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Führerschein umschreiben von A "34PS" auf A "
Verfasst: 25.08.2004 21:52
von Alex
Hi, ich hab mich gerade gefragt ob das stimmt, was mir die Führerscheinstelle vor ein paar Jahren gesagt hat:
Dass man, wenn man den Eu-Karten-Führerschein für die 34 PS Motorräder gemacht hat, nach 2 Jahren einfach offen fahren darf, ohne dass man den Führerschein umschreiben lassen muss.
Früher mit den "Lappen" war das meines Wissens anders!
Hat jemand Erfahrung, wie sich das in der Praxis auswirkt - ich meine, wissen Polizisten, Motorradhändler (z.B. bei Probefahrten) von dieser Regelung, oder machen die "Stress"? Und wie siehts aus im Ausland? Ich könnte mir vorstellen, dass es da Probleme geben könnte....?
Verfasst: 25.08.2004 21:59
von SVblue
Da brauchst du nix mehr umschreiben. Ich war mir vor 4 Jahren auch nicht sicher und habe bei der FS-Stelle nachgefragt.
Antwort sinngemäß:
"Sogar die Polizei kann 2 Jahre auf das im Führerschein stehende Datum addieren."
Ausland:
Naja, zumindest in der EU sollten da keine Probleme auftreten.
Bei den alten Fleppen wurden alle FS-Klassen, die man nicht besaß mit einem Loch im Schein entwertet - somit musste man jedesmal einen neuen ausstellen lassen wenn...
Verfasst: 25.08.2004 22:03
von Alex
Gut, ich hab schon gedacht, ich fahr seit 3 Jahren ohne Fahrerlaubnis...
Dieses Wochenende soll es ins Ausland gehen und das mit einer gemieteten Maschine - da hab ich mich halt gefragt, ob diesbezüglich alles klar geht...
Verfasst: 25.08.2004 22:09
von quattro
naja, lieber spät als nie drüber informieren
kann svblue nur zustimmen, hab mir dieselbe frage ende märz gestellt als ich die SV probe fahren wollte, bin bei google fündig geworden...
mein suzi händler wollte dann logischerweise meinen führerschein sehen und dann: "äääääähhhhm..... wie sieht man nochmal dass du offen fahren darfst?"

-> da, guckstu Datum :p -> "ok, passt schon"
Greetz und viel Spaß im Ausland (bzw. Urlaub?),
Christoph
Verfasst: 25.08.2004 22:13
von SV Colonia
hi,
ja wie gesagt, gibt entweder die möglichkeit, dass es nich eingetragen ist, und man halt auf A(be) 2 Jahre drauf addiert oder bei A steht dann schon das datum, ab welchem du offen fahren darfst...

Verfasst: 25.08.2004 22:26
von Alex
oder bei A steht dann schon das datum, ab welchem du offen fahren darfst...
nee, is klar...

Der Trick is gut...!
Verfasst: 25.08.2004 22:37
von Pinky
das datum für a steht wohl drin wenn man die prüfung macht bevor man den schein bekommt (also vor seinem 18en oder so)
wenn man den schein bei der prüfung bekommt stehts nicht drin
Verfasst: 25.08.2004 23:22
von Mopped-Man
Hi!
Mit Kärtchen nix umschreiben.
Die Rennleitung rechnet. Hab nen Kumpel bei "Cobra 11"

, der guggt den ganzen Tag in Führerscheine.
BTW: Bei mir ist es morgen soweit!!!! JAAAAAAA! Sie steht schon entdrosselt beim Schrauber! Morgen hol ich sie ab! Endlich ist ordentlich Wumms drauf!
Gut, bisher ist sie auch fein gelaufen, aber etwas mehr Leistung z.B. beim Überholen hab ich mir schon immer gewünscht!
Ich lass es auch ganz entspannt angehen! Ehrenwort! Und in den vergangenen 2 Jahren hatte ich ja 20.000 km Zeit zum üben.
