Kennzeichenwinkel


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Pat SP-1
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Re: Kennzeichenwinkel

#46

Beitrag von Pat SP-1 » 22.08.2023 8:33

Trobiker64 hat geschrieben:
21.08.2023 22:20
Pat SP-1 hat geschrieben:
21.08.2023 13:27
Cagiva x-tra-Raptor (Abdeckung verdeckt den Halteriemen am Sitz): Feld S1: 002
VFR 750 F: (Abdeckung wird geschraubt, dabei Haltegriffe entfernt: den aktuelle Fahrzeugschein finde ich nicht, im alten Brief steht Sitzplätze 2 und unten die Anmerkung: Mitnahme eines Beifahrers nur zu. wenn vorgesehene Fußrasten angebracht sind.
Bei allen drei Motorrädern dienen die Rastenträger auch als Auspuffhalter (bei der VFR nur rechts) und die Abdeckungen sind ab Werk vorhanden.
Die beschriebene Situation widerspricht nicht der StVZO, da [...] die Nutzung der Fussrasten bei der VFR 750 für den Zweipersonenbetrieb festgelegt ist. Aber zu den Ausformulierungen komme ich noch.
Das verstehe ich jetzt nicht. Es ging doch um die Griffe, die im Brief nicht erwähnt werden. Dabei sind die das, was man abnehmen muss, wenn man die Abdeckung montiert. Und dass Griffe, Rasten und Sitz vorhanden sein müssen, wenn man jemanden transportiert, steht ja eh außer Frage. Es geht ja nur darum, ob das Fahrzeug auch ohne Griffe und Rasten zulässig ist, wenn niemand hinten sitzt.
Jockel hat geschrieben:
22.08.2023 7:43
Im Zweifelsfall erklärt Dir eben das Kontrollorgan seine Interpretation der Gesetzeslage und Du darfst bei >30°C in voller Montur diskutieren anstatt weiter zu fahren.
Wenn dann redet man wahrscheinlich eher über den Grund, warum man angehalten wurde, und das wird ganz sicher nicht das Fehlen eines Griffs sein. :wink:
(Anmerkung: bei der VFR habe ich die Griffe meist dran, weil es halt mein Alltagsfahrzeug ist und ich da den Griff meiner Hecktasche einhängen kann, so dass sie nicht verrutscht. Bei der SV hatte ich ihn nur für Urlaubstouren dran (Gepäckrolle abspannen) und bei der SP-1 sind auch keine Rasten dran. Gestört hat sich bisher aber auch an diesen beiden Mopeds nie jemand. Weder der TÜV noch die Polizisten, neben denen ich parke.)

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Re: Kennzeichenwinkel

#47

Beitrag von Trobiker64 » 22.08.2023 9:30

Pat SP-1 hat geschrieben:
22.08.2023 8:33
Dabei sind die das, was man abnehmen muss, wenn man die Abdeckung montiert.
Nein, eben nicht. Hast du eine ausschließliche 2 Personen-Eintragung, dann muss der Griff und die Fußrasten dran bleiben, wenn der Soziussitz fehlt. Das ist die Kernaussage des §61 StVZO. Hast du optional noch einen 1 Personen-Betrieb eingetragen (wie auch immer formuliert und zugeordnet), dann darfst du bei fehlendem Soziussitz die Fußrasten und den Griff abmontieren. Du musst sie aber bei fehlendem Soziussitz nicht abmontieren, denn die Verwendung der Bauteile (Fußrasten und Griff) ist ja über das Genehmigungsverfahren erlaubt worden.

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Re: Kennzeichenwinkel

#48

Beitrag von Pat SP-1 » 22.08.2023 10:08

Doch in dem Fall muss man die Griffe abbauen, da sich die Abdeckung sonst nicht montieren lässt.

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Re: Kennzeichenwinkel

#49

Beitrag von DonZero » 22.08.2023 19:32

Pat SP-1 hat geschrieben:
22.08.2023 10:08
Doch in dem Fall muss man die Griffe abbauen, da sich die Abdeckung sonst nicht montieren lässt.
Aus der Tatsache dass irgendein Motorradbauer das so konstruiert, kann man keinen Rechtsanspruch ableiten.

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Re: Kennzeichenwinkel

#50

Beitrag von Pat SP-1 » 22.08.2023 20:37

Was zugelassen wurde, ist auch zugelassen. Insofern schon.
Wobei es natürlich sein kann, dass sich die Bestimmungen seither geändert haben und diese Lösung bei neuen Motorrädern nicht mehr zulässig ist.

