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von SV-Daniel » 10.02.2005 16:00
Fassen wir mal zusammen:
- leicht getönte Visiere: Kein Problem am Tag
- stark getönt, bzw. verspiegelt: Track use only, d.h. nicht im Bereich der StVO zugelassen!
Allerdings glaube ich nicht, daß der Versicherungsschutz im Falle des Falles ohne weiteres erlischt. Hier muß man m.E. unterscheiden:
Die eigene Haftpflicht dient dazu, Sach- und Personenschäden des Unfallgegners abzudecken. Wenn Deine Haftpflicht für einen von Dir verursachten Unfall einspringen muß, Du ein nicht-stvo-konformes Visier gefahren bist und Deine Versicherung hiervon erfahren hat, könnte sie versuchen, Dich in Regreß zu nehmen.
Eine fremde Haftpflicht, die für einen von ihrem Versicherungsnehmer an Dir verursachten Schaden aufkommen soll, kann Dir die Einrede des Mitverschuldens (§ 254 BGB) entgegenhalten, was Deinen Schadenersatzanspruch schmälern würde.
Soweit Du eine Vollkasko besitzt und sie aufgrund eines Fahrfehlers gerne in Anspruch nehmen möchtest, wird sie Dir bei einem nicht im Geltungsbereich der StVO zugelassenen Visier grobe Fahrlässigkeit vorwerfen (ob zu Recht, sei dahingestellt) und die Regulierung ablehnen.
Schlußendlich: Die Polizei hat mehrere Möglichkeiten, wenn sie Dich erwischen. Je nach Schwere des Verstoßes, der Umstände des Einzelfalles, der Laune des Polizisten und seiner Sachkenntnis (viele wissen nicht, daß verspiegelte Visiere nicht zulässig sind), reichen die Möglichkeiten von "folgenlos" über "Verwarnungsgeld" bis zur sofortigen Beendigung jeder Weiterfahrt (vorstellbar, wenn Du z.B. nachts mit einem stark getönten Visier fährst).
Noch Fragen?