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Hinweis für zügige Berliner
Verfasst: 17.09.2004 13:08
von Wörsty
Habe gestern auf der Frankfurter Allee folgendes beobachtet:
Ein Motorradfahrer steht auf der rechten Spur hinter einem Auto, welchem er gezeigt hat, das es anhalten soll.
Der Motorradfahrer steigt ab und geht zum TopCase.
Er öffnet die Box und holt ein Funkgerät raus.
Upps.
Zivi auf einem Mopped
War eine Suzuki.
Ich glaube eine S-Bandit. Konnte ich nicht genau sehen.
Mußte ja auch noch auf den Verkehr achten.
Farbe so ca.
Weinrotmetallic.
Kennzeichen habe ich mir auch nicht gemerkt. Ging alles recht schnell.
Also aufgepaßt bei rostbraunen Banditen mit TopCase

Verfasst: 17.09.2004 16:43
von Konne
Danke für den Tip, da muss ich nämlich imma lang

Verfasst: 18.09.2004 11:32
von spl80
Danke für den Tip!!
Mal was anderes:
Ich bin gestern Abend um 23.45Uhr auf der Märkischen Allee fast schon in Ahrensfelde von ner Zivi-Streife angehalten worden. Ich soll auf ner 50er Strecke 90km/h als Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer Strecke von ca. 600 Metern gehabt haben.
3 Punte 100Euro 1 Monat Fahrverbot
Gemessen wurde vom Auto aus mein passieren zweier Wegpunkte.
Nun stellt sich mir die Frage ob das System nicht völlig vom "Geschick" der Beamten abhängt. denn:
1. waren sie sehr weit hinter mir (ich schaue sehr oft in den Rückspiegel und nachts sieht man da jedes Licht)
2. war es ja dunkel und auf weite Entfernung das passieren der Wegpunkte schwer einzuschätzen
3. bediente wahrscheinlich der Fahrer das System
4. von 3 Beamten kannte nur einer die Funktionsweise des Systems, sie sind aber der einzige anhaltspunkt für Beweise, da es keine Bilder o.Ä. gibt.
Wenn von euch einer Erfahrungen mit so ner Überraschung gemacht hat wäre ich echt verbunden, wenn ihr diese hier posten könntet!!
MfG
Stefan
Verfasst: 18.09.2004 11:46
von Schubser
Den Beitrag verstehe ich nun nicht so ganz ?
Hatte sie nun eine Anlage an Bord oder nicht ?
Wenn es eine Messung von den Beamten selbst war(ablesen der eigenen Geschwindigkeit) stellen sich folgende Fragen...
Warum 600 Meter wenn 400 Meter innerhalb geschlossener Ortschaften reichen und da bei solchen Messungen ja noch 20 % der gefahrenen Geschwindigkeit abgezogen werden, müßtest Du ja ca. 110 statt der erlaubten 50 Km/h gefahren sein
Bis denne
Verfasst: 18.09.2004 11:49
von ReneG8
spl80 hat geschrieben:Danke für den Tip!!
Mal was anderes:
Ich bin gestern Abend um 23.45Uhr auf der Märkischen Allee fast schon in Ahrensfelde von ner Zivi-Streife angehalten worden. Ich soll auf ner 50er Strecke 90km/h als Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer Strecke von ca. 600 Metern gehabt haben.
3 Punte 100Euro 1 Monat Fahrverbot
Gemessen wurde vom Auto aus mein passieren zweier Wegpunkte.
Nun stellt sich mir die Frage ob das System nicht völlig vom "Geschick" der Beamten abhängt. denn:
1. waren sie sehr weit hinter mir (ich schaue sehr oft in den Rückspiegel und nachts sieht man da jedes Licht)
2. war es ja dunkel und auf weite Entfernung das passieren der Wegpunkte schwer einzuschätzen
3. bediente wahrscheinlich der Fahrer das System
4. von 3 Beamten kannte nur einer die Funktionsweise des Systems, sie sind aber der einzige anhaltspunkt für Beweise, da es keine Bilder o.Ä. gibt.
Wenn von euch einer Erfahrungen mit so ner Überraschung gemacht hat wäre ich echt verbunden, wenn ihr diese hier posten könntet!!
MfG
Stefan
Wenn das wirklich so passiert ist, und du ne rechtsschutzversicherung hast, würde ich dagegen vorgehen. Also beamtenwillkür würde ich mich nicht aussetzen wollen.
Verfasst: 18.09.2004 11:57
von jensel
Ab zum Anwalt.
Und schreib mir mal bitte per PN Deine tatsächliche Geschwindigkeit
Ich würde derartig vorgehen, wenn ich entweder wirklich nicht so schnell war oder wenn ich´s unter die Führerscheinsperre drücken kann.
Verfasst: 19.09.2004 14:26
von spl80
suzischubser hat geschrieben:Hatte sie nun eine Anlage an Bord oder nicht ?
Das soll ne anlage gewesen sein, mit der sie eingeben, wann ich den ersten und zweiten checkpoint passiere (Zeitmessung) und wo sie anhand ihrer Geschwindigkeit die entfernung der beiden Punkte berechnen.(Weg)
Toleranz: 7% aber der Beamte meinte er berechne 10%

????
=> Geschwindigkeit = Weg / Zeit
(z.B. 90km/h =rund= 600m / 25sec.)
Die Sache mit dem Anwalt werde ich sicher in Betracht ziehen, da ich unbedingt unter das Fahrverbot kommen möchte. Auch das Geld tut weh!!
(Das wäre meine Sitzbankabdeckung).
Es lassen sich bei solchen Messungen sicher fehler finden.
MfG
Stefan
Verfasst: 19.09.2004 14:37
von Janosch
klingt mir doch sehr nach einer "hobbymessung". dass sowas überhaupt legal ist?? ich hatte letztens mal glück als ich nachts unterwegs war mit dem auto. war zu schnell auf der dosenbahn. ich wurde dann überholt und rausgewunken. da man auf der aufnahme nicht mal das nummernschild genau erkennen konnte musste er mich dann wieder gehen lassen. offensichtlich wussten die beide nicht, dass sie nachts gar nicht messen können/dürfen mit der standard-einrichtung. da müssten sie wohl eine nacht-erweiterung haben....
Verfasst: 19.09.2004 19:46
von spl80
Ich denke mal ich war echt nicht bei 50 km/h.
Aber 110 oder 100 bin ich bei weitem nicht gefahren. Außerdem waren die bestimmt sauer daß ich an denen nach der Ampel vorbeigerauscht bin.

Auf der strecke beim über holen war ich bei über 100 aber als ich weit weg war (man fährt über ne Brücke, sehr steil) bin ich wieder in einer Gleitphase gewesen.
MfG
Stefan
P.S. Wie gibt man eigentlich seine Fahrzeugdaten im Avatar ein

Verfasst: 19.09.2004 21:23
von ReneG8
über die ownerliste auf der hauptseite!
Also wenn du berechtigte zweifel hast wegen dem Vorfall, gegen vorgehn!
Verfasst: 20.09.2004 0:48
von Schubser
Na gut, Messung zwischen zwei Wegpunkten habe ich verstanden
Gibt es denn Videomaterial ? Sonst haben sie ja lediglich ihre eigene gefahrene Geschwindigkeit gemessen. Also ich finde diese Methode schon ziemlich komisch.
Bis denne