Seite 1 von 1

SV650 - Kauf -> Zubehör gleich mitbestellen?

Verfasst: 27.06.2004 11:57
von Thr
Hallo SVler,

Ich stehe vermutlich vor dem Kauf einer SV 650 N. Die SV650S fuhr ich gestern Probe und konnte mich mit der Sitzposition nicht ganz anfreunden.
Zum Vergleich wird die N-Version Probe gefahren. Da dies mein erstes großes Motorrad ist, steht auch die Beschaffung von neuem Zubehör/Material an. (Meine RD-80 zählt wohl nicht ganz, hatte aber mit 16 jede Menge Spaß damit. -> nach Klasse B -> ein halbes Jahrzehnt Motorradpause ;( ) Da ich nun nicht zur Schrauberfraktion zähle und für Reparaturen vornehmlich eine Werkstatt beauftragen möchte, ist kein Schraubmaterial in meinem Besitz. Was/Wieviel müsste ich einplanen für die Beschaffung?
(Zündkerzen/Sicherungen wechseln & Co traue ich mir zu, aber größere Arbeiten könnte ich wohl kaum ausführen.)

Folgende Dinge stehen auf meiner Einkaufsliste (sicher!)
- Sturz(Schutz?)bügel
- Windschild für SV650N (Der Wind nervte mich bei fast jedem Naked!)
- Tankrucksack

-evtl. CrashPads -> seitdem ich hier einen Beitrag über eine Beschädigung einer SV durch CrashPads gelesen habe, wäre ein Verzicht
wohl eher angebracht.
- Träger für Topcase & Co (früher oder später)
- Montageständer oder Hauptständer

Für mich stellt sich sowieso die Frage, wie man bei einem Moped mit Seitenständer überhaupt Wartungs-/Pflege/Reinigungsarbeit durchführen kann?

Wenn ich etwas vergessen habe, so freue ich mich über jede Ergänzung.(Sinnvolles Zubehör!) -> Welche Reinigungs- und Pflegemittel?
(auf der Einstiegsseite steht schon so manches...)

Ist es sinnvoll, das Zubehör über Suzuki zu kaufen? Und falls ja, inwiefern sollte man hier handeln? Wird der Anbau ab Werk durchgeführt oder über den Händler? Und was dürfte der Anbau kosten? Was ist mit Gewährleistung und Garantie, falls das Zubehör über die großen Drei bezogen und selbst angebaut wird? Erlischt nach dem Anbau die Gewährleistung/Garantie?

Der Händler verlangt für die SV650N 5900 € *neu* -> Barpreis.
Jedoch ist diese ungedrosselt und da müsste noch ein neues Steuergerät (?) her. Oder wäre diese Maschine dann ab Werk gedrosselt?

Vielen Dank

Gruß,




P.S: Kleidung & Co ist schon vorhanden ;)

Re: SV650 - Kauf -> Zubehör gleich mitbestellen?

Verfasst: 27.06.2004 12:30
von Gutso
[Edit]

Verfasst: 27.06.2004 12:46
von Thr
@ Gutso

Vielen Dank für deine Antwort. Die Suche verwende ich schon fleißig und habe schon einige hunderte Beiträge durchgelesen.

>Kosten der mechanischen Drosselung: ca. 100,-€
>Kosten der Drosselung durch neues Steuergerät: ca. 600,-€
>Falls die SV schon durch ein Steuergerät gedrosselt ist wird die >entdrosslung auch ca. 600,-€ kosten.

Das habe ich hier auch schon mehrmals gelesen. Bei meiner Probefahrt wurde aber das Steuergerät (kleines schwarzes Kästchen?) ausgewechselt und bei meiner Nachfrage nach der Art der Drosselung und wieviel es kosten würde, wurde erwidert. "Nicht die Welt ...". Bei der nächsten Probefahrt werde ich auf eine Klärung bestehen. Ansonsten suche ich einen anderen Händler auf.

