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hilfe bei "aufmachen" der stufen-führerscheins

Verfasst: 28.02.2005 20:38
von x
hilfe

@ wer was weiß , texte es bitte :!:

also eine frundien von kaputti möchte gerne wissen ob sie , wenn sie in ein paar tagen, die 2 jahre rum hat für ihren stufen-führerschein sofort mit der offenen karre ihres freundes los darf oder ob sie erst warten muß bis das amt ihr den neuen umgeschriebenen , ausgehändigt hat.
wer weis da was genaues :?:

ps. gabs bestimmt schon das thema , aber kaputti hat es gerade nicht gefunden :oops:

Verfasst: 28.02.2005 20:41
von D101
Wenn deine " frundien", nen Plasik-Lappen hat sollte das kein Problem sein, steht hinten drauf das Datum wann du die Abeschr. Prüfung gemacht hast und unter A steht dann das Datum wann du offen fahren darfst, wenn sich dieses mit dem in ein paar Tagen deckt: HERZLICHEN GLÜHSTRUMPF :lol:



MfG

Verfasst: 28.02.2005 20:44
von lelebebbel
umschreiben ist nicht nötig, sie kann einfach losdampfen.
aus den daten auf dem kärtchen ist ersichtlich, ab wann sie offen fahren darf.

ich hab meinen lappen auch noch nicht umgeschrieben und fahr schon 2 jahre offen...

umschreiben wird nur empfohlen, wenn man irgendwo im ausland unterwegs ist, wo die polizei keine ahnung von stufenführerscheinen hat. dann könnte ein besonders pingeliger unwissender polizist da möglicherweise eventuell vielleicht wenns dumm läuft unter umständen *lufthol* probleme machen.

Verfasst: 28.02.2005 20:46
von x
ja , eben kaputtis freundin hat sone plastik-carte und eben weil da ja das datum draufsteht (stand aber doch auch im "rosa-schweinchen") aber als kaputti seinen "großen" gemacht hat, war da noch eine prüfung notwendig und formalien wie bescheinigung das man x-km gefahren ist. :wink:

Verfasst: 28.02.2005 21:15
von jensel
Im rosa schweinchen war aber auch noch ein xtra eintrag drin, der raus musste

Verfasst: 28.02.2005 21:17
von Silver-SV
Bei mir ist das so:
Ich habe erst einen 125er gehabt, und dann wurde er durch den neuen ersetzt. Jetzt steht aber bei A1 und bei M der 25.10.2002 -also wann ich den gemacht habe- und bei A und B ist ein *) (Sternchen und eine Klammer). Und das Ausstellungsdatum steht ganz links oben mit nem "Filzstift" von hand eingetragen weil ich ihn unbeding haben wollte als ich 18 geworden bin. Geht das bei dem dann auch oder muss ich den umschreiben lassen???

Wie sieht es denn aus wenn ich meine karre auf mache? Muss ich dann sofot zum TÜV oder kann ich warten bis ich eh hin muss? Und kann ich die karre selber aufmachen und dann damit zum TÜV fahren oder geht das auch nicht?

Gruß Benny

Verfasst: 28.02.2005 21:19
von Duffy
also von nem nachweis wie viele km man gefahren ist hab cih noch nix gehört
bei meiner plastik-karte :wink: steht das datum drin ab wann ich offen fahrn darf, mein prüfer hats extra dazu gesagt als er mir den gegebn hat, dass ich keine extra prüfung machen muss. ab dem datum was da drauf steht kanns offen los gehn

Verfasst: 28.02.2005 21:27
von x
jensel hat geschrieben:Im rosa schweinchen war aber auch noch ein xtra eintrag drin, der raus musste
ach ja stimmt da waren diese "sternchen" ausgestanzt und die stempel hinter den klassen 8)

kaputti erinnert sich jetzt wieder schwach :oops:

Verfasst: 28.02.2005 21:30
von x
Duffy hat geschrieben:also von nem nachweis wie viele km man gefahren ist hab cih noch nix gehört
bei meiner plastik-karte :wink: steht das datum drin ab wann ich offen fahrn darf, mein prüfer hats extra dazu gesagt als er mir den gegebn hat, dass ich keine extra prüfung machen muss. ab dem datum was da drauf steht kanns offen los gehn
ja heute ist das mit den km "latex" , aber früher mußte man das mal nach weise , und als kaputti seinen bekommen hat mußte er sogr 5 fahrstunden (?) oder so machen und eine extra prüfung :? 8)

Verfasst: 28.02.2005 21:51
von buttz
lelebebbel hat geschrieben:dann könnte ein besonders pingeliger unwissender polizist da möglicherweise eventuell vielleicht wenns dumm läuft unter umständen *lufthol* probleme machen.
Was könnte die Rennleitung denn im argsten Falle machen? Ich will nämlich mit solch nem Plastikstück demnächst durch 2 EU-Staaten durch.

Verfasst: 28.02.2005 22:00
von lelebebbel
du meinst nicht-eu-staaten?

ich weiss auch nicht was da passieren kann. schätzungsweise musst es du dümmstenfalls irgendwie schaffen, dem polizisten das EU-führerscheindesign nahezubringen..

das problem ist halt, dass bei "motorrad" im führerschein nur ein sternchen ist, das könnte für verwirrung/missverständnisse sorgen. ich mach mir deshalb aber kein kopp und fahre fröhlich weiter durch eu und nicht eu.

Verfasst: 28.02.2005 22:00
von charon82
schlimmster fall?
schlecht gelaunter polizist in italien der dich einbuchtet bis du das saftige bußgeld zahlst oder für dich bezahlt wird ;)

Verfasst: 28.02.2005 22:02
von lelebebbel
ich glaub in italien ist der polizist schon glücklich, wenn man überhaupt irgendeinen führerschein und ein strassenzugelassenes motorrad hat :D

Verfasst: 28.02.2005 22:06
von charon82
ich mein ja auch einen von der sorte:
- mit dem falschen fuß aufgestanden
- kein kaffe bekommen
- kalte dusche
- am vortag von freundin betrogen
- vom chef angeschißen

also der absolute supergau in sachen polizist :twisted:

Verfasst: 28.02.2005 22:06
von buttz
Ösi- und Spaghetti-Land(ich hab nichts gegen Spaghettis und die Bewohner!).