Auspuff ohne ABE (Strafe)


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
Thomas


Auspuff ohne ABE (Strafe)

#1

Beitrag von Thomas » 26.08.2002 7:32

Mit welcher Strafe hat man eigentlich zu rechnen, wenn man mit einem
Auspuff ohne ABE erwischt wird ? 100,- EUR u. Stilllegung ?
Und, muss die Vergasereinstellung o.a. geändert werden, bzw. schadet
es sonst dem Motor ?
Danke.

Thomas

Benutzeravatar
Fighterbaby
SV-Rider
Beiträge: 1929
Registriert: 16.04.2002 22:18
Wohnort: BaWü

SVrider:

#2

Beitrag von Fighterbaby » 26.08.2002 10:05

Hallo Thomas!

Also ich hatte nen ABS Auspuff, allerdings hat der Vorbesitzer manipuliert und ich wurde rausgezogen! (das Prallbrlech fehlte, was sie sehr laut werden lies...)
Jedenfalls war der Bulle, dann recht nett ...

Es hätte mich 2 Punkte ne Anzeige und ca. 200 Teuro gekostet wenn ich die Originalanlage nicht montiert hätte...
Er hat es weggeworfen...nachdem ich den Topf abgeliefert habe....*grummel*

Aber lieber Topf weg als Punkte, Anziege, Mietauto um Karre abholen usw. das wär noch viel teurer geworden...so lies er mich nach Hause fahren und gab mir 14 Tage Zeit!!!
Hatte halt Glück, bin aber geheilt...nie wieder so was...wenn dann nur mit ABE (neu und ohne Manipulation!!!)
Denn die ABE war nach der Manipulation erlosche, was dann ner Anlage ohne ABE entspricht...
Seit dem 15. Mai 2007 endlich rauchfrei, yeah

Ich bin für das verantwortlich was ich sage. - Nicht für das was Du verstehst!!!!!

Schupo


#3

Beitrag von Schupo » 27.08.2002 13:17

Und noch einmal: >gähn<

1. erlöschen der Fahrzeug ABE durch Anbau eines nicht zugelassenen Fahrzeugteils. um die 50 Euro + Bearbeitungsgebühr
2. Untersagung der Weiterfahrt, doof wenn man 300km vom originalen Topf entfernt ist.
3. möglicherweise Sicherstellung des Endschalldämpfers mit anschließender gutachterlichen Überprüfung.
4. Ach ja 3 WM Punkte in Flensburg

Schupo

SV Chris


#4

Beitrag von SV Chris » 27.08.2002 13:56

Kriegt man den Topf dann eigentlich irgendwann wieder oder bleibt der für immer in der Aservatenkammer?


... wahrscheinlich kann man dann am nächsten WE den Cop damit durch die Gegend fahren sehen :lol:

Schupo


#5

Beitrag von Schupo » 27.08.2002 18:12

Den Topf bekommst du wieder. Es gibt ein Grundrecht auf Eigentum und die Polizei wird da ganz sicher nicht langfristig einen Eingriff durchführen können.

Aber um das auch noch zu klären. Der Schalldämpfer wird, von mir, nur dann sichergestellt wenn der Betroffene meint er könnte mir ein vom Pferd erzählen. Wer nach Belehrung freiwillig zugibt, dass der Topf illegal ist, kann den auch behalten. Wer es nicht zugibt muss halt per Gutachter erfahren das der Topf illegal ist. Dafür brauche ich aber den Endtopf und desshalb wird der Sichergestellt. Nach der Untersuchung wird der Topf natürlich wieder ausgehändigt.
Wer also weiß das sein Topf illegal ist sollte das dann besser zugeben. Ist billiger. Gutachterkosten sind nämlich Verfahrenskosten und müssen erstattet werden.
Kleiner Hinweis: Ein Gutachten über Endschalldämpfer 350,- Euro !!!
Bei diesem Pokerspiel seid ihr die Verlierer.

Schupo

Kilo Gixxer


#6

Beitrag von Kilo Gixxer » 02.09.2002 0:22

@ Schupo

Das habe ich gelesen und nun meine frage:

ist das Richtig??????

und was ist mit der zumutbarkeit??????

Du sagst: 300 km entfernung schade ist dumm gelaufen.
2. Untersagung der Weiterfahrt, doof wenn man 300km vom originalen Topf entfernt ist.

