Nachrüsttöpfe ohne Kat...
Verfasst: 23.02.2005 19:57
Gibts bestimmt schon thread drüber, aber ich wollts nochmal aufwärmen...
EG-Prüfzeichen und Freigabe für Nachrüstschalldämpfer ohne Kat
TÜV-Segen ohne Kat
(26.11.2004)
(mas) – Die Unsicherheit hat ein Ende: Nachrüstschalldämpfer ohne Kat sind auch dann legal, wenn durch den Umbau der Serien-Kat entfällt. Voraussetzung ist ein EG-Prüfzeichen und die Freigabe für das betreffende Fahrzeug. Darüber informiert ein TÜV-Rundschreiben (Nr. 12/04 H; Zulassung von Fahrzeugen), das allen TÜV-Sachverständigen vorliegt. Eine Abgasprüfung ist bislang nicht nötig, ist für eine künftige EG-Betriebserlaubnis jedoch vorgesehen. Eine Korrektur der Fahrzeugpapiere – „Austauschschalldämpfer ohne Kat“ – ist bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren erforderlich. Bei der für 2006 auch für Motorräder vorgesehenen Abgasuntersuchung kann es ohne Kat jedoch Probleme mit der Einhaltung der verbindlichen Grenzwerte geben.
Quelle: http://www.motorradonline.de/d/139947?_ ... %2BVerkehr
EG-Prüfzeichen und Freigabe für Nachrüstschalldämpfer ohne Kat
TÜV-Segen ohne Kat
(26.11.2004)
(mas) – Die Unsicherheit hat ein Ende: Nachrüstschalldämpfer ohne Kat sind auch dann legal, wenn durch den Umbau der Serien-Kat entfällt. Voraussetzung ist ein EG-Prüfzeichen und die Freigabe für das betreffende Fahrzeug. Darüber informiert ein TÜV-Rundschreiben (Nr. 12/04 H; Zulassung von Fahrzeugen), das allen TÜV-Sachverständigen vorliegt. Eine Abgasprüfung ist bislang nicht nötig, ist für eine künftige EG-Betriebserlaubnis jedoch vorgesehen. Eine Korrektur der Fahrzeugpapiere – „Austauschschalldämpfer ohne Kat“ – ist bei der nächsten Befassung der Zulassungsstelle mit den Papieren erforderlich. Bei der für 2006 auch für Motorräder vorgesehenen Abgasuntersuchung kann es ohne Kat jedoch Probleme mit der Einhaltung der verbindlichen Grenzwerte geben.
Quelle: http://www.motorradonline.de/d/139947?_ ... %2BVerkehr
