Abzocke "Kurvenschneiden"


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
Blaumann


#16

Beitrag von Blaumann » 27.08.2002 11:29

Hi Leutz,

Hier gehts nicht um eine Kurve, sondern einen leichten Knick in der Geraden der gut übersehbar ist. Wer mir da erzählt das er bremmst um den Knick auszufahren, sollte das lieber dem Märchen-Onkel-Hotte erzählen!! Ein eindeutiges Machtspiel der Ordnungshüter!!

@VoodooSV,
um 17.00 war ich schon auf dem Heimweg, irgendwo bei Schongau.

VoodooSV


#17

Beitrag von VoodooSV » 27.08.2002 12:05

Wie bereits erwähnt (Blaumann) ist es wirklich eine übersichtliche Stelle (ausserdem bin ich da schon oft gefahren), kein Gegenverkehr und die Polis haben von der Kehre (Haarnadelkurve 180Grad den Berg rauf) runtergesehen. Das haben sie wirklich gemacht, weil wie ich kontrolliert wurde heizte unten grad wieder einer, der Poli ist dann zum Abgrund gesprungen hat runtergegafft.

Mein Kollege mit der Enduro sagte dann später selbst, dass er auch drüber gefahren ist, aber ihn haben sie nicht rausgewunken, weil nur 2 Polis da waren und der eine hatte gerade mit einem Auto zu tun. Also Motto: nach organisiertem Zufallsprinzip die Staatskasse füllen.

enrico


#18

Beitrag von enrico » 27.08.2002 13:02

hi Voodoo!!

Warst du auf nem parksplatz unterwegs??!! :lol:
Denn früher mal gabs für Kurzparkzonen blaue Bodenmarkierungen. Aber auf einem Parkplatz Kurven schneiden? Ich weiss nicht so recht. Ansonsten muss ich sagen echt ne sch........!!!

enrico

Schupo


#19

Beitrag von Schupo » 27.08.2002 13:08

ich mein du hast niemand gefährdet...niemand behindert oder sonst was
Also zunächst mal zu diesem schlauen Satz: Ich hab' es schon hundert mal gesagt. behindern und gefährden oder schädigen sind Qualifizierungen die kleine Gesetzesübertretungen sehr viel teurer machen. Ich kann Nachts an einer einsamen Kreuzung auch vorsichtig über rot fahren ohne eine Qualifikation herbeizuführen. Trotzdem ist es verboten über eine rote Ampel zu fahren.

Was die blauen Linien angeht. Soetwas kennt die StVO nicht. Bei uns sind die weiß oder gelb. Was andere europäische Länder so für Fahrbahnmakierungen haben weiß ich nicht. Aber wenn es solche Markierungen gibt dürfen diese natürlich nicht zum Kurvenschneiden überfahren werden.
In einem anderen Thread haben sich einige massiv über die bekloppten Dosenfahrer beschwert die ständig die Kurven schneiden und dabei eureren Fahrstreifen befahren. Ist das etwas anderes? Nur weil es eine Dose ist?
Kommt Jemand von seinem Fahrstreifen ab (auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs) dann zahlt er sein Verwarngeld. Ich hasse es auf meinem Fahrstreifen andere zu sehen die mir entgegenkommen.

Schupo

SV Chris


#20

Beitrag von SV Chris » 27.08.2002 13:54

In einem anderen Thread haben sich einige massiv über die bekloppten Dosenfahrer beschwert die ständig die Kurven schneiden und dabei eureren Fahrstreifen befahren. Ist das etwas anderes? Nur weil es eine Dose ist?
Na klar is das was anderes! Sind ja Dosenfahrer! ... nee, war nen Scherz :wink:

VoodooSV


#21

Beitrag von VoodooSV » 27.08.2002 14:07

Im Prinzip stimme ich Schupo zu dass es unangenehm ist auf seiner Spur jemanden zu haben. (Vor ein paar Wochen meinte ein Racingbiker er müsse bergauf komplett alle Fahrzeuge überholen und ließ sich auch nicht von der Tatsache dass ich ihm entgegenkomme von seiner Idee abhalten und fuhr mit ca. 100km/h ziemlich knapp an mir vorbei. Ich fuhr schon fast auf der Leitplanke...
Und Gestern fuhr mich in der Dose fast eine Frau mit ihrem Kleinbus nieder, sie hat gerade was auf dem Beifahrersitz gesucht und zum Glück ihren Kübel im letzten moment rübergerissen
)
Aber man sollte zumindest bei der Führerscheinausbildung erwähnen, dass es strafbar sein kann. Ich hatte nämlich nicht mal ein schlechtes Gewissen deswegen. :?

shoortzman


#22

Beitrag von shoortzman » 27.08.2002 14:10

VoodooSV hat geschrieben:Aber man sollte zumindest bei der Führerscheinausbildung erwähnen, dass es strafbar sein kann. Ich hatte nämlich nicht mal ein schlechtes Gewissen deswegen. :?
Ich weiss ja nich wo du deinen Führerschein gemacht hast aber mich hat man bei meiner Ausbildung sehr wohl über das Rechtsfahrgebot aufgeklärt :!: Könnte man aber auch von alleine drauf kommen :wink:

MfG
Marcus

VoodooSV


#23

Beitrag von VoodooSV » 27.08.2002 14:21

@Shoortzman:
Vielleicht hab ich ja einen Denkfehler, aber Rechtsfahrgebot und Kurvenschneiden sind m.E. nicht das selbe :!: Vielleicht war es ja nur ein Ausweichmanöver da am rechten Rand akute Gefahr bestand (zb. durch einen herannahenden kanadischen Elch) Zudem das bei diesem Thema auch eine Ausnahmesituation ist.