Hier nun der Text:

Habe hier einen Artikel aus dem VTR-Forum, was fuer uns auch sehr interessant sein koennte
BESCHLAGNAHME VON MOTORRÄDERN - WANN ERLAUBT ?
Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff
in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG.
Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen
Ermächtigungsgrund- lage, also einer Regelung im Gesetz, welche den
Eingriff im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechen-
den Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.
Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen,
wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet
sind.
Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene
Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen
Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder
angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen
Mängelberich nach § 17 StVZO RZ 4 aus- stellen, der in einer angemessenen
Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.
Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:
„Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen
nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei
verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meß-
stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur,
wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ .
Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Motorradfahrer.
Ein Umweg von maximal 6 km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme
sein.
Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 oder
§ 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle
eine Betriebserlaubnis erhalten hat ( man besitzt gültige Fahrzeugpapiere ),
hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen schein-
heiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlag-
nahmt und eingezogen werden.
Wurde das Motorrad bereits eingezogen, empfehlen wir zu prüfen, ob dies
rechtmäßig geschehen ist und die Polizei nach § 1000 BGB ein Zurückbe-
haltungsrecht hat. Ist dies nicht der Fall, haftet die Polizei nach § 02 BGB wegen
unerlaubter Handlung.Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung
von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner
Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.
Zu einer „normalen“ Fahrzeugkontrolle ist die Polizei allerdings jederzeit
berechtigt. Deshalb verhaltet Euch gegenüber Eurem Freund und Helfer
höflich und zuvorkommend. Sollte der Polizeibeamte jedoch unverhältnis-
mäßig überzogene Schritte unternehmen wollen, wie Sicherstellung des
Motorrades, versucht sofort Euren Rechtsanwalt oder uns telefonisch zu
erreichen. Bemüht Euch um ZEUGEN und macht PHOTOS vom Bike -
schreibt die KILOMETERZAHL auf. Jeder ungerechtfertigte Schritt des Polizisten
wird zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde führen.

Gruss Frank

Schupo


#7

Beitrag von Schupo » 02.09.2002 9:00

Vorweg erst mal. Gesetze sind da um ausgelegt zu werden. Das bedeutet, hat man einen Gesetzestext und zwei Anwälte dann hat man mindestens drei Meinungen wie dieser Text auszulegen ist. Im Zweifelsfall entscheidet dann der Richter mit seiner Meinung. Im schlimmsten Fall entscheidet dann in Deutschland das Bundesverfassungsgericht. Das schöne daran ist, was die sagen gilt wie ein, bzw. ist, Gesetz. Alles was in den letzten Jahren so an Entscheidungen ergangen ist, wird in Kommentaren niedergelegt. Dabei gibt es dann herrschende Meinungen, minder Meinungen und andere Meinungen.

Meine hier beschriebenen Maßnahmen wurden schon gerichtlich überprüft und hatten bestand. Daher kann ich mit meiner Auslegung, die die Anwendung der herrschenden Meinung darstellt, so weiter machen. Aber es wird natürlich auch weiterhin immer Leute geben, die diese Anwendung für falsch halten.

Nun denn, auf in’s Getümmel

Der Betrieb eines Kraftfahrzeuges mit einem nicht zugelassenen Endschalldämpfer stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das hatten wir jetzt wirklich oft genug und daher werde ich darauf auch nicht näher eingehen.
Gemäß § 53 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) haben die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und dabei alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Sie haben die selben Rechte wie bei der Verfolgung von Straftaten.
Hierbei gibt es einige Ausnahmen, so muss der Beamte des Polizeidienstes Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft sein. Aber keine Panik – das sind fast alle und die die es nicht sind werdet ihr nicht zu Gesicht bekommen.
In Abs. 2 dieser Vorschrift steht dann drin, dass ich als Hilfsbeamter der StA auch Beschlagnahmen anordnen kann.
Eine Beschlagnahme ist der graviererende Einriff zur Sicherstellung. Damit ist also die Sicherstellung abgedeckt.

Fraglich ist also nur ob die Sicherstellung zur Beweissicherung tatsächlich unaufschiebbar ist. Na klar ist sie das. Denn spätestens wenn der Betroffene zu Hause ist, wird ein richtiger Dämpfer montiert und behauptet, dies sei der gleiche wie bei der Überprüfung. Also werde ich den Topf vor Ort sicherstellen bzw. auch beschlagnahmen.

Nun zu den Grundrechten auf Eigentum.
Den Topf will ich nicht behalten. Das heißt du wirst nicht enteignet sondern lediglich der tatsächliche Besitz wird für eine kurze Zeit unterbrochen. Du bleibst Eigentümer und damit bist du auch kaum in deinen Rechten beschränkt.


Jetzt mal zu den erheblichen technischen Mängeln.
Also wenn ich ein Fahrzeug mit einem offensichtlichen erheblichen Mangel an der Bremse feststelle dann fährt der keinen Meter weiter. Das kann doch auch nur richtig sein. Selbst wenn ich da mit keinem Strafgesetz weiterkomme, dann mache ich als Polizeibeamter das zur Gefahrenabwehr über mein Polizeigesetz. Defekte Bremsen bedeuten Lebensgefahr und damit kann ich nach meinem Polizeigesetz fast alles machen.

