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Freund mit meiner Suzi hingelegt
Verfasst: 03.04.2005 21:27
von Brauner Bär
Heute hats einen Freund mit meiner Knubbel SV in ner Kurve hingelegt. Dabei is er an einem Wohnwagen entlanggeschrammt. Ihm ist komischerweise fast nix passiert (n paar schürfwunden, prellungen usw.), und dass bei ca. 50 km/h wie er sagt. Aber bei meiner SVS siehts net so toll aus: beide Fußrastenanlagen ab/verbogen, verkleidung sieht auch sehr mitgenommen aus und sonst au noch viele teile zerkratzt. Am Motor konnte ich zum Glück keine Beschädigungen feststellen, aber genaueres sehe ich wenn ich sie morgen zur Werkstatt bringe. Was soll ich denen sagen? sollen die das mopped mal durchchecken oder nur die sichtbaren Unfallfolgen reparieren? Bin echt gespannt was des kosten wird (aber mein freund muss es eh zahlen). Den Schaden am Wohnwagen will er ohne Versicherung abwickeln falls er nicht zu hoch is. Falls doch, muss ich das über meine versicherung laufen lassen, oder?
Als das Motorrad auf der Straße lag ist ein bisschen Öl oder sonst eine Flüssigkeit ausgelaufen. Das ist aber normal wenn´s da Motorrad hingelegt hat, oder doch nicht?
Was lern ich aus der ganzen Sache: Ich lasse wohl niemals mehr eine andere Person mit meinem Motorrad fahren...

Verfasst: 03.04.2005 22:00
von x
zur ausgelaufenen flüssigkeit kommt es drauf an was es ist, würde kaputti sagen und natürlich wie sie gefallen/ liegen geblieben ist
ja wenn versicherung , dan ist eigentlich deine vers. am drücker
( es sei den ihr wollt das illegal machen und sagen der schaden sei anders als mit der mopete entstanden, dann ist event. die privathaftpflicht deines freundes dran; von so was rät kaputti aber ab, weil wenn es doch rauskommt habt ihr richtig ärger und anständig findet das kaputti auch ned

)
und kaputti würde ( muß aber ned umbedingt) die werkstatt mal einen blick drüber zuwerfen ( vorallem wenn du oder kein bekannter soviel ahnung davon habt das ihr sicher sagen könnt was alles def. ist ( halt viel erfahrungs sache wo und auf was man noch so schauen sollte

)
Re: Freund mit meiner Suzi hingelegt
Verfasst: 03.04.2005 22:24
von Ruh-Fi
Narrenkönig hat geschrieben:Heute hats einen Freund mit meiner Knubbel SV in ner Kurve hingelegt. Dabei is er an einem Wohnwagen entlanggeschrammt. Ihm ist komischerweise fast nix passiert (n paar schürfwunden, prellungen usw.), und dass bei ca. 50 km/h wie er sagt. Aber bei meiner SVS siehts net so toll aus: beide Fußrastenanlagen ab/verbogen, verkleidung sieht auch sehr mitgenommen aus und sonst au noch viele teile zerkratzt. Am Motor konnte ich zum Glück keine Beschädigungen feststellen, aber genaueres sehe ich wenn ich sie morgen zur Werkstatt bringe. Was soll ich denen sagen? sollen die das mopped mal durchchecken oder nur die sichtbaren Unfallfolgen reparieren? Bin echt gespannt was des kosten wird (aber mein freund muss es eh zahlen). Den Schaden am Wohnwagen will er ohne Versicherung abwickeln falls er nicht zu hoch is. Falls doch, muss ich das über meine versicherung laufen lassen, oder?
Als das Motorrad auf der Straße lag ist ein bisschen Öl oder sonst eine Flüssigkeit ausgelaufen. Das ist aber normal wenn´s da Motorrad hingelegt hat, oder doch nicht?
Was lern ich aus der ganzen Sache: Ich lasse wohl niemals mehr eine andere Person mit meinem Motorrad fahren...

