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E - Prüfzeichen (was z.b. E1 bedeutet) und alles drumherum!!

Verfasst: 08.08.2002 11:45
von Onkel_Tom
Hi Leute,

das es schwer ist den Thread richtig einzuordnen, wäre er glaubich im Allgemein Teil noch am Besten aufgehoben.

Ich hab mich mal schlau gemacht was eigentlich das E1, E4,... genau bedeutet, da ich früher der annahme war das E1 eingetragen werden muss und z.b. E4 od. E11 dies nicht mehr benötigt.

Das "E" ist ein europaweites (teils international auserhalb Europas) anerkanntes Prüfzeichen.
Die Zahl nach dem "E" bedeutet das Land (Länderschlüssel, siehe Liste weiter unten).

Wenn ich meine SV650 N (2002) hernehme, habe ich auf Blinker und Scheinwerfer die E-Nummer: "E13" stehen das für das Land Luxemburg steht, auf den Rückspiegel aber "E6" = Belgien.
Dies bedeutet das in dem jeweiligen Land z.b. "E6" = Belgien, die Freigabe/Genehmigung für ganz Europa beantragt wurde.

Dies ist ein in vielen Staaten angewendetes Verfahren, das durch ein internationales Übereinkommen (ECE-Homologisierungsübereinkommen, BGBl. 1971/177) über die internationale Anerkennung der im Erzeugerland erteilten Genehmigung sparsam, rasch und wirkungsvoll angeführt wird.

Hier noch ein kleiner Auszug vom TÜV Österreich
Eine EU-Typengenehmigung, ausgestellt vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, kenntlich gemacht durch das Zeichen e12 auf dem Produkt, öffnet den Herstellern von Fahrzeugen sowie Komponenten den gesamten EU-Markt.

Hier noch eine Liste der häufigsten Prüfzahlen die den folgenden Staaten zugeordnet sind:

E1 = Deutschland
E2 = Frankreich
E3 = Italien
E4 = Niederlande
E5 = Schweden
E6 = Belgien
E7 = Ungarn
E8 = Tschechien
E9 = Spanien
E10 = ehemaliges Jugoslawien
E11 = Großbritanien
E12 = Österreich
E13 = Luxemburg
E14 = Schweiz
E15 = DDR
E16 = Norwegen
E17 = Finnland
E18 = Dänemark
E19 = Rumänien
E20 = Polen
E21 = Portugal
E22 = Russische Föderation
E23 = Griechenland
E24 = Irland
E25 = Kroatien
E26 = Slowenien
E27 = Slowakei
E28 = Weißrussland
E29 = Estland
E31 = Bosnien und Herzegowina
E32 = Lettland
E37 = Türkei
E40 = Mazedonien
E42 = Europäische Union
E43 = Japan

Weitere Zeichen auf z.b. Blinker:

50R = geprüft für motorisierte Zweiräder
11 = geprüft als Fahrtrichtungsanzeiger für vorne
12 = geprüft als Fahrtrichtungsanzeiger für hinten
:idea: Hinweis: zumeist steht 11 ca. 5 mm Abstand 12 auf den Blinker, dann können sie vorne und/oder hinten montiert werden :D

Meiner Meinung nach wäre ein eigenes Forum sinnvoll wo z.b. folgende Themen als Threads behandelt werden:

- Typisierungen (was zu beachten ist, Mindestabstand Blinker von einander,...)
- TÜV/Pickerl (auf was strengstens geachtet wird)
- dies und das (was eingetragen werden sollte aber keiner macht/was wer einträgt aber nicht notwendig ist)

eben ein paar Themen auf das man hinweisen kann, wenn es mal um Stahlflex, 180er, Auspuff,... Problematiken geht.

Hoffe mit der oberen Info einbisschen Informativ beigetragen zu haben :D

Liebe Grüsse aus Wien
Tom

>>>>> ARTEN VON GUTACHTEN <<<<<

Verfasst: 16.08.2002 11:03
von Onkel_Tom
Hi Leute,

hab mal wieder was interessantes gefunden, wenn es nicht eh schon erwähnt worden ist.

