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Vermummungsverbot auf dem Motorrad?
Verfasst: 17.04.2005 11:29
von wuppy
Hallo,
heute mal eine juristische Frage.
Ein juristisch bewanderter Freund hat mich darauf hingewiesen, dass mir das Tragen einer Sturmhaube, die den größten Teil des Gesichtes verdeckt, im Zweifelsfalle als Vermummung ausgelegt werden kann. Angeblich soll es schon Fälle gegeben haben, in denen es um einfache Verkehrskontrollen gegangen ist (keine Raserei) und das Tragen einer Sturmhaube, in welcher Form auch immer, bei der Polizei negativ aufgestoßen ist unter dem Motto: Die oder der haben bestimmt was zu verbergen.
Hat jemand von euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht.
Grüße aus dem Bergischen
Wuppy
Verfasst: 17.04.2005 11:50
von sitzbankbezieher
Das wäre ja ganz neu

da müste ich mir im Winter einen abfrieren wenn ich durch di Kohlfurt eier.Usere Bergischen Kradherren schauen immer nur auf die Brülltüten

aber gut zu wissen das die zu meiner Kundschaft gehören)
Das hat mir in meiner 20 Jährigen Laufbahn als Mopedfahrer noch kein Schupo vorgehalten

Hat dein juristisch bewanderter Freund dir das am 01.04 erzählt
Gruß aus dem Bergischen
Niklas
Verfasst: 17.04.2005 11:54
von Pinky
du darfst dich vermummen bis der arzt kommt - wenn du den ganzen tag rumrennst wie'n swat-typ dann is das deine sache
es gibt ein vermummungsverbot im zusammenhang mit grossveranstaltungen und demos etc. aber im normalen leben (mopped fahrn) darfst du anziehen was du willst und wenn das drei sturmhauben sind - sonst wären ja auch eulensturmhauben nicht so einfach zu kaufen
ps: was is "juristisch bewandert"??? studiert ers gerade (bzw. bei der aussage fängt er damit an...)

Sonn Quatsch!
Verfasst: 17.04.2005 12:35
von Bikermarie
Hallo Wuppy,
ich fahre auch seit Jahren mit Eulen-Sturmhaube und auch wenn man nur sehr wenig (zwei Äuglein) von mir sehen kann, hat mich bisher noch kein Vetreter der Staatsmacht angehalten. Außerdem kann mir niemand vorschreiben, wie ich mich gegen Zugluft und Kälte schütze. Ich kann Pinky nur zustimmen.
Schwierig wird es meiner Meinung nur bei notorischen Rasern, die sich mit Absicht vermummen, damit die Kamera im Starenkasten ein vollkommen unbrauchbares Bild schießt. Solche Vertreter unserer Hobbyzunft haben dann auch nichts Besseres verdient, als juristischen Ärger zu bekommen.
In diesem Sinne alles Liebe von
Bikermarie
P.S. Dumm angesprochen worden auf meine Vermummung bin ich bisher nur von anderen (höchstwahrscheinlich) saudummen Bikern.
Verfasst: 17.04.2005 12:47
von svbomber
>Ein juristisch bewanderter Freund hat mich darauf hingewiesen, dass mir das Tragen einer Sturmhaube, die den größten Teil des Gesichtes verdeckt, im Zweifelsfalle als Vermummung ausgelegt werden kann.
Ich würde es lediglich vermeiden mit Helm und Sturmhaube eine Bank oder Tankstelle zu betreten

Verfasst: 17.04.2005 12:47
von Aldo
der Ausgangsbeitrag kommt exakt 16 Tage zu spät!
Ein juristisch bewanderter Freund...
...mit zu viel Phantasie

Verfasst: 17.04.2005 12:51
von Tobi_SV
svbomber hat geschrieben:Ich würde es lediglich vermeiden mit Helm und Sturmhaube eine Bank oder
Tankstelle zu betreten

ups

Verfasst: 17.04.2005 12:53
von SunnyFrani
Nicht jede Tanke hat was dagegen.
Verfasst: 17.04.2005 12:54
von Tobi_SV
naja ist denke ich was andres wenn du mitm Motorrad hinkommst tankst und dann zum zahlen nur das Visier hochklappst. Allerdings ist das mit Eulenhaube dann wieder was andres.
Verfasst: 17.04.2005 13:00
von svbomber
>Nicht jede Tanke hat was dagegen.
Für mich hat das auch was mit Freundlichkeit zu tun. Ich habs den Kassierraum auch schon 2 oder 3x mit Helm betreten. Wohl war mir aber selber dabei nicht. Wie mag es wohl demjenigen gehen, der hinter dem Tresen steht und vielleicht den Tag am Vorabend RTL2 geschaut hat

Verfasst: 17.04.2005 13:02
von Aldo
ist für mich einfach ein Akt der Höflichkeit und des Respekts! Helm und Haube ab! in der Tanke steht am Wochenende meist nur eine Studentin! warum ihr Stress und Angst machen! (meine Tochter jobbt auch an einer Tanke in Jena - und die freut sich, wenn Biker den Kopf entblößen).
Verfasst: 17.04.2005 14:59
von Dodger
Ob Du unter dem Helm jetzt ne Sturmhaube hast, oder nicht, daß macht die Sau ja wohl auch nich mehr fett...

Verfasst: 17.04.2005 15:16
von Silver-SV
Dann würde es ja genauso bedeuten das ich meine Sonnenblende im S1 noch runterklappen darf weil es sonst verdunklung ist, da man nur noch ein kleinen teil meines mundes sieht, oder ich dürfte nicht mit sonnenbrille fahren weil man sonst nix erkennt, tz tz tz...
die leute denken sich manchmal einen scheiß aus......
In Banken und Tankstellen ist es ja verständlich, und bei denen die es nicht mögen sind auch aufkleber an der Tür, ein durchgestrichener Helm, wie die nicht Rauchen dinger, naja, wer auf Tanke raucht den sollte man ..... egal...
Gruß Benny, der genug geblubbert hat
Verfasst: 17.04.2005 17:18
von Schmidt
Also so weit ich juristisch bewandelt bin (also eigent lich gar net) ... meine ich, dass es in deutschland ein vermunumgsverbot gibt, dieses besagt, das pesonen gruppen von mehr als 5 Personen verboten ist ihr gesicht zu verbergen. Da man aber auf em motorrad meist mit weniger wie 5 personen unterwegs ist, ist es nicht verboten!!!
.... ich gehe übrigens auch mit sturmhaube und helm in die tankstelle und in die Bank ..... hatte noch nie irgendwelche probleme!!+
Gruß
Daniel
Verfasst: 17.04.2005 17:32
von Aldo
Schmidt hat geschrieben:Da man aber auf em motorrad meist mit weniger wie 5 personen unterwegs ist, ist es nicht verboten!!!
und wenn mehr als 5, was ja wohl bei Gruppen eher die Regel ist
so ein Quatsch! Oder ist eine gemeinsame Motorradfahrt mit mehr als 5 Bikern auch demzufolge eine Demonstration und anzumelden!
versucht doch nicht die Helmpflicht mit Vermummungsverbot gleichzusetzen bzw. zu vermischen!
hakt das doch ab, als das was es ist! ein Aprilscherz "eines juristisch bewanderter Freundes"