Ich würde gerne Wissen wer deinen Beitrag ursprünglich geschrieben hat. Nur mal so ein paar Kleinigkeiten:
Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:
„Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen
nicht entspricht (§ 49 StVZO),so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei
verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meß-
stelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur,
wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt ...“ .
Also ich kenne so ein Fachhandbuch und zwar offiziell. Dieser Text stammt aber nicht aus irgendwelchen Polizeidienstvorschriften sondern ist die Widergabe der Straßenverkehrsordnung. Die ist für jedermann zu haben. Aber Geheimniskrämerei macht divuse Beiträge wichtig.
und darf nicht aus irgendwelchen schein-
heiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlag-
nahmt und eingezogen werden
Natürlich nicht. Scheinheilig würde ich das auch nicht machen. Wenn ich das mache dann habe ich einen konkreten Verdacht. Und was Kräder angeht ist das schon fast eine sichere Bestrafung für den Betroffenen.
Bei wiederholter, maßlos übertriebender Überprüfung
von Fahrer und Fahrzeug kann man nach §1004 BGB zum Schutz seiner
Persönlichkeit auf Beseitigung dieser zunehmenden Störung klagen.
Was um alles in der Welt hat das BGB bei einem konflikt zwischen Staat und Bürger zu suchen. Das BGB regelt das zusammenleben zwischen normalen Menschen. Also ein Anwalt hat diesen Scheiß hoffentlich nicht geschrieben.

So für diesen Beitrag habe ich mir eigentlich einen extra Schlüssel verdient. :wink:
...und das am frühen Morgen

Schupo

PS: Ab 01.10. arbeite ich im Kreis Wesel. Krawalltütenfahrer bitte großräumig umfahren.
Zuletzt geändert von Schupo am 02.09.2002 10:14, insgesamt 1-mal geändert.

sp33dfr3ak


#8

Beitrag von sp33dfr3ak » 02.09.2002 9:33

Ich kauf mir einfach keinen neuen Auspuff, dann hab ich damit :) denk auch nichts zu tun... :wink:

Benutzeravatar
Peter GE
Techpro
Beiträge: 1382
Registriert: 16.04.2002 10:18

SVrider:

#9

Beitrag von Peter GE » 02.09.2002 10:16

Was wäre dieses und auch andere Moped-Foren ohne die
k. Jung´s die immer ihren Auspuff ändern.

Der interessanteste Beitrag in dieser Richtung war für mich
der Beitrag über die Wiederaufbereitung und Veredlung
des haltbaren original Puff´s von B.....(Entschuldigung) u. anderen.

Ich bin nach wie vor für ein separates Puff-Forum, auch eine
eigenständige Hintergrundfarbe und -musik sollte es bekommen,
Passwortgeschützt und mit Altersfreigabe,
zugänglich auch für zukünftige SV-Reiter
und als MÄNNER-Club mit Bonusanimation,
........

Auch bin ich der Meinung, dass dem Krümmer,
das Bauteil, dass die Ausstoß / Abgasrichtung vorgibt,
viel zu wenig Beachtung beigemessen wird.
Beginnend mit dem Flansch (der Puff-Wurzel), der Rohrdicke
(der Stömungsweite) und dem gerichteten Übergang zum
dicken Abschluß-Dämpferteil, sollte dieses Bauteil im Ganzen gesehen
und ausführlichst besprochen werden.

Auch sollte die direkte Zusammengehörigkeit von einerseits
Kopf und Puff - und andererseits, von Brennraum (Kraftquelle) und Leistung
grundlegend besprochen und mit seinen vielen Variationen dargestellt werden.
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten
und trotzdem geschwiegen haben.

Bullshit


#10

Beitrag von Bullshit » 02.09.2002 11:15

Peter Wupp hat geschrieben:Was wäre dieses und auch andere Moped-Foren ohne die
k. Jung´s die immer ihren Auspuff ändern.

Der interessanteste Beitrag in dieser Richtung war für mich
der Beitrag über die Wiederaufbereitung und Veredlung
des haltbaren original Puff´s von B.....(Entschuldigung) u. anderen.

Ich bin nach wie vor für ein separates Puff-Forum, auch eine
eigenständige Hintergrundfarbe und -musik sollte es bekommen,
Passwortgeschützt und mit Altersfreigabe,
zugänglich auch für zukünftige SV-Reiter
und als MÄNNER-Club mit Bonusanimation
...
Was sollen denn diese Andeutungen?
Hat Dir einer von denen, die sich leider keine BOS-ABE-Komplett-Anlage für 1.000 Mark leisten können, etwas getan oder in irgendeiner Art und Weise einem Männlichkeitswahn gefröhnt?

