Seite 1 von 1

"Alte" Teilegutachten gelten ab Sept. 2025 nicht mehr !?

Verfasst: 07.06.2025 9:42
von jubelroemer
Habe gestern mit einem TÜV'ler gesprochen und in dem Gespräch sagte der mir, dass alle "alten" Teilegutachten (national) ab Sept. die Gültigkeit verlieren.
Das würde ja bedeuten dass alle Teile mit Teilegutachten ab Herbst wertlos werden :!: :?:

https://www.auto-motor-und-sport.de/ver ... nd-teurer/

"Alte Teilegutachten bleiben noch drei Jahre gültig. Nach Ende der Übergangsfrist dürfen Teilegutachten ab dem 20. Juni 2028 ausschließlich auf Einzelabnahmen nach § 21 StVZO beschränkt verwendet werden."

Wie das bei den TÜV'lern immer mal wieder so ist, hat der gute Mann wieder nur zur Hälfte Bescheid gewusst.

Seltsam, bei dem Kürzel KBA krieg ich ähnliche Anwandlungen wie bei dem Kürzel TÜV.

Re: "Alte" Teilegutachten gelten ab Sept. 2025 nicht mehr !?

Verfasst: 07.06.2025 11:03
von Trobiker64
8) Das Thema geistert ja schon einige Zeit umher und bedeutet im Prinzip nur, im Sinne von mehr bürokratischem Aufwand, dass die Kosten steigen. Meistens hat sowas mit Verkehrssicherheit wenig zu tun, aber vielleicht kann sich ein KFZ-Sachverständiger hier mal zu äußern. Mich würde mal interessieren was seitens des KBA dort zu beanstanden war. Denn der Einbau von Teilen nach §19 Abs.3 erforderte ja noch eine Anbauüberprüfung. Wenn hier aufrund z.B. mangelder Qualifikation geschlampt wurde, können die Verfahren noch zehn mal geändert werden und es ändert sich nichts. :evil: Eigentlich wollte man dem Bürokratismus an den Kragen, aber anscheinend gibt es da keine Grenzen. Das kenne ich auch hausintern vom Qualitätssicherungswesen. Da scheint es auch keine Grenzen zu geben.

Re: "Alte" Teilegutachten gelten ab Sept. 2025 nicht mehr !?

Verfasst: 07.06.2025 11:38
von jubelroemer
Für mich war die ganze Geschichte neu.

"Weil die Bundesländer bei der Marktüberwachung eine nicht tolerierbare Anzahl fehlerhafter Teilegutachten festgestellt haben, zieht das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) jetzt die Zügel strammer an." :?: :?:
Trobiker64 hat geschrieben:
07.06.2025 11:03
Denn der Einbau von Teilen nach §19 Abs.3 erforderte ja noch eine Anbauüberprüfung. Wenn hier aufrund z.B. mangelder Qualifikation geschlampt wurde, können die Verfahren noch zehn mal geändert werden und es ändert sich nichts. :evil:
Bei Teilegutachten überprüft der Sachverständige/Ing. den korrekten Ein-/Anbau der Teile; da sollten solche "Missstände", sofern überhaupt vorhanden, eigentlich auffallen.

Re: "Alte" Teilegutachten gelten ab Sept. 2025 nicht mehr !?

Verfasst: 07.06.2025 13:06
von Ropa75
jubelroemer hat geschrieben:
07.06.2025 11:38
Bei Teilegutachten überprüft der Sachverständige/Ing. den korrekten Ein-/Anbau der Teile
So isses! Mehr kann er ja auch nicht prüfen. Durch das Teilegutachten wird aber vor allem die Materialgüte gewährleistet. Man sieht zum Beispiel einen Bremshebel nicht an, wie die Eignung und Qualität des verwendeten Aluminiums ist. Wurde da bisher wirklich so viel betrogen oder was war an ihnen "fehlerhaft"?

Re: "Alte" Teilegutachten gelten ab Sept. 2025 nicht mehr !?