Schupo


#24

Beitrag von Schupo » 27.08.2002 18:05

Ein Grund dafür, dass man auch einen theoretischen Teil beim Führerschein zu lösen hat ist der, dass man dann sicher gehen kann, das der Betroffene auch lesen kann.
Welche Linien man dann überfahren darf und welche nicht steht im Gesetz. Der verantwortungsvolle und umsichtige Verkehrsteilnehmer informiert sich halt auch ein wenig nach der Grundausbildung.

Schupo

oliverA


#25

Beitrag von oliverA » 27.08.2002 21:09

hallo junx und mädels,

hast du die 21 euro bar bezahlt? wenigstens hat es sich so gelesen.

mir hat ein polizist mal gesagt, daß sie bei deutschen autofahrern (einheimische usw.) nicht bar kassieren dürfen. es kann sich doch jeder an diese kurve stellen, ein kostüm anziehen und von einem blauen streifen reden. ok - jetzt mal quatsch beiseite.

wenn du bar bezahlt hast, würde ich meinen, da ist was foul an der sache.

oder gibts es ausnahmen, bei denen die vepo doch kassieren darf?

unfallfreies biken - oliverA

SV Chris


#26

Beitrag von SV Chris » 28.08.2002 0:29

Also soweit ich weiß, dürfen die bar kassieren ... wenn sie mich mit der Dose angehalten haben (was selten passiert) hatte ich nie genug bares dabei und hab immer nen Schrieb nach Hause bekommen ... bin mal für nen Kurierdienst gefahren, da kam es ab und zu mal vor, das die Cops und ich unterschiedliche Vorstellungen von der zulässigen Geschwindigkeit hatten :roll:

enrico


#27

Beitrag von enrico » 28.08.2002 6:50

@oliverA

VoodooSv is ein Österreicher, wenn ihm die Abzockerei in Ö passiert ist, dann dürfen DIE das, nennt sich dann Organstrafverfügung oder Organmandat!!!

PS: Im Zweifel über die Echtheit der Amtsperson gibts bei österreichischen Polizisten bzw. Gendarmen auch einen Dienstausweis.


enrico

Schupo


#28

Beitrag von Schupo » 28.08.2002 9:09

Ich finde das mit Österreich war eine wichtige Information. Hätte ich :( idiot erstmal den Atlas durchsucht dann hätte ich nicht nach blauen Leitlinien in Deutschland gesucht.
Also für die in Deutschland fahrenden unter uns: blaue Linien kenn ich nicht, gelbe und weiße durchgezogene Linien dürfen nicht überfahren werden.

Und in Deutschland darf die Polizei, egal ob in Uniform mit grün-weißem Auto oder ganz in Zivil von deutschen Bürgern bis zu 35,- Euro bar kassieren. Von Ausländern auch mehr.

Schupo

oliverA


#29

Beitrag von oliverA » 28.08.2002 16:03

hi - ihr sünder,

das mit dem bar kassieren im ausland ist schon klar. ist mir auch schon passiert. ich habe von autofahrern schon gehört die nicht bezahlen wollten oder konnten, dass denen das auto beschlagnahmt bzw. ihnen das angedroht wurde. ich glaube das müßte in italien so sein - weiß aber nicht genau.

wenn ausländer von der deutschen polizei in deutschland zur kasse gebeten werden, zahlen die auch in bar. ich habe in den letzten wochen im fernsehen einen bericht von autobahncops gesehen. die haben auf der strecke köln - aachen einen holländischen biker mit viel zu hoher geschwindigkeit erwischt. bei uns gibt es ab 40€ punkte (=bußgeld). das geht mit ausländern ja nicht. so wie die im fernsehen gesagt haben, kostet denen dann das doppelte der strafe. da der typ viel viel viel zu schnell war, hat ihm das über 500dm gekostet. er mußte noch auf die bank, soweit ich weiß.

__________________________
unfallfreies biken - oliverA

Schupo


#30

Beitrag von Schupo » 28.08.2002 17:41

Das mit dem doppelten stimmt nicht.

Der ausländische Staatsbürger zahlt den Regelsatz plus die Bearbeitungsgebühr. Es sei denn er sagt ich bin extra zu schnell gefahren, dann hätte er ja Vorsatz und der Tatbestandskatalog geht mit seinen Sätzen ersteinmal von Fahrlässigkeit aus.
Drum vorsicht mit den Äußerungen vor Ort. "Ich musste noch schnell einkaufen." Deutet auf Vorsatz hin....

Schupo

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