Arten von Gutachten, veröffentlicht auf der HP:www.fighters-magazin.de/tuningtuev/gutacht.htm

Inhalt des Links:

ABE:

Das wohl bekannteste in dieser Art ist die Allgemeine Betriebs Erlaubnis. Diese ABE kann sowohl für Fahrzeuge als auch für Fahrzeugteile erwirkt werden. Die ABE ist aber nur für Fahrzeuge sinnvoll, die in großen Stückzahlen gefertigt werden. Da ein Fighter außer viel Power jede Menge Individualität besitzt, ist eine ABE für Fahrzeuge hier unsinnig. Die ABE für Fahrzeugteile kann aber für den geplanten Umbau wichtig sein, da nach dem Umbau mit solchen Zubehörteile das Fahrzeug - sollte es in der ABE nicht anders beschrieben sein - nicht vorgeführt werden muß. Diese ABE muß aber dann bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Tipp: Am Fighter schon mal einen kleinen "Bullen-Stall" für die ABE-Sammlung installieren.

Wichtig: In der ABE für Fahrzeugteile ist genau festgehalten, für welches Modell eines Herstellers das Teil genehmigt ist, welche Abmessungen es hat und wie es angebaut sein muß. Wird das Teil an ein in der ABE nicht aufgeführtes Fahrzeug angebaut, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs!




Einzel-Betriebserlaubnis:

Erfolgt der Umbau als "Komplett-Umbau", wie z.B. eine Kombination von Motor; serienfremden Rahmen und Zubehörteilen, so wird dieses Motorrad durch eine Einzel-Betriebserlaubnis oder ein Typ-Gutachten für Fahrzeuge zum Straßenverkehr zugelassen. Dazu ist das entsprechende Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorzuführen, der nach positivem Prüfungsverlauf ein Gutachten nach §21 der StVZO ausstellt. Mit diesem Gutachten kann man bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Stelle einen Fahrzeugbrief beantragen. Anschließend wird durch diese Stelle die Einzel-Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erteilt.



Teilegutachten:

Will man beim Umbau Zubehörteile benutzen, sollte man darauf achten, daß diese ein Teilegutachten (früher Mustergutachten) besitzen. Nach dem Anbau solcher Teile muß das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgestellt werden. Dieser trägt dann nach der Begutachtung die Änderung direkt in den Fahrzeugbrief oder in ein separates Gutachten ein. Genau wie bei der ABE, ist dieses Gutachten dann aber mitzuführen (siehe Stichwort "Bullen-Stall") !!



Materialgutachten:

Nach meinen letzten Informationen werden Materialgutachten nicht mehr akzeptiert. Damit will man den Privatmann abschrecken etwas selber zu bauen. Denn dieser müsste dann für ein selbstgebautes Teil ein Teilegutachten anfertigen lassen und das wird er bestimmt nicht bezahlen wollen.

Tipp: Einige TÜVis akzeptieren diese Gutachten trotzdem noch! Einfach mal probieren



Unbedenklichkeitsbescheinigung:

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kommt zum Einsatz, wenn der Umbau die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnte, z.B. bei der Verwendung anderer Felgen- oder Reifengrößen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung muß dabei schriftlich vom Fahrzeug-Hersteller vorliegen.
Bei manchen Umbauten oder Umrüstungen setzt der Fahrzeug-Hersteller gleichzeitig weitere Änderungen voraus, beispielsweise bei Reifen (wo eventuell eine bestimmte Felgengröße vorausgesetzt wird), Bremsanlagen (nur in Verbindung mit bestimmten Rädern) oder Leistungerserhöhung am Motor (mit entsprechenden Reifen die den Geschwindigkeits-Anforderungen entsprechen).



