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Überholverbot: sind Quads mehrspurige Fahrzeuge...

Verfasst: 20.07.2004 14:27
von cetus2002
... im Sinne des Zeichens 276 ?

Komme darauf, weil ich gestern hinter einem Quad fuhr (Tempo 70 + Überholverbot), das weit unter der zulässigen Vmax dahinzuckelte (hatte kleines Kennzeichen wenn ich richtig gesehen habe).

Nach kurzem Zögern bin ich dran vorbei, war ja massig Platz zur durchgezogenen Linie.

War das zulässig ?

Verfasst: 20.07.2004 14:42
von -razzle-
gute frage...

genauso wie die frage warum bei nem überholverbotsschild das rechte auto für mehrspurige fahrzeuge steht und das linke für fahrzeuge aller art.

sons gäbe es ja für moppeds kein übverholverbot...

Verfasst: 20.07.2004 15:00
von Urgestein
theoretisch schon, hat ja 2 spuren in denen reifen laufen. praktisch wohl auch ;) glaube kaum, das es da evtl schon ne sonderregelung geben sollte :roll:

aber mal ehrlich, überholvervbot hin oder her, wenn die straße geil, das fahrzeug davor sau lam und die sichtverhältnisse es zulassen, dann.......... :twisted: ich meine an vielen stellen ist überholverbot wo man mit dem bike 5mal dran vorbei kommt. für ne dose halte ich die schildchen aber fast immer für berechtigt...

Verfasst: 20.07.2004 15:13
von the_carnival
Was bitteschön ist die STVO...kann mich da mal einer Aufklären ^^ :lol:

Also manche Regeln/vorschriften darin sind wirklich für die Katz...wie eben diese mit dem Mehrspurig einspurig trallala überholen.

Also zum Thema dürftest du den nicht überholen da er wie schon gesagt 2 Spuren im Schnee zieht! :wink:

Verfasst: 20.07.2004 15:42
von Markus SVS
Also in der STVO zum Zeichen 276 heisst es ja
Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.
Wenn du selbst ein Motorrad mit Beiwagen nich überholen darfst, kannst du mal sicher davon ausgehen das ein Quad da als mehrspuriges Kraftfahrzeug mit dazu zählt.

Übrigens was ich gerade noch gefunden habe was auch interessant ist für uns Biker:
Es ist unzulässig, in einem so angezeigten Überholverbot neben einem anderen Fahrzeug an einer Rot zeigenden LZA* anzuhalten, bei Grün schneller als dieses loszufahren und es hinter sich zu lassen (OLG Düsseldorf VRS 70, 41).
Hat zwar vermutlich noch nie einer von uns gemacht
:roll: aber mal für den Fall der Fälle gut zu wissen.

*LZA auf gut Deutsch = AMPEL

Verfasst: 20.07.2004 16:02
von Jan Zoellner
> kannst du mal sicher davon ausgehen das ein Quad da als mehrspuriges
> Kraftfahrzeug mit dazu zählt

Vielleicht spielt auch noch mit rein, daß diese Dinger oftmals (immer?) als Zugmaschinen gelten. Was wäre dann bei einem Zusatzschild "Traktoren dürfen überholt werden"?

Ciao
Jan

Verfasst: 20.07.2004 16:06
von -razzle-
Jan Zoellner hat geschrieben:> kannst du mal sicher davon ausgehen das ein Quad da als mehrspuriges
> Kraftfahrzeug mit dazu zählt

Vielleicht spielt auch noch mit rein, daß diese Dinger oftmals (immer?) als Zugmaschinen gelten. Was wäre dann bei einem Zusatzschild "Traktoren dürfen überholt werden"?

Ciao
Jan
Zugmaschine nicht gleich Traktor.

n gibt ja auch Sattelzugmaschinen die Laufen auch als Zugmaschinen obwohl sie eigentlich ein LKW sind. deswegen darf man mit denen auch sonntags fahren (ohne auflieger)

Verfasst: 20.07.2004 16:14
von mattis
Moin,

bei den Teilen ist vieles noch recht grau.
Jan Zoellner hat geschrieben:Vielleicht spielt auch noch mit rein, daß diese Dinger oftmals (immer?) als Zugmaschinen gelten.
ATV = meistens/immer Zugmaschine

Quad = meistens(immer PKW

Hoffe mich nicht getäuscht zu haben.

Genauso verwirrend sind die eingetragenen Geschwindigkeiten und die Helmpflicht bei den Teilen :-(


Gruß
Matthias

Verfasst: 20.07.2004 16:19
von Markus SVS
mebner hat geschrieben:Genauso verwirrend sind die eingetragenen Geschwindigkeiten und die Helmpflicht bei den Teilen :-(
Helmpflicht ja, wenn Gurt vorhanden und benutzt nein es sein denn es ist was anderes eingetragen. Müsste mich jetzt arg täuschen wenn es anders wäre.

Verfasst: 20.07.2004 16:21
von SunnyFrani
In Österreich dürftest Du sicherlich nicht überholen. :lol:

Verfasst: 20.07.2004 16:24
von Markus SVS
SunnyFrani hat geschrieben:In Österreich dürftest Du sicherlich nicht überholen. :lol:
Kommt drauf an wieviel Geld du mit hast :roll:

Verfasst: 20.07.2004 16:27
von SunnyFrani
Muttu 36 EUR dabei haben.

EDIT: Ach so, jetzt blick ich's. :lol: *plonk*

Also: Muttu mehr als 36 EUR dabei haben!

Verfasst: 20.07.2004 16:51
von Sniper
@Jan Zoellner

Das Zusatzschild "Traktoren dürfen überholt werden" hat eigentlich nix mit Zugmaschinen oder Traktoren zu tun.

Es dürfen alle Kraftfahrzeuge bis 25km/h überholt werden.
Wenn du also einen Traktor überholst der kein 25km/h Schild am Heck hat hast du schon gegen die StVO verstoßen.



Gruß Sniper

Verfasst: 20.07.2004 17:27
von Markus SVS
Sniper hat geschrieben:@Jan Zoellner

Das Zusatzschild "Traktoren dürfen überholt werden" hat eigentlich nix mit Zugmaschinen oder Traktoren zu tun.

Es dürfen alle Kraftfahrzeuge bis 25km/h überholt werden.
Wenn du also einen Traktor überholst der kein 25km/h Schild am Heck hat hast du schon gegen die StVO verstoßen.



Gruß Sniper
So ist es :?

Bild

Zeichen 1049-11 - Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden.

Doofe Frage woran erkennt man bei einem Roller ob der 25 oder 50km/h fahren kann?

Verfasst: 20.07.2004 17:31
von Tobi_SV
roller und andere einspurige fahrzeuge dürfen überholt werden wenn die linie dabei nicht überfahren wird und der abstand groß genug ist.