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neue Laserpistole Polizei NRW

Verfasst: 31.08.2004 10:13
von
Schaut mal in den folgenden Artikel rein:

Laserpistole


Verfasst: 31.08.2004 10:23
von Ivo
Na das ist ja mal ne erfindung für die polizei :arrow: Kinderleichte bedinung :lol: :lol: :lol:

Verfasst: 31.08.2004 12:48
von x
:evil: 5000 öken für´s DING müsse dann wohl schnell, sehr schnell wieder in die KASSEN kommen ; also dann sind die Mobilen-Bürger ja wieder zum " abschuß" freigegeben. :evil:


also in NRW schön schauen ob"Bild grüne gefahrenstellen Bild" da sind!!! Kaputti

Verfasst: 31.08.2004 12:50
von bswoolf
das ding haben die in zwei tagen raus, ist ne gelddruckmaschine, und darum gehts ja wohl hauptsächlich. :(

Verfasst: 31.08.2004 16:31
von Steve Jobs
so Deimann, der das 5000 Euro teuere Gerät nun vermehrt zur Geschwindigkeitsüberwachung an Kindergärten und Schulen sowie auf den so genannten „Rennstrecken“ und in topographisch schwierigem Gebiet einsetzen wird.
"vemehrt". Also haben die bisher hauptsächlich abgezockt, oder?

Gruß, Sascha

Verfasst: 31.08.2004 18:58
von lelebebbel
naja um vorm kindergarten zu messen braucht man nunmal 1000m reichweite, ist doch klar! kindergärten liegen bekanntlich voll in unwegsamen gelände!

und die stellen, wo die strasse zwar bolzgrade ist, aber man mit ner normalen laserpistole nicht hinkommt weil kein fussweg, sondern ne mauer oder leitplanke vorhanden ist, sind ja bekanntlich die allergefährlichsten :p

Bild

Verfasst: 31.08.2004 21:44
von Lazareth
und vor allem wenn se wirklich an schulen/kindergärten lasern würden.... nein, dann wird auffer landstr. wo kaum menschen gefährdet sind gelasert. das is hinrrissig, aber was solls, deswegen hab ich meine "rennstrecken" hier in der umgebung, fahr die einmal ab, und wieder zurück, bis die sich aufgestellt haben, bin ich schon 2 mal dran vorbei gefahren.

Verfasst: 01.09.2004 7:16
von Bombwurzel
Schon mal auf der Landstrasse angehalten worden?

Wenn dir der Grünrock in letzter Sekunde mit seiner bunten Kelle vor die Mopete hoppst, ist das tausendmal gefährlicher als mit harmlosen 20 km/h Geschwindigkeitsüberschuss durch die Ortschaften zu rollen.

Hab das bisher zum Glück nur mit der Dose erlebt.

Nachts so gegen 23:00, war Herbst also stockfinster. War kurz hinter dem Ortsausgang - hatte also zum Glück nur so um die 50-60 Sachen drauf.
Ein paar Infos zu Gegend:
- verträumtes Dorf
- keine Disko weit und breit, auch keine hoch frequentierten Kneipen
- definitiv keine Raserstrecke, weil schlechte Fahrbahn und schwach beleuchtet
Also eigentlich kein Grund, hier arglosen Verkehrsteilnehmern aufzulauern.

Plötzlich springt in einer Kurve (!) ein leuchtender Punkt förmlich aus dem Nichts auf die Fahrbahn. Der Rennkommisar war wirklich toll getarnt und unübersichtlicher konnte die Stelle nicht sein. Das Ar*****ch hat Glück gehabt, dass ich dem nicht über die Füße gefahren bin.
Dann winkt er mich auf einen größeren Feldweg, schiebt seinen Rüssel durch das geöffnete Fenster und meint: "Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte und auch mal aussteigen."
Als ich dann drausen war: "Zeigen Sie mit doch mal Ihren Verbandskasten und das Warndreieck."

8O 8O 8O 8O

Der Volldepp riskiert sein Leben und meine Gesundheit, nur um den Verbandskasten zu sehen???
Wär der nur eine Sekunde später aus dem Wald gesprungen, hätte er den Verbandskasten in Aktion erleben dürfen.



Ähnliches ist einem Freund von mir passiert. Spassiger Weise auf dem Mopped. :twisted: Der musste mit seiner Bulldog nen Bilderbuch reifen Stoppie hinlegen umd noch rechtzeitig zum Stehen zu kommen. Wer die Bulldog kennt, weiss, Stoppies sind nicht gerade die Paradedisziplin der Bulldog.
Die Grünlinge springen dir hier in BBurg sowas von knapp vor's Fahrzeug die gefährden ihr eigenes Leben und das der anderen Verkehrsteilnehmer.
Wenn du sie drauf ansprichst, bekommst du irgend eine Antwort mit den Schlüsselworten "angepasste Geschwindigkeit".

Also, wenn sich einer von euch mal nach "Red Eagle Country" verirrt. Immer schön Schrittgeschwindigkeit fahren. Wer weiss, was hinter dem nächsten Busch lauert. 8) 8)

Verfasst: 01.09.2004 12:45
von heikchen007
Bombwurzel hat geschrieben: Ähnliches ist einem Freund von mir passiert. Spassiger Weise auf dem Mopped. :twisted: Der musste mit seiner Bulldog nen Bilderbuch reifen Stoppie hinlegen umd noch rechtzeitig zum Stehen zu kommen. Wer die Bulldog kennt, weiss, Stoppies sind nicht gerade die Paradedisziplin der Bulldog.
8O Ist ja krass.