ich denke eher das deine Versicherung dir den Stinkefinger zeigen wird!!!
meines Wissens ( ist bei mir auch so ) haftet der Halter des Fahrzeuges ..
es seih denn, du hast z.B. Angaben gemacht, das Verwandte/Bekannte als Zweitnutzer das Fahrzeug führen dürfen.....
den Schaden wird wohl dein Freund ( wenn er Glück hat seine Versicherung ) zahlen dürfen - oder du selbst..
Verfasst: 03.04.2005 22:32
von SV-Daniel
Rechtlich ist es so:
- Für den Schaden am Wohnwagen kommt Deine KFZ-Haftpflicht auf.
- Für den Schaden an Deiner SV haftet Dir als Eigentümer gegenüber Dein Freund, d.h. entweder seine Privathaftpflicht (falls er eine hat) oder er unmittelbar. Voraussetzung ist aber, daß der Schaden aufgrund einer Fahrlässigkeit entstanden ist, also durch einen Fahrfehler.
Alles klar?
Verfasst: 03.04.2005 22:35
von x
@ fighter
ja wenn er so eine ausschluß klausel hat wird die versicherung wohl erst mal den schaden bezahlen ( am wohnwagen) und es sich soweit der freund kann , von ihm zurück holen / event. wenn der freund nicht zahlen kann sogar vom narrenkönig, hat kaputti mal so in der art im syburger gelesen
ach, wenn er eine vollkasko mit der möglichkeit das mopi verleihen ( nicht gewerblich) zukönnen, dann müsste die auch für seinen schaden auf kommen, hat der kaputti auch in dem artikel mit dem verkehrsrechtsanwalt gelesen.
Verfasst: 03.04.2005 22:57
von Seether
Ich seh schon, lauter Profis am Werk....

Verfasst: 03.04.2005 22:57
von firefighter
SV-Daniel hat geschrieben:...
- Für den Schaden an Deiner SV haftet Dir als Eigentümer gegenüber Dein Freund, d.h. entweder seine Privathaftpflicht (falls er eine hat) ...
Bist Du sicher, dass seine Privathaftpflicht da zahlt? Meines Wissens zahlt die Privathaftpflicht nicht für Schäden, die ich beim Gebrauch eines Kfz verursache. Fremdschaden (hier: am Wohnwagen) nur durch Kfz-Haftpflicht und der Eigenschaden (hier: an Narrenkönigs SV) nur ggf. durch eine (Voll)Kasko.
Zudem haben die meisten Haftpflichtversicherer so weit ich weiß wohl eine Ausschlussklausel in den Versicherungsbedingungen für die Haftung bezüglich Schäden an ausgeliehenen Sachen.
Ich fürchte, dass er selber haften muss. Hoffentlich hat er genug Geld.
Verfasst: 03.04.2005 23:08
von x
Seether hat geschrieben:Ich seh schon, lauter Profis am Werk....

jo der kaputti sieht schon hier ist ein echter profi , der sich nur noch ein wenig ziert um gleich richtige fach infos zu liefern
also los mach bessere infos publick

Verfasst: 04.04.2005 0:21
von UweF77
Also, das die Privathaftpflicht von Narrenkönigs Freund den Schaden an der SV zahlt gehört in den Bereich Mythen und Sagen. Solche Dinge richtet ne Vollkasko wenn vorhanden. Wenn diese nicht Vorhanden, ist der Schaden erstmal Narrenkönigs Sache und der Freund noch nicht einmal Verpflichtet den Schaden zu bezahlen, d.h. wenn er sich quer stellt hat Narrenkönig einen Freund und ne Menge € weniger. Also hoffen wir mal das der Freund zu seinem Bockmist steht. Zum Wohnwagen, wenn dieser nicht von dem Freund aus eigener Tasche bezahlt wird, tritt die KFZ Haftpflicht von Narrenkönig ein, sollte er jedoch die Klausel das andere sein KFZ fahren nicht haben, holt die sich das geld von Narrenkönig und nicht von dessen Freund. (Narrenkönig ist Versicherungsnehmer und hat dann gegen den Inhalt verstossen und es ist Narrenkönigs KFz welches den Schaden angerichtet hat.) Ist der Passus enthalten, so zahlt die Versicherung und hebt die Beiträge entsprechend der höheren Schadenfrteiheitsklasse an. Wenn es also ganz blöd kommt und der Freund von nix was wissen will, zahlt Narrenkönig alles aus eigener Tasche.
MfG
Uwe
Verfasst: 04.04.2005 8:14
von Knieschleifer
Jou, bei geliehenen Sachen zahlt die Privathaftpflicht bei Beschädigung nix!
Also wird Narrenkönigs Freund den Schaden (die Moppedreparatur und den erhöhten Versicherungsbeitrag für die Begleichung des Wohnwagenschadens) aus eigener Tasche zahlen dürfen!!
Dementsprechend ist man heutzutage wirklich ein Narrenkönig, wenn man sein Mopped überhaupt noch jemand anderem in die Hand gibt.