(Zwar kann ich dem Händler im Wissen im Kraftfahrzeugbereich nicht das Wasser reichen, dafür er nicht in meinem Spezialbereich. -> Meine Kunden lege ich auch nicht absichtlich rein... und wer das bei mir tut -> Ende der Geschäftsbeziehung.)

Da ich eine Devise habe, ich kaufe dort, wo ich auch die Gelegenheit dazu hatte das gewünschte Gut zu testen.

Nochmals Danke für deine Antwort

Gruß,

Verfasst: 27.06.2004 16:44
von Thr
Hallo Svler,

Vielleicht eine "dumme" Frage. Wie wird das Fahrzeug zugelassen? Wird dies (wie beim PKW-Kauf) über den Händler durchgeführt? Oder muß ich selbst mit dem Brief das Amt besuchen? Da das Fahrzeug auf mich zugelassen, die Versicherung aber nicht über mich laufen wird. Mein Wohnort wird auch nicht mit dem Fahrzeugstandort übereinstimmen. (Geht das überhaupt? Fahrzeugstandort <> Wohnort des Eigentümers? )

Danke

Grüße,

Verfasst: 27.06.2004 18:17
von Gutso
[Edit]

Verfasst: 27.06.2004 18:33
von Berlina
@Gutso:

Das ist so leider nicht ganz richtig.

Der Versicherungsnehmer muss nicht bei jeder Versicherung zwingend der Halter sein.
Es gibt Versicherungen denen das gar nichts ausmacht, andere wiederum nehmen dafür einen prozentualen Aufschlag und andere lehnen es von vornherein ab.

Aber Pauschal zu sagen, es MUSS der Halter auch gleichzeitig der Versicherungsnehmer sein, stimmt so nicht.

Grüsse

Verfasst: 27.06.2004 18:41
von Thr
@Gutso

Danke

Das muß ich mal mit der zuständigen Versicherung besprechen. Ziemlich blöd wenn man seit einiger Zeit nur Firmen-PKWs nutzt. Es verwirrt nur, daß HUK auf ihre Seite angibt, daß man das Fahrzeug auf eine andere Person zulassen kann? (oder habe ich etwas mißverstanden?)

Irgendwie wird sich da schon eine (günstige) Lösung finden lassen. ;)

Ansonsten würde mich noch über die Beantwortung nachfolgender Fragen freuen:

>Wird dies (wie beim PKW-Kauf) über den Händler durchgeführt? Oder >muß ich selbst mit dem Brief das Amt besuchen?

=> Ich sehe gerade das diese Frage auch beantwortet wurde.

Damit wäre alle wichtigen Fragen beantwortet. :)

Vielen Dank an alle & Grüße

Verfasst: 27.06.2004 18:53
von Gutso
[Edit]

Verfasst: 27.06.2004 19:07
von Thr
Gutso hat geschrieben: Mir wollte die HUK das damals nicht zugestehen, da ich Fahranfänger war und das Risiko zu groß währe. Bei Personen die schon lange den Führersein haben, meinten sie währe das kein Problem gewesen. Doch wie ich lese ist Thr ein Fahranfänger, oder?
FYI: Das stimmt. Jedenfalls habe ich vor Wochen bei meiner Versicherung anklingen lassen, wieviel eine MO-KfZ-Versicherung kosten würde(kurze Anfrage). Dabei kam vom Vertreter doch die Randbemerkung, ob er die Versicherung nicht auf eine näherstehende Person laufen lassen könnte, damit hätte ich doch eine deutliche Ersparnis. Es wird sich schon eine Lösung finden.

Verfasst: 27.06.2004 20:26
von ReneG8
Bei mir isses so, dass das Fahrzeug auf mich zugelassen ist, die versicherung aber unter 60% bei meinen Grosseltern läuft, soweit alles kein problem. Auch der Vertreter hat da keinen Aufstand drum gemacht

Verfasst: 28.06.2004 7:23
von Berlina
@Gutso:

Dem wollte ich Dir auch nicht widersprechen! Das es in Deinem Fall und ausgrechnet bei der HUK so kein kann oder so gewesen ist.
Ich wollte lediglich die Grundaussage, dass das niemand macht revidieren. ;)