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Dunkles Visier - stimmt's?!

Verfasst: 10.02.2005 12:23
von Morpheus
Tach auch!

Ich wollte mir kürzlich ein neues Visier für meinen Helm zulegen - dachte, nachdem ich jetzt mit optischer Brille fahren muss, wäre ein getöntes Visier doch ganz schick..........
Na jedenfalls hat mir der Typ in dem Motorradladen 'ne Bombe ans Knie gelabert, von wegen Helm mit getöntem Visier würde dazu führen, dass der Vericherungsschutz erlischt?! :( scared

Aolso mal ehrlich, das ist doch Quatsch oder?! :autsch:

Der Typ hat doch Gras geraucht, oder nicht?! Ich hab' jedenfalls noch nie was von irgendwelchen Einschränkungen diesbezüglich gehört - Ihr vielleicht?!


Gruss, der Morpheus

Verfasst: 10.02.2005 12:37
von Herr Hase
Kommt auf das Visier an - bei meinem alten Arai stand auf dem Visier "For Daylight use only" ... bei einem Unfall in der Dämmerung oder in der Nacht wäre es auf erloschenen Versicherungsschutz hinaus gelaufen.

Und mal ehrlich: Man sieht im Dunkeln damit wirklich nix. Deshalb gibt es heutzutage wohl auch kaum noch die "stark getönten" Visiere ...

Verfasst: 10.02.2005 12:41
von knieschleifa
ich hatte diesbezüglich auch mal vor 1-2 Jahren bei meiner Versicherung nach gefragt.
Es wurde mir gesagt, das es momentan noch nicht so ist.
habe mir darauf hin ein getöntes Visier gekauft, (der Verkäufer meinte du willst bestimmt das dunkelste,grins) und bis jetzt auch noch keine probleme damit gehabt. (1x Unfall) aber bei Tageslicht. :roll:

aber bis vor ein paar Jahren haben die Versicherungen auch nix gesagt wenn du im Winter ohne Winterreifen gefahren bist.
Baust du heut einen Unfall, und hast keine Winterreifen drauf, versucht die Versicherung mit diesem Argument nicht zu zahlen.

Verfasst: 10.02.2005 12:47
von Shiver Blitz
hein bloed hat geschrieben:Und mal ehrlich: Man sieht im Dunkeln damit wirklich nix.
Kommt wohl auf den Hersteller an.
Durch das schwarze Visier von Nolan sieht man selbst am Tage fast nix :lol:

Nun hab ich ein schwarzes Visier an meinem Shoei dran und sehe damit auch Nachts alles was wichtig ist 8)

Aber stimmt schon, daß selbst leicht getönte Visiere nur am Tage verwendet werden dürfen....was die Versicherung dazu sagt weiß ich auch nicht :roll:

Verfasst: 10.02.2005 12:49
von bikermichael
Oft gibt es 2 verschiedene Versionen für getönte Visiere. Einmal das normal getönte und einmal das starkt getönte Visier. Mit dem s. getönten Visier das du dich nicht innerhalb des Straßenverkehrs bewegen. Soweit ich weiß gilt das auch für die verspiegelten Visiere, alle nur für Race und Show-Zwecke.
Um das einfach zu prüfen, schaut man auf das Visier, da muss eine E-Nummer stehen oder ähnliches, dann ist es auch für den Straßenverkehr zugelassen.

MFG

Verfasst: 10.02.2005 15:18
von xxxdinixxx
japp stimme den anderen zu.
glaub das ist wirklich so.
aba mal ehrlich...wie kann man im dunkeln eig. die straße
finden mit dunklem visier? ich schaffs net :lol:

Verfasst: 10.02.2005 15:48
von FriC-a-Delle
xxxdinixxx hat geschrieben:
glaub das ist wirklich so.
glauben schön und gut, aber das hilft ja leider nicht wirklich weiter :?

kann jemand vielleicht was Offizielles (von Versicherung o.ä.) posten?!

Fänd das auch mal ganz interessant, in wie weit ich mit nem verspiegelten oder verdunkelten Visier illegal unterwegs bin

Verfasst: 10.02.2005 15:53
von bikermichael
Die E-Nummer ist wichtig, wie gesagt. Versicherung hin oder her, am Tage können sie dir nicht swenn du mit einem gültigen Visier durch die gegend eierst. Wenn du nachts mit nem dunklem Visier sch**** baust, dann ist das nicht so gut :lol:

Also was willst du mehr ?