Verfasst: 04.04.2005 8:44
von ramsed
Hallo,
Mein erster Schrauber (der war damals schon 75 Jahre alt) hat immer gesagt:
Frauen und Motorräder leiht man nie aus - kommen beide immer gebraucht zurück
So hab ich's eigentlich immer gehalten......
Gruss,
David
Verfasst: 04.04.2005 9:45
von Common
Knieschleifer hat geschrieben:Jou, bei geliehenen Sachen zahlt die Privathaftpflicht bei Beschädigung nix!
Wie bereits geschrieben zahlt die bei derartigen KFZ- Schäden sowieso nicht. Wäre auch zu schön...

Verfasst: 04.04.2005 13:13
von Brauner Bär
Dass er den Schaden am Motorrad aus eigener Tasche übernehmen muss is ja klar. Sonst kann man bei nem Unfall sagen sagen dass es n Kumpel gewesen und dem seine Haftpflicht zahlt den Schaden. dann wär ja ne Vollkasko für´n Arsch. Mir gehts erstmal um den Schaden am Anhänger und dass man das ohne Versicherung regeln kann...
Und die finanziellen Probleme sind seine Probleme...der darf zusehn wie er das in Griff bekommt. Muss es wohl irgendwoher leihen. der macht gerade eine ausbildung und ist in 3 monaten oder so fertig. Da gehen wohl die ersten gehälter wohl flöten...
Verfasst: 04.04.2005 13:41
von SV-Daniel
firefighter hat geschrieben:SV-Daniel hat geschrieben:...
- Für den Schaden an Deiner SV haftet Dir als Eigentümer gegenüber Dein Freund, d.h. entweder seine Privathaftpflicht (falls er eine hat) ...
Bist Du sicher, dass seine Privathaftpflicht da zahlt? Meines Wissens zahlt die Privathaftpflicht nicht für Schäden, die ich beim Gebrauch eines Kfz verursache. Fremdschaden (hier: am Wohnwagen) nur durch Kfz-Haftpflicht und der Eigenschaden (hier: an Narrenkönigs SV) nur ggf. durch eine (Voll)Kasko.
Zudem haben die meisten Haftpflichtversicherer so weit ich weiß wohl eine Ausschlussklausel in den Versicherungsbedingungen für die Haftung bezüglich Schäden an ausgeliehenen Sachen.
Ich fürchte, dass er selber haften muss. Hoffentlich hat er genug Geld.
Du hast recht. Habe eben in meinen eigenen Versicherungsbedingungen nachgeschlagen und da heißt es in den Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) in § 4 I:"... bezieht sich der Versicherungsschutz nicht auf:
...
Abs. 6 Haftplichtansprüche wegen Schäden
a) an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind, ..."
War mir nicht bekannt. Daß die Privathaftpflicht nicht für Schäden aufkommt, die Gegenstand der gesetzl. KFZ-Haftpflicht sind, liegt auf der Hand. Aber wie häufig kommt es vor, daß ich mit irgendeinem fremden Auto fahre und da hilft mir bei einem Mißgeschick meine Versicherung nicht weiter? Skandalös!
Wer eine Privathaftpflicht kennt oder gar sein eigen nennt, bei dem eine solche Klausel nicht Vertragsgegenstand ist, möge sich bitte bei mir melden.
Verfasst: 04.04.2005 14:11
von Common
SV-Daniel hat geschrieben:Wer eine Privathaftpflicht kennt oder gar sein eigen nennt, bei dem eine solche Klausel nicht Vertragsgegenstand ist, möge sich bitte bei mir melden.
Die gibts nicht.