Kennzeichenwinkel


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Fynnsv650s
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Kennzeichenwinkel

#1

Beitrag von Fynnsv650s » 20.08.2023 17:06

Hey, ich habe grade mit erschrecken erfahren das der Kennzeichen Winkel sogar zu einer Straftat führen kann. Meine sv hat einen Kennzeichen Winkel von 51 °
Was schon in dem Straftaten Bereich ist laut Internet.
Hat jemand da Erfahrungen gemacht? Achten die polizisten darauf? Und wie krieg ich das Kennzeichen wieder steiler habe da nix verändert ist vom Vorbesotzer so ich hänge mal ein Bild an

Mfg Fynn
20230818_162330.jpg

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Dieter
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Re: Kennzeichenwinkel

#2

Beitrag von Dieter » 20.08.2023 17:39

Original KZH anbauen :) empty

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saihttaM
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Re: Kennzeichenwinkel

#3

Beitrag von saihttaM » 20.08.2023 18:16

Da achtet die Polizei genau so erpicht drauf, wie auf Auspuff und Reifenfreigabe.
Gruß, Mattis
Ride on✌🏼

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Fynnsv650s
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Re: Kennzeichenwinkel

#4

Beitrag von Fynnsv650s » 20.08.2023 19:24

Dieter hat geschrieben:
20.08.2023 17:39
Original KZH anbauen :) empty
Habe den garnet und hässlich ist der dazu auch noch.
Vllt probier ich mal den einfach zu biegen

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Pat SP-1
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Re: Kennzeichenwinkel

#5

Beitrag von Pat SP-1 » 20.08.2023 19:27

Dann müsstest Du ihn auch nach hinten versetzen, damit das Kennzeichen nicht am Reifen schleift, wenn die Karre weit einfedert.

P.S.: Spiegel wären vielleicht auch nicht schlecht...

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2blue
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Re: Kennzeichenwinkel

#6

Beitrag von 2blue » 20.08.2023 20:18

Pat SP-1 hat geschrieben:
20.08.2023 19:27
Dann müsstest Du ihn auch nach hinten versetzen, damit das Kennzeichen nicht am Reifen schleift, wenn die Karre weit einfedert.

P.S.: Spiegel wären vielleicht auch nicht schlecht...
Gefallen mir zwar nicht, sind aber vorhanden.
Die Power-Knubbel vom SV-Treffen 2016
Blau ist für mich ne tolle Farbe und kein Zustand

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Black Jack
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Re: Kennzeichenwinkel

#7

Beitrag von Black Jack » 20.08.2023 20:45

Genau, kleine Lenkerendspiegel.
Zum Kennzeichen...
Sieh dir mal meine Kilo in der Owl an, ich hab die gleiche HUV wie du.
Gruß Jürgen

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Pat SP-1
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Re: Kennzeichenwinkel

#8

Beitrag von Pat SP-1 » 20.08.2023 20:48

2blue hat geschrieben:
20.08.2023 20:18
Pat SP-1 hat geschrieben:
20.08.2023 19:27
Dann müsstest Du ihn auch nach hinten versetzen, damit das Kennzeichen nicht am Reifen schleift, wenn die Karre weit einfedert.

P.S.: Spiegel wären vielleicht auch nicht schlecht...
Gefallen mir zwar nicht, sind aber vorhanden.
Sind die Dinger zulässig (Größe und Blickwinkel ausreichend)?

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Re: Kennzeichenwinkel

#9

Beitrag von Kolbenrückholfeder » 20.08.2023 21:16

Haltegriff für die Person auf dem Rücksitz fehlt ebenfalls.
Das Moped ist ein gefundenes Fressen für jede Kontrolle. Sound ist regelkonform?
Linke Hand zum Gruß.
Koichi Shimada † 11.02.2016

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Pat SP-1
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Re: Kennzeichenwinkel

#10

Beitrag von Pat SP-1 » 20.08.2023 21:23

Kolbenrückholfeder hat geschrieben:
20.08.2023 21:16
Haltegriff für die Person auf dem Rücksitz fehlt ebenfalls.
So lange da niemand sitzt ist das ja ziemlich egal (in § 61 StVZO heißt es zwar „ (1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.“ aber das kann man ja durchaus so interpretieren, dass dann halt solange der Haltegriff nicht dran ist, kein Beifahrer befördert werden darf. ;) ).

Ropa75
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Re: Kennzeichenwinkel

#11

Beitrag von Ropa75 » 20.08.2023 21:32

Maximal 30 Grad darf der Kennzeichenwinkel betragen. Ab 50 Grad (oder sind es 45 y Grad?) = Kennzeichenmissbrauch = Straftat.

Meine SV 1000 S hat serienmäßig die Eintragung "Zweisitzer oder wahlweise Einsitzer" in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Grüße
Rolf

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Re: Kennzeichenwinkel

#12

Beitrag von Pat SP-1 » 20.08.2023 21:35

Ropa75 hat geschrieben:
20.08.2023 21:32

Meine SV 1000 S hat serienmäßig die Eintragung "Zweisitzer oder wahlweise Einsitzer" in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Albern. Mein Auto hat auch nicht drin stehen „wahlweise 2, 3, 4 oder 5 Sitzplätze“, je nachdem ob bzw. wie viele Rücksitze umgeklappt sind (ist bei welchen, bei denen man sie ganz rausnehmen kann, auch nicht der Fall).

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Re: Kennzeichenwinkel

#13

Beitrag von Kolbenrückholfeder » 20.08.2023 23:05

Pat SP-1 hat geschrieben:
20.08.2023 21:35
Ropa75 hat geschrieben:
20.08.2023 21:32

Meine SV 1000 S hat serienmäßig die Eintragung "Zweisitzer oder wahlweise Einsitzer" in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Albern. Mein Auto hat auch nicht drin stehen „wahlweise 2, 3, 4 oder 5 Sitzplätze“, je nachdem ob bzw. wie viele Rücksitze umgeklappt sind (ist bei welchen, bei denen man sie ganz rausnehmen kann, auch nicht der Fall).
Suzuki hat bei der Kante seit Anbeginn die Möglichkeit geschaffen die hintere Sitzbank gegen die Abdeckung zu tauschen. Dann auch ohne Fußrasten und Haltegriffe wenn gewünscht.
Ich wäre mir bei deiner Haltegriffinterpretation nicht so sicher. Das kann auch anders gesehen werden.
Linke Hand zum Gruß.
Koichi Shimada † 11.02.2016

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Re: Kennzeichenwinkel

#14

Beitrag von Black Jack » 20.08.2023 23:11

Ropa75 hat geschrieben:
20.08.2023 21:32
Maximal 30 Grad darf der Kennzeichenwinkel betragen. Ab 50 Grad (oder sind es 45 y Grad?) = Kennzeichenmissbrauch = Straftat.

Meine SV 1000 S hat serienmäßig die Eintragung "Zweisitzer oder wahlweise Einsitzer" in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Grüße
Rolf
Stimmt schon, aber dann Fußrasten und Haltegriff anschrauben.
Also entweder, oder...
Gruß Jürgen

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Fynnsv650s
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Re: Kennzeichenwinkel

#15

Beitrag von Fynnsv650s » 21.08.2023 8:28

Pat SP-1 hat geschrieben:
20.08.2023 20:48
2blue hat geschrieben:
20.08.2023 20:18
Pat SP-1 hat geschrieben:
20.08.2023 19:27
Dann müsstest Du ihn auch nach hinten versetzen, damit das Kennzeichen nicht am Reifen schleift, wenn die Karre weit einfedert.

P.S.: Spiegel wären vielleicht auch nicht schlecht...
Gefallen mir zwar nicht, sind aber vorhanden.
Sind die Dinger zulässig (Größe und Blickwinkel ausreichend)?
Hey ja die Spiegel sind zugelassen und ich sehe tatsächlich besser durch die als die normalen und die Optik finde ich besser ist Geschmackssache aber

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