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Schon wieder eine Anonymverfügung....
Verfasst: 10.02.2005 11:21
von peter_s
Also ich erzähl euch jetzt mal einen Schwank aus meinem Leben:
Habe soeben eine Anonymverfügung der Bezirkshauptmannschaft Schwaz in Tirol erhalten, ich soll Ende Jänner (!) mit dem Kennzeichen WE-89AV (seit Anfang Dezember stillgelegt!) ungerechtfertigt die Nebelscheinwerfer eingeschaltet gehabt haben (bei einem Motorrad?!?!?!). Macht 36 Euronen. So, zwar wird sich das definitiv in Rauch auflösen aber stinksauer bin ich deshalb trotzdem, muss trotz allem einen Brief dorthinschicken und Stellung nehmen. So eine Sauerei, frag mich für was man unter der Saison noch so alles gestraft wird ohne dass man's tatsächlich verbrochen hat...
mfg, Peda
Re: Schon wieder eine Anonymverfügung....
Verfasst: 10.02.2005 11:32
von silver650
peter_s hat geschrieben:Also ich erzähl euch jetzt mal einen Schwank aus meinem Leben:
......
Peter, das ging mir auch mal so!
Ich habe angeblich eine Ein-/Ausfahrt mit meinem PKW (war aber mein Motorradkennzeichen) zu geparkt haben.Es wurden Zeugen Benannt, darunter auch ein Polizist.
Also, ich eine Stellungnahme geschrieben und damit hat sich die Sache erledigt gehabt.
Manchmal überlege ich, was in den Leuten so vorgeht
Ob die einfach nur Kennzeichen aus Teufel komm raus suchen und die Leute auf gut Glück anschreiben um so Geld zu verdienen.
Es gibt ja bestimmt Welche, die das nciht merken und bezahlen.

Verfasst: 10.02.2005 11:39
von Jan Zoellner
Wenn so fette Beweise vorliegen: Dienstaufsichtsbeschwerde. Könnte lustich werden.
Ciao
Jan
Verfasst: 10.02.2005 11:48
von Wörsty
Jan Zoellner hat geschrieben:Wenn so fette Beweise vorliegen: Dienstaufsichtsbeschwerde. Könnte lustich werden.
Also wenn ein Polizist das bezeugt, hat vielleicht
jemand ein - dein - gefälschtes Kennzeichen
Dann sollte man der Sache wirklich nachgehen
Mir ist sowas auch rätselhaft.
Allerdings waren bei mir bis jetzt alle Bescheide echt

Verfasst: 10.02.2005 11:55
von peter_s
Wels, 10.02.2005
Einspruch gegen Anonymverfügung
Kennzahl (A) xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte Sie, die oben genannte Anonymverfügung wegen ungerechtfertigter Nutzung der Nebelscheinwerfer per sofort zu stornieren und zwar aus folgenden Gründen:
- Das Kennzeichen WE-89AV gehört zu einem Motorrad Suzuki GSX-R 750. Dieser Typ von Motorrad HAT KEINE NEBELSCHEINWERFER, zudem ist mir auch kein anderes Motorrad mit solch einer Beleuchtung bekannt… Rückfragen diesbezüglich bitte an:
Suzuki Austria
Automobil Handels-Gesellschaft m.b.H.
Wasserfeldstraße 15
A-5020 Salzburg
- Weiters habe ich das Kennzeichen mit 12. Dezember 2004 über den Winter zurückgelegt, dies kann auch gerne bei der Bezirkshauptmannschaft Wels erfragt werden.
- Welches Motorrad fährt Ende Jänner bei Eis und Schnee in Tirol herum?
Ich bitte um sofortige schriftliche Bestätigung der Stornierung (nicht dass ich dann auch noch eine Anzeige aufgehalst bekomme!) sowie Rückerstattung der Portokosten inkl. Gebühr für das Einschreiben von EUR 2,85 auf folgendes Konto:
[...]
[Bild von der Zulassung]
[Auszug aus dem Typenschein]
Mit freundlichen Grüßen, Peter Schulze
------------------------------------------------------------------
So wird das jetzt abgeschickt, lass mich ja net verarschen 
mfg, Peda
Verfasst: 10.02.2005 12:04
von Fatty
Klasse Antwort ... die gefällt mir ... bin gespannt was dabei rauskommt ...
PS.: lass doch das nächste mal die Nebelscheinwerfer an deiner Gixxer einfach aus wenn Du im Schnee rumfährst ...

Verfasst: 10.02.2005 12:12
von knieschleifa
iss ja echt ein Ding

gute Antwort , würde auch überlegen, ob man wegen dem eventuell falschen Kennzeichen etwas unter nimmt.
Verfasst: 10.02.2005 12:14
von SunnyFrani
Wär das ein Witz ich würd vor Lachen unterm Tisch liegen!
Übrigens eine super Antwort!

Verfasst: 10.02.2005 12:23
von peter_s
Hi!
Ich halte euch auf dem laufenden 
Ah ja, ich glaube übrigens nicht an ein falsches Kennzeichen sondern einfach an einen groben Fehler der Exekutive. Bin vor allem gespannt, ob sie mir den Betrag überweisen, das wär doch mal was: nicht ich zahle sondern die Polizei hihi
mfg, Peda
Verfasst: 10.02.2005 12:39
von Da Säääß
Ändere noch das Datum auf Februar, dann passts.

Verfasst: 10.02.2005 12:41
von peter_s
öha, stimmt

Verfasst: 10.02.2005 13:02
von Jan Zoellner
> Dieser Typ von Motorrad HAT KEINE NEBELSCHEINWERFER
Ab Werk. Du darfst Dir aber gern welche dranbauen.
Ciao
Jan
Verfasst: 10.02.2005 13:06
von peter_s
Hi Jan!
Mag sein, die müsste man aber eintragen lassen und dem ist nicht so. Können das Motorrad bei Unklarheiten ja gerne besichtigen, allerdings ist das Argument, dass Zulassung und Nummerntafel seit Mitte Dezember bei der Behörde zurückgelegt sind, denke ich ausreichend.
mfg, Peda
Verfasst: 10.02.2005 13:34
von Jan Zoellner
> allerdings ist das Argument, dass Zulassung und Nummerntafel seit Mitte
> Dezember bei der Behörde zurückgelegt sind, denke ich ausreichend
Absolut richtig.
Sind Nebelscheinwerfer wirklich eintragungspflichtig? Ich finde da im Netz jetzt nur Bestätigungen meiner vagen Erinnerung, daß das zumindest in .de nicht notwendig ist (sofern die Dinger natürlich bauartgeprüft und zugelassen sind...).
> die müsste man aber eintragen lassen und dem ist nicht so
H0h0h0, Sie haben da also nicht eingetragene Scheinwerfer am Krad (der Schnittlauch hats ja gesehen, also muß es stimmen). Das wird teuer!
Ciao
Jan
Verfasst: 10.02.2005 13:47
von Da Säääß
...ja und das Mopped nicht zugelassen und das "Taferl" gefälscht.