Das is das gleiche wie mit ABE und E-Nummer am Mopped, auch deine Blinker müssen solch eine Nummer aufweisen :wink:

Verfasst: 10.02.2005 16:00
von SV-Daniel
Fassen wir mal zusammen:

- leicht getönte Visiere: Kein Problem am Tag

- stark getönt, bzw. verspiegelt: Track use only, d.h. nicht im Bereich der StVO zugelassen!

Allerdings glaube ich nicht, daß der Versicherungsschutz im Falle des Falles ohne weiteres erlischt. Hier muß man m.E. unterscheiden:

Die eigene Haftpflicht dient dazu, Sach- und Personenschäden des Unfallgegners abzudecken. Wenn Deine Haftpflicht für einen von Dir verursachten Unfall einspringen muß, Du ein nicht-stvo-konformes Visier gefahren bist und Deine Versicherung hiervon erfahren hat, könnte sie versuchen, Dich in Regreß zu nehmen.

Eine fremde Haftpflicht, die für einen von ihrem Versicherungsnehmer an Dir verursachten Schaden aufkommen soll, kann Dir die Einrede des Mitverschuldens (§ 254 BGB) entgegenhalten, was Deinen Schadenersatzanspruch schmälern würde.

Soweit Du eine Vollkasko besitzt und sie aufgrund eines Fahrfehlers gerne in Anspruch nehmen möchtest, wird sie Dir bei einem nicht im Geltungsbereich der StVO zugelassenen Visier grobe Fahrlässigkeit vorwerfen (ob zu Recht, sei dahingestellt) und die Regulierung ablehnen.

Schlußendlich: Die Polizei hat mehrere Möglichkeiten, wenn sie Dich erwischen. Je nach Schwere des Verstoßes, der Umstände des Einzelfalles, der Laune des Polizisten und seiner Sachkenntnis (viele wissen nicht, daß verspiegelte Visiere nicht zulässig sind), reichen die Möglichkeiten von "folgenlos" über "Verwarnungsgeld" bis zur sofortigen Beendigung jeder Weiterfahrt (vorstellbar, wenn Du z.B. nachts mit einem stark getönten Visier fährst).

Noch Fragen?

Verfasst: 10.02.2005 16:02
von bikermichael
SV-Daniel hat geschrieben:Fassen wir mal zusammen:
...
Meine Rede :lol:

Verfasst: 10.02.2005 16:14
von Jan Zoellner
> Beendigung jeder Weiterfahrt (vorstellbar, wenn Du z.B. nachts mit einem
> stark getönten Visier fährst)

Naja, es ist nicht verboten, *ohne* Visier zu fahren. Spaß würde es sicher keinen machen.

Ciao
Jan

Verfasst: 10.02.2005 16:16
von Pinky
es ist rel. einfach: es gibt eine gesetzlich festgeschriebene zahl wie stark ein visier getönt sein darf

es darf glaube ich nur 25% des tageslichts filtern - danach ist es nicht stvo-konform und somit hasste theoretisch keinen versicherungsschutz mehr

is die zahl mit 25% richtig???

Verfasst: 10.02.2005 16:34
von bikermichael
Jo sowas hab ich auch gehört.

Verfasst: 10.02.2005 17:00
von Duffy
ich würde da jetzt net auf irgend ne %-zahl achten wie viel da abgeblockt wird oder net...
für mich persönlich ist die E-Nummer ausschlaggebend. wenn diese drauf is wurde das Visier geprüft und somit zugelassen, ich geh auch davon aus wenn man nachts unnerwegs is 8) glaub net dass en prüfer so faxen macht wie "Oh ja, das Visier darf nur Tagsüber montiert sein." :wink: ich würd da nämlich net mit nem zweiten visier ständig wechseln wolln :P

So seh ich das zumindest... Man darf mich belehren falls was falsch dran sein sollte :D :D :D

Verfasst: 10.02.2005 17:14
von heikchen007
@ Duffy

Deine Aussagen stimmen, glaube ich, so pauschal nicht:

:arrow: Siehe dieser Fred