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Zulassung meiner SV

Verfasst: 11.08.2004 22:22
von Daniel86
Ich fahr morgen meine n 2000er SV 650 Probe und werde mir diese Wohl auch kaufen :D . nun zu meiner Frage: Die Maschine wird erst nächsten Freitag vom TÜV abgenommen (wegen eintragung auf 34 PS). Kann Ich Sie denn trotzdem schon beim Straßenverkehrsamt zulassen, auch wenn sie noch nicht gedrosselt eingetragen ist??

Verfasst: 11.08.2004 22:49
von Markus SVS
Kannst du, wäre aber sehr Schwachsinnig weil du sie nur auf 72PS zulassen könntest und sie dann wieder auf 34PS umschreiben lassen müsstest.

Also die praktische Antwort lautet dann wohl nein.

Verfasst: 11.08.2004 23:08
von Daniel86
Ich lasse die Maschine doch nicht auf ne bestimme PS-Zahl zu, sonst müsste ich ja nach jeden Leistungssteigernden Tuning meine Maschine neu zulassen. Im Schein würde Sie ja auf 34 PS eingetragen sein, und das ist es doch meiner meinung nach das was zählt.

Verfasst: 11.08.2004 23:28
von Markus SVS
Wenn du sie beim Strassenverkehrsamt zulässt bekommst du ein Nummernschild und einen Fahrzeugschein. Da im Brief 72 PS drin stehen bekommst du auch einen Schein wo 72 PS drin steht. Wenn du sie dann am Freitag drosselst musst du wieder zur Zulassungsstelle und die Leistungsänderung in den Brief eintragen lassen (oder es trägt der TÜV gleich ein) und du musst die wieder einen neuen Fahrzeugschein ausstellen lassen.

Wenn ich mich richtig erinnere brauchst du bei der anderen Leistung auch eine neue Doppelkarte von der Versicherung.

Macht also nicht wirklich Sinn, dann lieber bis Freitag warten. Kostet ja schliesslich alles einen Haufen Geld.

EDIT:
Daniel86 hat geschrieben:Ich lasse die Maschine doch nicht auf ne bestimme PS-Zahl zu, sonst müsste ich ja nach jeden Leistungssteigernden Tuning meine Maschine neu zulassen. Im Schein würde Sie ja auf 34 PS eingetragen sein, und das ist es doch meiner meinung nach das was zählt.
Neu Zulassen nicht, aber da brauchst du auf alle Fälle jedesmal einen neuen Schein.

Verfasst: 11.08.2004 23:42
von Daniel86
SCheiße ist dann nur das Freitag die ´Leute vom Amt um 12:30 Uhr feierabend machen. Das mit der Doppelkarte ist klar, die bekomm ich sofort für 34 PS ausgestellt. Und so wie ich das verstanden habe würde der Mann vom TÜV die änderung in den Schein eintragen. Muss diese Änderung denn umbedingt auch in den Brief eingtragen werden. Bei einer Kontrolle durch die Rennleitung hat man ja eh nur den Schein dabei.

Verfasst: 11.08.2004 23:45
von The Butler
Aber da du noch kein Schein hast....geht des doch wohl nur in den Breif eingetragen?!...Is ja wohl auhc ne versicherungssache. Muss auf jeden in den brief eingetragen werden... Hab noch nen Fahrzeugschein hier rumliegend über mit 72PS...braucht den wer :wink: ?

Verfasst: 12.08.2004 13:39
von Daniel86
Die ganze Sache hat sich schon geklärt. Ich bekomm die gesamten Papiere schon morgen, inkl. der 34 PS eintragung. Und ab Dienstag bin ich dann auch stolzer bestzer einer SV.

Verfasst: 13.08.2004 12:35
von Murray
Die vermutlich keinen Versicherungsschutz hat, weil sie mehr Leistung hat, als eingetragen :) Oder hab ich da jetzt was falsch begriffen? Ich verstehe auch die Frage nicht so ganz: Bis sie 34PS hat, ist doch eh nix mit fahren oder hast Du nen offenen Schein und fährst bloß zum Spaß später mit 34PS? Welcher Freitag war jetzt eigentlich gemeint...