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Re: Kennzeichenwinkel

#51

Beitrag von Trobiker64 » 22.08.2023 21:25

Man könnte sich ja den 1 Personen Betrieb eintragen lassen, dann wäre es wieder legal.

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Re: Kennzeichenwinkel

#52

Beitrag von Pat SP-1 » 22.08.2023 21:29

Nicht voll besetzt zu fahren, ist immer legal. ;)
Und wie gesagt, das Fahrzeug wurde seinerzeit so ausgeliefert und zugelassen. Da kann es ja wohl kaum sein, dass man nachträglich etwas eintragen lassen muss, wenn man nichts geändert hat.

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Re: Kennzeichenwinkel

#53

Beitrag von Trobiker64 » 22.08.2023 21:53

Was soll ich da noch diskutieren. Der §61 ist eindeutig. Ich habs ja erklärt.

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Re: Kennzeichenwinkel

#54

Beitrag von DonZero » 22.08.2023 21:59

Soviel neue Beiträge während ich hier ne Antwort schreibe. Da kann man gleich wieder neu anfangen.

Nix musst eintragen. Bei deiner passt das schon. Aber daraus kannst du für Dritte keine Rechtsansprüche ableiten. Das ist keine Naturwissenschaft. Zulassungen sind individuelle rechtsakte, auch wenn sie regelmäßig wiederholt werden. Auch diese können aufgehoben werden, siehe die Diskussion der Fachwelt zum Dieselskandal.

Dazu kommt, dass es ein Sammelsurium an nicht perfekt abgestimmten europäischen Normen (Verordnungen), nationalen Normen (Gesetze) und technischen Normen gibt.
Dazu kommen Behörden, welche das Thema Motorrad häufig nur stiefmütterlich behandeln, weil es in der Masse eigentlich eh keine Rolle spielt.
Die Exekutive auf der Straße und der TÜV können das alles gar nicht wissen, sind aber geschult so aufzutreten, als würden sie die Wahrheit verkünden. Daraus ergibt sich dann ein Haufen an Volksweisheiten die manchmal völliger Blödsinn sind.

Die Einschätzung von trobiker ist zu 100% korrekt. Nachdem was ich von ihm hier so gelesen habe, gibt es wahrscheinlich nur eine handvoll Experten in Deutschland, die mit ihm auf Augenhöhe diskutieren können. 8)

ABER das heißt nicht, dass nicht nach Ausjudizierung etwas ganz anderes herauskommen kann. Siehe beispielsweise die EuGH und BGH Entscheidung zum Thermofenster.

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Re: Kennzeichenwinkel

#55

Beitrag von Pat SP-1 » 22.08.2023 22:01

Ganz eindeutig wäre er mit der Formulierung „ auf denen grundsätzlich ein Beifahrer befördert werden darf“ :wink:
Ohne das grundsätzlich lässt es meine Interpretation (dass man ohne die Griffe keine Beifahrer transportieren darf) zu.
Und vermutlich wird auch jeder TÜVler sehr irritiert schauen, wenn man um eine Eintragung, dass man auch alleine fahren darf, bittet. :D

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Re: Kennzeichenwinkel

#56

Beitrag von Trobiker64 » 23.08.2023 0:01

Pat SP-1 hat geschrieben:
22.08.2023 22:01
Und vermutlich wird auch jeder TÜVler sehr irritiert schauen, wenn man um eine Eintragung, dass man auch alleine fahren darf, bittet. :D
Es geht nicht um die Erlaubnis zum alleinigen Fahren, sondern um eine formale Anpassung der Fahrzeugpapiere für die erforderliche Ausrüstung, wenn ein Sitzplatz entfernt/stillgelegt wird. Um den erforderlichen Ausrüstungen für den Zweipersonenbetrieb nach §61 zu entgehen, ist es hilfreich auch den Einpersonenbetrieb formal zu definieren. Damit wäre §61 hinsichtlich der immer geforderten Zweipersonen-Ausrüstung ausgehebelt. Sorry, aber ich kann nichts dafür, dass irgendein Bürokrat den §61 so unglücklich formuliert hat. ;) bier