Gruss vom Moppedman!
Verfasst: 25.08.2004 23:37
von firefighter
Beim "Stufenführerschein" nach altem Recht gab´s ja auch ne neue Fahrerlaubnisklasse: Klasse 1a (alt) = Krafträder bis 27 kw (34PS) [und einem Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg]; Klasse 1 (alt) = Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.
Da, wie oben schon richtig erwähnt, im alten Führerschein alle nicht erworbenen Fahrerlaubnisklassen gelocht waren, musste man nach den 2 Jahren einen neuen FS beantragen, da sich auch die Fahrerlaubnisklasse, die man hatte, änderte (1a>1) und somit ein Loch weniger wurde.
Nach neuem Fahrerlaubnisrecht ist aber alles in der FS-Klasse A zusammengefasst. Diese berechtigt aber bis zu zwei Jahren nach dem Fahrerlaubnisklassenerwerb nur zum Fahren von Krädern mit Leistungsbeschränkung der alten Klasse 1a. Nach Ablauf der 2 Jahren fällt die Leistungsbeschränkung ohne weiteres Zutun weg. (Wenn man zum Zeitpunkt des Fahrerlaubniserwerbs bereits 25 ist, hat man keine Leistungsbeschränkung und sofort einen "offenen" Klasse A-Führerschein).
Welches Datum ist nun maßgeblich?
Auf der Führerscheinvorderseite steht unter Ziffer 4a ein Datum. Dieses ist aber lediglich das Antragsdatum und somit vollkommen irrelevant.
Auf der Rückseite ist in der Spalte 10 das Datum des Erwerbs der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse eingetragen. Steht dort ein Sternchen, so ist links unter Ziffer 14. (10.) handschriftlich ein Datum eingetragen. Das müsste dann das Datum sein, an dem ihr den Führerschein ausgehändigt bekommen und somit die Fahrerlaubnis erworben habt (in den meisten Fällen jedenfalls).
Solltet ihr nun nachträglich noch z.B. den Lkw-Führerschein (Klasse C bzw. CE) machen, dann müsste beim neuen FS, den ihr dann mal bekommt, das handschriftliche Datum vom Motorradführerschein in der Spalte 10 bei der Klasse A eingetragen sein und bei der neuen Klasse C steht dann wieder ein Sternchen und verweist auf die Ziffer 14.
Ausland: Da bin ich selbst etwas überfragt. Der ADAC ist da eine prima Anlaufadresse. Der Stufenführerschein in unserer Form dürfte aber typisch deutsch sein. Von daher bin ich mir nicht mal sicher, ob die Ausländer die Regelung mit der Leistungsbeschränkung überhaupt kennen, mangels einer Entsprechung in deren nationalen gesetzlichen Grundlagen.
Grundsätzlich erkennen eigentlich fast alle Staaten ausländische Fahrerlaubnisse genau in dem Umfang an, in dem sie im jeweiligen Heimatland auch gelten würden (vorbehaltlich evtl. notwendiger Übersetzungen oder dgl.). Für den konkreten Einzelfall ist jedoch ein Automobilclub mal der richtige Ansprechpartner.
Ich hoff ich hab nun nicht noch die letzten Klarheiten beseitigt!
P.S. @SVColonia: Ab wann man offen fahren darf, steht eigentlich nirgends im Schein. Nur das Datum des FE-Erwerbs und dann muss man rechnen: War derjenige zu dem Zeitpunkt schon 25, wenn ja dann ist alles egal, wenn nein, dann müssen halt 2 Jahre draufgerechnet werden.
