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Ausfallzeit

Verfasst: 08.06.2004 14:08
von sv_melli
Hallo Ihr Lieben!

Weiß Jemand, wie es mit der Ausfallzeit aussieht? Zahlt die gegnerische Versicherung nur für die Tage, an denen das Motorrad repariert wird oder bereits nach dem Unfall?

Liebe Grüße

Verfasst: 08.06.2004 14:11
von Schakal
Sie muss ab dem Zeitpunkt zahlen, ab dem du nicht mehr fahren kannst, d.h. ab dem Zeitpunkt des Unfalls.

Verfasst: 08.06.2004 15:18
von Tinchen
Die wollen auch wissen ob auf dich z.b. ein Auto zugelassen ist, dann bekommst du nämlich nichts. Und sonst wenn du ADAC mitglied bist können die dir das auch sagen und genau wie viel pro Tag

Gruß Tinchen

Verfasst: 08.06.2004 15:24
von svbomber
Tinchen hat geschrieben:Die wollen auch wissen ob auf dich z.b. ein Auto zugelassen ist, dann bekommst du nämlich nichts.
WUS? Und was ist, wenn z.B. bei Ehepartnern beide berufstätig sind und das Motorrad als Beförderungsmittel zur Arbeitsstätte dient?
Auf einen zugelassen können doch weiss ich wie viele Fahrzeuge sein, heisst ja nicht, dass man auch Zugriff darauf hat.

Verfasst: 08.06.2004 15:35
von sv-bandit
svbomber hat geschrieben: WAS? Und was ist, wenn z.B. bei Ehepartnern beide berufstätig sind und das Motorrad als Beförderungsmittel zur Arbeitsstätte dient?
Ja, habe ich neulich auch gelesen*, dass bei einen Motorrad erst mal Hobby unterstellt wird, und man nur Nutzungsentgeld bekommt, wenn es die einzige Möglichkeit ist zur Arbeit zu fahren.


* weiß leider die Quelle nicht mehr

Verfasst: 08.06.2004 22:42
von Currywurst
ALSO: Die Ausfallzeit is NUR die reinen Arbeitstage in der Werkstatt (+ eventuelle Ersatzteilebeschaffungszeit). Sprich, wenn das Motorrad 3 Tage repariert wird, bekommst du 3 mal 32€ (32€ waren es bei mir damals - hatte ne Kawa ER5)....
Solltest du einen Totalschaden haben bekommst du an Ausfall nur die Tage, die der Gutachter schätzt, wie lange du brauchst ein vergleichbares Motorrad auf den Gebrauchtmarkt zu beschaffen.
Diese ganzen Regelungen sind nur Richtlinien, bei mir hat der Gutachter 12 Tage für die Neubeschaffung angesetzt. Ich hab bei der Versicherung protestiert, da sie in der ersten Woche sich um nix gekümmert hat und mich hingehalten hat, weil mein Unfallgegner noch nicht den Fragebogen von der Versicherung ausgefüllt hatte. Danach ging es noch ne Weile hin und her. Ich hab den alle Versäumnisse haarklein vorgeheult und hab 29 Tage als angebot bekommen - sprich 29 mal 32 €....
Tip: Versicherung immer anrufen, immer wieder Druck machen (Telefongebühren werden ebenfalls erstattet): was immer zieht: Sagen, das du keine Ahnung hast und nicht von der Versicherung über den Tisch gezogen werden willst und deswegen überlegst, einen Anwalt einzuschalten (muss die Versicherung auch zahlen).... die haben kein Bock auf die Anwaltskosten (is ja klar, der kostet so einiges) und geben dir dann lieber etwas mehr KOHLE!!!!
Wenn du noch irgenwelche Fragen hast, frag einfach - ich hab mich über einen Monat mit der Versicherung rumgeschlagen und bin ein gebranntes Kind - aber deswegen auch SV-Fahrer :lol: :lol: :lol: - die Kohle für die SV hab ich fast komplett von der Versicherung und von dem Verkauf der Schrotten ER....

Gruß Curry 8)

Verfasst: 08.06.2004 22:48
von Currywurst
sv-bandit hat geschrieben:
svbomber hat geschrieben: WAS? Und was ist, wenn z.B. bei Ehepartnern beide berufstätig sind und das Motorrad als Beförderungsmittel zur Arbeitsstätte dient?
Ja, habe ich neulich auch gelesen*, dass bei einen Motorrad erst mal Hobby unterstellt wird, und man nur Nutzungsentgeld bekommt, wenn es die einzige Möglichkeit ist zur Arbeit zu fahren.