Verfasst: 07.06.2025 13:15
von Trobiker64
jubelroemer hat geschrieben:
07.06.2025 11:38
Bei Teilegutachten überprüft der Sachverständige/Ing. den korrekten Ein-/Anbau der Teile; da sollten solche "Missstände", sofern überhaupt vorhanden, eigentlich auffallen.
So isses, von wegen Verkehrssicherheit. :roll: Im Endeffekt geht es eigentlich nur um die Neugeschaltung eines Bauteile-Genehmigungsverfahren. Und damit der Rubel rollt, müssen die Teilegutachten mit einer Übergangszeit vom Bauteilhersteller auf das neue Format neu beantragt und angepasst werden. Trotzdem sind die alten Teilegutachten beim Teilekäufer nicht wertlos, denn diese können immer noch auf Basis des §21 StVZO zur Eintragung dienen. :D

Re: "Alte" Teilegutachten gelten ab Sept. 2025 nicht mehr !?

Verfasst: 07.06.2025 15:07
von jubelroemer
Trobiker64 hat geschrieben:
07.06.2025 13:15
Trotzdem sind die alten Teilegutachten beim Teilekäufer nicht wertlos, denn diese können immer noch auf Basis des §21 StVZO zur Eintragung dienen. :D
....was dann vermutlich nochmals mehr kostet als eine normale Eintragung.

Der TÜV'ler hat in dem gestrigen Gespräch natürlich mehrmals betont wie techn. kompetent so ein Sachverständiger ist und dass das natürlich seinen Preis hat.
Hatte ihn auch auf die Reifenbindung austragen angesprochen (z.B. mit der SUZUKI "Freigabe") - wenn ich mich recht erinnere hat er was von € 160 dafür in den Raum geworfen. Einfach nur lächerlich.

Re: "Alte" Teilegutachten gelten ab Sept. 2025 nicht mehr !?

Verfasst: 07.06.2025 17:25
von siggi_f
jubelroemer hat geschrieben:
07.06.2025 15:07
Trobiker64 hat geschrieben:
07.06.2025 13:15
Trotzdem sind die alten Teilegutachten beim Teilekäufer nicht wertlos, denn diese können immer noch auf Basis des §21 StVZO zur Eintragung dienen. :D
....was dann vermutlich nochmals mehr kostet als eine normale Eintragung.

Der TÜV'ler hat in dem gestrigen Gespräch natürlich mehrmals betont wie techn. kompetent so ein Sachverständiger ist und dass das natürlich seinen Preis hat.
Hatte ihn auch auf die Reifenbindung austragen angesprochen (z.B. mit der SUZUKI "Freigabe") - wenn ich mich recht erinnere hat er was von € 160 dafür in den Raum geworfen. Einfach nur lächerlich.
Für die Knubbelchens hab ich mit Suzi-Schrieb jeweils 55 fürs Gutachten und 12 für die Änderung beim Amt bezahlt.
Einzelabnahme für die GPZ1100 - soll incl. HU unter 200 Kosten Papiere und Rechnung kommt die Tage per Post , Amt in Top.

VG
Siggi

Re: "Alte" Teilegutachten gelten ab Sept. 2025 nicht mehr !?

Verfasst: 07.06.2025 19:35
von Trobiker64
jubelroemer hat geschrieben:
07.06.2025 15:07
....was dann vermutlich nochmals mehr kostet als eine normale Eintragung.
8) Nicht unbedingt. Solche Eintragungen sind hauptsächlich aufwandsabhängig. Ich hatte schon mal auf Basis von §21 StVZO einen Bugi nur mit Materialgutachten für 26€ bei einer Bandit abgenommen bekommen. Die 150€ für Austragung der Reifenbindung sind natürlich eine Frechheit, aber könnte langfristig trotzdem günstiger sein.

Re: "Alte" Teilegutachten gelten ab Sept. 2025 nicht mehr !?

Verfasst: 07.06.2025 21:53
von 2blue
Das austragen der Reifenbindung geht aber auch günstiger.
2blue hat geschrieben:
01.04.2025 20:01
2blue hat geschrieben:
28.03.2025 16:43
Habe gerade zum austragen der Reifenbindung und eintragen eines 70er 68,81€ beim TÜV bezahlt. Mal sehen was die neuen Papiere noch kosten.
Für die neuen Papiere hat die Stadt Speyer 11,70€ verlangt.