@Pinky: Das Datum wird auch dann, wenn Du den Schein machst, bevor Du 18 bist meist nicht drin stehen. WEIL: In der Regel beantragst Du den Schein frühzeitig bei der Führerscheinstelle und die lassen ihn dann in der Bundesdruckerei drucken. Zu diesem Zeitpunkt ist aber noch nicht bekannt, wann Du die Fahrerlaubnis tatsächlich erwerben wirst. Klar, frühestens an Deinem 18. Geburtstag. Bist Du aber ein rechter Pechvogel, der mehrmals durch die praktische Prüfung rasselt, so verschiebt sich das und dann wäre ein falsches Datum im FS. Deshalb wird in so einem Fall in der Regel nur ein Sternchen in der Spalte 10 zu finden sein, welches auf die Ziffer 14 verweist. Dort steht dann wann Dir der Schein ausgehändigt wurde.
mfg
[edit]
Es wird zwar hier im Forum niemand betreffen, aber die jetzige Regelung mit dem Stufenführerschein gibts entsprechend auch beim "125-Schein" (jetzige Klasse A1, früher 1b) und da zwar sowol nach altem als auch nach neuem FS-Recht. Mit 16 darfst du zwar fahren, die Maschine muss aber geschwindigkeitsbeschränkt auf 80 km/h sein. Ab 18 fällt die Geschwindigkeitsbeschränkung weg ohne dass irgendwas umgeschrieben werden muss.
Verfasst: 26.08.2004 0:57
von Currywurst
Alex hat geschrieben:Gut, ich hab schon gedacht, ich fahr seit 3 Jahren ohne Fahrerlaubnis...
Dieses Wochenende soll es ins Ausland gehen und das mit einer gemieteten Maschine - da hab ich mich halt gefragt, ob diesbezüglich alles klar geht...
Ausland? Wo hin denn? .... Sollte es Mallorca oder so was ähnliches sein: vergiss es!
Pass bloß auf, das dir da keine Scheiße vermietet wird, ich bin ml selber an ein schwarzes Schaf geraten, die ersten 10 km noch alles klar, dann fällt mir auf, das die Kumplung mit einmal immer schwerer geht (am Abend hatte ich nach 300km Fingeraua, wie als wenn ich noch nie gefahren wäre). Als ich in einen Regenschauer gekommen bin, is die Blinkanlage schrott gegangen und Abends is mir dann auch noch das Fahrlicht ausgefallen!!!
Fazit für mich:
NIE WIEDER MOPPED LEIHEN!!!
So,...nun zum eigentlichen Thema:
Mir hat der nette Onkel von der Führerscheinstelle gesagt, das man den Lappen für 26€ und ein paar Zerqueschte umschreiben muss.
Hab ich allerdings nicht gemacht, wenn ich mal von der Rennleitung gestoppt werde, werde ich das mal mit denen diskutieren. Das schlimmste kann dann nur ne Anzeige wegen Beamtenbeleidigung und ein paar Punkte in Flensburg wegen Fahren ohne gültigen Führerschein sein, oder?
Gruß Curry
Verfasst: 26.08.2004 6:23
von firefighter
Wenn Du schon nen neuen Führerschein im Scheckkartenformat hast, muss da nix umgeschrieben werden. Hast Du nen alten rosanen dann muss er umgeschrieben werden.
Solltest Du tatsächlich ohne Fahrerlaubnis unterwegs sein und von der Rennleitung angehalten werden, wird erst mal ein Strafverfahren eingeleitet und die Sache geht auch zur Staatsanwaltschaft.
In deren Ermessen liegt es dann ggf. zu sagen: Nun ja, er hätte ja nur die Formalismen einhalten müssen und dann hätte er ja dürfen.. und dann das Verfahren einzustellen oder eben eine Anklage zu erheben.
Verfasst: 26.08.2004 12:18
von Markus SVS
firefighter hat geschrieben:Solltest Du tatsächlich ohne Fahrerlaubnis unterwegs sein und von der Rennleitung angehalten werden, wird erst mal ein Strafverfahren eingeleitet und die Sache geht auch zur Staatsanwaltschaft.
