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Zulassen?
Verfasst: 02.04.2005 13:21
von Drewi
Hi,
habe es über die Suchfunktion nicht gefunden:
Habe mir eine gebrauchte SV 650 S als Vorführer aus einem anderen Kreis gekauft.
Wenn ich die nun hier zulasse, muß dann der Bock auch mit zur Zulassungsstelle?
Glaube mich zu erinnern, dass man das früher mal so machen mußte......
Verfasst: 02.04.2005 13:27
von Aldo
nur die Papiere (Origianal-Brief) und das Nummernschild müssen zur Zulassungsstelle.
Verfasst: 02.04.2005 15:17
von [W2k]Shadow
nein auch das fahrzeugm, zwecks überprüfung der rahmennummer
Verfasst: 02.04.2005 15:51
von Darkman72
[W2k]Shadow hat geschrieben:nein auch das fahrzeugm, zwecks überprüfung der rahmennummer
ja sicher und die zulassungsbehörde stellt bestimmt dann noch 20 leute ein um sich alle pkw,traktoren,bike´s ect anzusehen und die rahmennummern zu prüfen. wohne ich in einem anderen land????
ich denk mal das ,das mopped noch nicht bzw nicht mehr zugelassen ist
dann brauchst du fahrzeugbrief,versicherungsnachweis(früher doppelkarte)personalausweis,und geld
viel spaß mit dem mopped bei dem schönen wetter
gruß
D72
Verfasst: 02.04.2005 15:54
von Aldo
nein
Kfz-Zulassung von Neu- und Gebrauchtwagen
Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
bei juristischen Personen
Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
Vereine: Vereinsregisterauszug, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
GbR: Gesellschaftervertrag, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person lt. Vertrag
Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Elternteile
Fahrzeugbrief/Betriebserlaubnis und ggf. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
Quelle:
http://www.kfz-auskunft.de/info/kfz-zulassung.html
es gibt auch private Zulassungsdienste! übergibst du denen dein Auto?
Wozu sollen die den Rahmen begutachten!?
Mein neues Schild, nach Diebstahl des alten, habe ich mit der Dose geholt! durfte ja nicht mal mehr fahren!
Verfasst: 02.04.2005 16:14
von Lord Speckie
Ich hab meins ja auch grad erst zugelassen (im Feb.). Dachte auch , dass die das überprüfen würden und bin bei -4°C mitm Bock da hin. Meins wollten sich auf jeden Fall micht sehen.
MfG Speckie
Verfasst: 02.04.2005 17:44
von Martin650
Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist brauchst du:
* Fahrzeugbrief
* Abmeldebestätigung des Vorbesitzers
* Personalausweiß
* Versicherungsnachweis
du bekommst dann:
* Nummernschild
* Fahrzeugschein
* Deinen Namen im Fahrzeugbrief
und darfst dann:
* Fahren
* Fahren
* Fahren
Verfasst: 02.04.2005 17:56
von firefighter
Das Fzg brauchst normalerweise nicht vorzuführen. Es kann aber im Ausnahmefall verlangt werden - kenne aber keinen, der es schon mal beim Zulassen vorführen musste.
Verfasst: 02.04.2005 21:02
von Drewi
Danke für die Antworten!
Die SV war in einem anderen Kreis zugelassen und ist nun abgemeldet bzw. vorübergehend stillgelegt.
Kann mich erinnern, dass ich vor 20 Jahren meine 80er (Leichtkraftrad) mit zur Zulassungsstelle nehmen mußte und die da die Nummer gecheckt haben....
Eigentlich ja Blödsinn!
Verfasst: 02.04.2005 21:23
von SVDieter
Wozu sollen die den Rahmen begutachten!?
Das war früher tatsächlich so, als ich meine ersten Bikes zugelassen habe( Ende der 70´er), mußte ich damit zum Tüv und dort wurde die Fahrgestellnummer sowie die Motornummer überprüft (Rahmen, bzw. Motor hätten ja geklaut sein können) .
Glücklicherweise wurde das abgeschafft.
Gruß Dieter
Verfasst: 02.04.2005 21:29
von einsamerreiter
Hallo sadmax,
schau doch bei "deiner" Zulassungsstelle mal im Internet vorbei. Da ist in der Regel für alle Eventualitäten das Procedere erklärt.
Gruß, Gerhard
Verfasst: 02.04.2005 21:32
von [W2k]Shadow
ich kanns nur sagen wies bei nem auto war vor 4 wochen
da wollten die bei ummeldung von einem auf den anderen kreis das fahrzeug sehen,
Verfasst: 02.04.2005 21:39
von einsamerreiter
Was manche nicht wissen:
Es gibt diesbezüglich Unterschiede bei den Zulassungsstellen. Ich kenne auch beide Varianten.
Gerhard
Verfasst: 03.04.2005 7:54
von Martin650
[W2k]Shadow hat geschrieben:ich kanns nur sagen wies bei nem auto war vor 4 wochen
da wollten die bei ummeldung von einem auf den anderen kreis das fahrzeug sehen,
Und was bringts der Tippse wenn sie dein Fahrzeug angeschaut hat ?
Wahrscheinlich ist doch eher, daß für Besichtigung noch mal 5,37 Euros berechnet werden können.
Verfasst: 03.04.2005 10:51
von Adrian:op
Geld bringts
als ich mein Moped gekauft hab wollten die auch das Motorrad sehen. Ich also kein Hänger musste also Kurzzeit Kennzeichen holen und dann Moped vorfahren und da hat der wic....ser kurz auf schildchen geschau ja gut gehen sie hoch bla bla bla echt säcke die in Wetzlar könnte mich heute noch aufregen.
Hat also ich glaub 30 euro mehr gekostet (Schild machen lassen und gebühren bla bla)
Der Vater Staat ist ja arm elende dre...säcke blöder mist ver...luchter