* weiß leider die Quelle nicht mehr
Achso: die Masche wollten die auch bei mir abziehen, die haben so hinten rum gefragt - was ich so mit dem Motorrad mache - hab zum Glück früh genug geschaltet und hab gesagt, das ich damit jeden Morgen zur Schule fahren muss,... das sind 30 KM das gehn nicht anders...
Wenn sie nach Auto fragen: Frau/Mann fährt damit zur Arbeit.....
Die Versicherung kann die Angaben nicht wirklich nachprüfen....

Gruß Curry 8)

Verfasst: 09.06.2004 19:31
von puschelbiene
hallo sv-melli, 8O
also in der regel zahlt die gg versicherung selbstverständlich, so lange es ein unverschuldeter unfall war.
der satz beträgt die ausfallzeit der reparatur oder bei totalschaden eines wiederbeschaffungs kfz(max.14 tage mietwagen),das heißt so lange du ein kfz benötigst.
allerdings solltest du mind. 30kilometer pro tag fahren, wenn du dir ein mietwagen nehmen solltest,andernfalls kann die versicherung dir die kosten des mietwagens zum teil in rechnung stellen,mit der begründung, das taxi oder öffentliche verkehrsmittel viel günstiger sind und daher kein wirklicher gebrauch des leihwagens besteht, da die autovermieter einen sehr hohen mietpreis gerade im unfallersatzbereich haben.

schöne grüße
puschelbiene :)

Verfasst: 09.06.2004 22:36
von Currywurst
puschelbiene hat geschrieben:hallo sv-melli, 8O
also in der regel zahlt die gg versicherung selbstverständlich, so lange es ein unverschuldeter unfall war.
der satz beträgt die ausfallzeit der reparatur oder bei totalschaden eines wiederbeschaffungs kfz(max.14 tage mietwagen),das heißt so lange du ein kfz benötigst.
allerdings solltest du mind. 30kilometer pro tag fahren, wenn du dir ein mietwagen nehmen solltest,andernfalls kann die versicherung dir die kosten des mietwagens zum teil in rechnung stellen,mit der begründung, das taxi oder öffentliche verkehrsmittel viel günstiger sind und daher kein wirklicher gebrauch des leihwagens besteht, da die autovermieter einen sehr hohen mietpreis gerade im unfallersatzbereich haben.

schöne grüße
puschelbiene :)
Mietwagen? Ich dachte, es geht hier ums Mopped?!? :lol: :lol: :lol:

Gruß Curry

Verfasst: 10.06.2004 8:59
von puschelbiene
hallo curry, 8) 8) 8)
natürlich geht es ums mopped. oder glaubst du wirklich das du im sommer ein mopped für 2 wochen von deinem händler bekommst???
ich glaube nicht!! 8O
daher der beitrag mit dem KFZ-ausleih.
die haupsache ist doch, das man einen fahrbaren untersatz hat,solange das moppi in der werkstatt ist bzw. ein neufahrzeug wiederbaschaffen wird, oder???

gruß an alle sv treiber
pb :) moped

Verfasst: 10.06.2004 16:43
von Currywurst
@bienchen: hast recht 8)

SV-Melli - schreib mal, wie es so bisher läuft!
...würd mich mal interessieren....

Gruß Curry 8)

Verfasst: 13.06.2004 14:33
von sv_melli
Danke, für Eure Beiträge.
Also ich habe mir ja nach meinem Unfall einen Anwalt genommen, der auch ziemlich schnell und gut arbeitet. (Dachte ich!)
Meine Maschine steht mittlerweile seit über 2 Wochen in der Werkstatt (da waren Feiertage dazwischen und das Gutachten mußte erstellt werden!). Nun heißt es, ich bekomme Nutzungsausfall nur für die Tage, an denen repariert wird. Da es bei mir leider/oder Gott sei dank nur 1 Tag sein wird, bekomme ich wohl nur ca. 34 Euro.
Das kann doch nicht wahr sein! Ich mußte ja schließlich an den Arbeitstagen jeweils 33 Km fahren! (Den PKW habe ich von meiner Mutter bekommen).
Was sagt ihr dazu?

Verfasst: 14.06.2004 13:59
von sv_melli
Hi,

da ich mir nun das Geld für die Reparatur auszahlen lasse, entfällt der Nutzungsanspruch! Toll!!!

Nur als Info für alle!

Verfasst: 14.06.2004 22:27
von Currywurst
Ergo: Wenn kaputt machen lassen, dann RICHTIG :wink: - also Totalschaden.

Gruß Curry