In deren Ermessen liegt es dann ggf. zu sagen: Nun ja, er hätte ja nur die Formalismen einhalten müssen und dann hätte er ja dürfen.. und dann das Verfahren einzustellen oder eben eine Anklage zu erheben.
Bist du dir da ganz sicher? Ich würde mal sagen das gibt eine kleine Ordnungswidrigkeit, also ein paar Euro hinblättern und eine Aufforderung den Führerschein schleunigst umschreiben zu lassen.
Wenn du mit einem Wilbersfederbein rumfährst das du noch nicht eingetragen hast erlischt ja auch nicht gleich die BE. Wenn du ohne Eintragung erwischt wirst zahlst ein paar Euro und musst innerhalb der nächsten X Tage zum TÜV.
Verfasst: 26.08.2004 12:29
von demon
Markus SVS hat geschrieben:Bist du dir da ganz sicher? Ich würde mal sagen das gibt eine kleine Ordnungswidrigkeit, also ein paar Euro hinblättern und eine Aufforderung den Führerschein schleunigst umschreiben zu lassen.
Wenn du mit einem Wilbersfederbein rumfährst das du noch nicht eingetragen hast erlischt ja auch nicht gleich die BE. Wenn du ohne Eintragung erwischt wirst zahlst ein paar Euro und musst innerhalb der nächsten X Tage zum TÜV.
das trifft aber nur zu wenn du einen grünen mit sehr guter laune erwischst! wenn ers dir zeigen will, bekommst du keine mängel liste sondern darfst du deine kiste stehen lassen... sag nur vorrübergehende stilllegung!
un bei fahrn ohne betriebserlaubnis und Führerschein, verstehen die, zumindest hier garkeinen spaß!!
hatte doch selber das problem! guckst
hier
Verfasst: 26.08.2004 12:52
von Markus SVS
demon hat geschrieben:das trifft aber nur zu wenn du einen grünen mit sehr guter laune erwischst! wenn ers dir zeigen will, bekommst du keine mängel liste sondern darfst du deine kiste stehen lassen... sag nur vorrübergehende stilllegung!
NEIN - Wenn du mit etwas rumfährst das Eintragungsfähig ist erlischt nicht deine BE. Das gilt für alles wo es ein TÜV Gutachten für die SV gibt und du dieses auch vor Ort beweisen kannst. Also alles was ich anbaue und das ich mit Gutachten eintragen lassen kann, Einzelabnahmen und alle Eintragungen ohne ein entsprechnedes Gutachten zählen nicht dazu.
Dann bekommst die besagte Mängelliste zahlst, wenn ich mich richtig erinnere, 15 EUR und die Sache ist gut. Diese Aussage habe ich von einem grünen der ein wenig mehr auf der Schulter hatte als so ein 0815 Streifenpolizist.
Alles andere ist Schikane aus Unwissenheit und wenn ich mein Bike zwecks dieser Unwissenheit eines Polizisten irgendwo stehen lassen muss dann redet der nur noch mit meinem Anwalt. Klar man sollte es nicht drauf anlegen aber wenn es wirklich mal passiert muss der sich auch an geltendes Recht halten und kann nicht Schikane machen wie er lustig ist. Auch wenn ich mich wiederhole. Fahren mit Anbauten die Eintragungsfähig sind aber noch nicht eingetragen zählen nicht als Fahrten ohne BE.
Verfasst: 26.08.2004 13:10
von demon
Markus SVS hat geschrieben:
Dann bekommst die besagte Mängelliste zahlst, wenn ich mich richtig erinnere, 15 EUR und die Sache ist gut. Diese Aussage habe ich von einem grünen der ein wenig mehr auf der Schulter hatte als so ein 0815 Streifenpolizist.
OK... man lernt doch gerne dazu... wenn sichs nur um spoiler oder sowas handelt das nur indirekt die fahreigenschafte beeinflusst??
hier gings ja aber auch um das fahren ohne führerschein und das erfüllt doch den straftatsbestand wie
firefighter geschrieben hat...