Und wenn den Grünling blöderweise doch erwischst, biste dann auch noch Schuld daran, oder was... ?! :evil:

Verfasst: 06.09.2004 23:21
von the_carnival
Bei den jetztigen Laserpistolen war es ja so das die eine Gerade Fläche von 8cm*10cm für ein genaues Ergebnis brauchten....was ja die meisten Motorräder, vorallem Neue bikes, nicht haben! Und daher das Messergebnis nich genau ist!
Wie wollen die dann ein genaues Ergebnis erst auf die Entfernung erhalten.....denn so gerade aus fährt doch nun wirklich keiner....!

Das beste ist immer noch, mit geknicktem Nummernschild rum fahren....und wenn die Kelle kommt, und man weiss das man viel zu Schnell war, einfach Gas geben ;-) *fg*

Achso, wusstet ihr das ihr nur anhalten müsst wenn der Typ der raus zieht Warnweste anhaben muss und mit der Kelle winken muss...ansonsten braucht man nicht halten!

:lol:

Verfasst: 07.09.2004 1:28
von Katja-Fan
the_carnival hat geschrieben:Achso, wusstet ihr das ihr nur anhalten müsst wenn der Typ der raus zieht Warnweste anhaben muss und mit der Kelle winken muss...ansonsten braucht man nicht halten!
:lol:
§36 StVO Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

(1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

(2) An Kreuzungen ordnet an:

Seitliches Ausstrecken eines Armes oder beider Arme quer zur Fahrtrichtung:
"Halt vor der Kreuzung".
Der Querverkehr ist freigegeben.
Hat der Beamte dieses Zeichen gegeben, so gilt es fort, solange er in der gleichen Richtung winkt oder nur seine Grundstellung beibehält. Der freigegebene Verkehr kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

Hochheben eines Armes:
"Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten",
für Verkehrsteilnehmer in der Kreuzung
"Kreuzung räumen".

(3) Diese Zeichen können durch Weisungen ergänzt oder geändert werden.

(4) An anderen Straßenstellen, wie an Einmündungen und an Fußgängerüberwegen, haben die Zeichen entsprechende Bedeutung.

(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.


VwV-StVO zu §36 StVO Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

Zu Absatz 1

I. Dem fließenden Verkehr dürfen nur diejenigen Polizeibeamten, die selbst als solche oder deren Fahrzeuge als Polizeifahrzeuge erkennbar sind, Zeichen und Weisungen geben. Das gilt nicht bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen.


II. Weisungen müssen klar und eindeutig sein. Es empfiehlt sich, sie durch Armbewegungen zu geben. Zum Anhalten kann der Beamte eine Winkerkelle benutzen oder eine rote Leuchte schwenken.

Zu den Absätzen 2 und 4

I. Ist der Verkehr an Kreuzungen und Einmündungen regelungsbedürftig, so sollte er vorzugsweise durch Lichtzeichenanlagen geregelt werden; selbst an besonders schwierigen und überbelasteten Kreuzungen werden Lichtzeichenanlagen im allgemeinen den Anforderungen des Verkehrs gerecht. An solchen Stellen kann es sich empfehlen. Polizeibeamte zur Überwachung des Verkehrs einzusetzen, die dann erforderlichenfalls in den Verkehrsablauf eingreifen.

II. Wenn besondere Verhältnisse es erfordern, kann der Polizeibeamte mit dem einen Arm "Halt" anordnen und mit dem anderen abbiegenden Verkehr freigeben.

III. Bei allen Zeichen sind die Arme so lange in der vorgeschriebenen Haltung zu belassen, bis sich der Verkehr auf die Zeichen eingestellt hat. Die Grundstellung muss jedoch bis zur Abgabe eines neuen Zeichens beibehalten werden.

IV. Die Zeichen müssen klar und bestimmt, aber auch leicht und flüssig gegeben werden.

Zu Absatz 5

I. Verkehrskontrollen sind sowohl solche zur Prüfung der Fahrtüchtigkeit der Führer oder der nach den Verkehrsvorschriften mitzuführenden Papiere als auch solche zur Prüfung des Zustandes, der Ausrüstung und der Beladung der Fahrzeuge.

II. Straßenkontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (§ 12 Abs. 1 und 2 GüKG) sollen in Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Polizei durchgeführt werden

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soviel zu dem Thema

ach ja, bei etwas Pech und enger Auslegung unserer gesetzlichen Möglichkeiten wäre es sogar möglich dir ein paar unserer kleinen Freunde hinterherzuschicken, mit ihren knapp 350m/s dürften sie leichtes Spiel mit dir haben

Verfasst: 07.09.2004 11:31
von Bombwurzel
Katja-Fan hat geschrieben:... ein paar unserer kleinen Freunde hinterherzuschicken, mit ihren knapp 350m/s ...
Achja, wieder diese Sonntagsfahrer, die nix anderes zu tun haben, als vor einem den ganzen Verkehr aufzuhalten.
350m/s - pah!
Das ist 1. Gang mit leicht erhöhtem Standgas. Da zeigt der Tacho ja noch nicht mal was an. Gerade so die richtige Geschwindigkeit um gemütlich an der Ampel loszutuckern, ohne dass die Karre gleich absäuft. 8)

Einfach lächerlich. :lol: