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ei ei ei Probezeit verlängert ?

Verfasst: 07.05.2004 19:31
von ReneG8
Halli hallo hallöle

Hab einen Brief ins haus bekommen, in dem steht dass ich eine Abstandsunterschreitung begangen habe. Das ganze ist in meiner probezeit (27.2. ende probezeit 7.3.) geschehen. Das tempo war 120 und ich bin 25 m dran gewesen das ist knapp halb soviel wie sein darf.

Das hiesse für mich 1 punkt, 40 euro und Nachschulung und probezeitverlängerung :(

Dummerweise haben die irgendwie auch rausgefunden, dass ich das bin und nicht mein Daddy(der der Halter ist).
Nun sollte ich meine Aussage dazu machen, hab natürlich ersteinmal abgestritten mich erinnern zu können. Desweiteren haben wir den Anwalt eingeschaltet.
Frage nun: Was kann ich machen, was sollte ich alssen, hat da irgendjemand erfahrung.

p.s.: es war mit dem auto, es wirkt sich aber ja auch auf mein mopped aus ( das ich ja noch nichteinmal habe :/ )

Re: ei ei ei Probezeit verlängert ?

Verfasst: 07.05.2004 19:34
von svbomber
ReneG8 hat geschrieben:... Dummerweise haben die irgendwie auch rausgefunden, dass ich das bin und nicht mein Daddy(der der Halter ist).
Gibt´s ein Foto :?: Wie kommen die drauf :?:

Verfasst: 07.05.2004 19:39
von ReneG8
ja beweismittel: foto, video udn zeugenaussagen, aus nem auf der linken spur fahrenden Auto aufgenommen!

Verfasst: 07.05.2004 19:45
von svbomber
ReneG8 hat geschrieben:ja beweismittel: foto, video udn zeugenaussagen, aus nem auf der linken spur fahrenden Auto aufgenommen!
No chance, imho :(

Mit dem Mopped klappt es beim ersten mal meistens, wenn das Kennzeichen nicht drauf ist.

Mit Auto, Foto, Video ...
Was sagt den der Anwalt? Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

Die werden bei Einspruch mit Sicherheit bei euch zuhause und in der Nachbarschaft auftauchen, dumme Fragen stellen und nach Indizien suchen.
Familienangehörige und Nachbarn schon mal einweihen und auf Zeugnisverweigerungsrecht hinweisen :wink:

Verfasst: 07.05.2004 19:50
von Herr Bert
ReneG8 hat geschrieben:ja beweismittel: foto, video udn zeugenaussagen, aus nem auf der linken spur fahrenden Auto aufgenommen!
Das nennt man erdrückende Beweislast, da gibts wohl nix anderes als das auszustehen.

Wenn du vor Gericht gehst und wirst verdonnert(was ich glaube)zögerst du alles nur heraus.

Verfasst: 07.05.2004 19:53
von ReneG8
Na das problem ist, ich kann mcih wirklich nicht erinnern absichtlich zu nah aufgefahren zu sein, ausser beim einscheren...

Wir werden sehn, montag telefonat mit dem anwalt, was er meint.

Bäh das macht mich sauer! gerade weil gerade mal ne woche iss in ders geschehn iss! Eine woche später und ich hätte nur nen Punkt gehabt!

Verfasst: 07.05.2004 20:56
von jensel
shit :?

Da hilft wohl echt nix.

120 und 25m.... mehr Platz is doch eh net.
Wenn ich morgens um 7 über die A5 nach Frankfurt fahre, sind alle drei Spuren voll. Dann läufts ganz links mit 140, bei höchstens 10m Abstand.

Also trags wie ein Mann ;)

Re: ei ei ei Probezeit verlängert ?

Verfasst: 07.05.2004 21:00
von Urgestein
ReneG8 hat geschrieben:Frage nun: Was kann ich machen, was sollte ich alssen, hat da irgendjemand erfahrung.
das sollte doch eigentlich dein anwalt wissen ;)

ich hatte den selben scheiß, nur war ich zu schnell :mrgreen: aber auch eine woche vor ende der probezeit :( und ich kenn einen, der is am letzten tag erwischt worden Bild

der kurs an sich war ganz spaßig, nur etwas teuer 8O und gebracht hat er rein gar nix, bei bestimmt 80-90% der teilnehmer :lol: wir hatten da z.b. mal ne "hausaufgabe": strickt nach verkehrsregeln nach hause zu fahren. das hat keiner durchgehalten :lol:

Verfasst: 07.05.2004 22:35
von Teruk
Eigentlich sollte doch dein Anwalt wissen was zu tun ist.

Beweise kontrollieren um festzustellen ob du genau zu erkennen bist.
Ein Freund von mir hatte ein ähnliches Problem, er war auf dem Photo nicht klar zu erkennen aber man konnte erahnen das er gefahren ist.

Es wurden dann in der Nachbarschaft meines Kumpels einige Fragen gestellt und sie kamen dann stolz lächelt an und sagten, daß Herr X hätte ihnen bestätigt hätte, das mein Kumpel das Motorrad hauptsächlich fährt.
Mein Kumpel hat dann behauptet, daß er bei einem Fantreffen ein Angebot für das Motorrad erhalten hätte und sein Vater (der Eigentümer) sich einen Verkauf bei entsprechendem Angebot hätte vorstellen können.Der Käufer kam dann leider zur Probefahrt als mein Kumpel nicht zu Hause war (Egal, ist sowieso das Motorrad seines Vaters). Leider hatte er aber keinen Motorradkleidung dabei. Da sein Vater sehr Sicherheitsbewußt ist, wollte er ihn ohne aber nicht fahren lassen, deshalb habe er ihm halt Helm und Kleidung seines Sohnes geliehen für die Probefahrt geliehen. Leider wurden sie sich anschließend nicht handelseinig.

