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Lustiger Briefwechsel mit dem Regierungspräsidium :-)
Verfasst: 18.04.2004 11:25
von mruniversum
moin,
wurde neulich mit meiner SV geblitzt (mit 88 statt 80 außerorts) und wollte eigentlich nur ein foto haben
Brief1
Brief2
Brief3
zu meiner entschuldigung: es war ein auto vor mir, sonst wäre ich natürlich 'etwas' schneller gewesen

Verfasst: 18.04.2004 11:32
von Sledge
Einschüchterungstaktik.
Erstmal nen Bußgeldbescheid rausschicken ohne Foto, man kanns ja mal versuchen, die meisten werden trotzdem bezahlen.
Richtig so gemacht von dir, man muss sich ja nich von jedem auf der Nase rumtanzen lassen.
Verfasst: 18.04.2004 11:33
von Philipp
Sei doch froh. Wobei die sich bestimmt gedacht haben: der Aufwand steht da in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Gruß, Philipp
Verfasst: 18.04.2004 11:59
von SVJoker
Da kann ich Sledge und Philipp nur zustimmen:
90% der angeschriebenen Personen zahlen wohl ohne Nachfrage,
beim Rest wird das Verfahren eingestellt, lohnt den ganzen Verwaltungsaufwand ohnehin nicht, bei der Summe.

Verfasst: 18.04.2004 12:36
von Gutso
[Edit]
Verfasst: 18.04.2004 13:17
von Katja-Fan
Gutso hat geschrieben:Wie genau lautet der § 46(1) OWiG
(1) Für das Bußgeldverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, sinngemäß die Vorschriften der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren, namentlich der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes.
Gutso hat geschrieben:und der § 170 StPO

§ 170 StPO
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.