Verfasst: 13.08.2004 19:49
von firefighter
Versicherungsschutz bestünde im Prinzip schon. Wenn Du mit der Maschine nen Schaden verursachen würdest, müsste die Versicherung auf jeden Fall erst mal haften (als Ansprechpartner für den Geschädigten zur Verfügung stehen), ganz gleich ob die Eintragung im Brief/Schein mit der tatsächlichen Leistung korrespondiert oder nicht und egal ob Du sie fahren hättest dürfen oder nicht, sofern der Kfz-Haftpflichtversicherungs-Vertrag bereits abgeschlossen war oder die Versicherung durch die Ausstellung der sog. Doppelkarte die vorläufige Deckung zugesagt hat. Es ist erstmal das Risiko der Versicherungsgesell- schaft, das sie für dieses Fahrzeug übernommen hat. Sinn ist, dass der Geschädigte, im schlimmsten Fall der Querschnitts- gelähmte, einen solventen Anspruchsgegner hat.
Du würdest jedenfalls auch keine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflversG) begehen. (Aber nach dem Straßenverkehrsgesetz: Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil Du halt nur bis 34 PS fahren darfst)

ABER: Du begehst eine Vertragsverletzung. Die Versicherung ist "leistungsfrei", will heißen, sie holt sich das Geld von Dir zurück (zivilrechtliche Forderungen sind sehr lange vollstreckbar).
Ferner kann sie den Vertrag kündigen. Außerdem ist mit Sicherheit in den Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe vereinbart.

Also erst fahren, wenn die Leistung passt. Sonst könnte es unangenehm werden. Logisch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber herausfordern muss man es nicht.

In diesem Sinne

viel Spass mit Deiner Neuen

(alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen aber ohne Gewähr)

Verfasst: 13.08.2004 23:44
von Murray
Das stimmt natürlich vollkommen so. Man fährt aber sozusagen ohne Versicherungsschutz, weil man ja die Versicherung letztlich primär abschließt, damit sie einen selber vor allzu großen Schadensersatzansprüchen bewahrt. Und das tut sie eben nicht. Man selber ist ohne Versicherungsschutz - der Unfallgegner zum Glück nicht.

Verfasst: 19.08.2004 16:39
von Markus SVS
firefighter hat geschrieben:ABER: Du begehst eine Vertragsverletzung. Die Versicherung ist "leistungsfrei", will heißen, sie holt sich das Geld von Dir zurück (zivilrechtliche Forderungen sind sehr lange vollstreckbar).
Ferner kann sie den Vertrag kündigen. Außerdem ist mit Sicherheit in den Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe vereinbart.

Also erst fahren, wenn die Leistung passt. Sonst könnte es unangenehm werden. Logisch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber herausfordern muss man es nicht.

In diesem Sinne

viel Spass mit Deiner Neuen

(alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen aber ohne Gewähr)
Alle Angaben wie aus dem Lehrbuch. Aber ich will das noch mal verdeutlichen. Die Versicherung holt sich das Geld zurück und zwar knallhart. Hatte so einen Fall mal bei einem Kollegen der unter erheblichem Alkoholeinfluss einen Unfall hatte. Zum Glück "nur" ein Sachschaden von 30000DM. Da er aber nicht soviel Geld hatte kam es soweit das er sogar sein Haus verloren hat 8O

Wie gesagt, das waren "nur" 30000 DM. Ich denke jedem ist klar das ein Sachschaden auch 50000 EUR und mehr sein kann. Im schlimmsten Fall noch einen Personenschaden mit dazu und schon ist das ganze im 6-stelligen Bereich und in die Situation kann man schneller kommen als man denkt. Da geht dann Haus und Hof drauf. Die einzige Möglichkeit das man da überhaupt noch mal an ein normales Leben denken kann ist eine Privatinsolvenz und das ist alles andere als einfach. Man sollte sich das dann wirklich genau überlegen was man macht.