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Wann bin ich verpflichtet mein Kennzeichen zu wechseln?
Verfasst: 23.03.2005 0:36
von maddin
Hi,
also ich studiere & wohne in Köln bin aber ab und zu am WE bei meinen Eltern in Münster. Als ich meine SV gekauft habe, habe ich noch in MS in gewohnt deswegen hat sie ein MS Kennzeichen. Wann bin ich verpflichtet mit Kölner Kennzeichen zu fahren?
Richtet sich das nach der Eintragung beim Einwohnermeldeamt. Hab nämlich den Erstwohnsitz immer noch in MS und Köln nur als 2ten angemeldet.
Verfasst: 23.03.2005 0:44
von Pinky
richtet sich nachm erstwohnsitz - der hat da zu sein wo du dich am häufigsten aufhälst (theoretisch)
wenn du umgemeldet bist hast du 3 jahre zeit dein kfz umzumelden...
du kannst also mit ms rumfahren
Verfasst: 23.03.2005 1:37
von x
Pinky hat geschrieben:richtet sich nachm erstwohnsitz - der hat da zu sein wo du dich am häufigsten aufhälst (theoretisch)
wenn du umgemeldet bist hast du 3 jahre zeit dein kfz umzumelden...
du kannst also mit ms rumfahren
also beim kaputti aufem amt haben sie ihm mal gesagt das er das möpi / oder dose auf erst oder zweit wohn sitz anmelden kann wie er will
und pinki wie kommst du auf drei jahre
dem kaputti sagte man das er eine frist von bis zu 8wochen hat und nicht etwa 3jahre

Verfasst: 23.03.2005 6:38
von solidux
hi
das richtet sich natürlich nach dem Erstwohnsitz. Wenn man
umzieht, hat man eine Frist von 4 oder 8 Wochen. Das weiss ich nicht
genau.
Da du offensichtlich dem Amt plausibel machen konntest, dass Du mehr in MS bist als in Köln. Ist das Kennzeichen MS ok.
Wenn Du ein MS Bike in Köln draußen ohne ausreichend Schlösser
stehen lässt, so zieht das magnetisch das Verlade-gesindel an.
Warum? Weil solche hoffen, dass ein Ortfremder nicht ganz so schnell
reagieren kann, wie ein Ortskundiger.
Verfasst: 23.03.2005 7:20
von jensel
Ich stimme dann eher für 8 wochen, hatte was mit drei Monaten im Kopf

Verfasst: 23.03.2005 9:05
von einsamerreiter
Jedenfalls kann man auch am Zweitwohnsitz anmelden.
Man braucht bei der Zulassungsstelle dann aber eine Meldebescheinigung über den Zweitwohnsitz.
Gruß, Gerhard

Verfasst: 23.03.2005 9:16
von blue light
Da wo das Motorrad am häufigsten ist, dort sollte angemeldet werden. Da ist viel Spielraum drin, wenn du deine Semesterferien in Köln verbringst und im Winter die Familiengarage nutzt, reicht das schon aus, oder?
Verfasst: 23.03.2005 9:54
von bikermichael
Macht euch doch nicht so ein Kopf. Lasst es doch so wie es ist. Da kümmert sich kein Mensch drum, wie und wo du dein Mopped angemeldet hast. Alles nur geldschneiderei von den Ämtern, mehr nicht! Das ist meine Meinung dazu.
MFG
Verfasst: 23.03.2005 14:00
von lelebebbel
hatte erst erstwohnsitz filderstadt (LK ESslingen) und zweitwohnsitz karlsruhe, seit nem halben jahr jetzt umgekehrt. mein motorrad ist die ganze zeit in ESslingen angemeldet und es hat sich noch keiner beschwert. afaik reicht ein zweitwohnsitz auch aus, um das motorrad dort angemeldet zu haben.
Verfasst: 23.03.2005 14:12
von x
einsamerreiter hat geschrieben:Jedenfalls kann man auch am Zweitwohnsitz anmelden.
Man braucht bei der Zulassungsstelle dann aber eine Meldebescheinigung über den Zweitwohnsitz.
Gruß, Gerhard

also als vor ca. 3jahren, als der kaputti auch 2. wohnsitze hatte und sich ein möpi anmelden wollte brauchte er keine extrabescheinigung

, weil (zumindestens da wo er mit 2. wohnsitz wohnte) hatten die das über denn dank compi hatte die dame es sofort aufem schirm( das er da wohnte).
Übrigens hatte er damals extra den 2.w.s. genommen weil er dann nur 2 statt 3 buchstaben beim kreis/stadt kennung hatte
(kl. kenz. >> rulz