Ich kannte sogar Tüvler, die haben konträr zum Gesetz, bei Demontage des Soziussitzes, auch die Demontage der dazugehörigen Griffe und Fußrasten gefordert, um den HU-Stempel zu bekommen. :( idiot Obwohl die Verwendung der Bauteile genehmigt ist und sogar der §61 StVZO dies fordert. :vogel: :autsch:

PS: Bei meiner Kante wurde das formal eleganter gelöst, genau wie bei @Ropa75. :D Dort ist als Standard der Einpersonenbetrieb (unter S1) eingetragen. Wird dann eine zweite Person auf dem Soziusplatz mitgenommen, müssen Griffe und Fussrasten angebaut sein (als Zusatzeintragung) obwohl die ja ab Werk angebaut sind. :roll: Aber hier gibbet dann wenigstens keine Diskussionen mehr. :lol:

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Re: Kennzeichenwinkel

#57

Beitrag von Jockel » 23.08.2023 6:44

Mahlzeit!
Pat SP-1 hat geschrieben:
22.08.2023 8:33
Jockel hat geschrieben:
22.08.2023 7:43
Im Zweifelsfall erklärt Dir eben das Kontrollorgan seine Interpretation der Gesetzeslage und Du darfst bei >30°C in voller Montur diskutieren anstatt weiter zu fahren.
Wenn dann redet man wahrscheinlich eher über den Grund, warum man angehalten wurde, und das wird ganz sicher nicht das Fehlen eines Griffs sein. :wink:
...
Über den Grund des Anhaltens redet man sicher, der Rest ergibt sich aus der Situation. Wenn man Pech hat wird man von "jung und dienstgeil" (so nennt das ein Freund von mir, selbst Polizist) kontrolliert, die wollen dann "vorhandene" Kenntnisse in die Praxis umsetzen.
Hier in der Gegend gibts auch ne spezielle Kontrollgruppe für Motorräder, die halten Dich schonmal auf um Dein Mopped zu bewundern.
Aber jeder so wie er will.

ciao, Jockel
Ach ja, bisher bin ich zweimal aufgehalten worden, beide Male drehte sich das Gespräch um den Grund des Aufhaltens :wink:, hat einmal 300 Schilling gekostet, beim zweiten Mal hab ich das Gerichtsverfahren gewonnen.
Mopped auf richtige Eintragungen haben die nicht kontrolliert, mag sein daß die das in Österreich auch nicht machen, oder nur bei Einheimischen.
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Re: Kennzeichenwinkel

#58

Beitrag von Pat SP-1 » 23.08.2023 8:22

@Trobiker: ja, die Formulierung ist dämlich und formal hast Du höchstwahrscheinlich recht. Aber vermutlich wird den meisten der Sinn dahinter klar sein. War jedenfalls bei allen TÜVlern, mit denen ich bisher zu tun hatte, der Fall.

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Re: Kennzeichenwinkel

#59

Beitrag von jubelroemer » 23.08.2023 10:39

Ich habe meine Stummel-S jetzt seit 20 Jahren (Soziusrasten waren schon bei Kauf demontiert und ein Soziushöcker verbaut) und war bei diversen Prüforganisationen zur HU. Niemand hat sich bisher daran gestört dass ich 2-Personenbetrieb eingetragen habe, dieser aber nie möglich war.

Zum Kennzeichenwinkel: Da sollte man es tunlichst nicht übertreiben (wie beim Post #1 abgebildet), sonst kann es kann schön Mecker geben, genauso wie bei "manipulierten" Endschalldämpfern.
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Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !

ab 11:05 - wie geil !!

W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020

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Re: Kennzeichenwinkel

#60

Beitrag von Trobiker64 » 23.08.2023 10:46

Pat SP-1 hat geschrieben:
23.08.2023 8:22
@Trobiker: ja, die Formulierung ist dämlich und formal hast Du höchstwahrscheinlich recht. Aber vermutlich wird den meisten der Sinn dahinter klar sein. War jedenfalls bei allen TÜVlern, mit denen ich bisher zu tun hatte, der Fall.
Jepp, in der Praxis ist das meistens so.....und das ist auch gut so. ;) bier
jubelroemer hat geschrieben:
23.08.2023 10:39
sonst kann es kann schön Mecker geben, genauso wie bei "manipulierten" Endschalldämpfern.
Ein manipulierter Endschalldämpfer (Ordnungswidrigkeit) ist da ein "Kindergeburtstag" gegen. Kennzeichenmissbrauch ist ein Straftatsbestand.... :cry:

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