Extremfall kann aber die Plakette verweigert werden und bei einer Kontrolle die Weiterfahrt untersagt werden.
VG
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Pat SP-1
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#15
Beitrag
von Pat SP-1 » 27.06.2018 20:08
Dass die Eintragung eines 2-Personenbetriebs nicht einfach so geht, verstehe ich. Dazu muss man ja schließlich wissen, wie stabil das Rahmenheck ist (bei den Ducati Monoposti z.B. Ist ein leichteres Heck verbaut und die zulässige Zuladung ist auch geringer als bei den Bisposti. Die könnte man also auch mit Sitz nicht soziustauglich machen). Aber eine Weiterfahrt untersagen bloß weil kein Soziussitz drauf ist, leuchtet mir nicht ein. Solange niemand da versucht ohne Rasten und Sitz zu sitzen ist doch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet. Und normalerweise muss die akut gefährdet sein, damit die Weiterfahrt untersagt wird (oder die Umweltbelastung nicht akzeptabel sein).