Mein Ziel war es, eine dieser völlig überteuerten ABE-Anlagen für wenig Geld nachzubauen und zu prüfen, ob es einem Laien möglich ist, dies ohne großen Leistungsverlust hinzukriegen. Für eine offene Krawalltüte wäre der ganze Aufwand überhaupt nicht nötig gewesen.

Falls so etwas in diesem Forum nicht erwünscht sein sollte, bitte ich um entsprechende Information; es gibt genügend andere Plattformen, wo man über mehr als das Lackieren von Rahmendreiecken reden kann.

Bullshit

Benutzeravatar
Peter GE
Techpro
Beiträge: 1382
Registriert: 16.04.2002 10:18

SVrider:

#11

Beitrag von Peter GE » 02.09.2002 11:34

Hallo B........ (Entschuldigung),
Du regst Dich völlig umsonst auf, Deinen Beitrag find ich klasse !
Gruß Peter
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten
und trotzdem geschwiegen haben.

Bullshit


#12

Beitrag von Bullshit » 02.09.2002 14:12

Peter Wupp hat geschrieben:Hallo B........ (Entschuldigung),
Du regst Dich völlig umsonst auf, Deinen Beitrag find ich klasse !
Gruß Peter
Sorry Peter,

aber so kritiklos ist Dein Posting m.E. nicht zu verstehen.
Les' es Dir doch einfach noch mal durch, dann kannst Du meine Reaktion darauf sicher nachvollziehen.

Bullshit

Schupo


#13

Beitrag von Schupo » 02.09.2002 14:19

Der Peter meint das nicht böse. Mit seiner Lebenserfahrung, die fast das doppelte von meiner ist, kann er es nur nicht, genauso wie ich, nachvollziehen was einige so ENDGEIL an einem lauten Auspuff finden.

Mich regt es auch immer wieder auf. Immer dieselben Fragen und immer wieder ist da jemand der mal irgendwo was gehört oder gelesen hat was ihm vielleicht die Erlaubnis zu einer solchen Krawalltüte geben könnte.

Fakt ist diese Erlaubnis gibt es nicht und Fakt ist das die OWi 50 Euro plus Bearbeitungsgebühr + 3 Flens kostet. Mal abgesehen von den Verfahrenskosten wenn man, wider besseren Wissens, der Meinung ist im Recht zu sein.

Schupo

Bullshit


#14

Beitrag von Bullshit » 02.09.2002 18:28

@Schupo:

Ich meine es ebenfalls nicht böse.

Nur lasse ich mich ungern durch die Blume als Krawalltütenmasturbant bezeichnen und bin durchaus in der Lage, Zynismus von Lobhudelei zu unterscheiden.

Ich wiederhole mich gern: Der von mir gebastelte Topf ist nicht lauter als ABE-Tüten und bringt keine Mehrleistung, war aber bezahlbar und gibt den markanten Schlag eines 90°-V2 wieder.

Nichtsdestotrotz ist er illegal und somit ein klarer Aspirant für die ursprüngliche Fragestellung, jedoch kein Freibrief zum Paragraphenreiten und Korinthenkacken.

Benutzeravatar
Peter GE
Techpro
Beiträge: 1382
Registriert: 16.04.2002 10:18

SVrider:

#15

Beitrag von Peter GE » 02.09.2002 19:45

Hallo ihr beiden,
Danke für die Blumen.
B.... (Entschuldigung), Du bist aber jetzt für mich anstrengend.
Nur der eine Abschnitt mit Deinem Nick hat sich auf Dich bezogen ! !
Und der war / ist positiv gemeint.

Lass andere doch auch mal denken, Du nimmst ihnen ja alles weg.
(Im letzten Beitrag)
Und ich sehe das auch nicht so negativ, wie Du das formuliertst.
Da ist ein gutes Stück Realität markant wiedergegeben.
Eigentlich sehr positive Bedürfnisse. Mir ist nur unwohl, wenn ich
über solche Bedürfnisse an der Nase herumgeführt werde.
Bei den Nachkauf-Auspuffen scheint mir das so zu sein.

Ist es eventuell angebracht, eine anonyme Datenerfassung über
mögliche, schon ausprobierte Bestückungen anzulegen ?
Auch mit Spalten für Phonzahl, Fahreranzahl, u.s.w.
Ausserdem, Auspuffanlagen kann man auch abnehmen lassen.
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten
und trotzdem geschwiegen haben.

Antworten