Abgasgutachten:

Dieses muß man erstellen lassen, damit kontrolliert werden kann, ob das Fahrzeug den aktuellen Bestimmungen entspricht. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein vorhandener Motor in ein neues Fahrwerk (ohne Brief) eingebaut werden soll. Da es sich hierbei um einen Neuaufbau handelt, sind dabei die aktuellen Werte maßgebend und nicht die Werte die bei der "Erstzulassung" des Motors aktuell waren.

noch ein schönes Wochenende

lg
Tom

Genehmigungspflicht oder nicht? AN u. UMBAU von A-Z

Verfasst: 28.01.2010 14:07
von Onkel_Tom
Genehmigungspflicht oder nicht? AN u. UMBAU von A-Z

wie bereits im Forum Umbau und Modifikationen erwähnt, verankere ich hier noch den Link zu den An und Umbauten von A-Z,
auf der HP werden in etwa 50 Punkte von Auspuff über Fussrasten bis hin zu Zusatzinstrumente unter berücksichtigung von TÜV behandelt.

viel spass beim Lesen:

www.fighters-magazin.de/tuningtuev/umbauaz.htm


Ihr solltet euch auch noch den Index dieser Seite ansehen der sehr informativ ist und noch folgende Themen wie unten beschrieben beinhaltet:

www.fighters-magazin.de/tuningtuev/tuningtuev.htm

Auszug Themen:

- Beschlagnahmung der Auspuffanlage - Wann erlaubt ?

- Beschlagnahmung von Motorrädern - Wann erlaubt ?

- Motorrad-Experten beim TÜV

und noch weitere Links zu Umbau und Wartungstipps!

lg
Tom

Re: E - Prüfzeichen (was z.b. E1 bedeutet) und alles drumherum!!

Verfasst: 28.01.2010 15:30
von m4Dze
Die Links im 2. Post lassen sich nicht aufrufen... Dabei interessiert mich das Thema gerade sehr!

Re: E - Prüfzeichen (was z.b. E1 bedeutet) und alles drumherum!!

Verfasst: 28.01.2010 17:33
von schmidlbua
Der Post ist ja auch schon siebeneinhalb jahre alt... wundert dich da noch was?

Gruß. Flo

Re: E - Prüfzeichen (was z.b. E1 bedeutet) und alles drumherum!!

Verfasst: 28.01.2010 17:50
von motus
wundern tut mich nur, warum der letzte alte Eintrag von Onkel_Tom auf "neu" gesetzt und somit das Thema nach oben gepusht wurde???

Re: E - Prüfzeichen (was z.b. E1 bedeutet) und alles drumherum!!

Verfasst: 28.01.2010 17:53
von Geue
"von Onkel Tom 28.01.2010"

Re: E - Prüfzeichen (was z.b. E1 bedeutet) und alles drumherum!!

Verfasst: 28.01.2010 18:04
von motus
der Eintrag muss aber älter sein. Außerdem stand vorhin, als noch niemand geantwortet hatte, beim letzten Eintrag von Onkel_Tom drunter "Von Anonymous auf neu gesetzt..." Also hat irgendjemand den Beitrag gepusht, der die Möglichkeit hatte (Mod?, Hack?)

(Edit: die "Aktive Themen" Seite ist hier immer mein Einstieg, deswegen hab ich das gleich gesehen vorhin.)

Re: E - Prüfzeichen (was z.b. E1 bedeutet) und alles drumherum!!

Verfasst: 28.01.2010 22:33
von m4Dze
Tatsache 2002 verfasst... Dann erübrigt sich meine Frage

Re: E - Prüfzeichen (was z.b. E1 bedeutet) und alles drumherum!!

Verfasst: 29.01.2010 8:56
von Geue
Schade, die Links hätten mich thematisch doch schon interessiert.

Re: E - Prüfzeichen (was z.b. E1 bedeutet) und alles drumherum!!

Verfasst: 29.01.2010 12:51
von Twinkie
Der Artikel ist aus der Fighters...
Sofern ich die habe, kann ich den Art. einscannen.
Sagt mir nur die Nr. der Ausgabe.