/ sprich die überlegung ist ob köln mit nur K es wert ist

)
Verfasst: 23.03.2005 15:53
von einsamerreiter
Ich hätte mein Moped schon gerne am Zweitwohnsitz angemeldet, aber dummerweise wohnt da auch noch meine Mutter. Und immer, wenn ich Post von den Verkehrsbehörden bekommen, dann sagt sie immer "dududu".
Da fahr ich lieber mit drei Buchstaben spazieren (EBE)
Gruß, Gerhard
Verfasst: 23.03.2005 19:39
von firefighter
offtopic
Gott bewahre uns vor Feuer, Eis und Schnee
und Fahrern mit Kennzeichen ... EBE
Esel bleibt Esel
Sry @einsamerreiter, musste sein
ontopic
§ 23 Abs 1 Satz 1 der StVZO sagt dazu:
"Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens [...] hat der Verfügungsberechtigte bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantragen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll."
Unter regelmäßigem Standort ist normalerweise der gewöhnliche Ruheort des Fahrzeugs zu verstehen. Bei Nutzfahrzeugen auch der Ort von dem das Fzg disponiert wird.
Es ist also unerheblich, ob es der Haupt- oder Nebenwohnsitz ist. Kommt auf den Fahrzeugstandort an.
Kann aber in der Praxis eigentlich nicht überprüft werden und du wirst daher keine Schwierigkeiten bekommen, egal auf welchen Wohnsitz sie angemeldet ist.
Bei einem kompletten Wohnsitzwechsel gilt:
§ 27 Abs 1 StVZO:
"Die Angaben im [...] Fahrzeugschein [...] müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Änderungen sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren [...] zu melden. [...]
Abs 1a:
"Abweichend von Absatz 1 Satz 2 müssen nachfolgende Änderungen [...] unverzüglich gemeldet werden:
1. Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter [...]"
Hierunter fällt auch die Adresse. Im weiteren wird noch angeführt, dass der Brief in diesem Fall nicht vorgelegt werde muss und dann kommen noch die Punkte 2. bis 11.
Unter unverzüglich versteht der Gesetzgeber "ohne schuldhafte Verzögerung" also praktisch bei nächstmöglicher Gelegenheit. Ich denke dass die von Jensel genannten drei Monate wohl zu lang sind, bin mir aber nicht sicher.
Hauptwohnung - Nebenwohnung
Zumindest im bayerischen Meldegesetz ist festgelegt, dass die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung ist.
Die Vollzugshinweise führen dazu aus, dass es sich allein nach objektiven Kriterien richten und ein Wahlrecht nicht besteht. Es richtet sich ausschließlich nach den zeitlich überwiegenden Aufenthalt. Der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen ist nur dann maßgebend, wenn sonst nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, welche Wohnung überwiegend benutzt wird.
Bei Verheirateten richtet sich der Hauptwohnsitz nach der vorwiegend benutzten Familienwohnung.
Nachprüfbar ist das aber sehr schwer. Bei großer Entfernung zwischen den Wohnungen wird der ledige Arbeitnehmer aber Probleme haben, der Meldebehörde klar zu machen, dass er sich überwiegend in der weit entfernten Wohnung aufhält.
Der Student hat´s aufgrund der langen Semesterferien leichter.
Die Meldebehörden sind erfahrungsgemäß ganz heiß darauf, dass der Hauptwohnsitz zu ihnen verlegt wird. Nach dem Hauptwohnsitz richten sich nämlich Schlüsselzuweisungen bei der Verteilung des Einkommensteueraufkommens. Und beim Geld hört der Spass auf.
Fazit:
Bei der Meldepflicht können deine Angaben noch eher überprüft werden hinsichtlich Haupt- und Nebenwohnsitz. Bei der Zulassung von Fahrzeugen ist dies de facto unmöglich.
Verfasst: 24.03.2005 1:37
von x
also in dem bogen ,den der kaputti als er mal seinen
2.ten ( nicht gleich zweit) wohnsitz angemeldet hat , ausfüllen muste um fest zulegen wo sein erst wohn sitz ist und wo 2.t wohn sitz ist --war auch nach dem lebens mittelpunkt gefragt sprich man kann den auch woanders haben als an dem ort wo man sich (zeitlich) mehr aufhält , bei kaputti war damals die sache so das er aufgrund von wohneigentum den 1. wohnsitz an dem ort hatte wo er eigentlich zur damaligen zeit nur zum restauriren der wohnung war. ( obwohl auch nemenge zeit "g") und in seiner alten hütte geschlafen und sonst was hat
ps. war beides in NRW ( falls das wichtig ist)