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TÜV doch wieder ohne KAT!!!

Verfasst: 22.11.2004 17:33
von ch40s
Hallo!

Halte grade die neue PS in der Hand und habe folgendes gelesen, was mich sehr erfreut.

"Die Unsicherheit hat ein Ende:
Nachrüstschalldämpfer ohne Kat sind auch dann legal, wenn durch den Umbau der Serien-KAT entfällt. Vorraussetzung ist ein EG_Prüfzeichen und die Freigabe für das entsprechende Fahrzeug"
Siehe TÜV_Rundschreiben NR.12/04 H;Zulassung von Fahrzeugen.

Eine Abgasprüfung ist bald vorgesehen aber noch nicht nötig.

In die Fahrzuegpapiere wird dann "Austauschschalldämpfer ohne Kat" beim nächsten Besuch der Zulassungstelle eingetragen.

Wenn dann aber 2006 die Abgasuntersuchung kommt kann es Probleme mit den Werten geben.

gruß Jonas

Verfasst: 22.11.2004 19:57
von Gutso
(am 02.11.04) Sniper hat geschrieben: Austauschschalldämpferanlagen ohne Katalysator an KRAD, die serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet sind, sind zulässig, wenn für die Austauschschalldämpferanlage eine EG-Betriebserlaubnis für das betreffende Krad vorliegt.

In Deutschland und den EU-Mitgliedsstaaten gibt es vermehrt Krad, die serienmäßig mit einer Schalldämpferanlage mit Katalysator ausgerüstet sind. Für diese Fahrzeuge werden inzwischen Austauschschalldämpferanlagen ohne Katalysator mit EG-Betriebserlaubnis angeboten. Dies ist möglich, da im Rahmen der Genehmigung von Austauschschalldämpferanlagen gemäß 97/24/EG Kap.9 keine Abgasprüfung eforderlich ist.

In einem Artikel der Motorrad wird eine Auffassung vertreten, dass in Deutschland bei Verwendung dieser Austauschschalldämpferanlagen die Betriebserlaubnis des Krads gemäß §19(2) Satz 2 Nr.3 StVZO erlöschen würde, da davon auszugehen sei, dass sich das Abgasverhalten durch den fehlenden Katalysator verschlechtere. Dies ist nicht der Fall, da §19(3) Nr.2a StVZO eindeutig festlegt, dass §19(2) Satz Nr.3 nicht gilt, wenn für die Austauschschalldämpferanlagen eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt.

Der BMVBW hat diese Rechtslücke erkannt. Er setzt sich dafür ein, dass zukünftig im Rahmen der Erteilung einer EG-Betriebserlaubnis für eine Austauschschalldämpferanlage gemäß 97/24/EG Kap.9 eine Abgasprüfung erforderlich ist.

Wird im Rahmen einer HU festgestellt, dass eine Originalschalldämpferanlage mit Katalysator durch eine Austauschschalldämpferanlage ohne Katalysator ersetzt wurde, ist dies im HU-Bericht mit dem Hinweis
"Fz.mit Austauschschalldämpfer ohne Kat"
zu dokumentieren. Der Kunde ist darüber zu informieren, dass bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren eine Korrektur der Fahrzeugdaten gemäß § 27 (1) StVZO erforderlich ist und dass es bei einer AU, die ab 2006 auch für Krad vorgesehen ist, zu Problemen bei der Einhaltung der Systemdaten kommen kann.


Wünscht der Kunde eine Eintragung der Schalldämpferanlage, ist Ziffer 5 entsprechend zu korrigieren. Eine Änderung der Abgasschlüsselung unter Ziffer 1 ist nicht möglich.


So, damit hab ich mein Versprechen gehalten und was amtliches Besorgt.
Das was hier steht gilt, und nix anderes.

Quelle nenn ich nicht da es ein "internes" schreiben ist.


Gruß Sniper

Verfasst: 22.11.2004 20:08
von lelebebbel
joa, nix neues. ich vermute mal, fahrer der alten SV können sich 2006 auf einen gigantischen markt an gebrauchten auspuffanlagen freuen ;)

Verfasst: 22.11.2004 21:18
von ch40s
Ups.... :)
Hatte Snipers beitrag schon wieder völlig vergessen und dacht wäre was Neues!
Dabei habe ich den Thread von Sniper sogar selber gelesen :autsch:

naja trotzdem :) moped nix für ungut!

Verfasst: 22.11.2004 22:49
von Sniper
:lol: :lol: :lol:


Gruß Sniper

Verfasst: 23.11.2004 12:43
von Jan Zoellner
> ich vermute mal, fahrer der alten SV können sich 2006 auf einen
> gigantischen markt an gebrauchten auspuffanlagen freuen

Sind die K3-Anlagen denn an der alten SV zulässig? Ansonsten seh ich da keinen gigantischen Markt... :)

Ciao
Jan