Auf die Frage nach dem Namen vom Käufer sagte er dann einen ganz alltäglich Namen, Michael Müller aus München. Das konnte dann keiner mehr nachprüfen.

Das Verfahren wurde dann eingestellt.

Wenn man dich von Links gefilmt hat, solltest du eigentlich sehr schwer zu erkennen sein. Meistens läuft es dann so, daß man sieht das der Fahrer für den Halter zu Jung ist. Wenn du dann bei den entsprechenden Stellen prüfen läßt ob er Familie hat, findest du dann schnell auch einen Kind das dann deutlich besser passt.

Verfasst: 08.05.2004 8:57
von SV_Neuling
Alles schon gehabt und erlebt ;)
Einfachste Lösung:
Sag das dein Vater gefahren ist oder irgend ein anderer, zahl das Bußgeld und der andere soll den Punkt kassieren ... Fertig!

Wenn du dich jetzt auf Spielchen einlässt wird sicher teuerer und der Staat gewinnt am Ende doch!

Normal wird das Bild der Messung gleich mit dem Schreiben verschickt (Kopie), ist da irgend was eindeutig zu erkennen?

Verfasst: 08.05.2004 11:01
von ReneG8
Die haben ja direkt mich angeschrieben!

erst kam ein schreiben den Halter festzustellen, und dann kam ne woche danach, dass ich das bin! dumemrweise erkennt man mich wohl sehr gut auf dem Foto!

Verfasst: 08.05.2004 11:03
von svbomber
ReneG8 hat geschrieben:Die haben ja direkt mich angeschrieben!

erst kam ein schreiben den Halter festzustellen, und dann kam ne woche danach, dass ich das bin! dumemrweise erkennt man mich wohl sehr gut auf dem Foto!
Bist Du Dir sicher :?: Frag mal Deinen Vater, ob er das erste Schreiben vielleicht beantwortet und geschrieben hat, er sein nicht gefahren 8O

Verfasst: 08.05.2004 12:03
von jensel
In dem Fall würde ich auch sagen, Dein Vater hat angegeben, dass Du gefahren bist.

Der Halter bekommt eigentlich immer zuerst den Anhörbogen.

Oder sie haben vermutet, dass Du das bist, weil Dein Vater sein Recht zur Aussageverweigerung genutzt hat :)

Verfasst: 09.05.2004 16:32
von ReneG8
nein wir ahben den brief defintiv nciht ebantwortet er liegt noch hier, weil usner anwalt um akteneinsicht gebeten hat!

Verfasst: 10.05.2004 14:04
von Lord Short
uiuiui jetzt wirds langsam schwer.



Bitte vor dem Weiterlesen beachten

Die nachfolgenden Beschreibungen sollen keine Tipps sein, wie es zu machen ist. Mir ist nur mal zu ohren gekommen, das ganz üble Leute so etwas machen um einen Haufen Geld, Punkte und Probezeitverlängerungen zu sparen.
Natürlich rate ich strickt von diesem Massnahmen ab, da sie zwar ein zuverlässiges Schlupfloch aber auch höchst illegal (wenn vorsätzlich(!)) sind.



Am besten immer alle Schreiben ignorieren, solange es kein
Einschreiben ist. (Alles andere kann ja immer mal verloren
gehen.

Wichtig ist nämlich eines: Solltest Du (der "Täter") nachweislich
3 Monate lang keine Kenntnis von dem anhängigen Verfahren
haben, dann ist der Kram verjährt.

...die 3 Monate gelten natürlich nur bei allen Verkehrs-Geschichten ohne
Personen- oder Blechschaden bzw. Alkohol- un Dorgendelikten (da ist
es erhebllich mehr).

Neben der "Ignorier"-Taktik gibt's ein 2. Variante, die zuverlässiger,
aber auch waghalsiger ist:


1.) Der Halter bekommt ein Schreiben normal per Post
--> Ignorieren
2.) Der Halter bekommt eine Erinnerung normal per Post oder Einschreiben:
--> Jemanden angeben, ders aber nachweißlich(!) nicht war
3.) Dieser jemand (am besten im anderer Stadt/Landkreis) bekommt ein
Schreiben normal per Post
--> ignorieren
4.) Der jemand bekommt ein Einschreiben
--> Bitte um Akteneinsicht/Bilder.
-->danach: Beweis das nicht schuldig
5.) Halter bekommt Schreiben
--> *huch* *sorry* irrtum - keine Ahnung wers war
6.) Jetzt wird die Nachbarschaft gefragt, oder potenztieller Täter (Sohn) angeschrieben.

In diesem Ablauf sind bei 6. auf jeden Fall 3 Monate rum ohne das der
wirklich Täter Kenntnis von dem Verfahren hatte --> verjährt.


Wenn die Chance hoch ist, das der Verdacht rasch auf den wirklichen
"Täter" fallen könnte, dann 2.) direkt machen, sonst klappt die Verjährung nicht.

Gaaanz vorsichtig bei :
2.) der "Jemand" muß eingeweiht sein
3.) Andere Stadt/Landkreis, weil dann eine Zeitraubende Überstellung an
eine andere Behörde stattfindet.
5.) Hier darf kein Vorsatz zu bemerken sein - sonst wirds übel