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umstieg auf saion kennzeichen
Verfasst: 02.09.2004 11:08
von tom2411
hi leuz
ich hab mal ne frage wie das nu ist wenn ich auf saison umsteig
muß ich da den tüf (*GG*) neu machen lassen
weil ich eigentlich bald dran wäre und die saisongzeichnung erst nächstes jahr machen will
danke schomal im voraus
mfg tom
Verfasst: 02.09.2004 12:22
von SV-Schulzi
Nee, wieso?
Der TÜV hat doch nix mit der Zulassung zu tun.
Die haben dann da die ganzen Aufkleber und du bekommst schon wieder den richtigen aufs neue Nummernschild draufgepappt.
Verfasst: 02.09.2004 12:22
von silver650
Gehe zu deiner Zulassungsstelle und sage der Dame/dem Herren, dass du ein Saisonkennzeichen ab ... bis .... haben möchtest.
Versicherung melden, wird dann günstiger etc.
Hat mit Tüv nichts zu tun.
Verfasst: 02.09.2004 12:38
von [W2k]Shadow
naja schon, wenn der tüv in der ruhezeit abläuft, fährt man dann ohne tüv zum tüv
aber des ist alles
Verfasst: 02.09.2004 13:33
von silver650
[W2k]Shadow hat geschrieben:naja schon, wenn der tüv in der ruhezeit abläuft, fährt man dann ohne tüv zum tüv
aber des ist alles
ja man fährt ohne tüv zum tüv, was willste sonst machen??
Verfasst: 02.09.2004 13:34
von [W2k]Shadow
des war doch nur ein hinweis,
leute die im juni oder juli zum tüv müssen kenn so ein problem gar nicht
Verfasst: 02.09.2004 14:33
von Pinky
es ist aber zulässig mit abgelaufenem tüv zum tüv zu fahren... nu nirgends anders mehr hin

Verfasst: 02.09.2004 14:35
von silver650
Pinky hat geschrieben:es ist aber zulässig mit abgelaufenem tüv zum tüv zu fahren... nu nirgends anders mehr hin

das denke ich nicht, Pinky!
Sonst könnte ja jeder so rumfahren und bei einer Kontrolle behaupten, er wäre auf dme Weg zum Tüv!
"Stehen außerhalb des Zulassungszeitraums Fahrten zur Werkstatt oder die TÜV-Untersuchung an, sind diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchzuführen. Sogar das Parken mit abgelaufenem Kennzeichen kann teuer werden. Nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer hier dennoch parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden. "
Verfasst: 02.09.2004 14:53
von Pinky
silver650 hat geschrieben:Pinky hat geschrieben:es ist aber zulässig mit abgelaufenem tüv zum tüv zu fahren... nu nirgends anders mehr hin

das denke ich nicht, Pinky!
Sonst könnte ja jeder so rumfahren und bei einer Kontrolle behaupten, er wäre auf dme Weg zum Tüv!
die grünen wollen dann den tüv-bericht nachgezeigt haben... is wirklich so
genau wie fahrten ohne papiere...
ausserdem schreibst du:
Stehen außerhalb des Zulassungszeitraums Fahrten zur Werkstatt oder die TÜV-Untersuchung an, sind diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchzuführen.
also fährst du doch mit abgelaufenem tüv zum tüv

Verfasst: 02.09.2004 16:17
von SV-Schulzi
Ihr redet aneinander vorbei, einer meint den TÜV, der andere die Saison.
Ohne TÜV zum TÜV während der Saison ist kein Problem, aber außerhalb der Saison irgendwo hin und wenns der Parkplatz ist auf den Tod verboten.
Oder?!
Verfasst: 02.09.2004 16:26
von Bombwurzel
Um's mal in Reine zu bringen:
Fällt der TÜV-Termin in die Zeit, in der das Mopped abgemeldet ist, so muss das Motorrad pünktlich zum Saisonanfang zum TÜV.
Auch wenn dann eigentlich der TÜV abgelaufen ist, so darf man diese eine Fahrt (und eventuelle Wiedervorstellungen) auch ohne gültige TÜV-Plakette machen.
So steht es in der StVZO geschrieben und so wird es überall in Deutschland gehandhabt.
Anderes ist es mit stillgelegten/abgemeldeten Maschinen.
Hier brauchst du für die Vorführung wenigstens ein Kurzzeitkennzeichen oder du fährst das Ding auf'm Transporter hin.
Eine sichere und stressfreie Lösung wäre es, den TÜV-Termin an das Ende der Saison zu verlegen.
Hab ich auch gemacht.
Mein Mopped wurde vom Vorbesitzer im Januar zugelassen (Blödmann!). Nun hat der Januar die dämliche Angewohnheit Schnee über die Strassen zu verteilen. Jedes Jahr im Januar sind die einzigen zwei bis drei Wochen im Jahr, die ich nicht mit dem Motorrad durch die Gegend fahre.
Also hab ich kurzerhand den TÜV schon im Dezember gemacht und bin nun jedes Jahr im Dezember dran.
Vielleicht mach ich das nächstes Mal sogar schon im November.
Also ob ich die 25 Euro für den TÜV einen Monat früher oder später bezahle macht keinen wirklichen Unterschied.
Genauso wie es keinen Unterschied macht, ob du vor oder nach der Saison die Plakette bekommst.