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Kennzeichenwinkel
Verfasst: 20.08.2023 17:06
von Fynnsv650s
Hey, ich habe grade mit erschrecken erfahren das der Kennzeichen Winkel sogar zu einer Straftat führen kann. Meine sv hat einen Kennzeichen Winkel von 51 °
Was schon in dem Straftaten Bereich ist laut Internet.
Hat jemand da Erfahrungen gemacht? Achten die polizisten darauf? Und wie krieg ich das Kennzeichen wieder steiler habe da nix verändert ist vom Vorbesotzer so ich hänge mal ein Bild an
Mfg Fynn
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 20.08.2023 17:39
von Dieter
Original KZH anbauen

Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 20.08.2023 18:16
von saihttaM
Da achtet die Polizei genau so erpicht drauf, wie auf Auspuff und Reifenfreigabe.
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 20.08.2023 19:24
von Fynnsv650s
Dieter hat geschrieben: ↑20.08.2023 17:39
Original KZH anbauen
Habe den garnet und hässlich ist der dazu auch noch.
Vllt probier ich mal den einfach zu biegen
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 20.08.2023 19:27
von Pat SP-1
Dann müsstest Du ihn auch nach hinten versetzen, damit das Kennzeichen nicht am Reifen schleift, wenn die Karre weit einfedert.
P.S.: Spiegel wären vielleicht auch nicht schlecht...
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 20.08.2023 20:18
von 2blue
Pat SP-1 hat geschrieben: ↑20.08.2023 19:27
Dann müsstest Du ihn auch nach hinten versetzen, damit das Kennzeichen nicht am Reifen schleift, wenn die Karre weit einfedert.
P.S.: Spiegel wären vielleicht auch nicht schlecht...
Gefallen mir zwar nicht, sind aber vorhanden.
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 20.08.2023 20:45
von Black Jack
Genau, kleine Lenkerendspiegel.
Zum Kennzeichen...
Sieh dir mal meine Kilo in der Owl an, ich hab die gleiche HUV wie du.
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 20.08.2023 20:48
von Pat SP-1
2blue hat geschrieben: ↑20.08.2023 20:18
Pat SP-1 hat geschrieben: ↑20.08.2023 19:27
Dann müsstest Du ihn auch nach hinten versetzen, damit das Kennzeichen nicht am Reifen schleift, wenn die Karre weit einfedert.
P.S.: Spiegel wären vielleicht auch nicht schlecht...
Gefallen mir zwar nicht, sind aber vorhanden.
Sind die Dinger zulässig (Größe und Blickwinkel ausreichend)?
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 20.08.2023 21:16
von Kolbenrückholfeder
Haltegriff für die Person auf dem Rücksitz fehlt ebenfalls.
Das Moped ist ein gefundenes Fressen für jede Kontrolle. Sound ist regelkonform?
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 20.08.2023 21:23
von Pat SP-1
Kolbenrückholfeder hat geschrieben: ↑20.08.2023 21:16
Haltegriff für die Person auf dem Rücksitz fehlt ebenfalls.
So lange da niemand sitzt ist das ja ziemlich egal (in § 61 StVZO heißt es zwar „ (1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.“ aber das kann man ja durchaus so interpretieren, dass dann halt solange der Haltegriff nicht dran ist, kein Beifahrer befördert werden darf.

).
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 20.08.2023 21:32
von Ropa75
Maximal 30 Grad darf der Kennzeichenwinkel betragen. Ab 50 Grad (oder sind es 45 y Grad?) = Kennzeichenmissbrauch = Straftat.
Meine SV 1000 S hat serienmäßig die Eintragung "Zweisitzer oder wahlweise Einsitzer" in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Grüße
Rolf
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 20.08.2023 21:35
von Pat SP-1
Ropa75 hat geschrieben: ↑20.08.2023 21:32
Meine SV 1000 S hat serienmäßig die Eintragung "Zweisitzer oder wahlweise Einsitzer" in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Albern. Mein Auto hat auch nicht drin stehen „wahlweise 2, 3, 4 oder 5 Sitzplätze“, je nachdem ob bzw. wie viele Rücksitze umgeklappt sind (ist bei welchen, bei denen man sie ganz rausnehmen kann, auch nicht der Fall).
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 20.08.2023 23:05
von Kolbenrückholfeder
Pat SP-1 hat geschrieben: ↑20.08.2023 21:35
Ropa75 hat geschrieben: ↑20.08.2023 21:32
Meine SV 1000 S hat serienmäßig die Eintragung "Zweisitzer oder wahlweise Einsitzer" in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Albern. Mein Auto hat auch nicht drin stehen „wahlweise 2, 3, 4 oder 5 Sitzplätze“, je nachdem ob bzw. wie viele Rücksitze umgeklappt sind (ist bei welchen, bei denen man sie ganz rausnehmen kann, auch nicht der Fall).
Suzuki hat bei der Kante seit Anbeginn die Möglichkeit geschaffen die hintere Sitzbank gegen die Abdeckung zu tauschen. Dann auch ohne Fußrasten und Haltegriffe wenn gewünscht.
Ich wäre mir bei deiner Haltegriffinterpretation nicht so sicher. Das kann auch anders gesehen werden.
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 20.08.2023 23:11
von Black Jack
Ropa75 hat geschrieben: ↑20.08.2023 21:32
Maximal 30 Grad darf der Kennzeichenwinkel betragen. Ab 50 Grad (oder sind es 45 y Grad?) = Kennzeichenmissbrauch = Straftat.
Meine SV 1000 S hat serienmäßig die Eintragung "Zweisitzer oder wahlweise Einsitzer" in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Grüße
Rolf
Stimmt schon, aber dann Fußrasten und Haltegriff anschrauben.
Also entweder, oder...
Re: Kennzeichenwinkel
Verfasst: 21.08.2023 8:28
von Fynnsv650s
Pat SP-1 hat geschrieben: ↑20.08.2023 20:48
2blue hat geschrieben: ↑20.08.2023 20:18
Pat SP-1 hat geschrieben: ↑20.08.2023 19:27
Dann müsstest Du ihn auch nach hinten versetzen, damit das Kennzeichen nicht am Reifen schleift, wenn die Karre weit einfedert.
P.S.: Spiegel wären vielleicht auch nicht schlecht...
Gefallen mir zwar nicht, sind aber vorhanden.
Sind die Dinger zulässig (Größe und Blickwinkel ausreichend)?
Hey ja die Spiegel sind zugelassen und ich sehe tatsächlich besser durch die als die normalen und die Optik finde ich besser ist Geschmackssache aber